Annual report
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Geschäftsbericht 2025
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Kennzahlen 2025 BILANZSUMME HYPOTHEKEN BETRIEBSERTRAG ABLIEFERUNG AN DIE ÖFFENTLICHE HAND inklusive Dividende DIVIDENDENAUSSCHÜTTUNG beantragt an GV DIVIDENDE PRO AKTIE DIVIDENDENRENDITE GESCHÄFTSERFOLG 13,5 Mio. 1.00 Franken 13 Mio. +2,5 % +148 M io. −10,0 % 25,9 Mio. −2,7 % 95,8 Mio. +1,0 % 9,2 Mrd. 4,7 %
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4 Aktionärsbrief 9 Unternehmerische Verantwortung 17 Lagebericht 21 Eigenkapital und GLKB-Aktie 23 Corporate Governance 43 Finanzbericht 44 Bilanz 45 Erfolgsrechnung 46 Verwendung des Bilanzgewinns 47 Geldflussrechnung 49 Eigenkapitalnachweis 50 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 54 Risikomanagement 60 Anhang 82 Revisionsbericht 88 Offenlegung Inhaltsverzeichnis
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4 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 AKtIOnäRsBRIEf Die Glarner Kantonalbank blickt auf ein gutes Ge - schäftsjahr zurück – sie erzielte im ESAF-Jahr einen Reingewinn von 21,8 Mio. Franken und die Bilanz- summe stieg per Ende 2025 auf 9,2 Mrd. Franken. Im Hypothekargeschäft fokussierte sich die Bank angesichts der finalen Basel-III-Regulatorien auf die qualitative Entwicklung des Hypothekarportfolios und konnte gleichwohl eine Zunahme der Hypo - thekarforderungen um 148 Mio. Franken erzielen. Im Zinsengeschäft erwirtschaftete die Bank in einem Nullzinsumfeld einen Nettoerfolg von 53,4 Mio. Franken (−8,7 %). Die Kosten konnten im Jahr 2025 um 0,6 Prozent reduziert werden, was eine klare Folge des Kostenbewusstseins und aktiven Kosten - managements der Bank im Rahmen der Strategie Fokus26 ist. Auf Basis dieses guten Ergebnisses be- antragt der Verwaltungsrat der Generalversamm - lung eine unveränderte Dividende von 1.00 Franken pro Aktie. Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre Geschätzte Kundinnen, geschätzte Kunden Liebe Glarnerinnen, liebe Glarner Aktionärsbrief Die Glarner Kantonalbank kann auf ein ereignisreiches und positives Geschäftsjahr 2025 zu- rückblicken. Mit der erfolgreichen Durchführung des Eidgenössischen schwing- und älplerfests, der Lancierung der neuen digitalen Umgebung glarix.ch und dem Relaunch der Website hielt 2025 viele Höhepunkte bereit. nach einem herausfordernden ersten Halbjahr konnte die Bank in der zweiten Jahreshälfte das Ergebnis massgeblich steigern und durfte insgesamt mit einem guten Ergebnis abschliessen.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 5 AKtIOnäRsBRIEf Innovativ und partnerschaftlich Die Glarner Kantonalbank überraschte 2025 mit vielversprechenden Kooperationen und Produkten und erweiterte ihr Online-Angebot. Mit glarix.ch bietet die Glarner Kantonal bank ihren Kundinnen und Kunden eine zentrale digitale Umgebung, die modernes, intuitives Banking mit echtem Mehrwert verbindet. Die Plattform vereint sämtliche digitalen Retail produkte der Bank, attraktive Konditionen und exklusive Aktionen an einem Ort. Zum Jahresende lancierte die Glarner Kantonal - bank ihre neue Website, auf der sie sich in einem modernen Design und mit verbesserter Benutzer - führung und Barrierefreiheit präsentiert. Gleichzeitig erhielten auch die Login-Seiten für das E-Banking und die Online-Produkte ein neues Erscheinungsbild und enthalten erweiterte Sicherheitsmassnahmen. Die Glarner Kantonalbank ging im Berichtsjahr zu - dem eine zukunftsweisende Partnerschaft mit der innovativen Mietkautionsplattform Zinsli ein. Als erste Bank in der Schweiz ist sie vollständig auto - matisiert an die Plattform angebunden und konnte so das digitale Angebot um Mietkautionslösungen erweitern. Vertrieb Die raschen Leitzinssenkungen der SNB bis auf ein Niveau von 0 Prozent wirkten sich 2025 positiv auf die Nachfrage nach Krediten der Glarner Kantonal- bank aus. Die gleichzeitige Einführung und Umset - zung der neuen finalen Basel-III-Regulatorien kombi- niert mit gestiegenen Refinanzierungskosten führten jedoch schweizweit zu einem Anstieg der Kreditkos- ten, was die Dynamik im Hypothekarmarkt etwas bremste. Unverändert hoch bleibt die anhaltende Nachfrage nach persönlichen Finanzierungsbera - tungen und digitalen Finanzierungslösungen. Die hohe Immobilienkompetenz, gepaart mit fundier - ten Marktkenntnissen, bildet die Grundlage dafür, dass die Glarner Kantonalbank in diesem Geschäft die präferierte Partnerin im Wirtschaftsraum Glarus ist. Im Anlagegeschäft fokussiert sich die Glarner Kantonal bank weiterhin auf bedürfnisgerechte und gesamtheitliche Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden. Die erfreuliche Entwicklung in diesem Ge- schäftsfeld ist das Resultat der Service- und Kun - denorientierung sowie verschiedener strategischer Initiativen. Die kontinuierliche Weiterbildung der Kundenberaterinnen und -berater hat weiterhin höchste Priorität. So kann die partnerschaftliche und verlässliche Beratung vor dem Hintergrund der stetigen Veränderungen sichergestellt werden. Stärkung des Geschäftszweigs bitubi Der Geschäftszweig bitubi entwickelte sich im Geschäftsjahr 2025 mit einem Wachstum von 0,8 Mio. Franken (+10,2 %) erfreulich. Die Kunden- basis konnte mit neuen Software-Lizenzpartnern aus- gebaut werden, was unter an- derem zu einer Steigerung bei den Software- und Lizenzein - nahmen geführt hat. Insgesamt nutzen bereits 36 Banken und Bankengruppen, Pensionskas- sen und Versicherungen die Softwarelösungen der Glarner Kantonalbank. Ausgezeichnetes Rating von Standard & Poor’s Die Ratingagentur Standard & Poor’s (S&P) hat die Glarner Kantonalbank im Ratingbericht vom Januar 2026 wiederum sehr gut eingestuft und ihr erneut ein langfristiges AA-Rating mit Ausblick «stabil» aus- gestellt. Als besondere Stärken hat S&P die sehr gute Kapitalisierung und die starke Verankerung im Kanton Glarus hervorgehoben. Engagement für die Region Die Glarner Kantonalbank setzt sich stark für das so- ziale, kulturelle und sportliche Leben im Glarner land ein. Sie beteiligt sich Jahr für Jahr an Projekten und an der Umsetzung von Anlässen. Als Königspartner des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 Glarnerland+ konnte die Glarner Kantonalbank im Berichtsjahr einen grossen Beitrag zur erfolgreichen Durchführung dieses Grossanlasses leisten. Die Bank ist ein bedeutender Ausbildungsbetrieb und bildet Lernende in verschiedenen Berufsfel - dern aus. Sie bietet ihren Mitarbeitenden vielfäl - tige Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung. Als ausgezeichnete Arbeitgeberin (unter anderem Fair- ON-Pay-Advanced) setzt die Glarner Kantonalbank zudem kontinuierlich Massnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität um. Glarix ist die neue innovative Umgebung der Glarner Kantonalbank für alle digitalen Produkte und vieles mehr.
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6 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 AKtIOnäRsBRIEf Auftritt der Glarner Kantonalbank am E sAf: Die Glarner Kantonalbank unterstützte diesen einzigartigen Grossanlass im Glarnerland als Königspartner.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 7 AKtIOnäRsBRIEf Nachhaltigkeit Die Nachhaltigkeit geniesst bei der Glarner Kanto- nalbank einen hohen Stellenwert. Die Agentur Inrate hat das Nachhaltigkeitsrating der Glarner Kantonalbank im Berichtsjahr vom bestehenden B− auf B erhöht – eine Anerkennung der stetigen Be- mühungen der Bank im Bereich des Nachhaltigkeits- managements. Der Glarner Nachhaltigkeitspreis ging im Jahr 2025 an die Technischen Betriebe Glarus für ihr Projekt «Grossbatterie in Netstal». Den Sonderpreis der Glarner Wirtschaftskammer, der im Jahr 2025 zum ersten Mal vergeben wurde, erhielt die Schreinerei Leuzinger GmbH in Netstal. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeit sind unter glkb.ch/nachhaltigkeitsberichte zu finden. Personelle Veränderungen An der Generalversammlung am 25. April 2025 wurden Angela Petruzzi und Susanne De Zordi als neue Mitglieder in den Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank gewählt. Angela Petruzzi übernahm den Platz von Benjamin Mühlemann, der sich in - folge der Vakanz durch das Ableben von Martin Leutenegger bereit erklärt hat, dem Verwaltungs - rat als unabhängiges Mitglied bis zur ordentlichen Generalversammlung 2025 erhalten zu bleiben. Susanne De Zordi folgte auf Sonja Stirnimann, die sich nicht mehr zur Wiederwahl stellte. Dank Im Namen des Verwaltungsrats und der Geschäfts- leitung der Glarner Kantonalbank bedanken wir uns herzlich bei allen Kundinnen und Kunden, der Bevölkerung des Kantons Glarus sowie bei allen Aktionärinnen und Aktionären für das entgegen - gebrachte Vertrauen. Gleichzeitig möchten wir der Glarner Regierung für die stets konstruktive Zusam - menarbeit unseren Dank aussprechen. Ein besonde- rer Dank gilt unseren Mitarbeitenden, die sich täg - lich mit grossem Engagement für die Belange und Wünsche unserer Kundinnen und Kunden einsetzen. Mit Freude blicken wir auf das neue Geschäftsjahr, in dem zahlreiche Projekte und Vorhaben anstehen, die wir gemeinsam mit Ihnen erfolgreich umsetzen möchten. Promostand: Gemeinsam mit dem Künstler Fredinko entstand beim Promostand der Glarner Kantonalbank ein farbenfrohes Mitmach-Erlebnis. Urs P . Gnos Präsident des Verwaltungsrats sven Wiederkehr Vorsitzender der Geschäftsleitung
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Live Painting Am festwochenende konnten Besucherinnen und Besucher ihre Kreativität an der Grossleinwand der Glarner Kantonalbank ausleben.
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9 Unternehmerische Verantwortung
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10 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 UntERnEHMERIscHE VERAntWORtUnG Als regional verwurzelte Bank ist es der Glarner Kantonalbank ein Anliegen, für die Wirtschaft wie auch für die Bevölkerung im Kanton Glarus spür - baren Mehrwert zu schaffen. Die jährliche Gewinn- ablieferung und die Steuern stärken die finanzielle Situation des Kantons. Als Bank der Glarnerinnen und Glarner setzt sich die Glarner Kantonalbank stetig für Vereine, Organisationen und Anlässe ein, die dem gesamten Kanton zugutekommen. Sponsoring- und Spendenaktivitäten Im Jahr 2025 unterstützte die Glarner Kantonalbank die kulturelle, sportliche und soziale Vielfalt mit ins - gesamt 158 Sponsoringbeiträgen. Die Förderung von Nachwuchstalenten liegt der Bank besonders am Herzen. Das höchste und umfangreichste Spon- soringengagement im Berichtsjahr war das ESAF 2025 Glarnerland+. Beim Stadtopenair GLKB Sound of Glarus tritt die Bank jährlich als Presen - ting Sponsor auf und ermöglicht der Bevölkerung dieses einzigartige Fest im Herzen von Glarus. Seit vielen Jahren engagiert sich die Bank im sportlichen Bereich als Premium Sponsor des Spitzenvereins Volley Näfels. Daneben unterstützt die Bank auch unzählige weitere Institutionen und Anlässe. Dazu zählen beispielsweise das Rad Bike Team Glarner- land (RBT), der Unihockeyverein Hurricanes Glarner- land Weesen oder der Weihnachtsmarkt in Glarus. Die traditionelle Weihnachtsspende der Glarner Kantonalbank in der Höhe von 5’000 Franken ging im Berichtsjahr an den gemeinnützigen Verein Glarner Rollstuhl-Taxi. Der Verein bietet Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, sichere und flexible Fahrdienste und leistet so einen unverzicht - baren Beitrag für die Menschen in unserem Kanton. Engagement für ein vielfältiges Leben im Glarnerland Mit der Stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland fördert die Bank über ihre Unternehmerische Verantwortung Die Glarner Kantonalbank engagierte sich im Berichtsjahr stark für die Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft im Kanton Glarus. Den Höhepunkt stellte das Eidgenössische s chwing- und älpler- fest 2025 Glarnerland+ dar. Zudem profitierten im Berichtsjahr insgesamt 158 Organisationen und Projekte von einem sponsoring der Bank. Mit der stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland unterstützte die Bank weitere 32 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 187’500 franken. Die Glarner Kantonalbank wurde für ihre vorbildliche Personalpolitik zum wiederholten Mal mit dem Zertifikat fair-On-Pay-Advanced ausgezeichnet und erhielt in der Mitarbeitendenbefragung ein positives feedback von ihren Mitarbeitenden, was ihre Rolle als wichtige und geschätzte Arbeitgeberin im Kanton Glarus unterstreicht. Rad Bike team Glarnerland: Der Verein bietet seinen Mitgliedern ein lebendiges und vielfältiges Vereinsleben – von Nachwuchstalenten bis zu ambitionierten Rennfahrern.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 11 UntERnEHMERIscHE VERAntWORtUnG Bewilligte Stiftungsgesuche 2025 der Stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland Umbau schwimmbad schwändi Schwimmbadgenossenschaft Schwändi Konzerte im freulerpalast 2025 Museum des Landes Glarus Freulerpalast Bildung an ausserschulischen Lernorten UNESCO-Weltnaturerbe TektonikArena Sardona Alterswohnungen Lunde in n etstal GL Genossenschaft Alterswohnungen Linth freulerpalast swissminiatur Melide Freunde des Freulerpalastes Dorffest Oberurnen OK Dorffest Oberurnen Markthäuschen Weihnachtsmarkt Glarus Glarus Service «Iisziit» inklusives theaterprojekt Kulturgesellschaft Glarus Konzert Männerchor n äfels mit Jugend- und Kinderchor Glarus Männerchor Näfels Kunstprojekt: Heldinnen hinter dem schleier des Vergessens sichtbar machen Bigi Slongo Buchprojekt «true crime Glarnerland» Somedia Production AG; Somedia Buchverlag Glarner sportgala Dachverband sportglarnerland.ch Konzert con brio im Landesplattenberg Engi Landesplattenberg Engi schlössli niederurnen Schlössli Verein Niederurnen family Day Braunwald Gäste-Info Braunwald; VISIT Glarnerland neuuniformierung Harmoniemusik Netstal schneehase – Überlebenskünstler unter Druck Naturzentrum Glarnerland Mara Danz und Dafi Kühne Druck- und textilgeschichte Museum des Landes Glarus; Freulerpalast theater «Mensch, du hast Recht» Anna Göldi Museum; sogar theater 20 Jahre Jubiläum Verein Werkstatt café Verein Werkstatt Café classic-Gala 2025 Orchester Con brio Glarnerland Gaster March Heuboden 2026 Turnverein Egg b. Zürich trockenmauerprojekt Geissgasse Mitlödi Verein Lebendige Landschaft Emil Brunner Ausstellung Verein BSINTI Kultur und Fotostiftung Schweiz Urban Golf Glarus VISIT Glarnerland AG Konzert Glarner Kammerchor Glarner Kammerchor Ausstellung «Akten rein – f orschung raus» Stiftung Glarner Wirtschaftsarchiv Wiederaufbau öffentliche f reiräume Quartierverein Plattenau Projekt seilschaft Alzheimer Glarus Beteiligung sanierung Revier Ennenda Hilfsverein Ennenda Konzerte freulerpalast 2026 Museum des Landes Glarus Freulerpalast charlys chugelibahn-Abenteuer Verein matt(r)aktiv Sponsoringengagements hinaus das vielfältige Leben im Kan- ton Glarus. Im Berichtsjahr 2025 hat die Stiftung 32 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 187’500 Franken unterstützt. Die Stiftung unterstützt neben Sport, Kultur und Gesellschaft auch förderungswürdige, nicht überschuldete Klein- und Mit - telbetriebe mit Sitz im Kanton Glarus oder im angrenzenden Wirtschaftsraum sowie den Bau von selbst genutztem Wohn - eigentum im Kanton Glarus.
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12 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 UntERnEHMERIscHE VERAntWORtUnG Königspartnerschaft ESAF 2025 Glarnerland+ Die Glarner Kantonalbank war als Königspartner Teil des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 im Glarnerland. Rund 300 Bankmitarbei - tende waren im Einsatz und trugen zum Erfolg des Fests bei. Die Rolle der Bank umfasste die Sicherstel- lung der Bargeldversorgung auf dem gesamten Fest- gelände, den Betrieb einer speziellen Bank filiale und eines Promostands wie auch die Betreuung eingeladener Gäste aus nah und fern. Als Co-Sponsorin begleitete die Glarner Kantonal - bank den Glarner Schwinger Roger Rychen durch das Fest. Ein weiteres Highlight war der Lebendpreis «Glarissia», ein Brown-Swiss-Rind, das an den er - folgreichen Schwinger Michael Ledermann ging. Die Bank verkaufte im Vorfeld des Grossanlasses exklusive T-Shirts im ESAF-Design und spendete den Erlös von 2’000 Franken an den Glarner Kantonalen Schwingerverband für die Nachwuchsförderung. Nach dem Fest suchte die Glarner Kantonal bank zudem Wege, um die vielen Werbematerialien ein zweites Mal zu nutzen. Aus den Werbeblachen ent- standen stilvolle Accessoires, und die erstellten Fre - dinko-Kunstwerke fanden einen Platz am Hauptsitz in Glarus oder wurden für einen guten Zweck versteigert. Die Glarner Kantonalbank konnte mit ihrem Enga - gement einen grossen Beitrag zur erfolgreichen Um- setzung dieses Grossanlasses im Kanton Glarus leisten, den Schweizer Schwingsport unterstützen und erlebte ein grossartiges Fest mit allen Besuche- rinnen und Besuchern. Glarner Kantonalbank wird als Arbeitgeberin und Ausbildnerin geschätzt Die Glarner Kantonalbank beschäftigt über 300 Mit- arbeitende, davon 19 Lernende. Sie repräsentieren die Bank und gewährleisten den reibungslosen «Zämä zum Ziel»: Rund 300 Mitarbeitende waren am ESAF im Einsatz für die Glarner Kantonalbank.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 13 UntERnEHMERIscHE VERAntWORtUnG Ablauf des Bankbetriebs auf allen Ebenen. Im Be - richtsjahr hat die Glarner Kantonalbank weiter in ihre Arbeitgeberattraktivität investiert, sei es durch grosszügige Beteiligungen an Aus- und Weiter - bildungen oder die Weiter - entwicklung des New-Work- Modells «KOOL-Work». Im Bereich Lohngleichheit wurde die Glarner Kantonalbank im Jahr 2025 erneut für ihr lang - jähriges und nachhaltiges Engagement mit der Fair-ON- Pay-Advanced-Zertifizierung ausgezeichnet. Die Bank engagiert sich stark für die Berufsbildung im Kanton Glarus und zählt zu den wichtigsten Lehrbetrieben in der Region. Sie bildet die 19 Lernenden als kaufmännische Angestellte, Informatiker und Mediamatiker aus. Um die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden genau zu analysieren und Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren, führt die Glarner Kantonalbank alle zwei Jahre eine Mitarbeitendenbefragung durch. Diese Umfrage gibt der Bank wertvolle Einblicke in die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden und zeigt, wie sie die Glarner Kanto - nalbank als Arbeitgeberin wahrnehmen. Der Gesamteindruck der Mit - arbeitenden ist sehr gut – sie sind stolz, bei der Glarner Kantonalbank zu arbeiten und beurteilen sie als attrak - tive Arbeitgeberin. 98 Prozent der Teilnehmenden identifizieren sich weitestgehend bis voll mit der Bank. Am besten schlossen Dimensionen wie «Stra- tegie, Werte und Kultur» und «Teamverhalten» ab. Geschätzt wird insbesondere der respektvolle und menschliche Umgang bei der Glarner Kantonal - bank. Den tiefsten Wert weist wie in früheren Be - fragungen das Thema «Entlöhnung und Leistungen» Die Glarner Kantonalbank wird als Arbeitgeberin geschätzt.
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14 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 UntERnEHMERIscHE VERAntWORtUnG Resultate der Mitarbeitenden-Befragung 2025 4.0 3.5 3.0 2.5 2.0 Arbeitsinhalt Arbeits- organisation Räumliche und technische Infrastruktur Mitarbeitenden- förderung und Schulung Entlöhnung und Leistung Identifikation, Commitment und Engagement Vorgesetzten - verhalten Teamverhalten Strategie, Werte und Kultur Work-Life- Balance Gesamteindruck Total auf. Auch das Thema «Arbeitsorganisation» wird weiterhin als verbesserungswürdig erachtet. Die Geschäftsleitung erarbeitet gemeinsam mit der Ab- teilung Personal & Ausbildung Ansätze und Mass - nahmen, wie ausgewählte Themen für die Zukunft optimiert werden können. Hurricanes Glarnerland Weesen: Die Hurricanes Glarnerland Weesen sind der grösste Unihockeyverein im Kanton Glarus und engagieren sich stark für die Juniorenförderung. Nachhaltiges Engagement Die Glarner Kantonalbank hat in den Monaten Mai und Juni an der Aktion bike to work teilge - nommen. Insgesamt haben 48 Mitarbeitende an 76 Prozent ihrer Arbeitstage den Pendelweg mit dem Fahrrad absolviert – insgesamt sind dabei über 10’000 Kilometer zurückgelegt worden. Als Gewinner des Glarner Nachhaltigkeitsprei - ses 2025 der Glarner Kantonalbank wurde das Leuchtturmprojekt der Technischen Betriebe Glarus erkoren: die Grossbatterie auf dem Areal Lerchen in Netstal. Die unabhängige Jury war sich einig, dass der Kanton in mehrfacher Hinsicht von dieser ausserordentlichen Pionierleistung profitieren kann. Siegerin des im Berichtsjahr erstmals vergebenen Sonderpreises der Glarner Wirtschaftskammer über 1’000 Franken war die Schreinerei Leuzinger aus Netstal. Die Glarner Kantonalbank führt jährlich mehrere Freiwilligentage durch, wobei die Mitarbeitenden die Möglichkeit erhalten, einen Arbeitstag bei einer sozialen Institution im Kanton Glarus zu verbringen. Im Berichtsjahr unterstützten die Mitarbeitenden der Bank beim Schweizerischen Roten Kreuz, im Men - zihuus, im glarnersteg und bei cura unita im Alters- zentrum Bergli. Für das Berichtsjahr 2025 hat die Glarner Kan - tonalbank wiederum einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Detaillierte Informationen rund um die Nachhaltigkeit sind hier zu finden: glkb.ch/ nachhaltigkeitsberichte 3.38 2.90 3.24 3.09 2.85 3.21 3.38 3.43 3.38 3.29 3.47 3.27
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 15 UntERnEHMERIscHE VERAntWORtUnG BEVÖLKERUNG PROFITIERT SPONSORINGENGAGEMENTS 330 Zämä zum Ziel steuern (inklusive direkte Bundessteuer) cHf 4,1 Mio. Abgeltung staatsgarantie cHf 1 ,0 Mio. Dividende an den Kanton cHf 7 ,9 Mio. Gesamtbeitrag cHf 13,0 Mio.19 MITARBEITENDE inklusive Lernende ANZAHL LERNENDE 158 Engagements sport 38 % Kultur 22 % sonstiges 40 %
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Hoher Besuch Die Ehrendamen zu Besuch am Promostand der Glarner Kantonalbank am EsAf 2025.
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17 Lagebericht
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18 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 LAGEBERIcHt Allgemeines Mitarbeitende Die Glarner Kantonalbank engagiert sich kontinu - ierlich für das Wohlbefinden und die Zufrieden - heit ihrer Mitarbeitenden, um ihre Attraktivität als Arbeitgeberin weiter zu steigern. Im Berichtsjahr führte die Glarner Kantonalbank ihre Mitarbeiten - denbefragung durch, die alle zwei Jahre stattfindet. Die Ergebnisse waren ermutigend und bestätigten die Bemühungen der Bank, ein positives und unter- stützendes Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Mitarbeitenden stellten der Bank insgesamt ein gutes Zeugnis aus, was als Bestätigung für die bis - herigen Anstrengungen und als Motivation für weitere Verbesserungen gilt. Detail - informationen zur Umfrage sind im Kapitel «Unternehmerische Verantwortung» ab Seite 10 zu finden. Im Bereich Lohngleich - heit erhielt die Glarner Kantonalbank auch im Jahr 2025 die Fair-ON-Pay-Advanced-Zertifizierung, die bestätigt, dass die Bank besonders anspruchsvolle Vorgaben erfüllt, um die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau zu gewährleisten. Ende 2025 beschäftigte die Bank 330 Personen (Vor- jahr: 320). Dies entspricht 274 Vollzeitstellen (Vorjahr: 272), wobei die 19 Lernenden mit 50 Prozent ange- rechnet wurden. Der durchschnittliche Personalbestand inklusive Lernender lag bei rund 321 Mitarbeitenden. Innovationen und neue Partnerschaften Im Jahr 2025 hat die Glarner Kantonalbank weitere innovative Produkte und Dienstleistungen auf den Markt gebracht. Ein Highlight war die Lancierung der neuen digitalen Umgebung glarix.ch. Glarix verbindet alle digitalen Retail - angebote an einem Ort, bietet regelmässig attrak- tive Konditionen und spannende Wettbewerbe. Darüber hinaus wurde auch ein neuer Webauftritt für die Glarner Kantonal bank lanciert, der für eine moderne und ansprechende Präsenz der Bank im Internet sorgt. Die Website glkb.ch erscheint neu in einem modernen Design und mit verbesserter Benutzerführung und Barrierefreiheit. Gleichzeitig erhielten auch die Login-Seiten für das E-Banking und die Online-Produkte ein neues Erscheinungs - bild und enthalten erweiterte Sicherheitsmassnah - men. Die Glarner Kantonalbank hat 2025 unter anderem eine Notfall-Sperre eingerichtet, mit der Kundinnen und Kunden sofort alle Transaktionen auf ihren Bankkonten und in Twint blockieren können. Ein weiterer wichtiger Schritt war die zukunfts - weisende Partnerschaft mit der innovativen Miet - kautionsplattform Zinsli. Als erste Bank in der Schweiz ist die Glarner Kantonalbank seit 2025 vollständig automatisiert an die Plattform angebun - den – ein Meilenstein in der Digitalisierung des Mietkautionsprozesses. Diese Entwicklung unter - streicht die Bemühungen der Bank, innovative Lö - sungen für ihre Kundinnen und Kunden anzubieten und den digitalen Wandel in der Finanzbranche aktiv mitzugestalten. Auch die Beteiligung an der Hypothekenbörse Credit Exchange AG hat sich im Berichtsjahr erfolgreich weiterentwickelt. Es stossen laufend neue Partner sowohl auf der Vertriebs- als auch der Finanzierungsseite hinzu. Die Glarner Kantonalbank ist über den Bereich bitubi zentrale Abwicklungspartnerin. Lagebericht Die Glarner Kantonalbank erbringt als Universalbank alle marktüblichen Bankdienstleistungen im Kanton Glarus und im angrenzenden Wirtschaftsraum. neben dem Hauptsitz in Glarus be- treibt sie fünf filialen im Glarnerland und zwei bitubi-standorte in Glarus und Bern. Die Glarner Kantonalbank verzeichnete im ausserordentlichen EsAf-Jahr 2025 ein gutes Jahresergebnis und der Geschäftsaufwand konnte reduziert werden. Damit wurden wichtige Ambitionen der strategie fokus26 umgesetzt. Die Bank investierte mit der neuen Umgebung glarix.ch und dem neuen Webauftritt im Berichtsjahr auch gezielt in die Digitalisierung ihrer Dienstleistungen. Die Mitarbeitenden stellten der Bank insgesamt ein gutes Zeugnis aus.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 19 LAGEBERIcHt Jahresergebnis Die Glarner Kantonalbank verzeichnet im ESAF-Jahr 2025 ein gutes Ergebnis. Der Reingewinn beträgt 21,8 Mio. Franken und die Bilanzsumme steigt auf 9,2 Mrd. Franken. Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung eine unveränderte Dividen - denausschüttung von 1 Franken pro Aktie. Gutes operatives Ergebnis Die raschen Senkungen des schweizerischen Leit - zinses von 1 Prozent im Dezember 2024 auf 0 Pro- zent im Juni 2025 führte zu einem rückläufigen Zinserfolg. Der Zinsertrag kommt bei 106,7 Mio. Franken zu liegen, während sich der Zinsaufwand auf 66 Mio. Franken beläuft. Daraus ergibt sich ein Nettoerfolg im Zinsengeschäft von 53,4 Mio. Fran- ken (−8,7 %). Erwähnenswert ist in diesem Zusam - menhang die Bildung vorsorglicher Wertberichtigun- gen für inhärente Ausfallrisiken. Die 2021 gestartete Initialäufnung konnte per Ende 2025 abgeschlossen werden. Die gebildeten Wertberichtigungen für in - härente Ausfallrisiken belaufen sich nun auf 15 Mio. Franken und stärken damit die Resilienz der Bank. Im Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft kann die Bank eine Zunahme von 3,1 Prozent auf 17 ,9 Mio. Franken verzeichnen. Dazu beigetragen hat einerseits das Anlagegeschäft (+7 ,0 %) dank höherer Kundenaktivitäten und einer Zunahme der verwalteten Vermögen. Andererseits haben sich auch der Kommissionsertrag aus dem Kreditge - schäft (+8,4 %) wie auch aus dem übrigen Dienst - leistungsgeschäft (+1 1,1 %) erfreulich entwickelt. Belastend wirken sich hingegen höhere Kommis - sionsaufwände aus. Der Erfolg aus dem Handelsgeschäft beträgt 18,8 Mio. Franken, was eine Verbesserung von 13,5 Prozent bedeutet. Während die Erträge aus Devisenswaps das Handelsergebnis stärken, wirken sich die Aufwände negativ auf das Zinsergebnis aus. Geschäftszweig bitubi entwickelt sich weiterhin stark Der Geschäftszweig bitubi entwickelte sich im Geschäftsjahr 2025 mit einem Wachstum von 0,8 Mio. Franken (+10,2 %) erfreulich. Die Kunden- basis konnte mit neuen Software-Lizenzpartnern ausgebaut werden, was unter anderem zu einer Steigerung bei den Software- und Lizenzeinnahmen geführt hat. Kosten konnten reduziert werden Der Geschäftsaufwand konnte im Jahr 2025 um 0,6 Prozent reduziert werden, was eine klare Folge des Kostenbewusstseins und aktiven Kostenmanage- ments der Bank im Rahmen der Strategie Fokus26 ist. Der Personalaufwand bleibt stabil und liegt mit 41 Mio. Franken nahe beim Vorjahreswert von 41,3 Mio. Franken. Auch beim Sachaufwand von 23,4 Mio. Franken (−0,4 %) bewegt sich die Bank auf Vorjahresniveau. Auf der Aufwandseite schla - gen die ausserordentlichen Ausgaben für das ESAF 2025 wie auch wichtige Investitio - nen in die IT-Sicherheit zu Buche. Die reduzierte Abgeltung für die Staatsgarantie wirkte sich hin - gegen positiv auf die Entwicklung des Geschäfts - aufwands aus. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen belau- fen sich für das Gesamtjahr auf 5,3 Mio. Franken. Darin enthalten ist der zusätzliche Abschreibungs- und Wertberichtigungsbedarf für die Einstellung der 3a-Vorsorgelösung Bench, der im ersten Halbjahr verbucht werden musste. Bilanzsumme wächst auf 9,2 Mrd. Franken Die Bilanzsumme liegt per 31. Dezember 2025 bei 9,2 Mrd. Franken, was einem Wachstum von 89,6 Mio. Franken (+1,0 %) entspricht. Aktivseitig fo- kussierte sich die Glarner Kantonalbank angesichts der finalen Basel-III-Regulatorien auf die qualitative Entwicklung der Hypothekarportfolios. Gleichwohl wurde eine Zunahme der Hypothekarforderungen von 148 Mio. Franken erzielt. Mit flüssigen Mitteln in der Höhe von 1,6 Mrd. Franken verfügt die Bank per Jahresende über eine ausgezeichnete Liquidität. Passivseitig steigen die Verpflichtungen gegenüber Kunden auf 4,8 Mrd. Franken (+3,5 %) – dieser Wert bestätigt das grosse Vertrauen der Kundinnen und Kunden gegenüber der Glarner Kantonalbank. Per Ende Jahr 2025 weist die Bank einen Eigenmit- teldeckungsgrad von 241,6 Prozent aus, was deut- lich über der Vorgabe des Kantonalbankgesetzes Die Glarner Kantonal- bank hat ihr Kosten- management im Griff.
