Annual report
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Geschäftsbericht Zuger Kantonalbank 20 25
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Inhaltsverzeichnis 3 Das Jahr 2025 5 Wichtigste Kennzahlen 6 Vorwort von Urs Rüegsegger und Hanspeter Rhyner 8 Lagebericht 9 Jahresergebnis 2025 14 Nachhaltigkeit 18 Strategie #gemeinsamvorwärts 2025 21 Ausblick 2026 22 Finanzbericht 22 Finanzbericht Konzern 23 Konsolidierte Bilanz 24 Konsolidierte Erfolgsrechnung 25 Konsolidierte Geldflussrechnung 26 Konsolidierter Eigenkapitalnachweis 27 Anhang zur Konzernrechnung 43 Informationen zur konsolidierten Bilanz 57 Informationen zum konsolidierten Ausserbilanzgeschäft 57 Informationen zur konsolidierten Erfolgsrechnung 59 Bericht der Revisionsstelle Konzern 63 Finanzbericht Stammhaus 64 Bilanz 65 Erfolgsrechnung 66 Gewinnverwendung 67 Eigenkapitalnachweis 68 Anhang zur Jahresrechnung 69 Informationen zur Bilanz 73 Informationen zum Ausserbilanz geschäft 73 Informationen zur Erfolgsrechnung 75 Bericht der Revisionsstelle Stammhaus 79 Vergütungsbericht 80 Vergütungsgrundsätze 88 Bericht der Revisionsstelle 90 Corporate Governance 107 Führungsstruktur 108 Geschäftsstellen
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 3 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE 150 100 50 2025 2025 2024 2024 2023 2023 2022 2022 2021 2021 20252024202320222021 Geschäftserfolg Kundenvermögen KonzerngewinnGeschäftsertrag 151,7 Mio. 29,4 Mrd. 131,1 Mio.328,5 Mio. Das Jahr 2025 in Kürze 122,4 131,1 124,8 97,2 75,9 DAS JAHR 2025 In Kürze Alle Beträge in diesem Geschäftsbericht werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen. 111,1 112,6 140,8 142,1 151,7 26,0 23,6 22,1 27,5 29,4 Kosten-Ertrags-Verhältnis 43,9 % 150 100 50 30 24 18 12 6
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 4 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE DAS JAHR 2025 In Kürze 65,7 Mio. 20252024202320222021 Kommissionsertrag Wertschriften und Anlagegeschäft 54,1 50,8 51,4 58,6 65,7 20252024202320222021 Aktienkurs 8’840 CHF Gesamtkapitalquote 23,3 % Dividende je Aktie 230¹ CHF Personalbestand (Vollzeitstellen) 521 1 AntragandieGeneralversammlung 70 60 50 40 30 20 10 10’000 9’000 8’000 7’000
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ZUGER KANTONALBANK Geschäftsbericht 2025Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 5 DAS JAHR 2025 Wichtigste Kennzahlen LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Wichtigste Kennzahlen in 1’000 CHF (gerundet) 31.12.2025 31.12.2024 Veränderung Konsolidierte Bilanz Bilanzsumme 19’266’573 18’888’160 2,0 % Kundenausleihungen 15’322’884 15’643’366 –2,0 % davon Hypothekarforderungen 14’434’585 14’620’694 –1,3 % Kundengelder 13’065’442 12’936’540 1,0 % Eigene Mittel Regulatorisches Gesamtkapital 1’734’674 1’665’379 4,2 % Gesamtkapitalquote 23,3 % 19,8 % Konsolidierte Erfolgsrechnung Netto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft 209’741 203’967 2,8 % Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft 91’645 86’978 5,4 % Erfolg aus dem Handelsgeschäft 20’675 18’588 11,2 % Geschäftsertrag 328’519 315’109 4,3 % Geschäftsaufwand –145’356 –140’944 3,1 % Geschäftserfolg 151’653 142’135 6,7 % Konzerngewinn 131’108 122’368 7,1 % Kennzahlen Kundenvermögen 29’352’619 27’537’605 6,6 % Zufluss Kundenvermögen 662’839 314’443 110,8 % Kosten-Ertrags-Verhältnis 43,9 % 43,5 % Personalbestand (in Vollzeitstellen) 521 504 3,4 % Angaben zur Zuger Kantonalbank Aktie Kotierung SIX Swiss Exchange ISIN-Nummer CH0493891243 Valorennummer 49389124 Ticker-Symbole Bloomberg / Thomson Reuters / SIX Telekurs Zuger SW / Zuger.S / ZUGER 31.12.2025 31.12.2024 Aktienkurs (in CHF) 8’840 8’240 DividendejeAktie(inCHF) 2301 220 Dividende(in%zumNominalwert) 46 44 Anzahl ausgegebener Aktien 288’288 288’288 AnzahlAktienimBesitzdesKantonsZug(in%) 50,1 50,1 StimmrechtKanton(in%) 33 33 AnzahlAktionäremitAktienanteilüber3 %(nebenKanton) keine keine Börsenkapitalisierung (in Mio. CHF) 2’548 2’375 Eigenkapital vor Gewinnverwendung (in Mio. CHF) 1’618 1’551 RelationBörsenkapitalisierung/Eigenkapital(in%) 157 153 Kurs-Gewinn-Verhältnis 19 19 Dividendenrendite(in%zumAktienkurs) 2,6 2,7 Gesamtrendite(in%,DividendeundAktienkursveränderung) 10,1 11,9 DurchschnittlicheGesamtrenditeüber5Jahre(in%) 11,1 9,6 1 AntragandieGeneralversammlung