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20 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 LAGEBERIcHt von 165 Prozent liegt. Die Gesamtkapitalquote be- trägt entsprechend 19,3 Prozent (Vorjahr 18,5 %). Die kontinuierlichen Kapitaloptimierungsmassnah - men tragen zu einer Erhöhung der CET1 Ratio auf 12,0 Prozent bei. Zukunftsaussichten Marktumfeld Das wirtschaftliche Umfeld bleibt anspruchsvoll, da konjunkturelle Risiken Europa und die Schweiz weiterhin belasten. Die schwache wirtschaftliche Er- holung in vielen Ländern und die Unsicherheiten im internationalen Handel stellen eine erhebliche He - rausforderung dar. Insbesondere die handelsorien - tierte Schweiz könnte durch zunehmende Handels- barrieren Nachteile erfahren. Geopolitische Span - nungen führen zu einer erhöhten Volatilität auf den globalen Märkten. Dies und die Veränderungen des Klimas beeinträchtigen nicht nur die internationalen Lieferketten, sondern erfordern auch von Unterneh - men eine verstärkte Anpassung an neue wirtschaft - liche und umweltbedingte Herausforderungen. Finanzieller Ausblick Die Bank verzichtet bewusst auf einen detaillierten finanziellen Ausblick. Basierend auf der aktuellen strategischen Positionierung und den erwarteten konjunkturellen Entwicklungen können die Zukunfts - chancen der Bank als intakt beurteilt werden. Aussergewöhnliche Ereignisse Das Jahr 2025 war für die Glarner Kantonalbank geprägt durch die Königspartnerschaft mit dem ESAF 2025 Glarnerland+. Zudem war die Schwei- zer Wirtschaft von geopolitischen Herausforderun - gen betroffen, die sich unter anderem in erhöhter Unsicherheit, verschärften Handelskonflikten und einer generell fragileren Sicherheitslage äusserten. Mit Ausnahme dieser externen Faktoren gab es im vergangenen Geschäftsjahr der Glarner Kantonal - bank keine aussergewöhnlichen Ereignisse. Risikobeurteilung Der Verwaltungsrat verfolgt eine nachhaltige und vorsichtige Risikopolitik und befasst sich regelmäs - sig mit der Analyse der bankspezifischen Risiken. Deren Beurteilung und Steuerung geniessen einen hohen Stellenwert. Die entsprechenden Ausführun - gen finden sich im Kapitel «Risikomanagement» ab Seite 54. Strategische Kennzahlen per Ende 2025 Mit Ausnahme der stets einzuhaltenden Gesamt - kapitalquote sind die vorgegebenen strategischen Kennzahlen Ende der Strategieperiode 2026 zu erreichen. Strategische Kennzahlen Kennzahl Ziel Fokus26 Ziel Ende 2030 gegenüber Basis 2022 Wert per 31.12.2025 Gesamtkapitalquote mind. 17,0 % — 19,3 % Cost Income Ratio max. 62,0 % — 66,2 % Eigenkapitalrendite (vor Steuern) mind. 7,0 % — 5,9 % Reduktion Emissionsintensität finanzierte Wohnimmobilien — mind. 40 % 19,1 %
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 21 LAGEBERIcHt Zusammensetzung Eigenkapital per 31. Dezember 2025 (in 1’000 CHF) Aktionärsstruktur nach Domizil per 31. Dezember 2025 (Anteil Aktien in Prozent) Aktienentwicklung 2025 (inklusive Dividenden) GLKB SPI Eigenkapital und GLKB-Aktie 135’000 Einbezahltes Gesellschaftskapital 70’476 Gesetzliche Reserven 19’739 Gesetzliche Reserven aus Kapitaleinlagen 35’706 Strukturreserven 79’190 Offene Reserven 82’000 Reserven für allgemeine Bankrisiken 22’897 Bilanzgewinn 66,25 % Kanton Glarus 5,75 % Nachbarkantone (GR, SG, SZ, UR) 5,30 % Kanton Zürich 12,43 % Übrige Schweiz und Liechtenstein 0,14 % Ausland 10,13 % Dispobestand 20 % 15 % 10 % 5 % 0 % −5 % −10 % Jan. Feb. Mär. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Total: 445’008 Eigenkapital (vor Gewinnverwendung) 4’832 im Aktienregister eingetragene Aktionäre
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«Mitenand erläbä» Unter diesem Motto ist die Glarner Kantonalbank am EsAf 2025 aufgetreten.
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23 Corporate Governance
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24 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 cORPORAtE GOVERnAncE Organisation Die Glarner Kantonalbank ist organisatorisch in vier Geschäftsbereiche aufgeteilt. Die Geschäftsleitung besteht aus fünf Mitgliedern. Der Vorsitzende der Geschäftsleitung führt keinen Geschäftsbereich direkt. Der Verwaltungsrat als Oberorgan besteht unverändert aus sieben Mitgliedern. Jedes Mit - glied vertritt den Verwaltungsrat grundsätzlich in mindestens einem der drei ständigen Ausschüsse (Prüfungsausschuss, Risikoausschuss, Strategie- und Personalausschuss). Der Verwaltungsrat setzte sich Ende 2025 wie folgt zusammen: Dr. Urs P . Gnos, Altendorf (Präsident, Mitglied Risikoausschuss, Mitglied Strategie- und Personalausschuss) Dr. Markus Heer, Glarus Nord (Mitglied Risikoausschuss) Rudolf stäger, Luzern (Vorsitzender Strategie- und Personalausschuss, Mitglied Prüfungsausschuss) Dr. Dominic Rau, Zürich (Vorsitzender Risikoausschuss) Dr. Konrad Marti, Glarus (Vizepräsident, Mitglied Strategie- und Personalausschuss) Angela Petruzzi, Glarus Nord (Mitglied Prüfungsausschuss) susanne De Zordi, Rapperswil-Jona (Vorsitzende Prüfungsausschuss) Kein Verwaltungsratsmitglied hat operative Funktio- nen in der Bank. Über die wesentlichen Interessen- bindungen der Verwaltungsratsmitglieder geben die Porträts der Verwaltungsräte ab Seite 29 Auskunft. Dem Verwaltungsrat obliegen die oberste Leitung der Bank und die Kontrolle der von der Geschäftsleitung ausgeübten Aufgaben. Bis auf den Präsidenten konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Die drei Ausschüsse haben klare Aufgaben, die sowohl im Geschäfts- und Organisationsregle - ment der Bank als auch in spezifischen Ausschuss - reglementen definiert sind. Die Entscheidungskom - petenzen der Ausschüsse sind eingeschränkt. Sie haben in erster Linie vorberatende Funktionen. Der Strategie- und Personalausschuss unterstützt den Verwaltungsrat in der Oberleitung der Bank. Er befasst sich insbesondere mit der Strategie, dem Leitbild, der Nachhaltigkeitsstrategie, der Geschäfts- und Personalpolitik, der Eröffnung und Schliessung von Filialen, der Gründung und Auf - lösung von Tochtergesellschaften, mit Beteiligungen und Kooperationen von strategischer Bedeutung sowie dem Erwerb, der Erstellung, Belastung oder Veräusserung von betriebsnotwendigen Immobilien. Er berät über die Mittelfrist- und Jahresziele, das Ge- schäfts- und Organisationsreglement, Investitionen und Finanzierungen sowie das Personalreglement. Er behandelt die Rahmenvorgaben für fixe und variable Vergütungen sowie die Evaluation von ge- eigneten Nachfolgern auf Stufe Verwaltungsrat und Geschäftsleitung zuhanden des Verwaltungsrats. Er berät über die Annahme von Verwaltungs- und Revisionsstellenmandaten, von politischen Ämtern und über die Ausübung nebenberuflicher Tätigkeiten (privat oder im Auftrag der Bank) durch den CEO und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung. Die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Risikoaus- schusses umfassen insbesondere die Sicherstellung und Überwachung der Integrität, Angemessenheit, Vollständigkeit und Qualität des Risikomanage - ments, inklusive der Prozess- und Organisationsstruk- turen im Verhältnis zur Bankgrösse und Bankaktivi - tät, zu den regulatorischen Anforderungen und zur Risikotragfähigkeit der Bank. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Sicherstellung und Vorbereitung der notwendigen Risikoreglemente, Richtlinien und Limiten. Die regelmässige Überprüfung der Risiko - messmethoden, der Liquidität und Finanzierung der corporate Governance Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der Glarner Kantonalbank legen grossen Wert auf transparenz beim thema corporate Governance. Die Bank richtet sich nach den ent sprechenden Richtlinien der sIX Exchange Regulation und den Vorgaben der Eid genössischen finanzmarktaufsicht (fInMA).
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 25 cORPORAtE GOVERnAncE Bank sowie die regelmässige Überwachung der Angemessenheit der Anlagepolitik und der ange - messenen wirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Kapitalausstattung liegen in der Kompetenz dieses Ausschusses. Auch trägt er die Verantwortung für die regelmässige Beurteilung der Risikosituation, ins- besondere für die Überprüfung der Kreditrisiken, der Zinsänderungsrisiken und die Überwachung des ALM-Prozesses, der Marktrisiken, der operationellen Risiken und der weiteren bedeutenden Risikokonzen- trationen. Ebenso überwacht er die strategischen Risiken, die Reputationsrisiken und er überprüft re - gelmässig die Einhaltung der vom Verwaltungsrat erlassenen Risikoreglemente und gesetzten Limiten. Bei den Limiten sind gemäss dem Rahmenkonzept für das Risikomanagement insbesondere die Limitie- rung des Risikokapitals für Kreditrisiken, Marktrisiken, Zinsänderungsrisiken und operationelle Risiken von Bedeutung. Zudem bestehen weitere risikopoli - tische Vorgaben, die mittels Schwellenwert und Risikolimite begrenzt werden. Der Risikoausschuss fällt Entscheide im Rahmen der Kompetenzordnung und berichtet über die Risikosituation periodisch an den Verwaltungsrat. Dies beinhaltet insbesondere die Bewilligung von wesentlichen Krediten. Er über- prüft und beurteilt regelmässig die Strategie der Bank in Bezug auf die Risikobereitschaft und auf die Risikotragfähigkeit. Zudem beurteilt er periodisch die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Risiko- und Kontrollframeworks. Die Hauptaufgabe des Prüfungsausschusses ist die Unterstützung des Verwaltungsrats in der Erfüllung seiner Aufsichtspflicht unter Berücksichtigung aller anwendbaren Gesetze und Bestimmungen sowie der Statuten und der internen Regelungen. In seine Zuständigkeit fallen insbesondere die kritische Analyse der finanziellen und nicht finanziellen Be - richterstattung (inklusive Nachhaltigkeitsbericht) und die Auswertung der Prüf- und Revisionsberichte. Der Prüfungsausschuss überprüft den jährlichen Revisi - onsplan der internen und der externen Revisions - stelle, einschliesslich des Revisionsumfangs und der Schwerpunkte der Revision, und er bewertet die Leistung der internen und der externen Revisions - stelle hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er schlägt zuhanden des Verwaltungsrats die Ernen - nung oder Auswechslung der externen und der in - ternen Revisionsstelle vor, prüft periodisch – jedoch mindestens einmal jährlich – die Unabhängigkeit der externen Revisionsstelle und diskutiert die ein - gereichten Berichte mit den leitenden Revisoren der externen Revisionsstelle. Dabei wägt er ab, ob er - brachte revisionsferne Dienstleistungen die erforder- liche Unabhängigkeit der externen Revisionsstelle gefährden. Er begutachtet die Mittelfristplanung, das Jahresbudget, den Geschäftsbericht und die Halbjahresrechnung, wobei er insbesondere die Bewertung der wesentlichen Bilanz- und Ausserbi - lanzpositionen beurteilt und entsprechend zuhanden des Verwaltungsrats Antrag stellt. Er diskutiert mit der externen Revisionsstelle die wesentlichen Probleme, die im Rahmen der Revisionstätigkeit aufgetaucht sind, und alle Management Letter oder andere be - deutenden Berichte, die von der externen Revisions- stelle verfasst werden oder deren Verfassung von ihr vorgeschlagen wird. Ebenso werden die Antworten der Bank auf solche Berichte diskutiert und alle recht- lichen Angelegenheiten, die einen wesentlichen Ein- fluss auf die Jahresrechnung haben könnten, gemein- sam besprochen. Er beurteilt die Wirksamkeit der Compliance-Funktion und nimmt von wesentlichen Berichten oder Anfragen von regulatorischen oder staatlichen Stellen Kenntnis. Er prüft die Berichterstat- tung der Geschäftsleitung über wesentliche Mass - nahmen, die aufgrund der Berichte der internen und der externen Revisionsstelle angeordnet wurden und, soweit notwendig, die Anordnung ergänzen - der Massnahmen. Er nimmt von allen Aufträgen und den damit verbundenen Honoraren der internen und der externen Revisionsstelle Kenntnis und kontrolliert, ob die Zusammenarbeit zwischen der internen und der externen Revisionsstelle dem Geschäfts- und Or- ganisationsreglement entspricht. Die Geschäfte des Verwaltungsrats werden in der Regel durch die zuständigen Ausschüsse vorbereitet und vorberaten. Die Ausschüsse prüfen die Berichte der Geschäftsleitung und der Revisionsstellen und überwachen die operative Geschäftstätigkeit, ins - besondere in Bezug auf die Einhaltung von Statuten, Reglementen und Weisungen. Die Sitzungen des Verwaltungsrats dauern in der Regel einen halben Tag. Einmal jährlich trifft sich der Verwaltungsrat zu einem zumindest ganztägigen Strategie-Workshop. Die Sitzungsdauer der Ausschüsse richtet sich nach den Traktanden und beträgt durchschnittlich zwei bis
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26 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 cORPORAtE GOVERnAncE drei Stunden. Die Geschäftsleitung ist bei allen Sitzun- gen des Verwaltungsrats anwesend, wobei jeweils ein Teil der Sitzung unter Ausschluss der Geschäftsleitung stattfindet. Auch an den Sitzungen der Ausschüsse nehmen die zuständigen Vertreter der Geschäftsleitung teil. Die interne und die externe Revisionsstelle werden jeweils zur Behandlung ihrer Berichte im Verwaltungs- rat oder in den Ausschüssen bei Bedarf beigezogen. Im Berichtsjahr tagte der Verwaltungsrat zehn Mal. Die Ausschüsse kamen für 26 Sitzungen zusammen. Sitzungsübersicht Urs P. Gnos Markus Heer Rudolf Stäger Sonja Stirnimann 3 Susanne De Zordi 4 Dominic Rau Benjamin Mühlemann 3 Angela Petruzzi 4 Konrad Marti Verwaltungsrat 11.02.25 X X X X X X X 26.02.25 1 X X X X X X X 18.03.25 X X X X X X X 23.04.25 X X X X X X X 17.06.25 2 X X X X X X X 18.07.25 1 X X X X E X E 22.08.25 2 X X X X X X X 30.10.25 2 X X X X X X X 31.10.25 2 X X X X X X X 25.11.25 X X X X X X X Prüfungsausschuss (PA) 24.01.25 X X X 10.03.25 X X X 22.04.25 X X X 18.07.25 X X X 21.10.25 X X X 14.11.25 X X X Risikoausschuss (RA) 20.01.25 X X X 10.03.25 X X X 18.03.25 X X X 22.04.25 X X X 28.05.25 1 X X X 11.06.25 X X X 18.08.25 X X X 25.09.25 1 X X X 21.10.25 X X X 14.11.25 X X X strategie- und Personalausschuss ( sPA) 15.01.25 1 X X X 20.01.25 X X X 10.02.25 1 X X X 27.03.25 X X X 11.06.25 X X X 18.06.25 X X X 04.07.25 1 X X X 16.07.25 1 X X X 13.08.25 1 X X X 17.10.25 X X X X = anwesend E = entschuldigt 1 Telefonkonferenz 2 Ganztägige Sitzungen 3 S. Stirnimann und B. Mühlemann sind an der GV vom 25.04.2025 zurückgetreten 4 S. De Zordi und A. Petruzzi wurden von der GV am 25.04.2025 in den VR gewählt
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 27 cORPORAtE GOVERnAncE Der Verwaltungsratspräsident beziehungsweise die Vorsitzenden der Ausschüsse legen die Traktanden für die Sitzungen fest. Über die Verhandlungen und Beschlüsse wird ein Protokoll geführt. Die Protokolle der Ausschüsse werden allen Mitgliedern des Ver - waltungsrats zugestellt. Darüber hinaus erstatten die Vorsitzenden der Ausschüsse an jeder Verwal - tungsratssitzung mündlich Bericht über wesentliche Ereignisse und Beschlüsse. Schriftliche und münd - liche Berichterstattungen werden zur Diskussion ge- stellt. Im Weiteren führt der Verwaltungsrat jährlich eine Selbstevaluation durch, um seine Tätigkeit und Effizienz zu überprüfen. Auch die Geschäftsleitung führt eine solche Selbstevaluation durch. Dabei wird auch die Zusammenarbeit zwischen dem Verwal - tungsrat und der Geschäftsleitung bewertet. Die Geschäftsführung der Bank sowie der Vollzug der Beschlüsse und Reglemente, die vom Verwaltungsrat erlassen werden, obliegen der Geschäftsleitung. In den Aufgabenbereich der Geschäftsleitung fällt auch die Vorbereitung von Strategie- und Planungs- unterlagen zuhanden des Verwaltungsrats. Die Ge- schäftsleitung stellt die Umsetzung der Strategie, die finanzwirtschaftliche Steuerung der Bank und die Steuerung der Schlüsselressourcen sicher. Sie ist zudem für die angemessene Ausgestaltung be - ziehungsweise Umsetzung eines wirksamen Inter - nen Kontrollsystems (IKS) gemäss den Vorgaben des Rahmenkonzepts für das Risikomanagement und für die Einhaltung der gesetzlichen und regula- torischen Anforderungen verantwortlich. Die Glarner Kantonal bank verfügt über ein Management Infor - mation System (MIS), das dem Verwaltungsrat dazu dient, seine Aufsichtspflicht zu erfüllen und die an die Geschäftsleitung übertragenen Kompetenzen zu überprüfen. Der Prüfungsausschuss erhält min - destens quartalsweise einen umfassenden Zwischen- abschluss mit Budget- und Vorjahresvergleich, der an den Sitzungen des Prüfungsausschusses vorbe - sprochen und im Verwaltungsrat behandelt wird. Die monatlichen Zwischenabschlüsse werden im Verwaltungsrat besprochen. Die Zwischenab - schlüsse werden periodisch mit Erwartungsrech - nungen ergänzt, die im Sinn einer Hochrechnung das erwartete Jahresergebnis ausweisen. Zusätzlich erhalten der Risikoausschuss und der Verwaltungs - rat quartalsweise einen umfassenden Bericht über die Risikosituation der Bank. Dieser informiert über den aktuellen Stand von Liquidität, Eigenmittelaus - stattung und Klumpenrisiken. Der Risikobericht gibt unter anderem Auskunft über die Einhaltung der Risikobereitschaft, die Nutzung des Risikokapitals und über Ereignisse und Risikoprofil je Risikoart. Der Verwaltungsratspräsident erhält sämtliche Protokolle der Geschäftsleitungssitzungen zur Einsichtnahme. Er trifft sich in der Regel wöchentlich für eine Sitzung mit dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung. Die interne Revision ist dem Verwaltungsrat unter - stellt. Sie kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher, statutarischer und reglementarischer Vorschriften und Weisungen. Ebenso prüft sie unter den Ge - sichtspunkten der Sicherheit, Vollständigkeit, Zweck- mässigkeit und Wirtschaftlichkeit die Funktionsweise der betrieblichen Organisation und des gesamten Rechnungswesens und der bankweiten Informatik. Die Prüfungen und Berichterstattungen erfolgen in Übereinstimmung mit den Standards der beruflichen Praxis. Die interne Revision unterbreitet ihre Berichte dem Prüfungsausschuss. Zudem hält sie in einem Jahresbericht die wesentlichen Ergebnisse zuhan - den des Verwaltungsrats fest. Die interne Revision koordiniert ihre Tätigkeit mit der aktienrechtlichen Prüfgesellschaft, die ebenfalls alle Berichte der in - ternen Revision erhält. Die Glarner Kantonalbank hat die Aufgabe der internen Revision an die interne Revisionsstelle der St. Galler Kantonalbank über - tragen. Diese Auslagerung basiert auf einer Verein- barung aus dem Jahr 1997 . Sie wurde 2023 auf eine neue vertragliche Basis gestellt. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats, mit Ausnahme von Regierungs- rat Markus Heer, erfüllen die Unabhängigkeitskri - terien gemäss dem FINMA-Rundschreiben 2017 /1 «Corporate Governance – Banken». Regierungsrat Markus Heer gilt aufgrund seiner Rolle als Vertreter des Mehrheitsaktionärs Kanton Glarus nicht als un- abhängig im Sinn dieses Rundschreibens. Gemäss den Mindestanforderungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) muss mindestens ein Drittel der Verwaltungsratsmitglieder unabhängig sein. Die Glarner Kantonalbank erfüllt diese An - forderung mit sechs von insgesamt sieben Verwal - tungsräten vollumfänglich. Das Geschäfts- und Organisationsreglement, das auf der Website unter glkb.ch/gesetz-reglemente publiziert ist, präzisiert die Aufgaben der Organe und die Organisation der Bank in Ergänzung zu den Statuten.
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28 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 cORPORAtE GOVERnAncE Gesamtbank-Organigramm Stand 31. Dezember 2025 Verwaltungsratspräsident Urs P . Gnos Sekretär des Verwaltungsrats Rolf freuler Vorsitzender der Geschäftsleitung sven Wiederkehr Assistenz Gesamtbank sandra frick / Kathrin Kamm Nachhaltigkeit seth Müller PR & Kommunikation shana spichtig Projekte silvan Arpagaus Unternehmenssteuerung Ariane Riedi Wirth Marketing Philippe Haller Personal & Ausbildung Lea schnider Produkte & Digitalisierung Marco stadler Risk Office Monica Bezzola Legal & Compliance franziska Gisiger Vertrieb Rolf Widmer Filialgruppe Glarus Nord Daniel Aebli Filialgruppe Glarus Mitte/Süd stefan Görauch Digitale Kanäle Roman Gassner Firmenkunden Andrew newson bitubi Dejan Arbutina Business Consulting & Engineering Roman Reihl Credit Services GLKB Karin thiele Key Account Management nicolas Laurent Credit Management Bern Peter Hirsig Vermittler fabian Märchy Finanz & Logistik Roland Wickart Rechnungswesen/ Controlling Jacqueline Kunz Immobilien & Dienste Michael frei Informatik Dmitri Mumber Handel & Tresorerie Rolf Hartmann Operations Peter Marty
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 29 cORPORAtE GOVERnAncE Der Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank besteht gemäss den Statuten aus einem Präsidenten und vier bis sechs weiteren Mitgliedern, die jeweils einzeln für eine einjährige Amtsdauer durch die General - versammlung gewählt werden. Eine Wiederwahl ist zulässig. Auch das Kantonalbankgesetz sieht eine Amtsdauer von einem Jahr vor. Somit müssen sich alle Mitglieder des Verwaltungsrats jedes Jahr an der Generalversammlung zur Wiederwahl stellen. Der Verwaltungsrat setzte sich per 31. Dezember 2025 aus folgenden Personen zusammen: Urs P. Gnos Altendorf, schweizer staatsangehöriger, 1967 Dr. iur., RA, LL.M., Partner bei Walder Wyss AG, Zürich Verwaltungsratspräsident (unabhängiges Mitglied) Mitglied des Verwaltungsrats seit 1.7 .2009 Mitglied im Strategie- und Personalausschuss und im Risikoausschuss Beruflicher Werdegang Urs P. Gnos studierte Rechtswissen - schaften und erwarb sein Lizenziat und seinen Doktortitel an der Universität Zürich. 1996 erhielt er das Anwalts - patent in Zürich. Zudem erwarb er im Jahr 2000 einen LL.M. an der McGeorge School of Law in den USA. Er arbeitete als Substitut und Anwalt in Zürcher Kanzleien und als juristischer Mitarbeiter in Kanzleien in Chicago und New York. Seit 2001 arbeitet er für die Anwaltskanz - lei Walder Wyss AG, bei der er 2007 Partner wurde. Urs P. Gnos ist ein ausgewiesener Anwalt für Fusionen und Unternehmensübernahmen, Um - strukturierungen, Gesellschafts- und Kapitalmarkt - recht sowie Corporate Governance. Wesentliche Interessenbindungen VR Walder Wyss AG, Zürich; VR Marelcom AG, Glarus Süd; VR FiGroup Holding AG, Maur; VR Fischer Chemicals AG, Zürich; VR Flokk AG, Op- fikon; Direktor Sofacompany GmbH, Bern; VR Berger Klima Biel AG, Biel; VR IPS Gebäudetech- nik AG, Bern/Gerlafingen; Präsident Stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland, Glarus; Mitglied Vorsorgestiftung Sparen 3 der Glarner Kantonalbank, Glarus Markus Heer Glarus nord, schweizer und italienischer staatsangehöriger, 1976 Dr. iur., Rechtsanwalt, Regierungsrat, Departement Finanzen und Gesundheit, Glarus Verwaltungsrat (Vertretung des Regierungsrats) seit 26.4.2024 Mitglied im Risikoausschuss Beruflicher Werdegang Markus Heer studierte Rechtswissen - schaften an der Universität Zürich und erlangte 2006 seinen Doktortitel und 2009 das Anwaltspatent. Markus Heer ist seit 2021 Regierungsrat des Kantons Glarus, derzeit in der Funktion als Vor - steher des Departements Finanzen und Gesundheit. Im Mai 2025 wählte ihn die Landsgemeinde zum Landesstatt - halter. Er war zuvor als Assistent im öffentlichen Recht an Lehrstühlen der Universität Zürich, als Auditor am Bezirksgericht Meilen und als Gerichtsschreiber am Verwaltungsgericht des Kantons Zürich tätig. Von 201 1 bis 2021 war er Präsident des Verwaltungsgerichts des Kantons Glarus. Wesentliche Interessenbindungen VR Kantonsspital Glarus AG, Glarus; Stiftungsrat ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit, Bern; Stiftungsrat Glärnisch-Stiftung, Glarus; Mitglied Ostschweizer Fussballverband Rekurskommission, Amriswil
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30 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 cORPORAtE GOVERnAncE « DER VERWALtUnGsRAt Dominic Rau Zürich, Quinten, schweizer staatsangehöriger, 1974 Dr. rer. nat., dipl. phys. ETH, SCOR SE, Zürich Verwaltungsrat seit 24.4.2020 (unabhängiges Mitglied) Vorsitzender Risikoausschuss Rudolf Stäger Luzern, schweizer staatsangehöriger, 1957 Bankkaufmann, selbstständige Beratungstätigkeit für KMU und Mediator SKWM Verwaltungsrat seit 1.7 .2009 (unabhängiges Mitglied) Vorsitzender Strategie- und Personalausschuss Mitglied im Prüfungsausschuss Beruflicher Werdegang Dominic Rau studierte Physik und er - warb seinen Doktortitel in Physik an der ETH Zürich. Nach seiner akade - mischen Laufbahn wechselte er zur Swiss Re, wo er für die Entwicklung des internen Modells unter dem Schweizer Solvenztest zuständig war. Nach Swiss Re durchlief er verschiedene Stationen in der Risikomanagement- und Tech - nologieberatung, unter anderem als Leiter der Insurance Risk Management Practice von Deloitte Schweiz, wo er mit vielen Schweizer und europäischen Versicherungen zusammenarbei- tete. Nach Deloitte kehrte er zur Swiss Re zurück, wo er Führungspositionen in Risikomanagement und Finance innehatte. Seit Mai 2024 ist er bei der SCOR Rückversicherung tätig. Anfänglich war er für das strategische Risikomanagement zustän - dig. Seit Kurzem bekleidet er die Funktion CRO Financial & Corporate Risks und hat damit die Auf- sicht über die Anlagen der SCOR und die Product Lines der Financial Solutions. Wesentliche Interessenbindungen Stiftungs- und Verwaltungsrat bei Sympany, Basel; Stiftungsrat Personalvorsorgestiftung der SCOR Schweiz, Zürich; VR SCOR Investment Partners SE, Paris Beruflicher Werdegang Rudolf Stäger absolvierte die Bank - lehre, bildete sich bei der UBS perma - nent weiter und war für die Grossbank über sieben Jahre im Ausland tätig. 1989 erfolgte der Wechsel zur Luzer - ner Kantonalbank (LUKB). Ab 1995 war er Mitglied der Geschäftsleitung der LUKB. 1999 wechselte er in die Gruppen leitung der Vontobel AG, Zürich. Danach folgte der Wechsel in die Ge - schäftsleitung der Schroders & Co. Bank AG, Zürich. 2007 beendete er seine Bankkarriere und wandte sich einer selbstständigen Beratungstätig - keit zu. Die bereits zuvor weitgefächerte Verwal - tungsratstätigkeit führte in der Folge zu weiteren interessanten Erfahrungen in nationalen und inter - nationalen Unternehmungen. Wesentliche Interessenbindungen Inhaber Stameg Beratungs GmbH, Luzern; VRP Athenion AG, Zürich; VRP MetrioPharm AG, Zürich; VR Werco Trade AG, Luzern; VR PhytoByO AG, Luzern; Mitglied Lions Club Luzern- Pilatus, Luzern; Beirat FCL, Club der 200, Luzern
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 31 cORPORAtE GOVERnAncE « DER VERWALtUnGsRAt Angela Petruzzi Glarus nord, schweizer staatsangehörige, 1985 BSc in Betriebsökonomie (Accounting & Finance), eidg. dipl. Wirtschaftsprüferin, Inhaberin und Geschäftsführerin Petruzzi GmbH Verwaltungsrätin seit 25.4.2025 (unabhängiges Mitglied) Mitglied im Prüfungsausschuss Beruflicher Werdegang Angela Petruzzi schloss im Jahr 2009 das Bachelorstudium in Betriebsöko - nomie mit Vertiefung in Accounting & Finance und vier Jahre später die Aus - bildung zur eidg. dipl. Wirtschafts - prüferin ab. Angela Petruzzi ist Inhabe- rin und Geschäftsführerin der Petruzzi GmbH und der Erich Fischli & Partner KLG in Näfels. Sie verantwortet dabei unter anderem Abschluss-, Steuer-, und Unter - nehmensberatungen, die Wirtschaftsprüfung im KMU-Bereich und die Begleitung von Umstrukturie- rungen. Zuvor war sie langjährige Mandatsleiterin Wirtschaftsprüfung bei der BDO AG in Lachen und Glarus, wo sie ab 2018 auch als stellver - tretende Direktorin fungierte. Wesentliche Interessenbindungen Geschäftsführerin Erich Fischli & Partner KLG, Glarus Nord; Geschäftsführerin Petruzzi GmbH, Glarus Nord Konrad Marti Glarus, schweizer staatsangehöriger, 1984 Dr. sc. ETH Zürich, MSc ETH Chemistry, MBA University of Chicago, VRP Caliza Holding AG, Netstal, Mitglied der Geschäftsleitung bei der Kalkfabrik Netstal AG, Netstal, seit 1. Januar 2026 CEO der Kalkfabrik Netstal AG, Netstal Verwaltungsrat seit 23.4.2021 (unabhängiges Mitglied) Vizepräsident Mitglied im Strategie- und Personalausschuss Beruflicher Werdegang Konrad Marti hält einen Master of Science und doktorierte in Theoreti - scher Chemie an der ETH in Zürich. Zudem graduierte er an der Universität von Chicago zum Master of Business Administration mit den Schwerpunkten Finanzen und Betriebsführung. Konrad Marti ist Verwaltungsratspräsident bei der Caliza Holding AG sowie Mitglied der Geschäftsleitung und seit 2026 CEO bei der Kalkfabrik Netstal AG. Im Weiteren ist er im Vorstand der Glarner Wirtschaftskammer und im Kantonsschulrat der Kantonsschule Glarus tätig. Wesentliche Interessenbindungen VRP Caliza Holding AG, Netstal; VR Kalkfabrik Netstal AG, Netstal; VR Elggis Kraft AG, Netstal; Mitglied Stiftung Hilfsfonds der Kalkfabrik Netstal, Netstal; Mitglied Baumgartenalp-Stiftung, Linthal, Glarus-Süd; Vorstandsmitglied Glarner Wirtschafts- kammer, Glarus; Mitglied Kantonsschulrat der Kan- tonsschule Glarus, Glarus
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32 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 cORPORAtE GOVERnAncE « DER VERWALtUnGsRAt Susanne De Zordi Rapperswil-Jona, schweizer und britische staatsangehörige, 1974 Betriebsökonomin mit Vertiefung in Rechnungswesen/Controlling/Finance, eidg. dipl. Wirtschaftsprüferin, Leiterin Financial Services, BDO AG Verwaltungsrätin seit 25.4.2025 (unabhängiges Mitglied) Vorsitzende Prüfungsausschuss Beruflicher Werdegang Susanne De Zordi hält ein Diplom als Betriebsökonomin mit Vertiefung in Rechnungswesen/Controlling/Finance und ist eidg. dipl. Wirtschaftsprüferin. Seit 2007 ist sie von der FINMA als leitende Prüferin für Banken, Vermö - gensverwalter und Fintech-Unternehmen akkreditiert. Susanne De Zordi hat zu - dem diverse Weiterbildungen in den Bereichen Digital Banking, Blockchain-Technolo - gie, Digitale Währungen und Nachhaltigkeit ab - geschlossen. Susanne De Zordi leitet bei der BDO AG schweizweit den Bereich Financial Services, der Finanzmarktteilnehmer mit Prüfungs- und Bera - tungsdienstleistungen unterstützt. Vor ihrer Tätigkeit bei der BDO war sie bei einer Beratungsfirma in Zürich und Vaduz tätig, bei der sie Finanzinsti - tute in finanzmarktrechtlichen Fragen beriet sowie Mitglied der Geschäftsleitung und Leiterin einer Zweigniederlassung war. Davor war sie bereits 20 Jahre in Prüfgesellschaften tätig. Wesentliche Interessenbindungen Mitglied Fachbereich Financial Market EXPERT - suisse, Zürich; Vorstandsmitglied FDP Rapperswil- Jona, Rapperswil-Jona
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 33 cORPORAtE GOVERnAncE Sven Wiederkehr Wollerau, schweizer staatsangehöriger, 1973 lic. oec. HSG, MBA Stanford University Vorsitzender der Geschäftsleitung seit 6.10.2020 Mitglied der Geschäftsleitung seit 1.12.2013 Beruflicher Werdegang Sven Wiederkehr studierte an der Universität St. Gallen (HSG) Betriebs - wirtschaftslehre mit Vertiefungsrichtung Banking und absolvierte an der Stan - ford University in Kalifornien ein Zweit- studium mit einem Abschluss als Master of Business Administration. Seine beruf- liche Laufbahn startete er als Unterneh - mensberater bei McKinsey & Company in Zürich. Im Jahr 2007 übernahm er die Leitung des Vertriebsmanagements bei der Swisscanto Asset Management AG. Seit Dezem - ber 2013 ist er Mitglied der Geschäftsleitung der Glarner Kantonalbank, zunächst in der Funktion als Bereichsleiter Vertrieb und seit Oktober 2020 als Vorsitzender der Geschäftsleitung. Wesentliche Interessenbindungen Präsident Vorsorgestiftung Sparen 3 der Glarner Kantonalbank, Glarus; Mitglied Stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland, Glarus; VR Verband Schweizerische Kantonalban- ken VSKB, Basel; Vorstandsmitglied Glarner Wirt- schaftskammer, Glarus; Präsident Kapellstiftung der römisch-katholischen Einwohner von Mitlödi, Glarus Süd; VR Credit Exchange AG, Zürich Die Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung besteht gemäss Statuten und Geschäftsorganisationsreglement aus dem Vorsitzen - den und zwei bis vier weiteren Mitgliedern. Es bestehen keine Managementverträge mit Gesellschaften ausserhalb der Glarner Kantonalbank. Die Geschäftsleitung setzte sich per 31. Dezember 2025 aus den folgenden Personen zusammen: Roland Wickart Glarus nord, schweizer staatsangehöriger, 1974 Dr. oec. HSG, MBA, Executive Master of Banking, Ingenieur FH in Wirtschaftsinformatik Bereichsleiter Finanz & Logistik Mitglied der Geschäftsleitung seit 1.4.2021 Stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung seit 1.4.2021 Beruflicher Werdegang Roland Wickart hält einen Doktor der Wirtschaftswissenschaften mit Schwer - punkt in Strategy & Management der Universität St. Gallen (HSG) und einen Executive Master of Banking der Hoch- schule Luzern sowie einen Master of Business Administration der University of Wollongong in Sydney. Zusätzlich ist er Ingenieur FH in Wirtschaftsinformatik. Seine beruflichen Stationen umfassen unter ande - ren die UBS, die Credit Suisse und die Zürcher Kantonalbank. Von 2005 bis 2016 war er in verschiedenen leitenden Risikofunktionen für die Zürcher Kantonalbank tätig. Ab März 2016 bis Juli 2021 verantwortete er als Chief Risk Officer das Risikomanagement der Glarner Kantonalbank. Seit 1. April 2021 ist er Mitglied der Geschäftsleitung und Bereichsleiter Finanz & Logistik. Wesentliche Interessenbindungen VRP Bench Services AG, Glarus
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34 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 cORPORAtE GOVERnAncE « DIE GEscHäftsLEItUnG Ariane Riedi Wirth Wollerau, schweizer staatsangehörige, 1973 lic. iur. HSG, Rechtsanwältin, LL.M. Bereichsleiterin Unternehmenssteuerung Mitglied der Geschäftsleitung seit 1.3.2023 Rolf Widmer Glarus nord, schweizer staatsangehöriger, 1971 Dr. oec. HSG Bereichsleiter Vertrieb Mitglied der Geschäftsleitung seit 1.5.2021 Beruflicher Werdegang Ariane Riedi Wirth studierte an der Universität St. Gallen (HSG) Rechts - wissenschaften und erwarb im Jahr 2000 das Bündner Anwaltspatent. Anschliessend absolvierte sie an der Boston University ein Zweitstudium, das sie 2005 mit einem Master of Laws (LL.M.) abschloss. Ihre berufliche Laufbahn führte sie über verschiedene Stationen als Gerichtsschreiberin und Rechtsanwältin, unter anderem bei Bär & Karrer AG in Zürich, bei UBS und Ernst & Young AG mit Spezialisierungen in den Gebieten des Ge - sellschafts- und Kapitalmarktrechts sowie Fusionen und Übernahmen. Im Mai 2020 übernahm sie die Leitung des Legal Teams und im August 2021 die Leitung der Abteilung Legal & Compliance bei der Glarner Kantonalbank. Seit März 2023 ist sie Mitglied der Geschäftsleitung und Bereichsleiterin Unternehmenssteuerung. Wesentliche Interessenbindungen Mitglied Stiftungsrat der Glarner Pensionskasse, Glarus; Mitglied Stiftungsrat der Glarner Kantonal- bank für ein starkes Glarnerland, Glarus Beruflicher Werdegang Rolf Widmer studierte an der Universi - tät St. Gallen (HSG) Wirtschaftswissen- schaften. Er arbeitete während des Stu- diums als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht (FAA-HSG). Im Anschluss gründete er ein Spin-off und war Lehr - beauftragter an der HSG für Volkswirt - schaftslehre (unter anderem monetäre Ökonomie). 2004 wurde er in den Regierungsrat des Kantons Glarus gewählt, wo er 2006 das Departement Finanzen und Gesundheit übernahm. Er war von 2008 bis 2020 Mitglied des Verwaltungsrats der Glarner Kantonalbank. Seit 1. Mai 2021 verantwortet er den Bereich Ver- trieb und ist Mitglied der Geschäftsleitung. Wesentliche Interessenbindungen Mitglied Stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland, Glarus
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 35 cORPORAtE GOVERnAncE « DIE GEscHäftsLEItUnG Dejan Arbutina Reichenburg, schweizer staatsangehöriger, 1977 Bankkaufmann, Master of Advanced Studies in Banking & Finance Bereichsleiter bitubi Mitglied der Geschäftsleitung seit 1.4.2024 Beruflicher Werdegang Dejan Arbutina ist gelernter Bankkauf - mann und hält einen Master of Advan- ced Studies FH in Banking & Finance mit Vertiefung in Bankmanagement. Er begann 1994 seine berufliche Lauf - bahn in der Finanzbranche bei der damaligen Schweizerischen Kreditan - stalt, wo er nach der Ausbildung meh - rere Jahre als Anlageberater tätig war. Anschliessend arbeitete er als Client Relationship Manager bei verschiedenen Banken, darunter die Bank Sarasin & Cie AG, die Rabo Robeco Bank AG und die Thurgauer Kantonal - bank. 201 1 wechselte er als Leiter Privatkunden- beratung zur Glarner Kantonalbank, wo er 2015 die Leitung des Teams Externe Vermittler übernahm und dieses Geschäft sowohl im Finanzierungs- wie auch Anlagebereich erfolgreich auf- und ausbaute. Seit April 2024 ist er Mitglied der Geschäftslei - tung der Glarner Kantonalbank als Bereichsleiter bitubi mit Standorten in Glarus und Bern. Wesentliche Interessenbindungen keine
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36 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 cORPORAtE GOVERnAncE Kapitalstruktur und Aktionariat Die Glarner Kantonalbank ist eine spezialgesetz - liche Aktiengesellschaft gemäss dem Gesetz über die Glarner Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) mit Sitz in Glarus. Das Aktienkapital beträgt per 31. Dezember 2025 135 Mio. Franken (31.12.2024 135 Mio. Franken; 31.12.2023 135 Mio. Franken; 31.12.2022 135 Mio. Franken [nach einer Kapi- talerhöhung aus bedingtem Kapital entsprechend SIX-Reglement Corporate Governance, Ziffer 2.3.]) und ist eingeteilt in 13,5 Mio. Namenaktien mit einem Nennwert von je 10.00 Franken. Die Namen aktien sind voll einbezahlt und unterstehen keinen weiteren Zahlungs- oder Nachschusspflich - ten. Die Aktien der Glarner Kantonalbank sind unter der Valorennummer 18 939 665 beziehungs- weise ISIN CH0189396655 an der SIX Swiss Exchange AG in Zürich kotiert. Die Börsenkapitalisie- rung beträgt per Ende 2025 284,9 Mio. Franken. Die Glarner Kantonalbank hat weder Partizipations- noch Genussscheine emittiert. Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Organisationen. Die Glarner Kantonalbank hat im April 2023 ein Kapitalband eingeführt. Die untere Grenze des Kapitalbands liegt bei 135 Mio. Franken und die obere Grenze beträgt 141,75 Mio. Franken. Der Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank ist be - rechtigt, das Aktienkapital bis zum 28. April 2028 oder zum früheren Dahinfallen des Kapitalbands jederzeit ein oder mehrere Male in beliebigen Beträgen zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 675’000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 10.00 Franken. Die Regelung der Bezugsrechte, die Bedingungen und Modalitäten der Ausgabe und die Entstehung der Beteiligungsrechte liegen gemäss Statuten (glkb.ch/ gesetz-reglemente ) in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats. Das Kantonalbankgesetz erlaubt dem Kanton Glarus, Aktien bis zu maximal 49,9 Prozent des aus- stehenden Kapitals bei Dritten zu platzieren. Er be - hält gemäss Art. 8 Abs. 3 Kantonalbankgesetz stets die Mehrheit an Kapital und Stimmen. Der Kanton Glarus war bis zum Börsengang vom 24. Juni 2014 Alleinaktionär. Er hält per Ende 2025 eine Mehr - heitsbeteiligung von 58,15 Prozent (Vorjahr: 58,15 %) des Kapitals beziehungsweise der Stimmen. Die Aktien sind breit gestreut und die Anzahl einge- tragener Aktionärinnen und Aktionäre beträgt 4’832 (Stand 31. Dezember 2025). Kein Aktionär, ausser der Kanton Glarus, hält mehr als 5 Prozent des Ka- pitals beziehungsweise der Stimmrechte. Die UBS Fund Management (Switzerland) AG hält gemäss SIX-Meldung (bedeutende Aktionäre) 4,84 Prozent. Alle übrigen Aktionäre halten nach Wissen der Bank je weniger als die meldepflichtigen 3 Prozent der Stimmrechte. Unter ser-ag.com/de/resources/ notifications-market-participants/significant-sharehol- ders.html# sind Meldungen abrufbar, die während des Geschäftsjahrs 2025 der Glarner Kantonal - bank und der Offenlegungsstelle der SIX Swiss Ex - change AG gemäss Art. 120 FinfraG gemeldet und über die elektronische Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange AG publiziert wurden. Bezüglich Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragung gilt Folgendes: An der Ge - neralversammlung hat jede vertretene Aktie eine Stimme. Das mit den Aktien verknüpfte Stimmrecht und andere mit dem Stimmrecht zusammenhän - gende Rechte können an der Generalversammlung nur ausgeübt werden, sofern der Verwaltungsrat und innerhalb des Verwaltungsrats die Vertretung des Regierungsrats den Aktionär, gestützt auf ein Ge - such um Anerkennung, als Aktionär mit Stimmrecht anerkannt haben. Lehnt der Verwaltungsrat das Ge- such um Anerkennung nicht innert 20 Tagen ab, ist der Erwerber als Aktionär mit Stimmrecht anerkannt. Der Verwaltungsrat kann die Eintragung eines Erwer- bers als stimmberechtigter Aktionär im Aktienbuch in folgenden Fällen verweigern: a. Wenn ein einzelner Aktionär oder eine Gruppe von Aktionären gemäss Definition des FinfraG mehr als 5 Prozent des Aktienkapitals auf sich vereinigt. Diese Begrenzung findet auch Anwen- dung im Fall der Zeichnung oder des Erwerbs von Namenaktien in Ausübung von Bezugs-, Op- tions- oder Wandelrechten, die mit den durch die Glarner Kantonalbank oder Dritte ausgegebe - nen Wertpapieren oder sonstigen Instrumenten verbunden sind. Diese Begrenzung findet keine Anwendung auf den Kanton Glarus oder jeden Dritten, an den der Kanton Glarus Teile seiner Aktienbeteiligung verkauft; b. wenn ein Aktionär auf Verlangen nicht ausdrück- lich erklärt, dass die Aktien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben worden sind; c. soweit und solange die Eintragung die Glarner Kantonal bank daran hindern könnte, durch Bun - desgesetze geforderte Nachweise über die Zusam- mensetzung des Kreises der Aktionäre zu erbringen. Die Glarner Kantonalbank kann gemäss Statuten nach Anhörung des Betroffenen Eintragungen im Akti- enbuch streichen, wenn diese durch falsche Angaben des Erwerbers zustande gekommen sind. Dieser muss über die Streichung informiert werden. Im Berichtsjahr mussten keine Eintragungsgesuche zurückgewiesen und keine Ausnahmen bewilligt werden.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 37 cORPORAtE GOVERnAncE Gemäss den Statuten erfolgt eine Verfügung über Aktien in der Form von Wertrechten, die nicht im Hauptregister einer Verwahrungsstelle eingetragen sind, durch schriftliche Abtretungserklärung und setzt zu ihrer Gültigkeit voraus, dass sie der Glar - ner Kantonalbank angezeigt wird. Im Unterschied dazu erfolgt eine Verfügung über Aktien, die in Form von Bucheffekten auf der Grundlage von im Hauptregister einer Verwahrungsstelle eingetrage - nen Wertrechten bestehen, ausschliesslich durch Buchungen in Effektenkonten gemäss anwendbarem Recht, ohne Notwendigkeit einer Anzeige an die Glarner Kantonalbank; eine Verfügung durch Ab - tretung solcher Aktien ohne entsprechende Buchung in einem Effektenkonto ist ausgeschlossen. Es bestehen keine ausstehenden Wandelanleihen oder Optionen. Sämtliche 13,5 Mio. Namenaktien sind für das Geschäftsjahr 2025 dividendenberech- tigt. Die Dividendenpolitik wird weitgehend durch Art. 25 des Kantonalbankgesetzes bestimmt. Entschädigungen Gemäss dem Gesetz über die Glarner Kantonal - bank haben die Mitglieder des Verwaltungsrats und die mit der Geschäftsführung betrauten Personen An- spruch auf eine angemessene, vom Verwaltungsrat festzusetzende Entschädigung und auf Ersatz der Auslagen. Der Verwaltungsrat bestimmt die Grund - sätze und Bandbreiten zur Festlegung dieser Entschä- digungen in einem Entschädigungsreglement, das von der Generalversammlung zu genehmigen ist. Die Glarner Kantonalbank hat im Berichtsjahr keine Antritts- oder Austrittsentschädigungen entrichtet. Entschädigungen Verwaltungsrat Die Entschädigungen an die Verwaltungsratsmit - glieder werden aufgrund des von der General - versammlung genehmigten Entschädigungsregle - ments entrichtet. Der Gesamtbetrag der Vergütun- gen an Mitglieder des Verwaltungsrats für das abgeschlossene Geschäftsjahr ist von der Ge - neralversammlung jährlich zu genehmigen. Das Entschädigungsreglement wurde letztmals 2024 überarbeitet und an der Generalversammlung vom 26. April 2024 genehmigt. Es besteht kein Aktienbeteiligungsplan. Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten eine Jah - resentschädigung, ein Sitzungsgeld und eine Ent - schädigung für das Aktenstudium im Rahmen der Sitzungsvorbereitung. Diese Gesamtentschädigun - gen sind im Entschädigungsreglement fixiert und enthalten keine variablen Komponenten. Sie sind indexiert, basierend auf dem Schweizer Index für Konsumentenpreise. Dem Verwaltungsratspräsiden - ten stehen eine im Entschädigungsreglement fest - gelegte Jahresentschädigung und zusätzlich eine jährliche Spesenpauschale von 2’000 Franken zu. Das gültige Entschädigungsreglement schliesst jeg - liche Erfolgsbeteiligung oder weitergehende Ver - günstigungen aus. Die Rubrik «Sitzungsgelder und andere Entschädi - gungen» beinhaltet auch ausgerichtete Entschädi - gungen für Reisespesen. Die Pauschalentschädigun- gen für den Regierungsratsvertreter Markus Heer werden direkt dem Kanton Glarus vergütet. 2025 wurden den Mitgliedern des Verwaltungsrats folgende Entschädigungen ausgerichtet: Beträge in CHF auf ganze Franken gerundet Entschädigung Pauschale Sitzungsgelder und andere Entschädigungen Total 2025 2024 2025 2024 2025 2024 M. Leutenegger — 17’092 — 9’150 — 26’242 U. P. Gnos 103’216 90’860 42’181 42’348 145’397 133’208 B. Mühlemann 7’243 21’591 6’600 17’898 13’843 39’489 M. Heer 21’730 14’394 19’446 12’790 41’176 27’184 R. Stäger 32’594 29’687 34’457 36’914 67’051 66’601 S. Stirnimann 10’865 29’687 9’737 24’812 20’602 54’499 D. Rau 32’594 29’687 25’130 24’506 57’724 54’193 K. Marti 48’892 38’683 21’870 22’165 70’762 60’848 S. De Zordi 21’730 — 15’567 — 37’297 — A. Petruzzi 14’486 — 13’253 — 27’739 — Total Salär 293’350 271’681 188’241 190’583 481’591 462’264
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38 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 cORPORAtE GOVERnAncE Salär und variabler Lohnbestandteil der Geschäftsleitungsmitglieder Beträge in CHF, auf ganze Franken gerundet 2025 2024 Total aller Geschäftsleitungsmitglieder 1’948’791 1’947’923 Darin enthalten sind: – kurzfristige variable Entschädigungen – langfristige variable Entschädigungen 478’000 98’395 533’000 70’850 Höchste Einzelentschädigung: Sven Wiederkehr, Vorsitzender der Geschäftsleitung 514’266 520’109 Darin enthalten sind: – eine kurzfristige variable Entschädigung (für Geschäftsjahr 2024 resp. 2023) – eine langfristige variable Entschädigung (für Geschäftsjahr 2022 resp. 2021) 125’000 53’686 138’000 48’709 Sozialleistungen (Arbeitgeberbeiträge) der Geschäftsleitungsmitglieder Beträge in CHF, auf ganze Franken gerundet 2025 2024 Total aller Geschäftsleitungsmitglieder 378’572 379’339 Höchste Einzelentschädigung: Sven Wiederkehr, Vorsitzender der Geschäftsleitung 101’773 100’033 Entschädigungen Geschäftsleitung Für die Geschäftsleitung beträgt die maximal mög- liche variable Entschädigung 70 Prozent des Basis- salärs. Sie ist abhängig von der Zielerreichung gemäss jährlicher Zielvereinbarung und vom Jahresergebnis der Bank. Der Verwaltungsrat hat hierbei im Rahmen einer definierten Bandbreite, die vom erwirtschafteten Gewinn vor Steuern und von ausserordentlichen Positionen abhängt, einen gewissen Ermessensspielraum in der Festsetzung der variablen Vergütungen. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien liegt ebenfalls im Ermessen des Verwaltungsrats. Die variable Entschädigung für Mitglieder der Geschäftsleitung wird in eine kurzfristige und eine langfristige Entschädigung aufgeteilt. Die kurzfristige Entschädigung, die im Jahr der Festlegung ausbezahlt wird, darf maximal 45 Prozent des Basissalärs betragen. Die lang - fristige Entschädigung, die nach einer Sperrfrist von mindestens drei Jahren ausbezahlt wird, darf maximal 25 Prozent des Basissalärs betragen. Die Höhe der effektiven Auszahlung der langfristigen Entschädigung nach Ablauf der Sperrfrist erfolgt in Geld oder Aktien und ist in jedem Fall von der Kursentwicklung der GLKB-Aktie abhängig. Die Salärbandbreiten der Fixsaläre bewegen sich zwischen 220’000 Franken (Minimum für ein Geschäfts leitungsmitglied) und 390’000 Franken (Maximum für den Vorsitzenden der Geschäfts - leitung). Die Geschäftsleitungsmitglieder erhielten 2025 Entschädigungen in Form von Salär, varia - blen Lohnbestandteilen, Zulagen und Arbeitgeber- beiträgen an die Altersvorsorge. Darlehen und Kredite Die im Anhang 19 im Totalbetrag ausgewiesenen Kredite an die Organe der Bank per 31. Dezember 2025 von 7 ,7 Mio. Franken setzen sich aus Beträ- gen in den Tabellen auf Seite 39 zusammen. Mitwirkungsrechte der Aktionäre Die Mitwirkungsrechte des Hauptaktionärs Kanton Glarus sind im Kantonalbankgesetz geregelt. Der Kanton wirkt direkt über die Vertretung des Regie - rungsrats im Verwaltungsrat und durch die Wahl - kompetenz der Verwaltungsräte an der General - versammlung mit. Das Kantonalbankgesetz und die Umwandlung der Bank von einer öffentlich-rechtli - chen Körperschaft in eine spezialgesetzliche Aktien- gesellschaft haben seit 2010 eine Verlagerung von Kompetenzen vom Landrat an die Generalver- sammlung und damit indirekt an den Regierungsrat gebracht. An der Generalversammlung berechtigt jede Aktie zu einer Stimme. Das mit den Aktien verknüpfte Stimmrecht und andere mit dem Stimm - recht zusammenhängenden Rechte können an der Generalversammlung nur ausgeübt werden, sofern der Verwaltungsrat und innerhalb des Verwaltungs- rats die Vertretung des Regierungsrats den Aktio - när, gestützt auf ein Gesuch um Anerkennung, als Aktionär mit Stimmrecht anerkannt haben. Lehnt der Verwaltungsrat das Gesuch um Anerkennung nicht innert 20 Tagen ab, ist der Erwerber als Aktionär mit Stimmrecht anerkannt. Die Beteiligungen der Organe sind in Anhang 18 aufgeführt.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 39 cORPORAtE GOVERnAncE Jeder Aktionär kann seine Aktien an der General - versammlung selbst vertreten oder durch den unab- hängigen Stimmrechtsvertreter, seinen gesetzlichen Vertreter oder mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu sein braucht, vertreten lassen. Depotstimmrechts- vertretung und Organstimmrechtsvertretung sind unzulässig. Die Generalversammlung ist unabhängig von der Anzahl vertretener Aktien beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen, soweit das Gesetz oder die Statuten es nicht anders be - stimmen, mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Aktienstimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Den Vorsitz der Generalversamm - lung hat der Verwaltungsratspräsident der Glarner Kantonal bank inne. Dem Vorsitzenden steht kein Stichentscheid zu. Ein Beschluss der Generalver - sammlung, der mindestens zwei Drittel der ver - tretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte auf sich vereinigt, ist erforderlich für: die Änderung des Gesellschaftszwecks; die Zusammenlegung von Aktien, soweit dafür nicht die Zustimmung aller betroffenen Aktionäre erforderlich ist; die Kapitalerhöhung aus Eigenkapital, gegen Sacheinlagen, durch Verrechnung mit einer Forderung und die Gewährung von be - sonderen Vorteilen; die Einschränkung oder Aufhebung des Bezugsrechts; die Einführung eines bedingten Kapitals; die Einführung eines Kapitalbands oder die Schaffung von Vorratskapital gemäss Art. 12 des Bankgesetzes vom 8. November 1934; die Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien; die Einführung von Stimmrechtsaktien; die Einführung des Stichentscheids des Vor sitzenden in der Generalversammlung; Darlehen und Kredite an die Mitglieder des Verwaltungsrats in CHF Urs P. Gnos 3’373’000 Markus Heer — Rudolf Stäger — Dominic Rau — Konrad Marti — Susanne De Zordi — Angela Petruzzi 1’250’000 Total per 31. Dezember 2025 4’623’000 Vorjahr 3’472’000 Die Vergabe von Darlehen und Krediten an die Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgt zu marktüblichen Konditionen. 100 Prozent der Darlehen und Kredite an die Mitglieder des Verwaltungsrats sind hypothekarisch gedeckt. Darlehen und Kredite an die Mitglieder der Geschäftsleitung in CHF Sven Wiederkehr 1’500’000 Roland Wickart 200’000 Rolf Widmer 1’388’000 Ariane Riedi Wirth — Dejan Arbutina — Total per 31. Dezember 2025 3’088’000 Vorjahr 3’171’000 Bei der Vergabe von Darlehen und Krediten an die Mitglieder der Geschäftsleitung gelangen die für alle Mitarbei - tenden der Glarner Kantonalbank geltenden branchenüblichen Personalkonditionen zur Anwendung. 100 Prozent der Darlehen und Kredite an die Mitglieder der Geschäftsleitung sind hypothekarisch gedeckt.