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6 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Vorwort Liebe Aktionärinnen und Aktionäre Wir blicken auf ein anspruchsvolles, zugleich aber erfolgreiches Geschäfts - jahr zurück. Trotz eines dynamischen und teilweise unberechenbaren Umfelds hat sich die Schweizer Wirtschaft robust gezeigt. Die aggressiven Zölle der USA haben sich bislang nicht als gravierender Nachteil erwiesen. Zudem gelang gegen Ende des Jahres ein wichtiger Verhandlungserfolg, der zu einer Senkung der Zolltarife führte. Erfreulich ist auch die Entwicklung an den Aktienmärkten: Sie erwiesen sich in diesem Umfeld als widerstands - fähig und haben sich überraschend positiv entwickelt. Besonders hervorzuheben ist einmal mehr die äusserst robuste Zuger Wirtschaft, die sich weitgehend unabhängig von konjunkturellen Schwan- kungen entwickelt. Die ansässigen Unternehmen zeigen sich resilient oder konnten sich grösstenteils den neuen Begebenheiten anpassen. Für unseren Geschäftsverlauf waren die Zinssenkungen der Schweizerischen Nationalbankprägend.MiteinemLeitzinsvonnullProzentbefindenwir uns formell nicht in einem Negativzinsumfeld; die Auswirkungen auf das Bilanzgeschäft sind dennoch erheblich. Der Druck auf die Zinsmarge hat eingesetzt. Mehrere Marktteilnehmer haben für ausgesuchte Kunden - segmente und Produkte bereits Negativzinsen eingeführt. Vor diesem Hintergrund sind wir mit der Steigerung des Jahresgewinns um 7,1 Prozent auf 131,1 Mio. zufrieden. Besonders hervorzuheben ist das Wachstum des Kommissions- und Dienstleistungsgeschäfts, das mit 5,4 Prozent über jenem des Bilanzgeschäfts liegt. Diese Entwicklung bestätigt die strategische Ausrichtung, die wir in den vergangenen vier Jahren ein- geschlagen haben, und bestärkt uns auf diesem Weg. Im selben Zeitraum gelang es uns nicht nur, das Gewinnniveau weiter zu steigern, sondern auch die Eigenkapitalbasis unserer Bank nachhaltig zu stärken. Mit einer Gesamtkapitalquote von 23,3 Prozent unterstreichen wirunserefinanzielle Stabilitätundunsere Risikofähigkeit. DAS JAHR 2025 Vorwort In diesem Zusammenhang freut es uns, der kommenden Generalversamm - lung eine im Vergleich zum Vorjahr um 10 Franken höhere Dividende von 230 Franken vorzuschlagen. Damit möchten wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre angemessen am Erfolg der Bank beteiligen. Nach einer längeren Phase der Planung konnten wir das Renovationsprojekt unseres Gebäudes am Bahnhof Zug entscheidend voranbringen. Mit der beabsichtigten Sanierung und Aufstockung steht auch der Erneuerung unserer Geschäftsstelle nichts mehr im Wege. Eine wichtige Zielsetzung der Strategie waren das Etablieren einer modernen Unternehmenskultur sowie die Steigerung unserer Attraktivität als Arbeit- geberin. In beiden Bereichen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Im Januar dieses Jahres haben wir bei den Swiss Arbeitgeber Awards in der Kategorie 250–999 Mitarbeitende den siebten Platz erreicht. Wir freuen uns über diese ausgezeichnete Platzierung, die unsere Fortschritte bei diesem wichtigen Thema bestätigt. Die erfreuliche Entwicklung unseres Unternehmens wäre ohne den ausser - ordentlichen Einsatz, die Leidenschaft und das tägliche Engagement unserer Mitarbeitenden nicht möglich. Für diese beeindruckende Leistung sprechen wir unseren tief empfundenen Dank aus. Ebenso gilt unser besonderer Dank Ihnen, geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre: Ihr Vertrauen und Ihre langjährige Verbundenheit mit der Zuger Kantonalbank sind die Basis unseres gemeinsamen Erfolgs und bestärken uns tagtäglich, unser Bestes zu geben. Freundliche Grüsse Urs Rüegsegger Hanspeter Rhyner Präsident des Bankrats Präsident der Geschäftsleitung