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40 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 cORPORAtE GOVERnAncE die Dekotierung der Beteiligungspapiere der Gesellschaft; die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft; die Einführung einer statutarischen Schieds - klausel und die Auflösung der Gesellschaft. Ein Beschluss der Generalversammlung, mit dem für weitere Fälle ein qualifiziertes Mehr neu eingeführt oder ein bereits geltendes qualifiziertes Mehr er - höht werden soll, kommt nur zustande, wenn er mit dem neu angestrebten Mehr gefasst wird. Ein Be - schluss, der ein qualifiziertes Mehr beseitigen oder abschwächen soll, kommt nur zustande, wenn er mit dem bislang geltenden qualifizierten Mehr gefasst wird. Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innert vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahrs statt; ausserordentliche Generalver - sammlungen werden nach Bedarf einberufen. Die Generalversammlung ist spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag durch Publikation im Schwei- zerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Glarus einzuberufen. Die im Aktienbuch eingetragenen Namenaktionäre können überdies durch Brief eingeladen werden. Aktionäre können die Traktandierung von Verhand- lungsgegenständen verlangen, sofern sie zusam - men mindestens über 0,5 Prozent des Aktien kapitals verfügen. Unter den gleichen Voraussetzungen können Aktionäre verlangen, dass Anträge zu Ver - handlungsgegenständen in die Einberufung der Generalversammlung aufgenommen werden. Ak - tionäre, die zusammen über mindestens 5 Prozent des Aktienkapitals verfügen, können die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. Einberufung und Traktandierung werden schriftlich unter Angabe der Verhandlungsgegenstände und der Anträge gefordert. In der Einberufung sind die Verhandlungsgegen - stände sowie die Anträge des Verwaltungsrats und der Aktionäre bekanntzugeben, die die Durch führung einer Generalversammlung oder die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands ver- langt haben. Mindestens 20 Tage vor der ordentli- chen Generalversammlung sind den Aktionären der Geschäftsbericht und die Revisionsberichte zugäng- lich zu machen. Sofern die Unterlagen nicht elektro- nisch zugänglich sind, kann jeder Aktionär verlan - gen, dass ihm diese rechtzeitig zugestellt werden. Zudem kann jeder Aktionär während eines Jahrs nach der Generalversammlung verlangen, dass ihm der Geschäftsbericht in der von der Generalver - sammlung genehmigten Form und die Revisions - berichte zugestellt werden, sofern die Unterlagen nicht elektronisch zugänglich sind. Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungs - gegenständen können keine Beschlüsse gefasst werden. Ausgenommen sind Anträge auf Einbe - rufung einer ausserordentlichen Generalversamm - lung, auf Durchführung einer Sonder untersuchung und auf Wahl einer aktienrechtlichen Revisions - stelle. Zur Stellung von Anträgen im Rahmen der Verhandlungsgegenstände und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner vorgängi - gen Ankündigung. Staatsgarantie Seit der Revision des Bundesgesetzes über die Ban- ken und Sparkassen Ende der 1990er-Jahre ist die Staatsgarantie nicht mehr zwingendes Merkmal einer Kantonalbank. Vielmehr überlässt es der Ge- setzgeber den Kantonen, darüber zu entscheiden, ob sie ihr Finanzinstitut mit einer Staatsgarantie versehen wollen und wie diese allenfalls finanziell abzugelten ist. Von den 24 Schweizer Kantonal - banken verfügen heute 21 Institute über eine unbe- schränkte Staatsgarantie. Auch die Glarner Kanto- nalbank zählt dazu. Die Glarner Kantonalbank leis- tet dem Kanton für die Staats garantie eine jährliche Abgeltung. Eine Staatsgarantie zu haben bedeutet, dass im Fall einer massiven Krise mit einer damit verbundenen Zahlungsunfähigkeit einer Kantonal - bank der jeweilige Kanton für die Verbindlichkeiten seiner Kantonalbank haftet. Damit ist sichergestellt, dass die Kunden ihr Geld zurückerhalten. Darunter fallen beispielsweise Forderungen wie sämtliche Kontoguthaben, Festgelder, Kassenobligationen der Kantonalbanken und Sparen-3-Konten. In der mehr als 100-jährigen Geschichte der Kantonal - banken ist es noch nie dazu gekommen, dass ein Kanton Kundengelder zurückerstatten musste. Von der Staatsgarantie ausgenommen sind Anteile am Eigenkapital, also Aktien und Partizipations - scheine der betreffenden Kantonalbank sowie als nachrangig definierte Produkte wie nachrangige Wandeldarlehen und Tier-1-/Tier-2-Anleihen. Für Vermögenswerte, die in einem Depot einer Kanto- nalbank verwahrt werden (Aktien, Obligationen, Anlagefondsanteile usw.), kommt die Staatsgaran- tie ebenfalls nicht zur Anwendung, da im Konkurs- fall – wie bei allen Banken – ein gesetzliches Aus- beziehungsweise Absonderungsrecht zugunsten des Bankkunden besteht. Das heisst, Depotwerte gehören in jedem Fall, also auch im Fall einer Liquidation, dem Inhaber des jeweiligen Depots und fallen somit nicht in die Konkursmasse der Bank. Internationales Rating Seit dem 9. März 2017 besitzt die Glarner Kan - tonalbank ein internationales Rating der Firma Standard & Poor’s (S&P). S&P bescheinigt der
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 41 cORPORAtE GOVERnAncE Glarner Kantonalbank sowohl auf kurz- als auch auf lang fristige Sicht eine erstklassige Kreditqua - lität (kurzfristige Verbindlichkeiten: A−1+, lang - fristige Verbindlichkeiten: AA, Ausblick: stabil). In ihrem Ratingbericht hebt S&P die sehr starke und anhaltend hohe Kapitalisierung positiv hervor. Als weitere Pluspunkte werden die Positionierung der Glarner Kantonalbank als führende Bank für Privat- und Firmen kunden in ihrem Heimatkanton Glarus und die ergänzenden Geschäftsaktivitäten in der gesamten Deutschschweiz genannt. Der Ausblick von S&P hinsichtlich der Entwicklung der Glarner Kantonalbank bleibt stabil. Insgesamt gehört die Glarner Kantonalbank somit zu den sehr gut bewerteten Banken. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen Es bestehen keine statutarischen Regelungen in Bezug auf die Angebotspflicht (Opting-out oder Opting-up). Es gilt somit die gesetzliche Regelung nach Art. 135 des FinfraG betreffend die Pflicht zur Unterbreitung eines Angebots. Da der Kanton Glarus aufgrund von Art. 8 Abs. 3 des Kantonal - bankgesetzes stets die Mehrheit der ausstehenden Aktien halten muss, wird durch ein öffentliches Über- nahmeangebot eines Dritten nur ein Erwerb einer Beteiligung unter 50 Prozent der Aktien möglich sein. Es bestehen keine Kontrollwechselklauseln zu- gunsten der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Revisionsorgane Die aktienrechtliche Revisionsstelle und die auf - sichtsrechtliche Prüfgesellschaft der Bank ist seit dem Geschäftsjahr 2009 die Pricewaterhouse - Coopers AG, Zürich (PwC). Die Revisionsstelle ist jeweils für ein Jahr gewählt und als Revisionsstelle für Banken anerkannt. Leitender Wirtschaftsprüfer ist seit 2023 Stefan Keller. Die Revisions honorare werden im Anhang 35 zur Jahresrechnung of - fengelegt. Die aufsichtsrechtliche Prüfgesell - schaft erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig im Rahmen der Vorgaben der Eidgenössischen Finanz marktaufsicht (FINMA) Bericht. Die Bericht - erstattung wird auf Stufe Prüfungsausschuss und Verwaltungsrat diskutiert. Der Prüfungsausschuss entscheidet aufgrund der schriftlichen und münd - lichen Berichterstattung, ob eine Anwesenheit der Exponenten der Revisionsstelle bei der Behandlung der Berichte an der Verwaltungsratssitzung erfor - derlich ist. Der Prüfungsausschuss hat im Berichts - jahr drei Sitzungen unter Teilnahme des leitenden Prüfers durchgeführt; dabei wurden unter anderem Themen wie die Prüfplanung und die Berichterstat- tungen behandelt. Informationspolitik Die Glarner Kantonalbank verfolgt gegenüber ihren Interessengruppen eine transparente Informationspo- litik. Aktuelle Informationen stehen unter glkb.ch zur Verfügung. Unter glkb.ch/medien besteht für alle Interessierten die Möglichkeit, sich für die Zustellung von Mitteilungen der Bank zu registrieren. Als börsen- kotiertes Unternehmen ist die Glarner Kantonalbank zur Bekanntgabe kursrelevanter Informationen (Ad- hoc-Publizität, Kotierungsreglement SIX Exchange Regulation) verpflichtet. Jede publizierte Ad-hoc- Mitteilung ist zeitgleich mit der Verbreitung auch auf der Website aufgeschaltet und unter glkb.ch/ ad-hoc-mitteilungen während dreier Jahre abruf - bar. Öffentliche Publikationen erfolgen im Schwei - zerischen Handelsamtsblatt und im Amtsblatt des Kantons Glarus; Veröffentlichungen, die gemäss Kotierungsvorschriften der SIX Swiss Exchange AG verlangt werden, erfolgen in Übereinstimmung mit dem Kotierungsreglement. Das Jahresergebnis 2025 wurde am 12. Februar 2026 publiziert. Der Geschäftsbericht wird am 24. März 2026 und der Halbjahresabschluss 2026 am 13. August 2026 veröffentlicht. Die Generalversammlung findet am 24. April 2026 statt. Geschäftsergebnisse werden halbjährlich veröffentlicht und die eingetragenen Aktionäre werden mit Aktionärsbrief über das Ge - schäftsergebnis ins Bild gesetzt. Die Geschäfts - berichte, die Nachhaltigkeitsberichte und die Aktionärsbriefe sind auf der Website der Glarner Kantonalbank unter glkb.ch/geschaeftsbericht zu finden. Wichtige Termine zu Publikationen und Veranstaltungen der Bank werden unter glkb.ch/ unternehmenskalender zur Verfügung gestellt. Ad - resse und allgemeine Kontaktinformationen befinden sich am Ende des Geschäftsberichts im Impressum. Handelssperrzeiten Zweimal jährlich gelten bei der Glarner Kanto - nalbank ordentliche Handelssperrzeiten. Dabei beginnt eine Sperrfrist jeweils 30 Kalendertage vor dem Jahres- beziehungsweise Halbjahresende und endet mit der Veröffentlichung des jeweiligen Abschlusses. Während dieser Sperrfrist ist es den betroffenen Personen nicht gestattet, Aktien der Glarner Kantonalbank oder damit in Verbindung stehende Finanzinstrumente zu handeln. Betroffene Personen sind die Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung sowie Personen, die mit den Abschlüssen betraut sind oder über abschlussrele - vante Informationen verfügen.
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Glarnerland Arena Die Glarnerland Arena war das Herzstück des E sAf 2025. 56’500 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten täglich das schwingfest live vor Ort.
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43 Finanzbericht
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44 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt Bilanz per 31. Dezember 2025 vor Gewinnverwendung Aktiven Anhang 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Veränderung in CHF 1’000 Veränderung in % Flüssige Mittel 1’629’894 1’615’125 14’769 0,9 Forderungen gegenüber Banken 62’924 65’470 −2’546 −3,9 Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften 1 — — — — Forderungen gegenüber Kunden 2 757’435 824’162 −66’727 −8,1 Hypothekarforderungen 2 6’175’027 6’026’981 148’046 2,5 Handelsgeschäft 3 233 139 93 67,1 Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 4 12’780 26’013 −13’234 −50,9 Finanzanlagen 5 471’279 453’271 18’008 4,0 Aktive Rechnungsabgrenzungen 11’514 22’114 −10’600 −47,9 Beteiligungen 6, 7 7’959 8’434 −475 −5,6 Sachanlagen 8 17’489 19’026 −1’538 −8,1 Immaterielle Werte 9 — — — — Sonstige Aktiven 10 10’364 6’573 3’791 57,7 Total Aktiven 9’156’897 9’067’308 89’589 1,0 Total nachrangige Forderungen 5 10’464 16’438 −5’974 −36,3 – davon mit Wandlungspflicht und/oder Forderungsverzicht 10’464 16’438 −5’974 −36,3 Passiven Verpflichtungen gegenüber Banken 776’267 997’811 −221’544 −22,2 Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften 1 — — — — Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 4’822’425 4’660’169 162’256 3,5 Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 4 18’353 18’301 52 0,3 Kassenobligationen 142’044 185’152 −43’108 −23,3 Anleihen und Pfandbriefdarlehen 15 2’903’298 2’701’432 201’866 7,5 Passive Rechnungsabgrenzungen 40’991 43’420 −2’429 −5,6 Sonstige Passiven 10 7’414 23’169 −15’755 −68,0 Rückstellungen 16 1’098 1’172 −75 −6,4 Reserven für allgemeine Bankrisiken 16 82’000 82’000 — — Gesellschaftskapital 17 135’000 135’000 — — Gesetzliche Kapitalreserven 21 19’739 19’739 — — – davon Reserven aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen 21 19’739 19’739 — — Gesetzliche Gewinnreserven 185’372 175’652 9’720 5,5 – davon gesetzliche Reserven 21 70’476 68’046 2’430 3,6 – davon Strukturreserven 21 35’706 33’276 2’430 7,3 – davon offene Reserven 21 79’190 74’330 4’860 6,5 Gewinnvortrag 1’072 5 1’067 n. a. Gewinn 21’825 24’287 −2’462 −10,1 Total Passiven 9’156’897 9’067’308 89’589 1,0 Total nachrangige Verpflichtungen 250’000 250’000 — — – davon mit Wandlungspflicht und/oder Forderungsverzicht 250’000 250’000 — — Ausserbilanzgeschäfte Eventualverpflichtungen 2, 28 15’871 23’001 −7’130 −31,0 Unwiderrufliche Zusagen 2 206’473 236’882 −30’408 −12,8 Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen 2 16’184 16’184 — —
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 45 fInAnZBERIcHt Erfolgsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 Erfolg aus dem Zinsengeschäft Anhang 1.1.–31.12.2025 in CHF 1’000 1.1.–31.12.2024 in CHF 1’000 Veränderung in CHF 1’000 Veränderung in % Zins- und Diskontertrag 33 106’749 156’738 −49’990 −31,9 Zins- und Dividendenertrag aus Handelsgeschäft 10’952 7’668 3’284 42,8 Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen 4’922 4’472 450 10,1 Zinsaufwand 33 −65’967 −108’236 42’270 −39,1 Bruttoerfolg Zinsengeschäft 56’656 60’642 −3’986 −6,6 Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft −3’250 −2’147 −1’104 51,4 subtotal nettoerfolg Zinsengeschäft 53’406 58’495 −5’090 −8,7 Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft Kommissionsertrag Wertschriften und Anlagegeschäft 12’160 11’364 796 7,0 Kommissionsertrag Kreditgeschäft 6’161 5’684 477 8,4 Kommissionsertrag übriges Dienstleistungsgeschäft 3’789 3’409 380 11,1 Kommissionsaufwand −4’255 −3’143 −1’113 35,4 subtotal Erfolg Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft 17’854 17’315 540 3,1 Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option 32 18’753 16’524 2’229 13,5 Übriger ordentlicher Erfolg Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen 439 602 −163 −27,1 Beteiligungsertrag 797 677 120 17,8 Liegenschaftenerfolg 125 123 2 1,4 Anderer ordentlicher Ertrag 4’952 4’757 195 4,1 Anderer ordentlicher Aufwand −527 — −527 n. a. subtotal übriger ordentlicher Erfolg 5’785 6’158 −373 −6,1 Betriebsertrag 95’798 98’492 −2’694 −2,7 Geschäftsaufwand Personalaufwand 34 −40’996 −41’253 257 −0,6 Sachaufwand 35 −23’449 −23’555 106 −0,4 – davon Abgeltung für Staatsgarantie −1’000 −2’540 1’540 −60,6 subtotal Geschäftsaufwand −64’445 −64’808 363 −0,6 Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten −5’283 −4’743 −540 11,4 Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste −132 −126 −6 4,6 Geschäftserfolg 25’938 28’815 −2’877 −10,0 Ausserordentlicher Ertrag 36 28 — 28 n. a. Ausserordentlicher Aufwand 36 — — — — Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken 36 — — — n. a. Steuern 39 −4’141 −4’528 387 −8,6 Gewinn 21’825 24’287 −2’462 −10,1
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46 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt Verwendung des Bilanzgewinns 2025 in CHF 1’000 2024 in CHF 1’000 Veränderung in CHF 1’000 Veränderung in % Jahresgewinn 21’825 24’287 −2’462 −10,1 Gewinnvortrag 1’072 5 1’067 n. a. Bilanzgewinn 22’897 24’292 −1’395 −5,7 Gewinnverwendung Zuweisung an gesetzliche Reserven 2’190 2’430 −240 −9,9 Zuweisung an Strukturreserven 2’190 2’430 −240 −9,9 Zuweisung an offene Reserven 4’370 4’860 −490 −10,1 Zuweisung an die Stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland — — — — Dividendenausschüttung 13’500 13’500 — — Gewinnvortrag neu 647 1’072 −425 −39,7
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 47 fInAnZBERIcHt 2025 2024 Geldfluss aus operativem Ergebnis (Innenfinanzierung) Geldzufluss in CHF 1’000 Geldabfluss in CHF 1’000 Geldzufluss in CHF 1’000 Geldabfluss in CHF 1’000 Gewinn 21’825 — 24’287 — Veränderungen der Reserven für allgemeine Bankrisiken — — — — Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten 5’283 — 4’742 — Rückstellungen und übrige Wertberichtigungen 120 194 510 1’400 Veränderungen der ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste 3’464 291 4’461 1’989 Aktive Rechnungsabgrenzungen 11’347 747 377 8’818 Passive Rechnungsabgrenzungen 7’856 10’285 10’925 38’954 Sonstige Positionen — — — 1 Ausschüttungen Vorjahr — 13’500 — 14’850 Total Geldfluss aus operativem Ergebnis (Innenfinanzierung) 49’895 25’017 45’302 66’012 Netto-Geldfluss aus operativem Ergebnis (Innenfinanzierung) 24’878 — — 20’710 Geldfluss aus Eigenkapitaltransaktionen Gesellschaftskapital — — — — Verbuchungen über die Reserven — — — — Veränderung eigener Beteiligungstitel — — — — Netto-Geldfluss aus Eigenkapitaltransaktionen — — — — Geldfluss aus Vorgängen in Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten Beteiligungen — 45 — 80 Liegenschaften — 120 — 313 Übrige Sachanlagen/Software — 3’105 — 3’351 Immaterielle Werte — — — — Netto-Geldfluss aus Vorgängen in Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten — 3’270 — 3’744 Geldflussrechnung
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48 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt 2025 2024 Geldfluss aus dem Bankgeschäft Geldzufluss in CHF 1’000 Geldabfluss in CHF 1’000 Geldzufluss in CHF 1’000 Geldabfluss in CHF 1’000 Mittel- und langfristiges Geschäft über 1 Jahr Verpflichtungen gegenüber Banken 35’000 — — 100’000 Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 37’790 — — 69’758 Kassenobligationen — 43’108 — 9’123 Anleihen — 135’134 — 34’232 Pfandbriefdarlehen 337’000 — 73’000 — Sonstige Verpflichtungen — 15’755 9’317 — Forderungen gegenüber Banken 5’000 — 10’000 — Forderungen gegenüber Kunden 9’983 — 45’676 — Hypothekarforderungen — 149’150 — 168’173 Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung — — — — Finanzanlagen — 11’816 — 61’261 Sonstige Aktiven — 3’791 50’580 — Kurzfristiges Geschäft Verpflichtungen gegenüber Banken — 256’544 455’469 — Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften — — — — Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 124’465 — 16’487 — Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 52 — — 46’919 Forderungen gegenüber Banken — 2’454 71’602 — Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften — — — — Forderungen gegenüber Kunden 54’674 — — 104’234 Handelsgeschäft — 94 447 — Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 13’234 — — 14’073 Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung — — — — Finanzanlagen — 6’192 123’731 — Liquidität (Flüssige Mittel) Flüssige Mittel — 14’769 — 224’080 Total Geldfluss aus dem Bankgeschäft 617’199 638’807 856’308 831’853 Netto-Geldfluss aus dem Bankgeschäft — 21’609 24’454 — Total Geldfluss 667’094 667’094 901’610 901’610 Geldflussrechnung fortsetzung
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 49 fInAnZBERIcHt Gesellschafts - kapital in CHF 1’000 Gesetzliche Kapital- reserven in CHF 1’000 Gesetzliche Gewinn- reserven in CHF 1’000 Reserven für allgemeine Bankrisiken in CHF 1’000 Freiwillige Gewinn- reserven und Gewinn- vortrag in CHF 1’000 Eigene Kapital- anteile in CHF 1’000 Perioden- erfolg in CHF 1’000 Total in CHF 1’000 Eigenkapital am 1. Januar 2025 135’000 19’739 175’652 82’000 5 — 24’287 436’682 Gewinnverwendung 2025 – Zuweisung an gesetzliche Reserven — — 2’430 — — — −2’430 — – Zuweisung an Strukturreserven — — 2’430 — — — −2’430 — – Zuweisung an offene Reserven — — 4’860 — — — −4’860 — – Zuweisung an freiwillige Gewinnreserven — — — — — — — — – Dividende — — — — — — −13’500 −13’500 – Zuweisung an die Stiftung der Glarner Kantonalbank für ein starkes Glarnerland — — — — — — — — – Nettoveränderung des Gewinnvortrags — — — — 1’067 — −1’067 — – Andere Zuweisungen/ Entnahmen der anderen Reserven — — — — — — — — Erwerb eigener Kapitalanteile (zu Anschaffungswerten) — — — — — — — — Veräusserung eigener Kapitalanteile (zu Anschaffungswerten) — — — — — — — — Gewinn aus Veräusserung eigener Kapitalanteile — — — — — — — — Kapitalerhöhung — — — — — — — — Zuweisung an Reserven für allgemeine Bankrisiken — — — — — — — — Gewinn 2025 — — — — — — 21’825 21’825 Eigenkapital am 31. Dezember 2025 135’000 19’739 185’372 82’000 1’072 — 21’825 445’008 Eigenkapitalnachweis
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50 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Ertrag erfolgt zum Beispiel in nachfolgenden Fällen, die in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsvor - schriften sind: Forderungen und Verbindlichkeiten können verrechnet werden, sofern sie aus gleichartigen Geschäften mit der gleichen Gegenpartei, in derselben Währung, mit gleicher oder früherer Fälligkeit der Forderung bestehen und zu keinen Gegenparteirisiken führen können. Positive mit negativen Wertanpassungen, die nicht erfolgswirksam im Ausgleichskonto erfasst werden Bei Abzug der Wertberichtigungen von entsprechenden Aktivpositionen Neu gebildete ausfallrisikobedingte Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsengeschäft sowie neu ge - bildete Rückstellungen und übrige Wertberichtigungen und Verluste werden mit den entsprechenden Wieder - eingängen und frei gewordenen Wertberichtigungen und Rückstellungen verrechnet. Erfassung der Geschäftsvorfälle Alle Geschäfte werden laufend nach dem Abschlusstag - prinzip erfasst und gemäss den aufgeführten Grundsätzen bewertet. Fremdwährungen Transaktionen in ausländischen Währungen werden zu jewei- ligen Tageskursen verbucht. Am Bilanzstichtag werden auf fremde Währungen lautende Aktiven und Passiven zu Stich - tagskursen (Mittelkurse am Bilanzstichtag) umgerechnet und erfolgswirksam verbucht. Zur Umrechnung der wichtigsten Währungen wurden folgende Kurse verwendet: fremdwährung Berichtsjahr Vorjahr EUR 0.9307 0.9393 USD 0.7930 0.9061 GBP 1.0651 1.1358 Flüssige Mittel Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte umfassen Pensionsge - schäfte (Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte). Die Bank wickelt keine Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending und Securities Borrowing) ab. Repurchase- Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von Wert- schriften in der Bilanz erfasst. Reverse-Repurchase-Geschäfte Firma, Rechtsform und Sitz der Bank Die Glarner Kantonalbank, mit Sitz in Glarus, ist eine spezial gesetzliche Aktiengesellschaft gemäss Gesetz über die Glarner Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) vom 4. Mai 2003. Neben dem Hauptsitz betreibt sie fünf Filialen im Glarnerland und für den Bereich bitubi Servicestandorte in Glarus und Bern. Allgemeine Grundsätze Buchführung, Bewertung und Bilanzierung richten sich nach den Vorschriften von Obligationenrecht, dem Bundes- gesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) und dessen Verordnungen (insbesondere die Rechnungs - legungsverordnung-FINMA RelV-FINMA), dem Kantonal - bankgesetz und den Rechnungslegungsvorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA-Rundschrei - ben 20/1 «Rechnungslegung – Banken»). Der Jahresab - schluss 2025 wurde auf der Basis eines statutarischen Einzelabschlusses nach dem True-and-Fair-View-Grundsatz erstellt. Die ausgewiesenen Zahlen in Bilanz, Erfolgsrechnung und den Anhängen werden für die Publikation gerundet. Die Berechnun- gen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vor- genommen, weshalb Rundungsdifferenzen entstehen können. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Die Jahresrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Bilanzierung erfolgt zu Fortführungswerten. Die in einer Bilanzposition ausgewiesenen Positionen werden einzeln bewertet. Als Aktiven werden Vermögenswerte bilan - ziert, wenn aufgrund vergangener Ereignisse über sie verfügt werden kann, ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und ihr Wert verlässlich geschätzt werden kann. Falls keine verlässliche Schätzung möglich ist, handelt es sich um eine Eventualforde- rung, die im Anhang erläutert wird. Verbindlichkeiten werden in den Passiven bilanziert, wenn sie durch vergangene Ereignisse bewirkt wurden, ein Mittelab - fluss wahrscheinlich ist und ihre Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Falls keine verlässliche Schätzung möglich ist, handelt es sich um eine Eventualverpflichtung, die im Anhang erläutert wird. Die Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag wird grundsätzlich nicht vorgenommen. Die Ver - rechnung von Forderungen und Verpflichtungen und Aufwand
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 51 fInAnZBERIcHt » BILAnZIERUnGs- UnD BEWERtUnGsGRUnDsätZE Als Institut der FINMA-Aufsichtskategorie 4 ist die Bank ver - pflichtet, Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefähr- deten Forderungen für latente Ausfallrisiken, gemäss Art. 25 der Rechnungslegungsverordnung für Banken RelV-FINMA, zu bilden. Die Bank macht von der Möglichkeit Gebrauch, eine Methode zu wählen, die über die für sie gültige Mindestme - thode hinausgeht. Sie bildet auf nicht gefährdeten Forderungen Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Dabei handelt es sich um noch nicht eingetretene Verlustereignisse, die nach einer definierten Methode geschätzt werden. Diese Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs werden in den Erläuterungen zum Kapitel «Risikomanagement» ab Seite 56 beschrieben. Verpflichtungen gegenüber Banken und Verpflichtungen aus Kundeneinlagen Diese Positionen werden zu Nominalwerten erfasst. Edel metall- verpflichtungen auf Metallkonten werden zum Fair Value be - wertet, wenn die entsprechenden Metalle an einem preis- effizienten und liquiden Markt gehandelt werden. Handelsgeschäft und Verpflichtungen aus dem Handelsgeschäft Die Handelsbestände werden grundsätzlich zum Fair Value bewertet und bilanziert. Der Fair Value basiert auf Markt - kursen, Preisnotierungen von Händlern, Discounted-Cashflow- und Optionspreis-Modellen. Für Positionen, die die vorstehend genannten Kriterien nicht einhalten, erfolgt die Bewertung nach dem Niederstwertprinzip. Die aus der Bewertung resultieren - den Kursgewinne und -verluste werden im Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option verbucht. Zins- und Dividendenerträge aus Handelsbeständen in Wertschriften werden im Zins- und Dividendenertrag aus Handelsbestän - den erfasst. Dem Zins- und Diskontertrag werden keine Re - finanzierungskosten für das Handelsgeschäft gutgeschrieben. Platzierungskommissionen aus Emissionsgeschäften werden im Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft ausgewiesen. Positive und negative Wieder beschaffungs- werte derivativer Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden im Rahmen des Kunden - geschäfts angeboten und eingesetzt. Für sich selbst setzt die Bank derivative Finanzinstrumente bei Absicherungsgeschäf - ten und innerhalb enger Richtlinien im Rahmen des Eigenhan - dels ein. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zum Fair Value bewertet. Der Fair Value basiert auf Markt - kursen, Preisnotierungen von Händlern oder Gegenparteien, Discounted-Cashflow- und Optionspreis-Modellen. Derivative werden als Forderung gegen Deckung durch Wertschriften behandelt. Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanz - wirksam zum Nominalwert erfasst. Forderungen gegenüber Banken und Kunden, Hypothekarforderungen Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert abzüglich notwen - diger Wertberichtigungen. Wertberichtigungen werden für gefährdete und nicht gefährdete Forderungen gebildet. Gefährdete Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann, werden auf Einzelbasis unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bewertet. Die Wertminderung wird unter Berücksichtigung der Bonität des Schuldners und des Liquidationswerts von allfälligen Sicherheiten durch Einzel - wertberichtigungen abgedeckt. Die Einzelwertberichtigungen werden direkt von der entsprechenden Aktivposition als Mi - nusposition in Abzug gebracht. Die gefährdeten Forderungen werden regelmässig überwacht und beurteilt. Ausserbilanzge- schäfte wie feste Zusagen, Garantien und derivative Finanz- instrumente werden auch in diese Bewertung einbezogen und für sie werden allenfalls Rückstellungen gebildet. Zinsen und Kommissionen, die mehr als 90 Tage ausstehend sind, gelten als überfällig. Überfällige Zinsen und Kommissionen werden nicht mehr vereinnahmt. Wird eine Forderung als ganz oder teilweise uneinbringlich eingestuft oder ein For - derungsverzicht gewährt, erfolgt die Ausbuchung zulasten der entsprechenden Wertberichtigung. Ausleihungen werden zinslos gestellt, wenn die Einbringlichkeit der Zinsen derart zweifelhaft ist, dass die Abgrenzung nicht mehr als sinnvoll erscheint. Für Kredite mit entsprechenden Kreditlimiten, bei denen die Bank eine Finanzierungszusage im Rahmen der bewilligten Kreditlimite abgegeben hat und deren Benützung typischerweise häufigen und hohen Schwankungen unterliegt, wie beispielsweise Kontokorrentkredite, wendet die Bank eine vereinfachte Methode zur Verbuchung der erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen an. Die erstmalige Bildung der Wertkorrektur erfolgt für den Forderungs- und den Limitenteil gesamthaft über die Position «Veränderungen aus ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Bei Veränderungen der Ausschöpfung des Kredits wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen der Wertberichtigung für die entsprechende Bilanzposition und der Rückstellung für den unbenutzten Teil der Limite vor - genommen. Die erfolgsneutrale Umbuchung wird im An - hang «Wertberichtigungen und Rückstellungen/Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte «Umbuchungen» auf Seite 69 dargestellt.
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52 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » BILAnZIERUnGs- UnD BEWERtUnGsGRUnDsätZE Sachanlagen Investitionen in neue Sachanlagen werden aktiviert und ge - mäss Anschaffungswertprinzip bewertet, wenn sie während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsuntergrenze übersteigen. Kleinere Anschaffungen werden im Jahr der Anschaffung vollumfänglich dem Sach - aufwand belastet. Investitionen in bestehende Sachanlagen werden aktiviert, wenn dadurch der Markt- oder Nutzwert nachhaltig erhöht oder die Lebensdauer wesentlich verlängert wird. Bei der Folgebewertung werden die Sachanlagen zum Anschaffungswert, abzüglich der kumulierten Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear über die ge - schätzte Nutzungsdauer der Anlage. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird jährlich überprüft. Ergibt sich bei der Über- prüfung der Werthaltigkeit eine veränderte Nutzungsdauer, hat die Abschreibung über die Restnutzungsdauer zu erfolgen. Beim Vorliegen einer Wertverminderung hat die Abschrei - bung auf den erzielbaren Wert zu erfolgen. Die Bewertung der anderen Liegenschaften erfolgt nach dem Niederstwert - prinzip, das heisst zum Anschaffungswert oder zum tieferen Verkehrswert. Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne Sachanlagen - kategorien ist wie folgt: Bankgebäude 20 bis 40 Jahre sonstige sachanlagen 2 bis 10 Jahre software, Informatik- und Kommunikationsanlagen 2 bis 5 Jahre Immaterielle Werte Immaterielle Werte werden, wo zulässig, gemäss dem An - schaffungskostenprinzip aktiviert und über fünf Jahre abge - schrieben. Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die ein - zelnen immateriellen Werte in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Vorsorgeverpflichtungen Die Mitarbeitenden der Bank sind obligatorisch nach dem Eidgenössischen Bundesgesetz für Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bei der Glarner Pensionskasse versichert. Zusätzlich ist die Geschäftsleitung bei der Servisa Supra Sammelstiftung versichert. Organisation, Geschäftsführung und Finanzierungen der Vorsorgepläne richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, den Stiftungsurkunden und den geltenden Vorsorgereglementen. Sämtliche Vorsorgepläne sind beitragsorientiert. Die Arbeitgeberbeiträge aus diesen Vorsorgeplänen sind periodengerecht im Personalaufwand enthalten. Ein ermittelter wirtschaftlicher Nutzen (inklusive Arbeitgeberbeitragsreserven) wird unter «Sonstige Aktiven» bilanziert. Wird eine wirtschaftliche Verpflichtung des einzel - nen Vorsorgeplans ermittelt, wird diese als Rückstellung ver - bucht. Die Differenz zum entsprechenden Wert der Vorperiode wird in der Erfolgsrechnung als «Personalaufwand» erfasst. Die Behandlung von wirtschaftlichem Nutzen und Verpflichtungen aus Vorsorgeverpflichtungen erfolgt nach den Grundsätzen des FINMA-Rundschreibens 20/1 « Rechnungslegung – Banken» Finanzinstrumente, die der Absicherung eines Bilanzgeschäfts dienen und dem Bankenbuch zugeordnet sind (zum Beispiel Zinsswaps), werden analog zum abgesicherten Grundgeschäft be wertet, sofern sie direkt zur Absicherung von Einzelposi - tionen in der Bilanz eingesetzt werden (sogenannte Mikro- Hedges). Realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Auflösung werden über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit abgegrenzt. Bilanzierung: Die Wiederbeschaffungswerte sämtlicher als Eigenhändlerin abgeschlossenen Kontrakte werden unab - hängig von der erfolgswirksamen Behandlung bilanziert. Die Wiederbeschaffungswerte aus börslich gehandelten, in Kommission abgeschlossenen Kontrakten werden nur in dem Umfang bilanziert, als sie nicht durch Margenhinterlagen ge - deckt sind. Die Wiederbeschaffungswerte aus ausserbörs - lich gehandelten, in Kommission abgeschlossenen Kontrakten werden immer ausgewiesen. Die Bank verrechnet positive und negative Wiederbeschaffungswerte gegenüber der gleichen Gegenpartei nur, sofern anerkannte und rechtlich durchsetz - bare Netting-Vereinbarungen bestehen. Finanzanlagen Die Finanzanlagen umfassen langfristig dem Bankbetrieb die- nende Wertschriften und Edelmetalle und zum Wiederverkauf bestimmte Immobilien. Festverzinsliche Wertschriften sowie Geldmarktbuchforderungen der Schweizerischen National - bank (SNB Bills) mit der Absicht zur Haltung bis zur End - fälligkeit werden nach der Accrual-Methode bewertet. Dies bedeutet, dass die Differenz zwischen Anschaffungs- und Nominalwert über den Zeitraum der Anschaffung bis Verfallter- min linear abgegrenzt wird. Realisierte Gewinne oder Verluste aus vorzeitiger Veräusserung oder Rückzahlung werden über die Restlaufzeit, das heisst bis zur ursprünglichen Endfälligkeit abgegrenzt. Die Bewertung der festverzinslichen Wertschriften ohne Absicht zur Haltung bis zur Endfälligkeit, der strukturierten Produkte mit einer festen Laufzeit und einer Optionskomponente sowie der Beteiligungstitel und Edelmetalle erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Das bedeutet, dass sie entweder zum Anschaffungs- oder zum Marktwert bewertet werden. Sofern der Marktwert tiefer liegt als der Anschaffungswert, werden sie zum Marktwert bilanziert. Bei ansteigendem Marktwert erfolgt eine Höherbewertung höchstens bis zum Anschaffungswert. Die aus dem Kreditgeschäft übernommenen und zum Verkauf bestimmten Liegenschaften werden nach dem Niederstwert - prinzip bewertet, das heisst zum Anschaffungs- oder tieferen Markt- respektive Liquidationswert. Beteiligungen Es werden Beteiligungen an Unternehmungen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, sowie An - teile an Gesellschaften mit Infrastrukturcharakter, insbesondere an Gemeinschaftswerken, bilanziert. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungswerten, abzüglich betriebswirtschaftlich not - wendiger Wertberichtigungen. Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die einzelnen Beteiligungen in ihrem Wert beein - trächtigt sind.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 53 fInAnZBERIcHt » BILAnZIERUnGs- UnD BEWERtUnGsGRUnDsätZE als Service Provider für die Verarbeitung und Verwaltung von Hypotheken werden im Kommissionsertrag aus Kredit - geschäft verbucht. Die damit verbundenen Aufwände werden im Personal- respektive Sachaufwand verbucht. In der Position «Anderer ordentlicher Ertrag» werden die Erträge aus Lizenz - verkäufen, Hosting- und Consulting-Dienstleistungen verbucht. Die Einnahmen aus Lizenzverkäufen werden über drei Jahre vereinnahmt. Die entsprechenden Entwicklungskosten werden jeweils in den Sachanlagen aktiviert und ebenfalls über drei Jahre abgeschrieben. Steuern Die Bank ist als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft voll steuer pflichtig. Die für das Berichtsjahr zu erwartenden Steuer- verpflichtungen auf Gewinn und Kapital sind im Abschluss unter der Position «Passive Rechnungsabgrenzung» berücksich- tigt. Transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Der laufende Ertrags- und Kapitalsteueraufwand ist in der Er - folgsrechnung in der Position «Steuern» ausgewiesen. Latente Steuern Die Bewertungsdifferenzen zwischen den steuerlich mass - gebenden Werten und den Werten der Finanzbuchhaltung werden systematisch ermittelt. Darauf werden latente Steueref- fekte berücksichtigt. Für latente Steuern werden Rückstellungen über die Position «Steuern» gebildet. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Änderungen der bestehenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze vorgenommen. sowie der Rechnungslegungsverordnung-FINMA. Die Bank beurteilt auf den Bilanzstichtag, ob aus einem Vorsorgeplan ein Nutzen oder eine Verpflichtung besteht. Basis sind die Jahresrechnungen der Glarner Pensionskasse und der Servisa Supra Sammelstiftung, die beide nach Swiss GAAP FER 26 erstellt werden. Rückstellungen Rechtliche und faktische Verpflichtungen werden regelmässig beurteilt. Wenn ein Mittelabfluss wahrscheinlich und verlässlich schätzbar ist, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Aufgrund der Neubeurteilung wird diese erhöht, beibehalten oder aufgelöst. Rückstellungen werden wie folgt über die ein - zelnen Positionen der Erfolgsrechnung erfasst: Rückstellung für latente s teuern: Position «Steuern» Vorsorgerückstellungen: Position «Personalaufwand» Rückstellung für Ausfallrisiken: Position «Veränderungen aus ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Ver - luste aus dem Zinsengeschäft» Andere Rückstellungen: Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste», mit Ausnahme einer allfälligen Restrukturierungs - rückstellung, die über die Position «Personalaufwand» erfasst wird Reserven für allgemeine Bankrisiken Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind vorsorglich ge - bildete Reserven zulasten der Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Erfolgsrechnung. Sie dienen der Absicherung gegen Risiken im Geschäftsgang der Bank und stellen gemäss Eigenmittelverordnung Eigenmittel dar. Die Reserven für allgemeine Bankrisiken sind auf einem be- sonderen Konto ausgeschieden und vollumfänglich versteuert. Gesetzliche Gewinnreserven Die Positionen «Gesetzliche Reserven», «Strukturreserven» und «Offene Reserven» werden gemäss den strengeren Bestimmun- gen des Kantonalbankgesetzes alimentiert. Eventualverpflichtungen, unwiderrufliche Zusagen, Einzahlungs- und Nach schuss- verpflichtungen, Verpflichtungskredite und Treuhandgeschäfte Ausserbilanzgeschäfte werden zu Nominalwerten ausge - wiesen. Für erkennbare Risiken werden nach dem Vorsichts - prinzip angemessene Rückstellungen gebildet. Eigene Schuld- und Beteiligungstitel Die Bank hält grundsätzlich keine eigenen Schuld- und Beteili- gungstitel. Das Market Making der Aktie der Glarner Kantonal- bank ist an eine Drittbank ausgelagert. Erträge aus bitubi-Dienstleistungen Die Glarner Kantonalbank bietet mit dem Bereich bitubi Dienst- leistungen wie die Verarbeitung und Verwaltung von Hypo - theken, Entwicklung von Softwarelösungen sowie Hosting- und Consulting-Dienstleistungen an. Die Erträge aus der Tätigkeit
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54 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt Risikomanagement Kapitalplanung: Die Kapitalplanung orientiert sich an stra - tegischen und betrieblichen Erfordernissen und dem für die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit benötigten Kapital. Kommunikation: Die Risikoberichterstattung erfolgt zeitnah, adressatengerecht und transparent. Prioritätensetzung: Die Prioritätensetzung und der Aufwand im Risikomanagement orientieren sich an der Bedeutung der einzelnen Risiken. Kontinuierlicher Verbesserungsansatz: Das Risikomanage- ment ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess. Ändern sich die Rahmenbedingungen oder ergeben sich neue Er- kenntnisse, sollen Prozesse des Risikomanagements dynamisch überprüft und falls notwendig angepasst werden können. Risikoorganisation Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement trägt der Verwaltungsrat. Er legt jährlich die Risikobereitschaft der Bank fest und wird vierteljährlich über die Risikosituation und die Einhaltung der Risikolimiten informiert. Zudem verfügt der Verwaltungsrat über einen ständigen Risikoausschuss zur Sicherstellung und Überwachung des Risikomanage - ments. Die Verantwortung für die Umsetzung des Risikoma - nagements liegt bei der Geschäftsleitung. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist die Bank nach einem Drei-Li - nien-Modell organisiert: Die drei Linien bestehen aus den Risikobewirtschaftern, den Risikomanagern und der internen Revision: Die Risikobewirtschafter (erste Linie) verantworten das unternehmerische Risiko. Sie sorgen im Rahmen des Tages - geschäfts für die Identifizierung, Beurteilung, Kontrolle und entsprechende Verminderung der Risiken. Sie bewirtschaf - ten die Risiken aktiv. Die Risikomanager (zweite Linie) überwachen oder plausi - bilisieren die Risikobewirtschaftung der ersten Linie und er - lassen Ausführungsbestimmungen für die Risikobewirtschaf - tung. Der Chief Risk Officer (CRO) führt die Fach bereiche Risk Control, Credit Office mit Recovery und CISO (Chief Information Security Officer). Die Compliance-Funktion ist ebenfalls Teil der zweiten Linie und rapportiert an die Leitung Legal & Compliance. Die interne Revision (dritte Linie) ist die objektive und unabhängige Prüfungsinstanz. Sie unterstützt in dieser Funktion Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Führungskräfte Grundsätze Die Grundsätze für das Risikomanagement der Glarner Kanto- nalbank sind in einem Rahmenkonzept geregelt. Dieses umfasst insbesondere die Risikopolitik, den Risikomanagement-Prozess, die Risikoorganisation und das Interne Kontrollsystem (IKS). Die Risikopolitik beruht auf folgenden Grundsätzen: Funktionentrennung: Die Bank ist nach einem Drei- Linien-Modell (Risikobewirtschafter, Risikomanagement, interne Revision) organisiert, das für eine wirksame Funk - tionentrennung zur Vermeidung von Interessenkonflikten zwischen Risikobewirtschaftung und Risikomanagement sorgt. Risikokultur: Die Risikokultur wird geprägt durch die Führungskultur, verantwortungsvolles Handeln der Mitarbeitenden und eine offene Kommunikation. Die Unternehmenskultur fördert mit dem bewussten Eingehen von kalkulierten und beherrschbaren Risiken das Wahr - nehmen von Chancen. Risiko und Rendite: Die Abhängigkeit zwischen Risiko und Rendite bildet die Grundlage des Risikomanage - ments. Es werden nur Risiken eingegangen, wenn ein entsprechendes Ertragspotenzial erschlossen werden kann und die Risikotragfähigkeit ausreicht, um auch ausserordentliche Marktentwicklungen verkraften zu können. Wenn immer möglich sind risikoadjustierte Preise zu verlangen. Dabei fliesst der erwartete Verlust in die Produktkalkulation ein. Frühzeitige Risikoidentifikation: Bevor die Bank neue Geschäftsfelder erschliesst oder neue Produkte einführt, evaluiert sie die damit verbundenen Risiken. Risikomessung und -aggregation: Risiken verschie- dener Kategorien sollen grundsätzlich so quantifiziert werden, dass sie aggregiert und miteinander verglichen werden können. Die Systemarchitektur und die Ab - stimmprozesse sind so angelegt, dass verlässliche und nachvollziehbare Risikoinformationen zeitnah vermittelt werden können. Risikobereitschaft: Die Risikobereitschaft wird jährlich vom Verwaltungsrat unter Berücksichtigung der Einhaltung der Eigenmittelvorschriften, der Risikotragfähigkeit der Bank, der Vorgaben des Kantonalbankgesetzes und der strategischen und operativen Planung überprüft und neu festgelegt.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 55 fInAnZBERIcHt » RIsIKOMAnAGEMEnt Kapitalisierungsmodell der Wüest Partner AG. Spezialliegen- schaften werden durch interne oder externe Liegenschaften - bewerter geschätzt. Bei von Eigentümern selbst genutzten Wohnimmobilien werden die von den hedonischen Modellen ermittelten Bewertungen im Rahmen definierter Wiedervor - lagezyklen überprüft. Bei Renditeliegenschaften wird der Im - mobilienwert anhand eines Kapitalisierungs- beziehungsweise Ertragswertmodells bestimmt, bei dem die geschätzten nach - haltigen Einnahmen einbezogen werden. In diesem Modell werden zusätzlich Marktdaten, Standortdaten und Leerstands- quoten einbezogen. Der Mietertrag von Renditeliegenschaften wird im Rahmen der Wiedervorlagezyklen geprüft. Anhand dieser Bewertungen berechnet die Bank die Belehnungsquote. Zusätzlich werden auch Zahlungsrückstände bei Zinsen und Amortisationen analysiert. Daraus identifiziert die Bank Hypo- thekarkredite, die mit höheren Risiken verbunden sind. Diese Kredite werden anschliessend von Kreditspezialisten detailliert geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Deckungen eingefor- dert, Amortisationen eingeführt oder auf Basis der fehlenden Deckung entsprechende Wertberichtigungen gebildet. Die Engagements und der Wert der Sicherheiten von Krediten mit Wertschriftendeckungen (Lombardkredite) werden mindestens alle zwei Wochen überwacht. Bei ausserordentlichen, nega- tiven Börsenereignissen werden die Engagements in zeitlich kürzeren Abständen überwacht. Fällt der Belehnungswert der Wertschriftendeckung unter den Betrag des Kreditengage - ments, werden eine Reduktion des Schuldbetrags oder zu - sätzliche Sicherheiten eingefordert. Ist dies nicht möglich oder vergrössert sich die Deckungslücke, werden die Sicherheiten verwertet und der Kredit wird glattgestellt. Volumenmässig han- delt es sich hier um eine untergeordnete Ausleihungskategorie. Bei Krediten ohne Deckung handelt es sich in der Regel um kommerzielle Betriebskredite oder um ungedeckte Konto - überzüge von Retailkunden. Ebenso sind darin Kredite an öffentlich-rechtliche Körperschaften (OerK) enthalten. Aus der Zusammenarbeit mit der Valora-Tochtergesellschaft Valora Schweiz AG (bob-Produkte) ist ein betragsmässig limitiertes Portfolio an ungedeckten Konsumkrediten entstanden. Bei un - gedeckten kommerziellen Betriebskrediten werden jährlich, oder bei Bedarf auch in kürzeren Abständen, Informationen vom Kunden eingefordert, die Rückschlüsse auf die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zulassen. Diese Informationen können unter anderem Daten zu Umsatz, Verkaufs- und Produkt- entwicklung umfassen. Die Jahres rechnung und gegebenenfalls Zwischenabschlüsse werden regelmässig eingefordert. Diese Daten werden im Rahmen des standardisierten Wiedervorlage- prozesses pro Kompetenzstufe beurteilt und allfällige erhöhte Risiken identifiziert. Die aktive Bewirtschaftung der Kreditrisiken und Überwachungsinstanzen und soll Sicherheit über die Angemessenheit und Wirksamkeit der Überwachungs-, Risikomanagement- und Kontrollstrukturen geben. Risikotragfähigkeit Der Verwaltungsrat legt für Kreditrisiken, Marktrisiken von Handel und Finanzanlagen, Zinsänderungsrisiken und operationelle Risiken das jährlich einsetzbare Risikokapital fest. Dabei berücksichtigt er die Einhaltung der Eigenmittel - vorschriften, das verfügbare Risikodeckungspotenzial der Bank, die Vorgaben des Kantonalbankgesetzes sowie die strategische und operative Planung. Das festgelegte Risikokapital dient zur Deckung eines Verlusts innerhalb desselben Jahrs. Neben der Limitierung des eingesetzten Risikokapitals begrenzt der Verwaltungsrat weitere strategische Risiko - parameter, die er zur Erreichung seiner strategischen Geschäftsziele bereit ist einzugehen. Kreditrisiken Kreditrisiken bezeichnen die Gefahr, dass der Schuldner eine Forderung beziehungsweise die damit verbundenen Zinsen verspätet oder unvollständig (zurück-)bezahlt oder hinterlegte Sicherheiten an Wert verlieren. Organisation und Prozesse Im Managementkonzept für Kreditrisiken legt der Verwaltungs- rat die Grundsätze für die Bewirtschaftung von Kreditrisiken fest. Die Ausführungsbestimmungen für das Kreditgeschäft sind in einem umfassenden Kredithandbuch geregelt. Die Kreditbewilligung erfolgt stufengerecht mit risikoorientierten Limiten. Kleinere Geschäfte können in der Kompetenz der kundenbetreuenden Einheiten bewilligt werden. Alle übri - gen Kreditgeschäfte werden nach einer Prüfung durch das Credit Office der entsprechenden Instanz zur Bewilligung vorgelegt. Kompetenzträger für grössere Geschäfte sind das Credit Office, der Kreditausschuss oder der Risikoausschuss des Verwaltungsrats (beziehungsweise der Verwaltungsrat bei Organkrediten). Die Bonitätsbeurteilung erfolgt mit dem Ratingsystem CreditMaster ® der Risk Solution Network AG (RSN). Dabei werden sämtliche Kunden der Bank mit einem Kreditengagement einheitlich in zehn Klassen eingeteilt. Für die jährliche Validierung und Kalibrierung verfügt RSN über mehrere Tausend qualitätsgesicherte Ausfallinformationen der beteiligten Banken. Zusätzlich werden durch das Recovery betreute Positionen in die Klassen 1 1 und 12 eingeteilt. Dabei handelt es sich um gefährdete respektive ausgefallene Kredit- positionen. Die Bewertung von Wohnliegenschaften erfolgt über das hedonische Bewertungstool beziehungsweise das
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56 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » RIsIKOMAnAGEMEnt Einleitung notwendiger Massnahmen. Als Frühwarnindikatoren dienen sowohl quantitative als auch qualitative Informationen, die durch das Credit Office in Rücksprache mit den Kunden - betreuern beurteilt werden. Kredite von Gegenparteien mit Rating 1 1 und 12 oder Zins- und Kapitalausstände über 90 Tage gelten als gefährdete Positionen. Zur Sicherstellung der professionellen Betreuung werden solche Positionen grundsätzlich durch das Recovery betreut. Ein neuer Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarf wird gemäss den oben beschriebenen Verfahren identifiziert. Zudem werden bekannte Risikopositionen, bei denen eine Gefährdung bereits früher identifiziert wurde, mindestens an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt und die Wertkorrektur wird gegebenenfalls angepasst. Der Kreditrisikoausschuss beurteilt und genehmigt die gesamthaft gebildeten Wertkorrekturen auf den Risikopositionen. Zusätzlich erfolgen eine Rapportierung an die Geschäftsleitung und an den Verwaltungsrat sowie eine Genehmigung im Rahmen der Abnahme der publizierten finanziellen Abschlüsse. Zur Bestimmung der Liquidationswerte kommt das Vorsichtsprinzip zum Tragen. Der Bruttoschuldbetrag der gefährdeten Forderungen betrug per 31. Dezember 2025 26 Mio. Franken (Vorjahr: 21 Mio. Franken). Dies entspricht 0,38 Prozent (Vorjahr: 0,31 %) der gesamten Kundenausleihungen. Per 31. Dezember 2025 betru- gen die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Positionen 4,53 Mio. Franken (Vorjahr: 4,35 Mio. Franken) und die Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen 0,2 Mio. Franken (Vorjahr: 0,2 Mio. Franken). Zudem hat die Bank für nicht gefährdete Forderungen Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken gebildet. Mit Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Aus- fallrisiken sollen im Grundsatz noch nicht eingetretene Verluste auf nicht gefährdeten Forderungen im Umfang des 95-Prozent- Quantils der Verlustverteilung abgedeckt werden. Auf der Basis des Value at Risk (Horizont ein Jahr) auf dem Kreditportfolio per 30. September 2025 ergibt sich ein erforderlicher Wert - berichtigungsbedarf in der Höhe von 15,5 Mio. Franken, der während der Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2025 aufgebaut wurde. Aufgrund eines Bezugs im 4. Quartal 2023 betragen die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhä- rente Ausfallrisiken per 31. Dezember 2025 15,0 Mio. Franken (Vorjahr: 12,0 Mio. Franken) anstatt 15,5 Mio. Franken. Dieser Bezug, von ursprünglich 0,8 Mio. Franken, wird mit 0,04 Mio. Franken pro Quartal zurückgeführt. Die Rückführung des Be - zugs wird bis spätestens 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. Der ausstehende Betrag betrug per 31. Dezember 2025 0,5 Mio. Franken. Per 31. Dezember 2021 wurden die bestehenden Wertberich- tigungen für latente Risiken vollständig in die Wertberichtigun- gen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken überführt. Die quartalsweise Alimentierung erfolgte soweit wie möglich ist von zentraler Bedeutung. Die Werthaltigkeit der Deckungen und die Kreditfähigkeit des Schuldners werden nach der Kre - ditvergabe im Rahmen eines standardisierten, risikobasierten Wiedervorlageprozesses regelmässig überprüft und der Kredit ist erneut zu bewilligen. Zudem führt das Credit Office eine Watchlist zur Früherkennung von Wertminderungsanzeichen. Liegen höhere Risiken vor, entscheidet der Kreditausschuss der Bank auf Antrag des Credit Office über eine Weitergabe der Betreuung der Kreditposition von der Kundenbetreuung an das Recovery. Ist in dieser Phase davon auszugehen, dass eine Gefährdung des Kreditengagements besteht, wird eine entsprechende Wertberichtigung gebildet. Interbankengeschäft Das Eingehen von Gegenparteirisiken im Interbankengeschäft ist im Rahmen der Kompetenzordnung geregelt. Dabei wird ein mehrstufiges Limitensystem verwendet. Alle Interbanken - limiten werden mindestens einmal jährlich überprüft. Die Bank arbeitet grundsätzlich nur mit erstklassigen Schweizer Gegen - parteien zusammen. Ausländische Gegenparteien werden nur restriktiv, vor allem in Zusammenhang mit Korrespondenz - konten in Fremdwährungen, eingesetzt. Vor dem Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit einer neuen Gegenpartei im Interbankengeschäft führt die Bank eine Beurteilung des Ge - genparteirisikos durch. Diese basiert in erster Linie auf Ratings von anerkannten Ratingagenturen. Bei Unterschreitung des definierten Mindestratings wird dem Kreditausschuss eine be - stehende Bankenposition betreffend Weiterführung vorgelegt. Die Kontrolle der Einhaltung der Limiten erfolgt mindestens monatlich durch eine unabhängige Stelle. Konzentrationsrisiken Die Bank strebt durch Streuung der Kreditrisiken nach Ob - jektarten, geografischem Geschäftsgebiet, Kreditarten und Gegenparteien eine angemessene Diversifikation an. Der Ver- waltungsrat steuert die Konzentrationen im Kreditgeschäft mit Risikolimiten, die in der Risikobereitschaft der Bank dargelegt sind. Die Angemessenheit dieser Begrenzungen überprüft er jährlich. Per 31. Dezember 2025 bestanden zwei meldepflichtige Posi- tionen vor Risikominderung (Vorjahr: drei) gemäss Verordnung über die Eigenmittel- und Risikoverteilung (ERV). Nach Anwen- dung der Risikominderung nach Art. 1 19 Abs. 1 ERV besteht per 31. Dezember 2025 bei der Glarner Kantonalbank noch eine Klumpenrisikoposition (Vorjahr: eine); dabei handelt es sich jedoch um eine Position ohne Obergrenze. Die zehn grössten Positionen der Bank vereinen 480 Mio. Franken (Vor- jahr: 414 Mio. Franken) auf sich. Das entspricht 6,9 Prozent (Vorjahr: 6,04 %) der Kundenausleihungen. Wertberichtigungen und Rückstellungen für Ausfall- risiken auf gefährdeten und nicht gefährdeten Forderungen Das Credit Office führt eine Watchlist für potenziell gefähr - dete Forderungen. Sie dient als Frühwarninstrument zur zeit - nahen Erkennung von möglichen Recovery-Positionen und zur