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 7 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE DAS JAHR 2025 Vorwort Wir freuen uns, das Geschäftsjahr 2025 mit dem besten Ergebnis in der Geschichte der Zuger Kantonalbank abschliessen zu können. Urs Rüegsegger, Präsident des Bankrats, und Hanspeter Rhyner, Präsident der Geschäftsleitung, am Sitz der Zuger Kantonalbank am Postplatz
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 9 Jahresergebnis 2025 14 Nachhaltigkeit 18 Strategie 21 Ausblick 2026 Lagebericht Die Zuger Kantonalbank erzielt 2025 in einem anspruchsvollen Umfeld ein gutes Jahresergebnis. Mit der im Berichtsjahr abgeschlossenen Strategie #gemeinsamvorwärts 2025 hat die Bank ein neues Ertrags- und Gewinnniveau erreicht und ihre führende Marktposition in der Wirtschaftsregion Zug gestärkt.
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9 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 250 200 150 100 50 DAS JAHR 2025 Jahresergebnis 2025 Die Zuger Kantonalbank steigert 2025 ihren Geschäftsertrag um 4,3 Prozent auf 328,5 Mio. Der Konzerngewinn wächst auf 131,1 Mio. (+7,1 Prozent), was vor allemdemAusbaudesVermögensverwaltungsgeschäftsundSondereffekten im Zinsengeschäft zu verdanken ist. Die Dividende soll sich um 10 Franken auf 230 Franken pro Aktie erhöhen. LAGEBERICHT Jahresergebnis 2025 Im Berichtsjahr sorgen geopolitische Span - nungen und die US-Zollpolitik für schwanken - de Finanzmärkte. Die Schweizerische Natio - nalbank senkt mehrfach die Leitzinsen. Trotzdem erreichen die Aktienmärkte neue Höchststände. Der Dienstleistungssektor un - terstützt das globale Wirtschaftswachstum. Das gilt auch für die Schweiz, während der Ex- portbereich unter Druck steht. In diesem her - ausfordernden Umfeld gelingt es der Zuger Kantonalbank, ein gutes Jahresergebnis 2025 zu erwirtschaften. Herausforderndes Zinsumfeld Der Bruttozinsertrag reduziert sich im Berichts- jahr um 0,1 Prozent auf insgesamt 212,5 Mio. Hauptursache hierfür sind die rückläufigen Zinserträge aus dem Kreditgeschäft, die im anhaltend tiefen Zinsumfeld weiter unter Druck stehen. Zusätzlich belastet die Senkung des SNB-Leitzinses auf 0 Prozent im Juni 2025 die Zinsmarge auf der Passivseite spürbar. Trotz dieser negativen Einflüsse ermöglichen einmalige Sondereffekte in der Höhe von 16,4 Mio., den Zinserfolg insgesamt auf dem Niveau des Vorjahrs zu halten. schiebungen im Hypothekarportfolio kann insgesamt die Belehnungshöhe optimiert wer- den. Die Kunden vertrauen der Zuger Kanto - nalbank 128,9 Mio. zusätzliche Gelder an. Als Folge dieser beiden Entwicklungen steigen die flüssigenMittelaufmehrals3Mrd. Ausbau des Anlagegeschäfts Der Ausbau des Anlage- und Vermögens- verwaltungsgeschäfts wird im Berichtsjahr gezielt vorangetrieben. Ziel ist ein ausgewoge- nes Verhältnis zwischen Bilanz- und Anlage- geschäft, um eine langfristig nachhaltige und breit abgestützte Ertragsentwicklung sicher - zustellen. Im Jahr 2025 steigert die Zuger Kantonalbank ihren Erfolg im Kommissions- und Dienstleis- tungsgeschäft um 5,4 Prozent auf 91,6 Mio. Dieses Wachstum ist vor allem dem Anstieg der Kommissionserträge aus dem Wertschrif - ten- und Anlagegeschäft zu verdanken. Be - sonders das Vermögensverwaltungsgeschäft trägt dazu bei und verzeichnet gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 7,2 Mio. oder 12,3 Prozent. Die Zahl der Mandate wächst um 10 Prozent. Zum Jahresende belaufen sich die Kundenvermögen auf 29,4 Mrd., was einem Anstieg von 1,8 Mrd. entspricht. Davon entfal - len663Mio.aufZuflüsse.DieKundenvermö- gen entwickeln sich damit entlang eines er - freulichen, kontinuierlichen Wachstumspfads. Die Zuger Kantonalbank bildet im Berichts - jahr, basierend auf ihrer umsichtigen Kredit - politik, Einzelwertberichtigungen im Umfang von 9,8 Mio., während sie Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken über 7,1 Mio. auflöst. Insgesamt weist die Position «Verän- derungen von ausfallbedingten Wertberichti - gungen sowie Verluste aus dem Zinsen- geschäft» 2025 eine Nettobildung von 2,8 Mio. aus. Der Netto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft beträgt 209,7 Mio. und liegt damit 2,8 Prozent über dem Vorjahr. Nach dem bedeutenden Anstieg im Jahr 2023 kann mit diesem Ergeb - nis das substanziell höhere Zinserfolgsniveau bereits zum zweiten Mal in Folge gehalten werden. Umsichtiges Bilanz- und Liquiditäts- management Das Kreditvolumen sinkt im Berichtsjahr um 0,3 Mrd. auf 15,3 Mrd. Margenschwache Fi - nanzierungen bei institutionellen Immobilien - investoren werden bewusst reduziert. Die Zuger Kantonalbank fokussiert auf das Eigen - heimgeschäft, das auch im Berichtsjahr er - folgreich ausgebaut wird. Mit diesen Ver- 2021 2025202420232022 Netto-Erfolg aus dem Zinsengeschäft 209,7 inMio. CHF
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10 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Immofonds Asset Management AG (IFAM) erzielt erneut gutes Ergebnis Die Tochtergesellschaft IFAM trägt als unab - hängige Fondsleitung und Asset Manager mit Investitionen in Schweizer Immobilien mass - geblich zum positiven Ergebnis bei. Durch das wachsende Anlagevermögen steigert die IFAM die Ertragskraft. Der Geschäftsertrag beträgt insgesamt14,1Mio.undfliesstvollumfänglich in den Konzernabschluss ein. Die von der IFAM verwalteten Vermögen stei - gen im Geschäftsjahr 2025 um 9,8 Prozent auf 2,8 Mrd. (Vorjahr: 2,5 Mrd.) an. Mit 10,7 Pro - zent durchschnittlichem Wachstum in den letzten zehn Jahren wird der langfristige Wachstumstrend bestätigt. Dabei kann die IFAM das Vermögen beider Fonds durch akti - ves Management und Investitionen in die Weiterentwicklung der Fondsportfolios erfolg- reich steigern. Gutes Handelsergebnis Gegenüber dem Vorjahr steigert die Zuger Kantonalbank das Handelsergebnis um 2,1 Mio. auf 20,7 Mio. Das aktive Management der Fremdwährungs - positionen und die hohe Marktvolatilität an den Devisenmärkten führen zu diesem star - ken Handelsergebnis. Übriger ordentlicher Erfolg Durch die Veräusserung von Finanzanlagen nimmt der übrige ordentliche Erfolg um 15,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und liegt bei 6,5 Mio. Geschäftsertrag übertrifft das Vorjahr Im Jahr 2025 erzielt die Zuger Kantonalbank einen Geschäftsertrag von 328,5 Mio. – ein Plus von 4,3 Prozent oder 13,4 Mio. gegen - über dem Vorjahr. Das Zinsengeschäft bleibt mit 63,8 Prozent der Hauptertragspfeiler, ge - folgt vom Kommissions- und Dienstleistungs - geschäft mit 27,9 Prozent. DienachfolgendeGrafikillustriertdieZusam- mensetzung der Ertragsstruktur der Zuger Kantonalbank über die letzten fünf Jahre. Be - sonders deutlich zeigt sich, dass das Netto- Zinsengeschäft weiterhin den wichtigsten Er - tragspfeiler bildet. Das Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft nahm im Durchschnitt um rund 7 Prozent pro Jahr zu und erreichte im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Anteil von 28 Prozent an den gesamten Erträgen. Die kontinuierliche Zunahme des Kommissions- und Dienstleistungsertrags hat die Ertrags- basis der Bank breiter und stabiler gemacht. LAGEBERICHT Jahresergebnis 2025 Kundenvermögen 29,4 350 280 210 140 70 2021 2025202420232022 Ertragsstruktur der Zuger Kantonalbank inMio. CHF ÜbrigerordentlicherErfolg Handelsgeschäft Kommissions-undDienstleistungsgeschäft Netto-Zinsengeschäft «Die kontinuierliche Zunahme des Kommissions- und Dienstleistungs- ertrags hat die Ertragsbasis der Bank breiter und stabiler gemacht.» Marcus Slöör, Mitglied der Geschäftsleitung 30 24 18 12 6 2021 2025202420232022 inMrd. CHF