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 57 fInAnZBERIcHt » RIsIKOMAnAGEMEnt dass die Effektivität in Bezug auf das Grundgeschäft laufend gegeben ist. Weitere Informationen sind in der Offenlegung Zinsrisiken – IRRBBA (Seite 92) zu finden. Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken Liquiditätsrisiken bezeichnen die Gefahr, benötigte unterjährige Mittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen zu kön - nen und somit den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Refinanzierungsrisiken bezeichnen die Gefahr, dass die notwendige überjährige Refinanzierung nicht durch Fremdkapital sichergestellt werden kann. Die Liqui- ditäts- und Refinanzierungsrisiken werden organisatorisch und prozessual analog den Zinsänderungsrisiken bewirtschaftet und überwacht. Der Verwaltungsrat hat Risikomanagement - grundsätze und Risikolimiten für die Bewirtschaftung der Liqui - dität festgelegt. Das Asset & Liability Management Commit - tee (ALCO) überwacht und steuert dieses Risiko zentral. Die Zahlungsfähigkeit wird im Rahmen der bankengesetzlichen Bestimmungen und der internen Risikolimiten überwacht und gewährleistet. Eigenpositionen der Bank werden regelmässig auf ihre Handelbarkeit überprüft. Ein Mindestbestand an Fi - nanzanlagen stellt sicher, dass jederzeit kurzfristig Geld über das Repogeschäft aufgenommen werden kann. Die Glarner Kantonalbank verfügt über einen sehr guten Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt und nutzt diesen zur Diversifikation der Refinanzierungsquellen. Die Glarner Kantonalbank refinanziert sich hauptsächlich durch die Aufnahme von Kundengeldern. In Ergänzung werden zur Sicherstellung einer hohen Diversifikation Gelder durch Par - tizipation an Pfandbriefdarlehen, über Privatplatzierungen und über die Emission kotierter Anleihen am Kapitalmarkt auf- genommen. Die vierteljährlichen, durchschnittlichen Liquidity- Coverage-Ratio-Werte (LCR) lagen 2025 zwischen 146,55 und 216,37 Prozent (Vorjahr: 174,10 und 208,33 %) bei einer regulatorischen Mindestquote von 100 Prozent. Die Glarner Kantonalbank beurteilt die Liquiditätsrisiken als gering und macht im Rahmen des Proportionalitätsprinzips ge- mäss Liquiditätsverordnung Art. 5 Gebrauch von regulatorisch vorgesehenen Erleichterungen. Operationelle Risiken Operationelle Risiken bezeichnen die Gefahr von Verlusten als Folge unangemessener oder versagender interner Verfahren oder Systeme, von Fehlern von Menschen oder von externen, durch die Bank nicht beeinflussbaren Ereignissen. Rechtliche, personelle und ökologische Risiken, Informationssicherheitsrisi- ken und Compliancerisiken sind Teil der operationellen Risiken. Organisation und Prozesse Im Managementkonzept für operationelle Risiken legt der Ver- waltungsrat die Grundsätze für die Bewirtschaftung und das Management von operationellen Risiken fest. Die Risikobe - wirtschafter von operationellen Risiken sind jene Führungsver - antwortlichen, die für ihre Organisationseinheiten die Verant - wortung für die eingegangenen operationellen Risiken tragen. aus den aufgelösten Wertberichtigungen für gefährdete Forde- rungen oder wurde der Erfolgsrechnung belastet. Die Möglich- keit der Entnahme aus den Reserven für allgemeine Bankrisiken wurde nicht in Anspruch genommen. Im Jahr 2025 wurde keine Entnahme aus den Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken vorgenommen. Für die Anwendung des dynamischen, linearen Ansatzes wird die Value-at-Risk-Berech- nung des Vorquartals beigezogen. Zusätzlich wird bei einem wesentlichen Volumenwachstum im abgelaufenen Quartal in den Bilanzpositionen «Forderungen gegenüber Kunden» und «Hypothekarforderungen» sowie in der Ausserbilanz ein Zuschlag auf der Value-at-Risk-Berechnung im Umfang des 95-Prozent-Quantils per 30. September 2025 gerechnet. Im 4. Quartal 2025 konnte jedoch kein wesentliches Volumen - wachstum festgestellt werden, weshalb auf die Berechnung per 30. September 2025 abgestellt wurde. Die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfall - risiken können für die Bildung von Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen zu jedem Quartalsende verwendet werden. Der maximale Bezug entspricht der Differenz aus erfolgswirksamen Neubildungen und Auflösungen von Wert - berichtigungen für gefährdete Forderungen, jedoch maximal den bestehenden Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken. Weiter darf der Bezug nur vorgenom- men werden, wenn die Neubildung von Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen pro Kundengruppe mindestens 2 Prozent des Brutto-Zinserfolgs des vorhergehenden Jahrs ausmacht. Über die Verwendung entscheidet der Vorsitzende der Geschäftsleitung, der den Verwaltungsrat über den Ent - scheid informiert. Die Äufnung erfolgt wiederum über maximal 20 Quartale: (VaR95 – vorhandene Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken)/20. Nach Abschluss der initialen Äufnungsphase wird nun quartalsweise überprüft, ob der Zielwert (VaR95 des Vorquartals) eingehalten ist. Ist der Bestand an Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken, zuzüglich allfälliger Verwendungen und sich im Aufbau befindender Positionen, kleiner als der VaR95 des Vorquartals, wird der Differenzbetrag über maximal vier Quartale geäufnet. Zinsänderungsrisiken Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass sich Ver- änderungen der Marktzinssätze auf den Barwert von Bilanz- und Ausserbilanzpositionen einer Bank sowie auf das damit verbundene periodenbezogene Zinsergebnis auswirken. Zins- änderungsrisiken werden in erster Linie mit der Barwert-Sensi - tivität gesteuert. Basis sind die im Rundschreiben 2019/02 der FINMA definierten Stressszenarien. Ziele sind die Absicherung von Zinsrisiken und die Optimierung des Strukturergebnisses unter Einhaltung der risikobegrenzenden Vorgaben des Ver - waltungsrats. Zur Berechnung der Zinsänderungsrisiken werden die festen Zinsprodukte gemäss ihrer Restlaufzeit (Zinsbindung, sofern nicht identisch mit der Kapitalbindung) eingeteilt und die variablen Zinsprodukte in Laufzeitenbändern repliziert. Je nach Einschätzung der Zinsänderungsrisiken werden nebst fris- ten kongruenten Refinanzierungen derivative Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken eingesetzt. Dabei ist sichergestellt,
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58 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » RIsIKOMAnAGEMEnt Dritten durch angemessene technische, organisatorische und personelle Massnahmen gewährleistet. Weitere Risiken Marktrisiken (Eigenhandel und Nostropositionen) Marktrisiken bezeichnen die Gefahr finanzieller Verluste auf Eigenhandels- und Nostropositionen (eigene Wertpapiere, Derivate, Finanzanlagen, Beteiligungen und Sachanlagen) als Folge veränderter preisbestimmender Marktfaktoren wie zum Beispiel der Aktien-, Rohstoff- oder Wechselkurse, der Zinssätze oder der Marktliquidität. Die Glarner Kantonalbank betreibt einen Eigenhandel in beschränktem Umfang. Die Begrenzung dieser Marktrisiken erfolgt durch je eine Limite auf das Volu - men und den Verlust im Handel sowie auf Positionslimiten je Anlageinstrument. Die Finanzanlagen bestehen hauptsächlich aus repofähigen Obligationen, die der Liquiditätsreserve dienen. In geringem Umfang werden auch Beteiligungstitel in Form von direkten Aktienanlagen oder strukturierten Produkten gehalten. Strategische Risiken Strategische Risiken bezeichnen die Gefahr, dass die Entwick- lung, Planung oder Umsetzung von strategischen Massnahmen finanzielle Nachteile nach sich ziehen. Die mit dem Erreichen strategischer Ziele verbundenen Risiken werden durch Limiten/ Schwellenwerte auf Key Performance Indicators (KPI) viertel - jährlich überwacht. Darüber hinaus werden im Rahmen der Aktualisierung des Risikoinventars strategische Risiken und die zur Reduktion dieser Risiken notwendigen Massnahmen durch die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat behandelt und genehmigt. Die Berichterstattung zur Umsetzung der Massnah- men an die Geschäftsleitung und den Verwaltungsrat erfolgt vierteljährlich. Reputationsrisiken Reputationsrisiken bezeichnen die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts des guten Rufs, mit der möglichen Folge finanzieller Nachteile. Die Bank wägt Geschäftsentscheidun - gen sorgfältig und auch mit Blick auf die Bedürfnisse ihrer Stakeholder und die Reputation der Bank ab. Auf die Pro - fessionalität der Geschäftsprozesse und die Ausbildung und Qualifizierung der Mitarbeitenden wird höchster Wert gelegt. Die Berichterstattung in Medien über die Glarner Kantonalbank und über weitere ausgewählte Themen wird beobachtet, um rechtzeitig über relevante Entwicklungen informiert zu sein und bei Bedarf einwirken zu können. Ein Konzept stellt die interne und externe Kommunikation in Krisensituationen sicher. Eigenmittelanforderungen Die Bank wendet für Kreditrisiken den internationalen Stan - dardansatz (SA-BIZ) gemäss Art. 50 Abs. 1 lit. a Eigenmittel- verordnung an. Die Marktrisiken werden nach dem einfachen Standardansatz beurteilt und die operationellen Risiken nach dem Standardansatz mit einem internen Verlustmultiplikator gleich eins unterlegt. Die Glarner Kantonalbank erfüllt per Die Verantwortung für das Management der operationellen Risiken liegt beim Risk Office, das als Risikomanager agiert. Die Compliance-Funktion bildet zusammen mit dem Risk Office die zweite Linie des Drei-Linien-Modells. Sie unterstützt den Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Bank in ihrem Zuständigkeitsbereich bei der Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben durch die Bank. Sie führt diesbezüglich regelmässig Schulungen und Kontroll - aufgaben durch. Die Methoden zur Risikoidentifikation berücksichtigen interne und externe Erkenntnisse aus der Vergangenheit, der Gegen - wart und mögliche zukünftige Ereignisse. Dazu werden Scha- densfälle systematisch erfasst und ausgewertet, Ergebnisse aus Wirksamkeitskontrollen und Revisionen überprüft, Risk Control Self-Assessments (RCSA) durchgeführt, operative Key Risk Indicators (KRI) überwacht und formale Projektbewilligungs- prozesse eingesetzt. Der Verwaltungsrat legt einmal jährlich Risikolimiten für operationelle Risiken fest. Die unabhängige Risikoberichterstattung an die Geschäftsleitung und den Ver - waltungsrat erfolgt vierteljährlich. Es sind insbesondere Com - pliance-Risiken und Informationssicherheitsrisiken, die bezogen auf das inhärente Risiko als wesentlich zu erachten sind. Für beide besteht ein Risikomanagementframework, das kontinuier- lich aktualisiert und ausgebaut wird. Als Service Provider für die Verarbeitung und Verwaltung von Hypotheken bestätigt die Bank mit einem ISAE-3402-Bericht gegenüber ihren Auftraggebern, dass die an die Bank ausge- lagerten Prozesse ein funktionierendes Internes Kontrollsystem besitzen. Die Glarner Kantonalbank macht im Rahmen des Pro- portionalitätsprinzips gemäss FINMA-Rundschreiben 2023/01 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» Gebrauch von regulatorisch vorgesehenen Erleichterungen. Informationssicherheitsrisiken (inklusive Cyberrisiken) Informationssicherheitsrisiken bezeichnen die Gefahr negati - ver Auswirkungen auf die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Systemen und Informationen aufgrund interner oder externer Bedrohungen. Die Informationssicherheit wird mit angemessenen technischen und organisatorischen Mass - nahmen sichergestellt. Mithilfe der Durchführung regelmässiger Risikoanalysen werden mitigierende Massnahmen festgelegt, um die Informationssicherheit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Geschäftsleitung und Verwaltungsrat werden vierteljährlich über den Stand der Informationssicherheit informiert. Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing) Die Bank hat wesentliche Aufgaben, insbesondere den Be - trieb der IT-Kernbankenplattform und Teile der Sicherheitsüber- wachung von IT-Systemen, ausgelagert. Zudem wurden der Betrieb einzelner Systeme sowie der Zahlungsverkehr und Post- versand an Drittanbieter übertragen. Die Auslagerungen sind gemäss Vorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit detaillierten Service Level Agreements beziehungs- weise durch jeweilige Vertragswerke geregelt. Insbesondere wird die Sicherstellung der Vertraulichkeit der Daten gegenüber
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 59 fInAnZBERIcHt » RIsIKOMAnAGEMEnt des Asset-&-Liability-Management-Prozesses laufend beurteilt. Sobald eine Absicherungstransaktion die Kriterien nicht mehr erfüllt, wird sie einem Handelsgeschäft gleichgestellt und die Effekten aus dem unwirksamen Teil werden über die Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Keine 31. Dezember 2025 die von der Eidgenössischen Finanzmarkt- aufsicht (FINMA) an sie gestellten Mindestanforderungen für den Eigenmitteldeckungsgrad von 140 Prozent und den im Gesetz über die Glarner Kantonalbank geforderten Eigen - mitteldeckungsgrad von 165 Prozent. Nach Ausschüttung der beantragten Dividende betrug der Eigenmitteldeckungsgrad per 31. Dezember 2025 sehr gute 241,63 Prozent (Vorjahr: 231,59 %). Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und zu Ab - sicherungszwecken eingesetzt. Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt ausschliesslich durch speziell aus - gebildete Händler. Die Bank übt keine Market-Maker-Tätigkeit aus. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Ins- trumenten für eigene und für Kundenrechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen, Beteiligungs- titeln/Indizes und in geringem Umfang Edelmetallen. Es werden keine Kreditderivate gehandelt. Derivative Finanzinstrumente werden von der Bank im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungs- risiken eingesetzt, inklusive der Risiken aus zukünftigen Trans - aktionen. Absicherungsgeschäfte werden ausschliesslich mit externen Gegenparteien abgeschlossen. Anwendung von Hedge Accounting Die Bank erfüllt die Vorgaben an das Hedge Accounting (Art. 19 der Rechnungslegungsverordnung für Banken, RelV- FINMA) und weist die Effektivität der Absicherungstrans - aktionen (Swaps) auf Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen und Verpflichtungen im Bankenbuch nach. Ein Teil der zinssensitiven Positionen im Bankenbuch (vor allem Forderungen und Verpflichtungen gegenüber Kunden sowie Hypothekarforderungen) werden in verschiedenen Zins- bindungsbändern je Währung gruppiert und entsprechend mit Makro-Hedges abgesichert. Generell wird das Zinsände - rungsrisiko aller Bankenbuchpositionen durch Makro-Hedges in den entsprechenden Laufzeiten abgesichert. Punktuell wer - den Refinanzierungsinstrumente durch Mikro-Hedges fristen- und währungskongruent in die gewünschte kürzere Duration abgesichert. Zum Zeitpunkt, zu dem ein Finanzinstrument als Absicherungs- beziehung eingestuft wird, dokumentiert die Bank die Be - ziehung zwischen Absicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft. Sie dokumentiert unter anderem die Risiko - managementziele und -strategie der Absicherungstransaktion und die Methoden zur Beurteilung der Wirksamkeit (Effektivität) der Sicherungsbeziehung. Die Effektivität wird anhand ihrer Wirkung auf die Sensitivität des Eigenkapitals und auf die Key Rate Duration gemessen. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen
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60 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt 1 Aufgliederung der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven) 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Buchwert der Forderungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Borrowing und Reverse-Repurchase-Geschäften 1 — — Buchwert der Verpflichtungen aus Barhinterlagen im Zusammenhang mit Securities Borrowing und Reverse-Repurchase-Geschäften — — Buchwert der im Rahmen von Securities Lending ausgeliehenen oder im Rahmen von Securities Borrowing als Sicherheiten gelieferten sowie von Repurchase-Geschäften transferierten Wertschriften im eigenen Besitz — — – davon bei denen das Recht zur Wiederveräusserung oder Verpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde — — Fair Value der im Rahmen von Securities Lending als Sicherheiten oder im Rahmen von Securities Borrowing geborgten sowie von Reverse-Repurchase-Geschäften erhaltenen Wertschriften, bei denen das Recht zum Weiterverkauf oder zur Weiterverpfändung uneingeschränkt eingeräumt wurde — — – davon weiterverpfändete Wertschriften — — – davon weiterverkaufte Wertschriften — — 1 Vor Berücksichtigung allfälliger Nettingverträge Anhang
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 61 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 2 Darstellung der Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften sowie gefährdete Forderungen Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften Deckungsart Ausleihungen (vor Verrechnung mit Wertberichtigungen) hypothekarische Deckung in CHF 1’000 andere Deckung in CHF 1’000 ohne Deckung in CHF 1’000 Total in CHF 1’000 Forderungen gegenüber Kunden 79’892 28’269 661’549 769’710 Hypothekarforderungen – Wohnliegenschaften 5’480’429 — 1’169 5’481’598 – Büro- und Geschäftshäuser 26’667 — — 26’667 – Gewerbe und Industrie 604’501 — 316 604’817 – Übrige 68’480 — — 68’480 Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) Berichtsjahr 6’259’968 28’269 663’034 6’951’271 Vorjahr 6’039’868 87’150 739’761 6’866’778 Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen) Berichtsjahr 6’255’308 28’269 648’885 6’932’462 Vorjahr 6’036’026 87’150 727’968 6’851’143 Ausserbilanz Eventualverpflichtungen 2’877 2’838 10’156 15’871 Unwiderrufliche Zusagen 155’414 6’795 44’264 206’473 Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen — — 16’184 16’184 Verpflichtungskredite — — — — Total Ausserbilanz Berichtsjahr 158’291 9’633 70’604 238’528 Vorjahr 178’620 8’445 89’001 276’066 Brutto- schuldbetrag in CHF 1’000 Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten in CHF 1’000 Netto- schuldbetrag in CHF 1’000 Einzelwert- berichtigungen in CHF 1’000 Gefährdete Forderungen Berichtsjahr 26’410 20’914 5’497 4’528 Vorjahr 20’683 16’186 4’497 4’349 Die Differenz zwischen dem Nettoschuldbetrag der Forderungen und den Einzelwertberichtigungen ist darauf zurückzuführen, dass aufgrund der Bonität der individuellen Schuldner Geldeingänge in vorsichtig geschätzter Höhe erwartet werden. Die Erhöhung der gefährdeten Forderungen ist auf ein durchschnittlich höheres Engagement der neu hinzugekommenen Kunden - positionen zurückzuführen.
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62 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 3 Aufgliederung des Handelsgeschäfts und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung (Aktiven und Passiven) Aktiven 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Handelsgeschäfte Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte — — – davon kotiert — — Beteiligungstitel 6 6 Edelmetalle und Rohstoffe 227 133 Weitere Handelsaktiven — — Total Handelsgeschäfte 233 139 Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung Schuldtitel — — Strukturierte Produkte — — Übrige — — Total übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung — — Total Aktiven 233 139 – davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt — — – davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften — — Verpflichtungen 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Handelsgeschäfte Schuldtitel, Geldmarktpapiere, -geschäfte — — – davon kotiert — — Beteiligungstitel — — Edelmetalle und Rohstoffe — — Weitere Handelspassiven — — Total Handelsgeschäfte — — Übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung Schuldtitel — — Strukturierte Produkte — — Übrige — — Total übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung — — Total Verpflichtungen — — – davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt — —
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 63 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 4 Darstellung der derivativen Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven) Handelsinstrumente Absicherungsinstrumente Offene derivative Finanzinstrumente positive Wieder- beschaffungs - werte in CHF 1’000 negative Wieder- beschaffungs - werte in CHF 1’000 Kontrakt- volumen in CHF 1’000 positive Wieder- beschaffungs - werte in CHF 1’000 negative Wieder- beschaffungs - werte in CHF 1’000 Kontakt- volumen in CHF 1’000 Zinsinstrumente – Swaps 275 — 2’000 10’707 16’231 689’400 – Optionen (OTC) — — — — — — Devisen/Edelmetalle – Terminkontrakte 1’795 2’122 647’931 — — — – Optionen (traded) — — — — — — – Optionen (OTC) — — — — — — Beteiligungspapiere/Indizes – Optionen (OTC) — — — 3 — 8 – Optionen (traded) — — — — — — Kreditderivate — — — — — — Übrige — — — — — — Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge Berichtsjahr 2’070 2’122 649’931 10’710 16’231 689’408 – davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt 2’070 2’122 649’931 10’710 16’231 689’408 Vorjahr 12’069 1’026 841’045 13’944 17’275 790’038 – davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt 12’069 1’026 841’045 13’944 17’275 790’038 Die Bank macht von den Nettingverträgen in der Rechnungslegung keinen Gebrauch. Aufgliederung nach Gegenparteien in CHF 1’000 Zentrale Clearingstellen — Banken und Wertpapierhäuser 12’406 Übrige Kunden 374 Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Berücksichtigung der Nettingverträge) 12’780
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64 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 5 Aufgliederung der Finanzanlagen Buchwert Fair Value 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Schuldtitel 458’915 437’386 458’862 443’559 – davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit 448’450 420’948 448’213 426’840 – davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt) 10’464 16’438 10’649 16’718 Beteiligungstitel 12’364 15’884 13’792 16’774 – davon qualifizierte Beteiligungen (mindestens 10 % des Kapitals oder der Stimmen) — — — — – davon nichtzinssensitive Anteile in Anlagefonds 627 2’125 782 2’192 Edelmetalle — — — — Liegenschaften — — — — Total Finanzanlagen 471’279 453’271 472’654 460’333 – davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften 392’717 376’946 393’564 381’936 Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating AAA bis AA− in CHF 1’000 A+ bis A− in CHF 1’000 BBB+ bis BBB− in CHF 1’000 BB+ bis B− in CHF 1’000 Niedriger als B− in CHF 1’000 Ohne Rating in CHF 1’000 Schuldtitel: Buchwerte 397’721 23’023 7’455 — — 30’716 Die Bank stützt sich auf die Ratingklassen der Agentur Standard & Poor’s ab. Falls bei Standard & Poor’s keine Ratings aufgeführt sind, werden die Ratings von Moody’s verwendet. In den Schuldtiteln befinden sich AT1-Anleihen im Umfang von TCHF 10’464 (Vorjahr: TCHF 16’438), die in der Bilanzfussnote als nachrangige Forderungen ausgewiesen sind. Es wurde festgestellt, dass diese AT1-Anleihen bisher nicht als «davon mit Wandlungspflicht und/oder Forderungsverzicht» in der Bilanz klassiert waren. Dies wurde auf dieses Jahr umgestellt und das Vorjahr entsprechend angepasst. 6 Darstellung der Beteiligungen Berichtsjahr An- schaffungs- wert in CHF 1’000 Bisher aufgelaufene Wertberich- tigungen in CHF 1’000 Buchwert Ende Vorjahr in CHF 1’000 Umglie- derungen in CHF 1’000 Investitionen in CHF 1’000 Des- investitionen in CHF 1’000 Wert be- richtigungen in CHF 1’000 Zuschrei- bungen in CHF 1’000 Buchwert Ende Berichtsjahr in CHF 1’000 Marktwert in CHF 1’000 Übrige Beteiligungen – mit Kurswert 70 — 70 — — — — — 70 1’236 – ohne Kurswert 9’856 1’492 8’364 — 45 — 520 — 7’889 — Total Beteiligungen 9’926 1’492 8’434 — 45 — 520 — 7’959 —
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 65 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 7 Angabe der Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält Firmenname und Sitz Geschäfts tätigkeit Gesellschafts - kapital in CHF 1’000 Anteil am Kapital in % Anteil an Stimmen in % Direkter Besitz Indirekter Besitz Bench Services AG, Glarus 1 Führung und Administration von Vorsorgeeinrichtungen 100 50,00 % 50,00 % X Credit Exchange AG, Zürich 2 IT-gestützte Dienstleistungen für den Erwerb von Hypotheken 169 4,84 % 4,85 % X Finnova AG Bankware, Lenzburg 3 Software-Anbieter 500 2,52 % 2,52 % X Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich 3, 4 Pfandbriefinstitut 2’225’000 0,91 % 0,91 % X SIX Group AG, Zürich 3 Finanzmarkt-Infrastruktur 19’522 0,15 % 0,15 % X 1 Die Bench Services AG wurde im Jahr 2023 als Joint Venture gegründet. Trotz der Beteiligung von 50 % an der Unternehmung wird auf eine Erstellung einer Konzernrechnung wegen Unwesentlichkeit verzichtet. Eine Konsolidierung hätte weniger als 5 % Einfluss auf die Ertrags- und Eigenkapitalsituation der Glarner Kantonalbank. Aufgrund des Rückzugs des FinTech-Partners wurde Mitte 2025 entschieden, dass die der Beteiligung zugrunde liegende Vorsorgelösung eingestellt wird. 2 Der Erwerb der Beteiligung an der Credit Exchange AG erfolgte im Jahr 2023. 3 Die Beteiligungen an der Finnova AG Bankware, Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG und SIX Group AG sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Bei der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG ist eine Kapitalerhöhung im Jahr 2026 vorgesehen, für die die Glarner Kantonalbank ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen zu deren Gunsten von TCHF 5’455 in der Ausserbilanz eingebucht hat. 4 Davon sind CHF 445 Mio. des Gesellschaftskapitals (20 %) einbezahlt. 8 Darstellung der Sachanlagen Berichtsjahr An- schaffungs- wert in CHF 1’000 Bisher aufgelaufene Wertberich- tigungen in CHF 1’000 Buchwert Ende Vorjahr in CHF 1’000 Umglie- derungen in CHF 1’000 Investitionen in CHF 1’000 Des- investitionen in CHF 1’000 Abschrei- bungen in CHF 1’000 Zu schrei- bungen in CHF 1’000 Buchwert Ende Berichtsjahr in CHF 1’000 Liegenschaften – Bankgebäude 49’459 37’430 12’029 — 120 — 450 — 11’700 – andere Liegenschaften — — — — — — — — — Selbst entwickelte oder separat erworbene Software 1, 2 4’688 2’558 2’130 — 1’371 — 1’383 — 2’118 Übrige Sachanlagen 1, 2 10’542 5’675 4’867 — 1’734 — 2’930 — 3’671 Objekte im Finanzierungsleasing — — — — — — — — — Total Sachanlagen 64’689 45’663 19’026 — 3’225 — 4’763 — 17’489 Verpflichtungen: zukünftige Leasingraten aus Operational Leasing — 1 Alle übrigen Sachanlagen und selbst entwickelte oder separat erworbene Software, die per Ende 2024 einen Buchwert von CHF 0 hatten, wurden aus dem Anschaffungswert und den bisher aufgelaufenen Abschreibungen entfernt. Inskünftig wird dieser Prozess jährlich durchgeführt. 2 Aufgrund einer Überprüfung wurden Umklassifizierungen von Investitionen in selbst entwickelte oder separat erworbene Software zu den übrigen Sachanlagen (Wert per 1.1.2025 Anschaffungswert TCHF 6’909, bisherige Abschreibungen TCHF 3’500, Buchwert TCHF 3’409) vorgenommen.
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66 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 9 Darstellung der immateriellen Werte Die Glarner Kantonalbank verzeichnet keine immateriellen Werte. 10 Aufgliederung der Sonstigen Aktiven und Sonstigen Passiven 31.12.2025 31.12.2024 Sonstige Aktiven in CHF 1’000 Sonstige Passiven in CHF 1’000 Sonstige Aktiven in CHF 1’000 Sonstige Passiven in CHF 1’000 Ausgleichskonto 6’173 — 1’547 10’654 Indirekte Steuern 3’183 1’657 2’402 5’058 Aktivierter Betrag aufgrund von Arbeitgeberbeitragsreserven — — — — Aktivierter Betrag aufgrund von anderen Aktiven aus Vorsorgeeinrichtungen — — — — Abrechnungskonten 945 1’967 2’447 2’622 Nicht eingelöste Coupons, Kassenobligationen — — — — Übrige Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen — 565 — 604 Übrige Aktiven und Passiven 63 3’225 177 4’231 Total Sonstige Aktiven und Sonstige Passiven 10’364 7’414 6’573 23’169 11 Angaben der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändeten oder abgetretenen Aktiven sowie der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt 31.12.2025 31.12.2024 Forderungsbetrag (Buchwert) in CHF 1’000 davon beansprucht in CHF 1’000 Forderungsbetrag (Buchwert) in CHF 1’000 davon beansprucht in CHF 1’000 Verpfändete oder abgetretene Hypothekarforderungen für Pfandbriefdarlehen 1’809’429 1’411’462 1’847’219 1’073’640 Finanzanlagen für den Lombardkredit SNB 1’963 — 1’968 — Forderungen gegenüber Kunden — — 5’900 5’900 SNB-Sicherungskonto zugunsten esisuisse (Flüssige Mittel) 10’589 10’589 10’678 10’678 Forderung gegenüber Banken für Derivatgeschäfte (Margin Calls) 11’374 11’374 9’500 9’500 Forderungen gegenüber Kunden für tägliche Abwicklungen 3’018 — 3’518 — Total verpfändete/abgetretene Aktiven 1’836’372 1’433’424 1’878’783 1’099’718 Aktiven unter Eigentumsvorbehalt — — — — Als Sicherheiten dienende Titel, bei denen im Rahmen des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts das Recht zur Weiterveräusserung oder Verpfändung eingeräumt wurde, werden im Anhang 1 «Aufgliederung der Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Aktiven und Passiven)» dargestellt.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 67 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 12 Angaben der Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen sowie der Anzahl und Art von Eigenkapitalinstrumenten der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 42’259 37’496 Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente — 2 Kassenobligationen — — Anleihen und Pfandbriefdarlehen — — Passive Rechnungsabgrenzungen — — Total Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen 42’259 37’498 Eigenkapitalinstrumente der Bank Weder die Glarner Pensionskasse noch die Servisa Supra Sammelstiftung halten Eigenkapitalinstrumente der Bank. 13 Angaben zur wirtschaftlichen Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Glarner Kantonalbank (ausgenommen Lernende) sind bei der Vorsorgeeinrichtung Glarner Pensionskasse (öffentlich-rechtliche Stiftung) versichert. Die Glarner Pensionskasse bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des Bundesgesetzes über die Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Für die Mitglieder der Geschäftsleitung besteht zusätzlich ein Vorsorgeplan bei der Servisa Supra Sammelstiftung. Es bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven. Die Glarner Kantonalbank verfügt Ende 2025 über eine Gutschrift der Glarner Pensionskasse von TCHF 250 aus nicht mehr benötigten Mitteln für die Umwandlungssatzsenkung. Wirtschaftlicher Nutzen/ wirtschaftliche Verpflichtung und Vorsorgeaufwand Über-/ Unterdeckung gemäss FER 26 1 in CHF 1’000 Wirtschaftlicher Anteil Organisation in CHF 1’000 Veränderung zum Vorjahr des wirtschaftlichen Anteils (wirtschaftlicher Nutzen bzw. wirtschaftliche Verpflichtung) in CHF 1’000 Bezahlte Beiträge für die Berichtsperiode in CHF 1’000 Vorsorgeaufwand im Personalaufwand in CHF 1’000 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024 2025 2024 Patronale Fonds — — — — — — — Vorsorgepläne ohne Über-/Unterdeckung — — — — — — — Vorsorgepläne mit Überdeckung 2 — — — — 3’977 3’727 3’959 Vorsorgepläne mit Unterdeckung — — — — — — — Vorsorgeeinrichtungen ohne eigene Aktiven — — — — — — — Total — — — — 3’977 3’727 3’959 1 Der Deckungsgrad der Glarner Pensionskasse betrug per 31.12.2024 1 10,1 %. Bei der Erstellung des vorliegenden Geschäftsberichts lagen noch keine aktuelleren Zahlen vor. Der Deckungsgrad der Servisa Supra Sammelstiftung betrug per 3 0.11.2 0 25 114, 7 % . 2 Die Glarner Kantonalbank hat Ende 2025 eine Gutschrift der Glarner Pensionskasse über TCHF 250 erhalten. Diese Gut - schrift stammt aus nicht mehr benötigten Mitteln aus einer früheren Einzahlung der Glarner Kantonalbank für die Abfederung sozialer Massnahmen im Zusammen hang mit der Umwandlungssatzsenkung. Die Überdeckungen der Vorsorgeeinrichtungen werden ausschliesslich zugunsten der Versicherten eingesetzt, weshalb für die Glarner Kantonalbank kein wirtschaftlicher Nutzen besteht, der in der Bilanz und Erfolgsrechnung zu berücksichtigen wäre.
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68 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 14 Darstellung der emittierten strukturierten Produkte Die Glarner Kantonalbank hat keine strukturierten Produkte emittiert. 15 Darstellung der ausstehenden Obligationenanleihen und Pflichtwandelanleihen Fällig keiten in CHF 1’000 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2042 2044 Total Ausgabe jahr ØZins satz 2014 1,030 — — 10’000 — — — — — — — — — — — — — — 10’000 2015 0,605 3’000 2’000 — — 25’000 — — — — — — — — — — — — 30’000 2016 0,280 — — 11’000 — — — — — — — — — — — — — — 11’000 2017 0,694 — 3’000 — 3’000 — — 10’000 — — — — — — — — — — 16’000 2018 0,393 20’000 — — — — — — — — — — — — — — — — 20’000 2019 0,276 23’000 3’000 — 9’000 — 3’000 — — — 14’000 — 4’000 — — — — — 56’000 2020 0,305 — 38’000 53’000 22’000 40’000 4’000 — — — 30’000 — — — — 6’000 — — 193’000 2021 0,073 — — 32’000 20’000 — 15’000 — — — — 27’000 — — — — — — 94’000 2022 1,287 19’000 25’000 — 10’000 30’000 — 10’000 — 7’000 — — — — — — 11’000 — 112’000 2023 1,810 14’000 — 19’000 66’000 9’000 8’000 49’000 11’000 — 3’000 — — 104’000 — — — — 283’000 2024 1,480 21’000 — 2’000 3’000 5’000 14’000 16’000 9’000 46’000 3’000 — — 26’000 16’000 2’000 5’000 1’000 169’000 2025 0,813 — 162’000 175’000 11’000 — 20’000 17’000 — 6’000 3’000 8’000 8’000 4’000 — — — — 414’000 Pfandbrief darlehen 100’000 233’000 302’000 144’000 109’000 64’000 102’000 20’000 59’000 53’000 35’000 12’000 134’000 16’000 8’000 16’000 1’000 1’408’000 2015 0,375 — 100’000 — — — — — — — — — — — — — — — 100’000 2018 0,400 100’000 — — — — — — — — — — — — — — — — 100’000 2019 0,000 — — — 100’000 — — — — — — — — — — — — — 100’000 2020 0,000 — — 100’000 — — — — — — — — — — — — — — 100’000 2021 0,250 — — — — — — — — — 150’000 — — — — — — — 150’000 2022 1,050 150’000 — — — — — — — — — — — — — — — — 150’000 2023 1,950 — — 110’000 — — — — — — — — — — — — — — 110’000 2025 0,214 215’298 1 105’000 1 — — 115’000 — — — — — — — — — — — — 435’298 Nicht nachrangige Anleihen 465’298 205’000 210’000 100’000 115’000 — — — — 150’000 — — — — — — — 1’245’298 Befristet, mit vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit 2021 2 1,000 — — — — — 150’000 — — — — — — — — — — — 150’000 Unbefristet, mit vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit 2025 4 2,950 100’000 — — — — — — — — — — — — — — — — 100’000 Nachrangige Anleihen mit PoNV Klausel 3 100’000 — — — — 150’000 — — — — — — — — — — — 250’000 Total Pfandbrief darlehen und Obligationen anleihen 665’298 438’000 512’000 244’000 224’000 214’000 102’000 20’000 59’000 203’000 35’000 12’000 134’000 16’000 8’000 16’000 1’000 2’903’298 1 Privatplatzierungen 2 Tier-2-Anleihe mit einem Call-Datum per 28.7 .2026 3 PoNV-Klausel = Point of no viability / Zeitpunkt drohender Insolvenz 4 Jährliches, einseitiges Kündigungsrecht durch die Glarner Kantonalbank
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 69 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 16 Darstellung der Wertberichtigungen und Rückstellungen sowie der Reserven für allgemeine Bankrisiken und ihrer Veränderungen im Lauf des Berichtsjahrs 2025 Stand Ende Vorjahr in CHF 1’000 Zweck- konforme Ver- wendungen in CHF 1’000 Um- buchungen in CHF 1’000 Währungs- differenzen in CHF 1’000 Wiederein- gänge, über - fällige Zinsen, Währungs- differenzen in CHF 1’000 Neubildung zulasten Erfolgs- rechnung in CHF 1’000 Auflösungen zugunsten Erfolgs- rechnung in CHF 1’000 Stand Ende Berichtsjahr in CHF 1’000 Rückstellungen für latente Steuern — — — — — — — — Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen — — — — — — — — Rückstellungen für Ausfallrisiken 967 — −44 — — 60 −30 953 – davon Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen 247 — −44 — — — — 203 – davon Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken 1 720 — — — — 60 −30 750 Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken 205 — — — — 60 −120 145 Rückstellungen für Restrukturierungen — — — — — — — — Übrige Rückstellungen — — — — — — — — Total Rückstellungen 1’172 0 −44 0 0 120 −150 1’098 Reserven für allgemeine Bankrisiken 82’000 — — — — — — 82’000 – davon versteuert 82’000 — — — — — — 82’000 Wertberichtigungen für Ausfallrisiken und Länderrisiken 15’635 −34 44 — 216 3’204 −257 18’808 – davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken aus gefährdeten Forderungen 4’349 −34 44 — 216 210 —257 4’528 – davon Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken 1 11’286 — — — — 2’994 — 14’280 Die Rückstellungen für andere Geschäftsrisiken beinhalten Rückstellungen für Rechtskosten und operationelle Risiken. Die Rechts- risiken werden laufend beurteilt und die entsprechende Rückstellung wird dem Verlauf der Gerichtsverfahren angepasst, falls erforderlich. Das Eintreten des Verlusts ist abhängig von den Entscheiden der zuständigen Gerichte. 1 Die Glarner Kantonalbank hat sich entschieden, vom Opting-up gemäss Art. 25 der Rechnungslegungsverordnung für Banken RelV-FINMA Gebrauch zu machen und Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zu bilden. Weitere Informationen zur Alimentierung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können den Erläuterungen zum Kapitel «Risikomanagement» (ab Seite 56) entnommen werden.
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70 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 17 Darstellung des Gesellschaftskapitals 31.12.2025 31.12.2024 Gesamt- nominalwert in CHF 1’000 Stückzahl in CHF 1’000 dividenden- berechtigtes Kapital in CHF 1’000 Gesamt- nominalwert in CHF 1’000 Stückzahl in CHF 1’000 dividenden- berechtigtes Kapital in CHF 1’000 Aktienkapital (Namenaktien) 135’000 13’500’000 135’000 135’000 13’500’000 135’000 – davon liberiert 135’000 13’500’000 135’000 135’000 13’500’000 135’000 Total Gesellschaftskapital 135’000 13’500’000 135’000 135’000 13’500’000 135’000 Genehmigtes Aktienkapital — — — — — — Kapitalband zur Kapitalerhöhung 1 6’750 675’000 6’750 6’750 675’000 6’750 – davon durchgeführte Kapitalerhöhungen — — — — — — Bedingtes Aktienkapital — — — — — — – davon durchgeführte Kapitalerhöhungen — — — — — — 1 Kapitalband Mit der am 28. April 2023 genehmigten Statutenrevision hat die Glarner Kantonalbank ein Kapitalband eingeführt. Die untere Grenze des Kapitalbands beträgt 135 Mio. Franken und die obere Grenze 141,75 Mio. Franken. Der Verwaltungsrat ist im Rahmen des Kapitalbands ermächtigt, das Aktienkapital bis zum 28. April 2028 oder bis zum früheren Dahinfallen des Kapitalbands jederzeit ein oder mehrere Male in beliebigen Beträgen zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 675’000 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je 10 Franken. Mit dem Gesellschaftskapital verbundene Rechte und Restriktionen Alle Komponenten des Gesellschaftskapitals sind vollständig einbezahlt. Mit dem Gesellschaftskapital sind keine speziellen Rechte vorhanden. Die Ausübung des Stimmrechts und der damit zusammenhängenden Rechte der Aktionäre der Namenaktien setzt die Anerken - nung durch den Verwaltungsrat und die Eintragung im Aktienbuch als stimmberechtigter Aktionär voraus. Diese Zustimmung kann verweigert werden, wenn der Investor trotz Verlangen der Bank nicht erklärt, dass er die Aktien in eigenem Namen und in eigenem Interesse erworben hat, oder wenn der Stimmrechtsanteil eines Eigentümers von Namenaktien 5 Prozent der Gesamtanzahl der im Handelsregister eingetragenen Namenaktien übersteigt. Ausser diesen Eintragungsbedingungen bestehen keine Einschränkungen zum Stimmrecht der Aktionäre.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 71 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 18 Beteiligungen der Organe 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 Namenaktien Virtuelle Aktien Verwaltungsrat 1 Anzahl Wert in CHF 1’000 Anzahl Wert in CHF 1’000 Anzahl Wert in CHF 1’000 Anzahl Wert in CHF 1’000 Urs P. Gnos 12’000 253 10’520 221 keine — keine — Konrad Marti 4’000 84 1’200 25 keine — keine — Rudolf Stäger 7’900 167 7’170 151 keine — keine — Dominic Rau 2’070 44 2’070 43 keine — keine — Markus Heer 250 5 250 5 keine — keine — Susanne De Zordi keine — n. a. — keine — keine — Angela Petruzzi 400 8 n. a. — keine — keine — Sonja Stirnimann n. a. — 660 14 keine — keine — Benjamin Mühlemann n. a. — 519 11 keine — keine — Geschäftsleitung 1 Sven Wiederkehr 9’000 190 5’000 105 9’905 209 8’607 181 Roland Wickart 2 700 15 700 15 6’544 138 5’323 112 Rolf Widmer 1’100 23 1’100 23 4’382 92 3’629 76 Ariane Riedi Wirth 2 1’000 21 1’000 21 2’827 60 1’316 28 Dejan Arbutina 800 17 800 17 1’098 23 keine — 1 Für Details verweisen wir auf die Ausführungen zur Corporate Governance ab Seite 24. Insbesondere verweisen wir bezüglich der aktuellen Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung im Bereich Corporate Governance auf die Porträts ab Seite 29. 2 Vorjahreswerte angepasst; Roland Wickart besass 700 Aktien anstelle von 500 Aktien und bei Ariane Riedi Wirth fehlte der Wert der Aktien. Beteiligungsrechte und Optionen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie der Mitarbeitenden Bei der Bank bestehen keine Mitarbeiterbeteiligungspläne. Das auf den 1. Juli 2017 in Kraft gesetzte und per 26. April 2024 überarbeitete Entschädigungsreglement sieht für die Mitglieder der Geschäftsleitung einen Langzeitbonus vor, der von der Ent - wicklung des Aktienkurses der Glarner Kantonalbank abhängt. Für Details verweisen wir auf die Ausführungen zur Corporate Governance ab Seite 24.
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72 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 19 Angaben der Forderungen und Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Personen Forderungen Verpflichtungen 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Qualifiziert Beteiligte (Kanton Glarus) 10’000 10’000 54’625 60’711 Gruppengesellschaften — — 535 1’183 Verbundene Gesellschaften — — 18’786 18’436 Organgeschäfte 7’711 6’643 5’174 6’186 Weitere nahestehende Personen — — — — Es sind keine wesentlichen Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen vorhanden. transaktionen mit nahestehenden Personen Als verbundene Gesellschaften gelten öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton qualifiziert beteiligt ist. Mit Mitgliedern des Verwaltungsrats, qualifiziert Beteiligten und verbundenen Gesellschaften werden Transaktionen (wie Wert - schriftengeschäfte, Zahlungsverkehr, Kreditgewährung und Entschädigungen auf Einlagen) zu Konditionen durchgeführt, wie sie für Dritte zur Anwendung gelangen. Für die Geschäftsleitung und die übrigen Mitarbeitenden der Bank werden Mitarbeiterkonditionen angewendet. 20 Angaben der wesentlichen Beteiligten Die nachfolgenden Beteiligten verfügen über Beteiligungen mit mehr als 5 Prozent der Stimmrechte: 31.12.2025 31.12.2024 Mit Stimmrecht Nominal in CHF 1’000 Anteil in % Nominal in CHF 1’000 Anteil in % Kanton Glarus 78’500 58,15 78’500 58,15 Ohne Stimmrecht Keine — — — — Neben dem Kanton Glarus besitzt kein Kapitaleigner mehr als 5 Prozent aller Stimmrechte.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 73 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 21 Angaben über die eigenen Kapitalanteile und die Zusammensetzung des Eigenkapitals Eigene Kapitalanteile 31.12.2025 Nominal in CHF 1’000 31.12.2024 Nominal in CHF 1’000 Eigene Kapitalanteile keine keine Nicht ausschüttbare Reserven Nicht ausschüttbare gesetzliche Kapitalreserven 0 19’739 Nicht ausschüttbare gesetzliche Gewinnreserven 154’206 140’072 – davon gesetzliche Reserven 70’476 68’046 – davon Strukturreserven 35’706 33’276 – davon offene Reserven 1 48’024 38’750 Total nicht ausschüttbare Reserven 2 154’206 159’811 1 Bei der diesjährigen Überprüfung wurde entschieden, die offenen Reserven ebenfalls in die Beurteilung der Ausschüttbarkeit einzubeziehen. Dies führt zu einer Erhöhung der im Vorjahr ausgewiesenen nicht ausschüttbaren Reserven um TCHF 38’750. 2 Die Ausschüttbarkeit pro Reserve wird im Zusammenhang mit Art. 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Glarner Kantonalbank beurteilt. 22 Angaben zu Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind und Art. 734b OR für Banken, deren Beteiligungstitel kotiert sind Für Details zu den Vergütungen wird auf die Erläuterungen zur Corporate Governance, «Entschädigungen» (ab Seite 37) verwiesen. Als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft ist die Glarner Kantonalbank nicht den Vorschriften zu den Angaben zu Vergütungen bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, unterstellt.
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74 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 23 Darstellung der Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente Fällig Aktiven/Finanzinstrumente auf Sicht in CHF 1’000 kündbar in CHF 1’000 innert 3 Monaten in CHF 1’000 nach 3 Monaten bis zu 12 Monaten in CHF 1’000 nach 12 Monaten bis zu 5 Jahren in CHF 1’000 nach 5 Jahren in CHF 1’000 immo bilisiert in CHF 1’000 Total in CHF 1’000 Flüssige Mittel 1’619’305 10’589 — — — — — 1’629’894 Forderungen gegenüber Banken 27’924 — — 5’000 20’000 10’000 — 62’924 Forderungen aus Wertpapier - finanzierungsgeschäften — — — — — — — — Forderungen gegenüber Kunden 8’036 503’473 79’644 33’823 88’216 44’245 — 757’435 Hypothekarforderungen 1’513 80’001 768’394 1’151’606 3’195’583 977’931 — 6’175’027 Handelsgeschäft 233 — — — — — — 233 Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 12’780 — — — — — — 12’780 Finanzanlagen — — 5’423 20’909 39’282 405’664 — 471’279 Total Berichtsjahr 1’669’790 594’062 853’460 1’211’339 3’343’081 1’437’839 — 9’109’571 Vorjahr 2’185’376 112’182 763’382 1’016’068 3’586’924 1’347’228 — 9’011’161 Fremdkapital/Finanzinstrumente Verpflichtungen gegenüber Banken 5’031 — 398’960 263’277 109’000 — — 776’267 Verpflichtungen aus Wertpapier - finanzierungsgeschäften — — — — — — — — Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 1’763’516 1’672’867 873’526 285’495 93’551 133’468 — 4’822’425 Verpflichtungen aus Handelsgeschäften — — — — — — — — Negative Wiederbeschaffungs - werte derivativer Finanzinstrumente 18’353 — — — — — — 18’353 Kassenobligationen — — 8’756 40’257 86’513 6’518 — 142’044 Anleihen und Pfandbriefdarlehen — — 133’298 532’000 1’418’000 820’000 — 2’903’298 Total Fremdkapital Berichtsjahr 1’786’900 1’672’867 1’414’540 1’121’029 1’707’064 959’986 — 8’662’387 Vorjahr 1’602’401 1’693’317 1’599’476 1’371’249 1’358’504 937’918 — 8’562’865
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 75 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 24 Darstellung der Aktiven und Passiven aufgegliedert nach In- und Ausland gemäss Domizilprinzip 31.12.2025 31.12.2024 Aktiven Inland in CHF 1’000 Ausland in CHF 1’000 Inland in CHF 1’000 Ausland in CHF 1’000 Flüssige Mittel 1’629’894 — 1’610’789 4’336 Forderungen gegenüber Banken 54’556 8’368 62’477 2’993 Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften — — — — Forderungen gegenüber Kunden 753’884 3’551 820’451 3’711 Hypothekarforderungen 6’175’027 — 6’026’981 — Handelsgeschäft 228 5 134 6 Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 12’780 — 26’013 — Finanzanlagen 353’277 118’001 345’653 107’618 Aktive Rechnungsabgrenzungen 11’514 — 22’114 — Beteiligungen 7’959 — 8’434 — Sachanlagen 17’489 — 19’026 — Immaterielle Werte — — — — Sonstige Aktiven 10’364 — 6’573 — Total Aktiven 9’026’971 129’926 8’948’644 118’663 Passiven Verpflichtungen gegenüber Banken 272’285 503’982 391’747 606’064 Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften — — — — Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 4’740’017 82’408 4’554’005 106’163 Verpflichtungen aus Handelsgeschäften — — — — Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 18’353 — 18’301 — Kassenobligationen 140’044 2’000 183’202 1’950 Anleihen und Pfandbriefdarlehen 2’903’298 — 2’701’432 — Passive Rechnungsabgrenzungen 40’991 — 43’420 — Sonstige Passiven 7’414 — 23’169 — Rückstellungen 1’098 — 1’172 — Reserven für allgemeine Bankrisiken 82’000 — 82’000 — Gesellschaftskapital 135’000 — 135’000 — Gesetzliche Kapitalreserven 19’739 — 19’739 — Gesetzliche Gewinnreserven 185’372 — 175’652 — – davon gesetzliche Reserven 70’476 — 68’046 — – davon Strukturreserven 35’706 — 33’276 — – davon offene Reserven 79’190 — 74’330 — Freiwillige Gewinnreserven — — — — Gewinnvortrag 1’072 — 5 — Gewinn 21’825 — 24’287 — Total Passiven 8’568’507 588’390 8’353’130 714’177
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76 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 25 Aufgliederung des Totals der Aktiven nach Ländern beziehungsweise Ländergruppen (Domizilprinzip) 31.12.2025 31.12.2024 Aktiven absolut in CHF 1’000 Anteil in % absolut in CHF 1’000 Anteil in % Asien Südkorea 10’000 0,1 13’000 0,1 Europa Schweiz 9’026’971 98,6 8’948’644 98,7 Deutschland 19’108 0,2 18’830 0,2 Luxemburg 4’314 0,0 3’230 0,0 Niederlande 1’981 0,0 965 0,0 Frankreich 15’679 0,2 14’007 0,2 Grossbritannien 9’436 0,1 7’450 0,1 Liechtenstein 5’555 0,1 5’709 0,1 Übriges Europa 14’357 0,2 16’934 0,2 Nordamerika USA 3’000 0,0 3’000 0,0 Kanada 25’529 0,3 20’538 0,2 Andere Länder 20’966 0,2 15’001 0,2 Total Aktiven 9’156’897 100,0 9’067’308 100,0 26 Aufgliederung des Totals der Aktiven nach Bonität der Ländergruppen (Risikodomizil) Die Aktiven im Ausland betragen weniger als 5 Prozent der Bilanzsumme, weshalb in Anwendung von Art. 32 der Rechnungs- legungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) auf den Ausweis verzichtet wird.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 77 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 27 Darstellung der Aktiven und Passiven aufgegliedert nach den für das Institut wesentlichsten Währungen 31.12.2025 Aktiven CHF in CHF 1’000 USD in CHF 1’000 EUR in CHF 1’000 Übrige in CHF 1’000 Flüssige Mittel 1’627’621 163 2’026 84 Forderungen gegenüber Banken 53’108 1’790 4’863 3’163 Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften — — — — Forderungen gegenüber Kunden 732’321 896 23’358 860 Hypothekarforderungen 6’175’027 — — — Handelsgeschäft 1 — — 232 Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 12’780 — — — Finanzanlagen 471’279 — — — Aktive Rechnungsabgrenzungen 11’514 — — — Beteiligungen 7’959 — — — Sachanlagen 17’489 — — — Immaterielle Werte — — — — Sonstige Aktiven 10’364 — — — Total bilanzwirksame Aktiven 9’119’462 2’849 30’247 4’339 Lieferansprüche aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften (Kontraktwerte) 28’746 214’949 349’302 54’935 Total Aktiven 9’148’208 217’798 379’549 59’273 Passiven Verpflichtungen gegenüber Banken 417’867 157’964 181’983 18’453 Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften — — — — Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 4’684’150 32’681 65’241 40’353 Verpflichtungen aus Handelsgeschäften — — — — Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 18’353 — — — Kassenobligationen 142’044 — — — Anleihen und Pfandbriefdarlehen 2’773’000 — 130’298 — Passive Rechnungsabgrenzungen 38’331 1’791 770 98 Sonstige Passiven 6’150 9 1’254 1 Rückstellungen 1’098 — — — Reserven für allgemeine Bankrisiken 82’000 — — — Gesellschaftskapital 135’000 — — — Gesetzliche Kapitalreserven 19’739 — — — Gesetzliche Gewinnreserven 185’372 — — — – davon gesetzliche Gewinnreserven 70’476 — — — – davon Strukturreserven 35’706 — — — – davon offene Reserven 79’190 — — — Freiwillige Gewinnreserven — — — — Gewinnvortrag 1’072 — — — Gewinn 21’825 — — — Total bilanzwirksame Passiven 8’526’001 192’445 379’546 58’905 Lieferverpflichtungen aus Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften (Kontraktwerte) 619’468 27’759 929 102 Total Passiven 9’145’469 220’204 380’476 59’007 Nettoposition pro Währung 2’740 −2’406 −927 266
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78 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 28 Aufgliederung sowie Erläuterung zu den Eventualforderungen und -verpflichtungen 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Kreditsicherungsgarantien und Ähnliches 70 392 Gewährleistungsgarantien und Ähnliches 15’801 22’609 Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven — — Übrige Eventualverpflichtungen — — Total Eventualverpflichtungen 15’871 23’001 Übrige Eventualforderungen — — Total Eventualforderungen — — 29 Aufgliederung der Verpflichtungskredite Die Bank unterhält keine Verpflichtungskredite. 30 Aufgliederung der Treuhandgeschäfte 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Treuhandanlagen bei Drittgesellschaften — — Treuhandkredite und andere treuhänderische Geschäfte — — Total Treuhandgeschäfte — — 31 Aufgliederung der verwalteten Vermögen und Darstellung der Entwicklung Die Bank verzichtet in Anwendung von Art. 32 der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) auf einen Ausweis der verwalteten Vermögen und die Darstellung ihrer Entwicklung. Informationen zum Ausserbilanzgeschäft
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 79 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 32 Aufgliederung des Erfolgs aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option 2025 in CHF 1’000 2024 in CHF 1’000 Erfolg aus Devisen, fremden Sorten und Edelmetallen 27’056 22’539 Erfolg aus Wertschriftenhandel −8’303 −6’015 Total Erfolg aus dem Handelsgeschäft 18’753 16’524 – davon aus Fair-Value-Option auf Aktiven — — – davon aus Fair-Value-Option auf Verpflichtungen — — 33 Angabe eines wesentlichen Refinanzierungsertrags in der Position Zins- und Diskontertrag sowie von wesentlichen Negativzinsen Refinanzierungsertrag im Zins- und Diskontertrag Dem Zins- und Diskontertrag werden keine Refinanzierungskosten für das Handelsgeschäft gutgeschrieben. Negativzinsen Negativzinsen auf Aktivgeschäften werden als Reduktion des Zins- und Diskontertrags ausgewiesen. Negativzinsen auf Passivgeschäften werden als Reduktion des Zinsaufwands erfasst. 2025 in CHF 1’000 2024 in CHF 1’000 Negativzinsen auf Aktivgeschäften 195 — Negativzinsen auf Passivgeschäften 41 259 34 Aufgliederung des Personalaufwands 1 2025 in CHF 1’000 2024 in CHF 1’000 Gehälter und Entschädigungen 33’318 33’450 – davon Aufwände im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungen und alternativen Formen von variablen Vergütungen 193 232 Sozialleistungen 6’260 6’516 – davon Einmaleinlage in die Pensionskasse zur Abfederung der negativen Auswirkungen der Senkung des Umwandlungssatzes — — Übriger Personalaufwand 1’419 1’288 Total Personalaufwand 40’996 41’254 1 Lohngleichheitsanalyse: Die Löhne der Glarner Kantonalbank wurden per April 2025 nach der Analysemethode Logib, dem Standard des Bundes, analysiert. Dabei wurden die zu diesem Zeitpunkt in einem Arbeitsverhältnis stehenden 308 Mitarbei - tenden berücksichtigt. Das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse liegt innerhalb der statistischen Toleranzschwelle von +/−5 %. Informationen zur Erfolgsrechnung
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80 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 35 Aufgliederung des Sachaufwands 2025 in CHF 1’000 2024 in CHF 1’000 Raumaufwand 1’279 1’472 Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik 11’193 10’911 Aufwand für Maschinen, Mobiliar, Fahrzeuge und übrige Einrichtungen sowie Operational Leasing 312 344 Honorare der Prüfgesellschaft 409 422 – davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung 357 389 – davon für andere Dienstleistungen 52 33 Abgeltung für Staatsgarantie 1’000 2’540 Übriger Sachaufwand 9’256 7’866 Total Sachaufwand 23’449 23’555 36 Erläuterungen zu wesentlichen Verlusten, ausserordentlichen Erträgen und Aufwänden sowie zu wesentlichen Auflösungen von stillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und von frei werdenden Wertberichtigungen und Rückstellungen Berichtsjahr 2025 Im ausserordentlichen Ertrag wurde der Gewinn von TCHF 28 aus einer Veräusserung einer Beteiligung verbucht. Ansonsten keine weiteren Anmerkungen. Berichtsjahr 2024 Keine Anmerkung zum Berichtsjahr 2024. 37 Angabe und Begründung von Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen bis höchstens zum Anschaffungswert Es wurden keine Aufwertungen im Anlagevermögen vorgenommen. 38 Darstellung des Geschäftserfolgs getrennt nach In- und Ausland nach dem Betriebsstättenprinzip Die Glarner Kantonalbank führt keine Filialen oder Betriebsstätten im Ausland.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 81 fInAnZBERIcHt » AnHAnG 39 Darstellung von laufenden und latenten Steuern und Angabe des Steuersatzes 2025 in CHF 1’000 2024 in CHF 1’000 Aufwand für laufende Kapital- und Ertragssteuern 4’141 4’528 Bildung von Rückstellungen für latente Steuern — — Total Steuern 4’141 4’528 Gewichteter durchschnittlicher Steuersatz auf Basis des Geschäftserfolgs 16,0 % 15,7 % 40 Angaben und Erläuterungen zum Ergebnis je Beteiligungsrecht bei kotierten Banken, deren Beteiligungstitel kotiert sind 2025 Namenaktien in CHF 2024 Namenaktien in CHF Gewinn des Geschäftsjahrs 21’825’438 24’287’105 Ausstehende Beteiligungsrechte — — Durchschnittliche zeitgewichtete Anzahl 1 13’500’000 13’500’000 Gewichteter Durchschnitt der Beteiligungsrechte für das verwässerte Ergebnis je Beteiligungstitel 14’175’000 14’175’000 Ergebnis je Beteiligungstitel Unverwässert 1 1.62 1.80 Verwässert 2 1.54 1.71 1 Der unverwässerte Gewinn pro Aktie errechnet sich aus dem Gewinn des Geschäftsjahrs dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl ausstehender Aktien. 2 Der verwässerte Gewinn pro Aktie errechnet sich aus dem Gewinn des Geschäftsjahrs dividiert durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl möglicher ausstehender Aktien, wenn das am 28. April 2023 genehmigte Kapitalband zu Beginn voll - ständig beansprucht worden wäre.
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82 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt Revisionsbericht an die Generalversammlung der Glarner Kantonalbank PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich +41 58 792 44 00 www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied des globalen PwC-Netzwerks, einem Netzwerk von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Glarner Kantonalbank, Glarus Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung Prüfungsurteil Wir haben die Jahresrechnung der Glarner Kantonalbank («die Gesellschaft») – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Erfolgsrechnung, der Geldflussrechnung und dem Eigenkapitalnachweis für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Nach unserer Beurteilung vermittelt die Jahresrechnung (Seiten 44 bis 81) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie deren Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den für Banken anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und entspricht dem schweizerischen Gesetz, dem Gesetz über die Glarner Kantonalbank und den Statuten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den für Abschlussprüfungen von Gesellschaften des öffentlichen Interesses relevanten Anforderungen des Berufsstands. Wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 83 fInAnZBERIcHt » REVIsIOnsBERIcHt 2 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Glarner Kantonalbank, Glarus Unser Prüfungsansatz Überblick Gesamtwesentlichkeit: CHF 1'296'000 Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Jahresrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Organisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher die Gesellschaft tätig ist. Als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt haben wir das folgende Thema identifiziert: • Bewertung der Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen) Wesentlichkeit Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Jahresrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können. Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Jahresrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Jahresrechnung als Ganz es zu beurteilen. Gesamtwesentlichkeit CHF 1'296'000 Bezugsgrösse Gewinn vor Steuern und vor Veränderung von Reserven für allgemeine Bankrisiken Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir den Gewinn vor Steuern und vor Veränderung von Reserven für allgemeine Bankrisiken, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, an der die Erfolge der Bank üblicherweise gemessen werden. Zudem stellt der Gewinn vor Steuern und vor Veränderung von Reserven für allgemeine Bankrisiken eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen dar.
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84 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » REVIsIOnsBERIcHt 3 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Glarner Kantonalbank, Glarus Wir haben mit dem Verwaltungsrat vereinbart, diesem im Rahmen unserer Prüfung festgestellte, falsche Darstellungen über CHF 129’000 mitzuteilen; ebenso alle falschen Darstellungen unterhalb dieses Betrags, die aus unserer Sicht jedoch aus qualitativen Überlegungen eine Berichterstattung nahelegen. Umfang der Prüfung Unsere Prüfungsplanung basiert auf der Bestimmung der Wesentlichkeit und der Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der Jahresrechnung. Wir haben hierbei insbesondere jene Bereiche berücksichtigt, in denen Ermessensentscheide getroffen wurden. Dies trifft zum Beispiel auf wesentliche Schätzungen in der Rechnungslegung zu, bei denen Annahmen gemacht werden und die von zukünftigen Ereignissen abhängen, die von Natur aus unsicher sind. Wie in allen Prüfungen haben wir das Risiko der Umgehung von internen Kontrollen durch die Geschäftsleitung und, neben anderen Aspekten, mögliche Hinweise auf ein Risiko für beabsichtigte falsche Darstellungen berücksichtigt. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des Berichtszeitraumes waren. Diese Sachverhalte wurden im Kontext unserer Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu adressiert, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen) Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Unser Prüfungsvorgehen Da die Kundenausleihungen mit 75.7 % (Vorjahr 75.6 %) die grösste Position der Bilanz darstellen, erachten wir deren Bewertung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Zudem bestehen Ermessensspielräume seitens der Geschäftsleitung bei der Beurteilung der Bewertung und der Höhe von allfälligen Wertberichtigungen. Insbesondere haben wir uns auf folgende Punkte fokussiert: • den von der Glarner Kantonalbank verwendeten Ansatz zur Identifikation aller Kundenausleihungen mit möglichem Wertberichtigungsbedarf; • die Angemessenheit und Anwendung des in den Reglementen und dem dazugehörigen Handbuch vorgegebenen wesentlichen Ermessensspielraum der Geschäftsleitung im Zusammenhang mit der Ermittlung der Höhe möglicher Einzelwertberichtungen; • die Anwendung der von der Glarner Kantonalbank definierten Methodik zur Wir haben auf Stichprobenbasis die Angemessenheit und Wirksamkeit folgender Kontrollen im Zusammenhang mit der Bewertung von Kundenausleihungen überprüft: • Kreditanalyse Prüfung der Einhaltung der Richtlinien und Vorgaben betreffend Dokumentation, Amortisationen, Tragbarkeit, Bewertung und Belehnung • Kreditbewilligung Prüfung der Einhaltung der Vorgaben gemäss Kompetenzreglement • Kreditauszahlung Prüfung, ob die Auszahlung des Kredits an den Kunden erst erfolgte, nachdem alle erforderlichen Dokumente vorlagen • Kreditüberwachung Prüfung, ob die Identifikation von Positionen mit Anzeichen auf Gefährdung zeitnah und vollständig erfolgt und ob die Positionen mit Anzeichen auf Gefährdung und Wertberichtigungsbedarf periodisch überprüft werden, insbesondere im Hinblick auf die
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 85 fInAnZBERIcHt » REVIsIOnsBERIcHt 4 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Glarner Kantonalbank, Glarus Abdeckung der inhärenten Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu den Kundenausleihungen gehen aus dem Anhang der Jahresrechnung hervor (Seiten 50 bis 53). Die implementierte Organisation und die Prozesse bezüglich der Kreditrisiken sind im Kapitel Risikomanagement beschrieben (Seiten 54 bis 59). Einbringbarkeit der Deckungen und die Höhe der Wertberichtigungen Weiter haben wir auf Stichprobenbasis folgende Detailprüfungen vorgenommen: • Wir haben eine Beurteilung der Werthaltigkeit von Kundenausleihungen durchgeführt und dabei die verwendeten Prozesse zur Identifikation der Kundenausleihungen mit möglichem Wertberichtigungsbedarf geprüft. Unsere Stichprobe beinhaltete eine zufällige Auswahl von Positionen aus dem gesamten Kreditportfolio sowie eine risikoorientierte Auswahl aus den gefährdeten Forderungen. Bei unseren Beurteilungen haben wir unter anderem die von der Glarner Kantonalbank eingeholten Gutachten von Sicherheiten ohne beobachtbare Marktpreise sowie andere verfügbare Marktpreis- und Preisvergleichsinformationen verwendet. • Wir haben zudem eine Beurteilung der Methodik zur Schätzung von Wertberichtigungen durchgeführt. Unsere Prüfung hat sich auf Kundenausleihungen fokussiert, welche als gefährdet im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften für Banken identifiziert wurden. Wir haben dabei geprüft, ob die Wertberichtigungen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften und den Bilanzierungs- und Bewertungs-grundsätzen der Glarner Kantonalbank gebildet wurden und ob die Ermessensspielräume der Geschäftsleitung im Rahmen der Vorgaben angemessen angewandt wurden. • Bei den Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen haben wir die korrekte und stetige Anwendung der von der Glarner Kantonalbank definierten Methodik überprüft. Sonstige Informationen Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung und unseren dazugehörigen Bericht. Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.
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86 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » REVIsIOnsBERIcHt 5 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Glarner Kantonalbank, Glarus Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrats für die Jahresrechnung Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung, die in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften für Banken, den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, sowie für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu. Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA -CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorlie gt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Jahresrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: https://www.expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 87 fInAnZBERIcHt » REVIsIOnsBERIcHt 6 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Glarner Kantonalbank, Glarus Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrats ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns dem schweizerischen Gesetz und dem Gesetz über die Glarner Kantonalbank entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. PricewaterhouseCoopers AG Stefan Keller Wyss Simon Scherrer Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor Zürich, 19. März 2026
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88 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt Offenlegung Gemäss OffV-fInMA (partielle Offenlegung gemäss Art. 6 OffV-fInMA) Grundlegende regulatorische Kennzahlen (KM1) a b c d e 31.12.2025 in CHF 1’000 30.09.2025 in CHF 1’000 30.06.2025 in CHF 1’000 31.03.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Anrechenbare Eigenmittel (CHF) 1 Hartes Kernkapital (CET1) 431’508 — — — 423’182 2 Kernkapital (T1) 531’508 — — — 523’182 3 Gesamtkapital total 696’538 — — — 685’189 Nach Risiko gewichtete Positionen (RWA) (CHF) 4 RWA 3’603’344 — — — 3’698’246 4a RWA vor Output Floor (Art. 45a Abs. 3 ERV) 1 n. a. — — — n. a. Risikobasierte Kapitalquoten (in % der RWA) 5 CET1-Quote (%) 11,98 — — — 11,44 5b CET1-Quote vor Output Floor 1 n. a. — — — n. a. 6 Kernkapitalquote (%) 14,75 — — — 14,15 6b Tier-1-Quote vor Output Floor 1 n. a. — — — n. a. 7 Gesamtkapitalquote (%) 19,33 — — — 18,53 7b Gesamtkapitalquote (%) vor Output Floor 1 n. a. — — — n. a. CET1-Pufferanforderungen (in % der RWA) 8 Eigenmittelpuffer nach Basler Mindeststandards (2,5%) 2,50 — — — 2,50 9 Antizyklischer Puffer (Art. 44a ERV) nach Basler Mindeststandards: erweiterter antizyklischer Puffer nach Art. 44a ERV (%) 0,00 — — — 0,00 10 Zusätzlicher Eigenmittelpuffer wegen internationaler oder nationaler Systemrelevanz (%) 0,00 — — — 0,00 11 Gesamte Pufferanforderungen in CET1-Qualität (%) (Zeilen 8+9+10) 2,50 — — — 2,50 12 Verfügbares CET1 zur Erfüllung der Pufferanforderungen (Zeile 1 1), nach Abzug von CET1 zur Erfüllung der Mindestanforderungen und ggf. zur Erfüllung von Anforderungen an die gesamte Verlusttrag - fähigkeit (Total Loss Absorbing Capacity, TLAC) (%) 7,48 — — — 6,94 Kapitalzielquoten nach Anhang 8 ERV (in % der RWA) 12a Eigenmittelpuffer gemäss Anhang 8 ERV (%) 3,20 — — — 3,20 12b Antizyklische Puffer (Art. 44 und 44a ERV) (%) 1,44 — — — 1,35 12c CET1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV 8,84 — — — 8,75 12d T1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV 10,44 — — — 10,35 12e Gesamtkapital-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV 12,64 — — — 12,55 Leverage Ratio nach dem Basler Mindeststandard 13 Gesamtengagement (LRD) (CHF) 9’291’985 — — — 9’203’867 14 Leverage Ratio, ausgedrückt als Tier 1 in Prozent des LRD, ein - schliesslich der Auswirkung einer vorübergehenden Ausnahme von Zentralbankguthaben 5,72 — — — 5,68 14b Leverage Ratio (%), ohne die Auswirkung einer vorübergehenden Ausnahme von Zentralbankguthaben 5,72 — — — n. a. 14e Mindesteigenmittel (Art. 42 ERV) Der grössere Wert aus: – den Mindesteigenmitteln nach Art. 42 Abs. 1 Buchstaben a und b ERV (3 % LRD beziehungsweise 8 % RWA) – dem Mindestkapital von 10 Mio. Franken (Art. 15 BankV) für Banken beziehungsweise 1,5 Mio. Franken (Art. 69 Abs. 1 FINIV) für Wertpapierhäuser 288’268 — — — 295’860
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 89 fInAnZBERIcHt » OffEnLEGUnG a b c d e 31.12.2025 in CHF 1’000 30.09.2025 in CHF 1’000 30.06.2025 in CHF 1’000 31.03.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Quote für kurzfristige Liquidität (Liquidity Coverage Ratio, LCR) 15 Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (CHF) 1’896’668 1’831’334 1’817’257 1’967’843 1’984’631 16 Nenner der LCR: Total des Nettomittelabflusses (CHF) 1’061’900 1’103’850 1’067’900 1’017’662 1’048’682 17 LCR (in %) 178,61 165,90 170,17 193,37 189,25 Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) 18 Verfügbare stabile Finanzierung (in CHF) 6’658’360 — — — 6’073’752 19 Erforderliche stabile Finanzierung (in CHF) 5’221’534 — — — 4’310’980 20 NSFR (in %) 127,52 — — — 140,89 Begründung von wesentlichen Veränderungen zur Vorperiode: Die höheren anrechenbaren Eigenmittel sind auf Zuweisungen aus dem Jahresgewinn in die gesetzlichen Gewinnreserven sowie die Äufnung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zurückzuführen. 1 Die Glarner Kantonalbank verwendet keinen der Modellansätze gem. Art. 45a Abs. 1 ERV an, weshalb der Art. 45a Abs. 3 keine Anwendung findet. Überblick der risikogewichteten Positionen (OV1) a b c RWA 31.12.2025 in CHF 1’000 RWA 31.12.2024 in CHF 1’000 Mindesteigenmittel 31.12.2025 in CHF 1’000 1 Kreditrisiko 3’398’073 3’509’536 271’846 20 Marktrisiko 49’053 7’109 3’924 24 Operationelles Risiko 156’219 181’602 12’497 25 Beträge unterhalb des Schwellenwerts für Abzüge (mit 250 % nach Risiko zu gewichtende Positionen) — — — 27 Total (1 + 20 + 24 + 25) 3’603’344 3’698’246 288’268 Verwendete Ansätze zur Bestimmung der Mindesteigenmittel Kreditrisiken: internationaler Standardansatz für Kreditrisiken (SA-BIZ) Marktrisiken: einfacher Marktrisiko-Standardansatz (SSA), ohne De-Minimis-Ansatz Operationelle Risiken: Standardansatz mit internem Verlustmultiplikator gleich eins Begründung von wesentlichen Veränderungen zur Vorperiode: Die Veränderungen gegenüber der Vorperiode sind hauptsäch - lich auf die Einführung von Basel III Final und der damit verbundenen Umstellungen zurückzuführen. Ausserdem wurde im Zuge der Umstellung auf Basel III Final entschieden, bei den Marktrisiken vom bisher angewendeten De-Minimis-Ansatz auf den einfachen Standardansatz zu wechseln. Grundlegende regulatorische Kennzahlen (KM1) Fortsetzung
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90 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » OffEnLEGUnG Liquidität: Management der Liquiditätsrisiken (LIQA) Der Verwaltungsrat erlässt die Gesamtbankweisung zur Liquiditätssteuerung, die jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Gestützt auf die regulatorischen Grundlagen wie das FINMA-Rundschreiben 2015/2 «Liquiditätsrisiken Banken» oder die Verordnung über die Liquidität der Banken (LiqV) werden die quantitativen Anforderungen an die Liquiditätshaltung sowie die qualitativen Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement festgelegt. Für die wichtigen Steuerungsgrössen wie die kurz - fristige Liquiditätsquote (LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) sind entsprechende Limiten auf Basis der regulatorischen Anforderungen vom Verwaltungsrat genehmigt. Das Notfallkonzept umfasst Richtlinien, Abläufe, Verfahrens- und Massnahmen - pläne zur Steuerung und zeitnahen Adressierung von Liquiditätsengpässen. Das Asset & Liability Committee (ALCO), das sich aus der Geschäftsleitung sowie weiteren, nicht stimmberechtigten Fach - spezialisten zusammensetzt, steuert und überwacht die Liquiditätsrisiken. Im Rahmen der monatlichen ALM-Berichterstattung informiert das Risk Office über die Liquiditäts- und Refinanzierungssituation und nimmt eine Risikobeurteilung vor. Dem Ver - waltungsrat werden die wichtigsten Kennzahlen im Rahmen des vierteljährlichen Risikoberichts erläutert, der Risikoausschuss des Verwaltungsrat erhält die ALM-Berichterstattung. Kreditrisiko: Kreditqualität der Aktiven (CR1) a b c g Buchwerte von ausgefallenen Positionen 1 in CHF 1’000 nicht ausgefallenen Positionen in CHF 1’000 Wertberich- tigungen/ Rückstellungen in CHF 1’000 Nettowerte (a+b−c) in CHF 1’000 1 Forderungen (ausgenommen Schuldtitel) 26’410 6’987’785 18’808 6’995’386 2 Schuldtitel 750 458’205 40 458’915 3 Ausserbilanzpositionen 121 239’157 750 238’528 4 Total 27’281 7’685’147 19’598 7’692’829 1 Dies umfasst überfällige und gefährdete Positionen. Interne Ausfalldefinition Informationen zur internen Ausfalldefinition und zum Kreditrisiko finden sich im Kapitel «Risikomanagement» (ab Seite 54).
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 91 fInAnZBERIcHt » OffEnLEGUnG Kreditrisiko: Positionen und Auswirkungen der Kreditrisikominderung nach dem SA-BIZ (CR4) a b c d e f Positionen vor Anwendung von Kreditumrechnungs - faktoren und vor Anwendung der Risikominderung Positionen nach Anwendung von Kreditumrechnungs - faktoren und nach Anwen - dung der Risikominderung RWA RWA-Dichte in CHF 1’000 in CHF 1’000 in CHF 1’000 in CHF 1’000 in CHF 1’000 in % Positionsklasse Bilanzwerte Ausser- bilanzwerte Bilanzwerte Ausser- bilanzwerte 1 Zentralregierungen, Zentralbanken und supranationale Organisationen 1’623’157 1’625’915 51 — 0,00 2 Öffentlich-rechtliche Körperschaften 113’305 17’718 113’305 1’772 33’455 29,07 3 Multilaterale Entwicklungsbanken 8’972 8’972 — 0,00 4 Banken 111’865 187 100’491 93 36’047 35,84 Davon: kontoführende Wertpapierhäuser und andere Finanzinstitute ohne Bankbewilligung, jedoch mit gleichwertiger Regulierung und Aufsicht 0,00 5 Gedeckte Schuldverschreibungen 235’431 235’431 23’543 10,00 Davon: Schweizer Pfandbriefe 229’430 229’430 22’943 10,00 6 Unternehmen 195’370 112’610 188’187 27’354 158’694 73,63 Davon: nicht kontoführende Wertpapierhäuser und andere Finanzinstitute, soweit nicht in Zeile 4 erfasst 38’817 14’274 37’617 4’553 37’387 88,66 Davon: Spezialfinanzierungen 0,00 7 Nachrangige Anleihen und Instrumente mit Beteiligungscharakter 30’160 30’160 63’582 210,82 8 Retail 514’268 96’307 503’734 32’016 409’915 76,51 9 Direkt und indirekt grundpfandgesicherte Positionen 6’238’047 282’378 6’166’791 55’673 2’559’694 41,13 Davon: selbst genutzte Wohnliegenschaften (GRRE) 3’292’088 88’002 3’222’308 21’833 909’983 28,05 Davon: Wohnrenditeliegenschaften (IPRRE) 2’335’160 113’246 2’334’973 19’569 1’142’286 48,51 Davon: selbst genutzte Gewerbeliegenschaften (GCRE) 233’210 29’639 233’060 5’591 176’887 74,12 Davon: Gewerberenditeliegenschaften (IPCRE) 377’589 51’490 376’450 8’679 330’538 85,83 Davon: Baukredite und Kredite für Bauland 82’615 62’836 82’094 17’602 87’240 87,51 10 Ausgefallene Positionen 28’037 239 27’051 12 31’844 117,67 11 Übrige Positionen 58’925 16’184 58’925 16’184 50’119 66,73 12 Total 9’157’537 525’622 9’058’963 133’155 3’366’892 36,63 Wesentliche Veränderungen und ihre Gründe während der Berichtsperiode: Die CR4 wird erstmalig offengelegt. Dies im Zu - sammenhang mit der neuen OffV-FINMA, die das bisherige Rundschreiben 2016/01 FINMA abgelöst hat. Bisher wurden stattdessen die CR3 und die CR5 offengelegt. Da die CR4 wesentlich mehr Details offenlegt als die CR3, hat die Glarner Kantonalbank entschlossen, zukünftig nur noch die CR4 offenzulegen, da die CR5 nun keine wesentlichen Zusatzinformationen mehr liefert. Veränderungen sind insbesondere auf die Umstellung von Basel III auf Basel III Final zurückzuführen.
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92 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » OffEnLEGUnG Zinsrisiken: Ziele und Richtlinien für das Zinsrisikomanagement des Bankenbuchs (IRRBBA) a) Definition des IRRBB betreffend Zweck der Risikosteuerung und -messung Ein Grossteil der Erträge der Glarner Kantonalbank stammen aus dem Zinsengeschäft und diese sind daher direkt oder in - direkt abhängig von einem effektiven Management der Aktiven und Passiven sowie den damit verbundenen Zinsrisiken (ALM, Asset & Liability Management). Die Glarner Kantonalbank unterscheidet drei Formen von Zinsänderungsrisiken: 1) Beim Marktwertrisiko des Eigenkapitals besteht die Gefahr, dass eine Veränderung der Marktzinssätze den Barwert aller Positionen ändert: Barwertperspektive (EVE – Economic Value of Equity). Wenn sich die Veränderungen in den Barwerten von Aktiven, Passiven und ausserbilanziellen Positionen bei Verschiebung der Marktzinskurven nicht gegenseitig neutralisieren, ist das Bankenbuch einem Zinsrisiko ausgesetzt. 2) Beim Zahlungsstromrisiko der Zinserträge besteht die Gefahr, dass eine Veränderung der Marktzinssätze den perioden - bezogenen Zinsertrag beeinflusst (Ertragsperspektive (NII – Net Interest Income). 3) Bei der Fristentransformation besteht die Gefahr, wenn kurzfristig fällige Einlagen mit mittel- bis langfristigen Krediten finanziert werden und die im Modell unterstellte Replikation für variabel verzinste Positionen (Bodensatzprodukte und Sichtgelder) nicht der Realität entspricht. b) Übergeordnete Strategie zur Steuerung und Minderung des IRRBB Im Managementkonzept für «Markt- und ALM-Risiken» legt der Verwaltungsrat die Grundsätze für die Bewirtschaftung der Zins - risiken fest. In der «Risikobereitschaft der Glarner Kantonalbank» sind die Limiten zur Begrenzung der barwertigen Zinsrisiken sowie die GLKB-spezifischen Stresstests definiert, die durch den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung genehmigt werden. Die Risikobereitschaft legt die Risikotoleranz fest. Geschäftsleitung und Verwaltungsrat werden mindestens quartalsweise über deren Einhaltung informiert. Die aktive Steuerung und Überwachung der Zinsänderungsrisiken des Bilanz- und Ausserbilanzge - schäfts innerhalb der vorgegebenen Limiten erfolgt zentral durch das Asset & Liability Management Committee (ALCO). Dieses tagt grundsätzlich einmal pro Monat, bei operativer Notwendigkeit auch öfters. Es beurteilt die Höhe des Zinsänderungsrisikos und trifft gegebenenfalls Absicherungsentscheide. Dem ALCO gehören die stimmberechtigte Geschäftsleitung sowie weitere, nicht stimmberechtigte Fachspezialisten an. Die Umsetzung der Beschlüsse des ALCO stellt die Abteilung Handel & Tresorerie sicher. Das Risk Office gewährleistet eine unabhängige Überwachung als zweite Verteidigungslinie. c) Periodizität der Berechnung sowie Beschreibung der verwendeten IRRBB-Messgrössen Die Steuerung erfolgt monatlich durch laufzeitbezogene Sensitivitätskennzahlen (Key-Rate-Sensitivität) auf Basis des Eigen kapital- Barwerts (∆ EVE – Economic Value of Equity). Mit Ertragsstresstests (∆ NII – Net Interest Income) werden die Auswirkungen von potenziellen Zinsänderungen auf die zukünftigen Erträge simuliert. d) Verwendete Zinsschock- und Stressszenarien Die Glarner Kantonalbank verwendet im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen (FINMA-RS 2019/2, BCBS 368) zur Überwachung von Zinsänderungsrisiken im Bankenbuch (IRRBB) die in den jeweiligen Standards vorgegebenen Szenarien. Die Beurteilung der Kapitaladäqanz erfolgt durch die Abschätzung der Auswirkungen von Rotation, parallelen, langen und kurzen Verschiebungen der Marktzinskurve bei einem instantanen Schock. Daraus ergeben sich für die ∆ EVE-Berechnungen folgende Zinsschockszenarien: Parallelverschiebung +/− 150 Basispunkte, Steepener-/Flattener-Schock, Anstieg/Sekung kurzfristiger Zinsen. Wobei für den Vergleich mit der 15-Prozent-Limite (Barwertveränderung der Eigenmittel ist kleiner als 15 Prozent des Kernkapitals) lediglich das Szenario mit den ungünstigsten Auswirken herangezogen wird. Als internes Zinsschockszenario wird zusätzlich eine Parallelverschiebung von 100 Basispunkten simuliert. Die Auswirkungen sind gemäss einer vom Verwaltungsrat genehmigten Risikobereitschaft ebenfalls limitiert. Für die Ertragsstressszenarien-Berechnungen (NII) im Zusammenhang mit der Offenlegung werden die folgenden Szenarien verwendet: Basisszenario, +/− 150 Basispunkte Parallelverschiebung der Zinskurve. Es werden weitere interne Zinsszenarien zur Simulation des Zinsergebnisses über die nächsten zwölf Monate angewendet. e) Abweichende Modellannahmen Bei den ∆ EVE- sowie NII-Berechnungen werden identische Modellannahmen angewendet für die internen Werte und die weiter unten in Tabelle IRRBB1 aufgeführten Offenlegungsangaben. Beim NII bleibt das Volumen konstant und die Wieder - anlage auslaufender Geschäfte wird aus bestehenden Positionen abgeleitet.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 93 fInAnZBERIcHt » OffEnLEGUnG f) Absicherungen Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt über Festzinspositionen und/oder derivative Finanzinstrumente (zum Beispiel Zinsswaps). Für die buchhalterische Behandlung dieser Positionen verweisen wir auf das Kapitel «Risikomanagement», Abschnitt «Geschäfts- politik bei Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting» ( Seite 59) sowie auf die Tabelle «Derivative Finanzinstrumente (Aktiven und Passiven)» (Seite 63). g) Wesentliche Modellierungs- und Parameterannahmen 1. Barwertveränderung der Eigenmittel (∆ EVE): Zahlungsströme: Die Produktmargen sind in den Zahlungsströmen berücksichtigt. 2. Barwertveränderung der Eigenmittel (∆ EVE): Mapping-Verfahren: Die Zahlungsströme sind auf dem Einzelgeschäft be - rücksichtigt. Es wird kein Zahlungsstrom-Mappingverfahren angewandt. 3. Barwertänderung der Eigenmittel (∆ EVE): Diskontierungszinssätze: Die Zahlungsströme inklusive der Produktmargen werden mit der SARON-OIS Kurve diskontiert. 4. änderungen der geplanten Erträge (∆ nII): Im Rahmen der monatlichen Simulation wird für die verschiedenen Szenarien der Nettozinsertrag für die nächsten zwölf Monate ab Berechnungsdatum ermittelt. Es werden keine Volumenanpassungen vorgenommen. 5. Variable Positionen: Für variabel verzinste Positionen (Bodensatzprodukte) werden Replikationsmodelle eingesetzt. Als Datenbasis dienen historische Produkt- und Marktzinssätze sowie Volumenveränderungen. Die Replikationsmodelle werden periodisch überprüft und bei Bedarf angepasst. 6. Positionen mit Rückzahlungsoptionen: Die Produkte der Glarner Kantonalbank beinhalten grundsätzlich keine verhaltens - abhängigen Rückzahlungsoptionen. Es ist ein spezielles Prepayment-Modell für pauschale Vorfälligkeitsentschädigung vorhanden. 7. termineinlagen: Die Produkte der Glarner Kantonalbank beinhalten grundsätzlich keine verhaltensabhängigen Rückzah - lungsoptionen. Wenn in Ausnahmefällen ein Geschäft trotzdem frühzeitig aufgelöst wird, erfolgt dies unter Abzug einer Nichtkündigungskommission (NKK). 8. Automatische Zinsoptionen: Die Produkte der Glarner Kantonalbank beinhalten grundsätzlich keine automatischen, ver - haltensunabhängigen Zinsoptionen. 9. Derivative Positionen: Die Glarner Kantonalbank nutzt Zinsderivate zur Zinsrisikosteuerung. 10. sonstige Annahmen: Es werden keine sonstigen Annahmen getroffen.
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94 GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 fInAnZBERIcHt » OffEnLEGUnG Zinsrisiken: quantitative Informationen zur Positionsstruktur und Zinsneufestsetzung (IRRBBA1) Volumen (in CHF Mio.) Durchschnittliche Zinsneufestsetzungsfrist (in Jahren) Total Davon CHF Davon andere wesentliche Währungen, die mehr als 10 % der Vermögenswerte oder Verpflichtungen der Bilanzsumme ausmachen Total Davon CHF Bestimmtes Zinsneufestsetzungsdatum Forderungen gegenüber Banken 38 38 — 3,45 3,45 Forderungen gegenüber Kunden 257 234 — 2,60 2,84 Geldmarkthypotheken 1’659 1’659 — 0,02 0,02 Festhypotheken 4’731 4’731 — 3,39 3,39 Finanzanlagen 501 501 — 7,33 7,33 Übrige Forderungen — — — — — Forderungen aus Zinsderivaten 711 711 — 4,62 4,62 Verpflichtungen gegenüber Banken 775 414 — 0,50 0,74 Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 1 1’287 1’209 — 0,57 0,60 Kassenobligationen 144 144 — 1,71 1,71 Anleihen und Pfandbriefdarlehen 2’762 2’632 — 3,99 4,18 Übrige Verpflichtungen — — — — — Verpflichtungen aus Zinsderivaten 1 700 700 — 1,20 1,20 Unbestimmtes Zinsneufestsetzungsdatum Forderungen gegenüber Banken — — — — — Forderungen gegenüber Kunden 531 531 — 1,31 1,31 Variable Hypothekarforderungen 46 46 — 1,05 1,05 Übrige Forderungen — — — — — Verpflichtungen auf Sicht in Privatkonten und Kontokorrentkonten 1’762 1’719 — 2,05 2,05 Übrige Verpflichtungen 238 233 — 0,17 0,17 Verpflichtungen aus Kundeneinlagen, kündbar, aber nicht übertragbar (Spargelder) 1’544 1’532 — 2,58 2,58 Total 17’687 17’035 — 2,57 2,66 2025 Total Davon CHF Maximale Zinsneufestsetzungsfrist, in Jahren, für Positionen mit modellierter, nicht deterministischer Bestimmung des Zinsneufestsetzungsdatums 6,33 6,33 1 Nominaler Bestand an Zinsderivaten total CHF 690 Mio. Technisch bedingter Doppelausweis der Derivatvolumen sowohl in den Forderungen als auch in den Verpflichtungen aus Zinsderivaten.
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GLARNER KANTONALBANK – GESCHÄFTSBERICHT 2025 95 fInAnZBERIcHt » OffEnLEGUnG Zinsrisiken: quantitative Informationen zum Barwert und Zinsertrag (IRRBB1) ∆ EVE (Änderung des Barwerts) ∆ NII (Änderung des Ertragswerts) Periode 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Parallelverschiebung nach oben 1 −42’360 −30’904 19’469 20’177 Parallelverschiebung nach unten 1 90’642 38’497 −361 −17’498 Sinken der kurzfristigen Zinsen in Kombination mit Anstieg der langfristigen Zinsen (Steepener-Schock 2) −15’387 −11’962 — — Anstieg der kurzfristigen Zinsen in Kombination mit Sinken der langfristigen Zinsen (Flattener-Schock 3) 15’100 6’956 — — Anstieg kurzfristiger Zinsen 4 −3’318 −5’668 — — Sinken kurzfristiger Zinsen 4 23’300 6’039 — — Maximum 5 −42’360 −30’904 −361 −17’498 Stichtag 31.12.2025 in CHF 1’000 31.12.2024 in CHF 1’000 Kernkapital (Tier 1) 531’508 523’182 1 Barwertveränderung +150 beziehungsweise −150 Basispunkte: Auswirkungen einer parallelen Aufwärts- beziehungsweise Abwärtsverschiebung der Marktzinskurve. Die Asymmetrie zwischen der Abweichung bei einer schockartigen Zinserhöhung beziehungsweise -senkung ergibt sich durch den Floor bei Geldmarkthypotheken, der beim Szenario Parallelverschiebung nach unten angewendet wird. 2 Abwärtsverschiebung der Marktzinskurve am kurzen Ende und höhere Zinsen am längeren Ende (steiler). 3 Aufwärtsverschiebung der Marktzinskurve am kurzen Ende und tiefere Zinsen am längeren Ende (flacher). 4 Auswirkungen einer Aufwärts- beziehungsweise Abwärtsverschiebung der Marktzinskurve lediglich am kurzen Ende. 5 Als Maximum wird jeweils die maximale negative Abweichung ausgewiesen. ∆ EVE Bei einer instantanen Parallelverschiebung der Marktzinskurve um +150 Basispunkte reduziert sich der Barwert um 8,0 Prozent (VJ 5,9 %) oder 42,4 Mio. Franken. Aufgrund der Bilanzstruktur liegt die grösste negative Veränderung beim Szenario einer Parallelverschiebung nach oben, da die durchschnittliche Duration der Aktivseite aufgrund der Festhypotheken länger ist als die durchschnittliche Duration der Passivseite. ∆ nII Bei einer instantanen Parallelverschiebung der Marktzinskurve um +150 Basispunkte würde der Zinsertrag um 19,5 Mio. Fran- ken zunehmen. Würde sich hingegen die Marktzinskurve instantan um −150 Basispunkte senken, so resultiert für die Glarner Kantonalbank eine Reduktion des Zinsergebnisses von −0,4 Mio. Franken. Die Asymmetrie zwischen der Abweichung bei einer schockartigen Zinserhöhung beziehungsweise -senkung ergibt sich durch den Floor bei Geldmarkthypotheken, der beim Szenario Parallelverschiebung nach unten angewendet wird. Operationelle Risiken: allgemeine Angaben (ORA) Informationen dazu sind im Geschäftsbericht Kapitel «Risikomanagement», Abschnitt «Operationelle Risiken» ( Seite 57) zu finden. Die Angaben zu den angewendeten Eigenmittelberechnungsansätzen sind unter dem Kapitel «Risikomanagement», Abschnitt «Eigenmittelanforderungen» ( Seite 58) zu finden.
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