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11 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Rückläufiges Kostenwachstum Nach einer Phase gezielter Investitionen in Wachstums- und Innovationsprojekte hat sich das Kostenwachstum im Berichtsjahr wie ge - plant abgeflacht. Der Geschäftsaufwand be- trägt 145,4 Mio. und liegt damit um 3,1 Pro - zent über dem Vorjahr. Der Personalaufwand steigt um 2,3 Prozent oder 2,1 Mio. Franken auf 93,7 Mio. Franken. Der Sachaufwand erhöht sich um 2,3 Mio. Franken beziehungsweise um 5,0 Prozent auf 48,5 Mio. Franken. Besonders die Kosten für Drittleistungen nehmen aufgrund des höhe - ren Geschäftsvolumens und aufgrund von Preissteigerungen zu. Als Folge des höheren Geschäftsaufwands steigt das Kosten-Ertrags-Verhältnis im Ver- gleich zum Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 43,9 Prozent. Stabile Abschreibungen und tiefere Rückstellungen Die Wertberichtigungen auf Beteiligungen so - wie Abschreibungen auf Sachanlagen und im - materiellen Werten sind mit 31,5 Mio. um 0,2 Mio. unter dem Vorjahreswert. Darin enthal- ten sind ordentliche Goodwill-Abschreibun - gen in der Höhe von 12,6 Mio. auf der Beteili - gung an der IFAM. Die operationellen Verluste liegen wie in den Vorjahren mit 45’000 Fran - ken weiterhin auf einem sehr tiefen Niveau. Höheres Jahresergebnis Der Geschäftserfolg steigt im Berichtsjahr um 6,7 Prozent oder 9,5 Mio. auf 151,7 Mio. In der Folge ergibt sich ein erfreulicher Konzern- gewinn in der Höhe von 131,1 Mio.; dies ent- spricht einem Plus von 7,1 Prozent oder 8,7 Mio. Leichte Ausweitung der Bilanzsumme bei stabiler Bilanzstruktur Die Bilanzsumme beträgt per Ende Berichts - jahr 19,3 Mrd. Die Zunahme um 0,4 Mrd. oder um 2,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist zurückzuführenaufstichtagsbezogeneEffekte in einzelnen Positionen, etwa Flüssige Mittel. LAGEBERICHT Jahresergebnis 2025 Die Bilanzstruktur bleibt im Wesentlichen un - verändert. Die Hypothekarforderungen liegen praktisch auf dem gleichen Niveau wie Ende 2024. Sie sind mit 74,9 Prozent die grösste Ak- tivposition, gefolgt von den Flüssigen Mitteln, die mit 3,0 Mrd. insgesamt 15,8 Prozent der Bilanzsumme ausmachen. Bei den Passivposi- tionen nehmen die Kundengelder um 0,1 Mrd. oder um 1,0 Prozent auf 13,1 Mrd. zu. Die sin - kenden Zinsen führen bei den Kundengeldern zu einer Umschichtung von den Festgeldern zu den Sichtgeldern. Solide Liquiditätssituation DieFlüssigenMittelbefindensichmit3,0Mrd. auf einem hohen Niveau. Die Einlagen bei der SNB stellen weiterhin den grössten Anteil dar, was direkt mit den Liquiditätsvorschriften zu - sammenhängt. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) beläuft sich auf 165 Prozent (Vorjahr 128 Prozent), während die Net Stable Funding Ratio (NSFR) bei 148 Prozent liegt (Vorjahr 144 Prozent). Beide Kennzahlen verdeutlichen, dass die Zuger Kantonalbank nach wie vor über grosszügige Liquiditätsreserven verfügt. «Nach gezielten Investitionen in Wachstums- und Innovationsprojekte flacht sich das Kostenwachstum im Berichtsjahr planmässig ab.» Andreas Janett, Mitglied der Geschäftsleitung 2021 2025202420232022 Kosten-Ertrags-Verhältnis 43,9 % inMio. CHF Personalaufwand Sachaufwand Kosten-Ertrags-Verhältnis(in%) 100 80 60 40 20 46,2 45,0 42,2 43,5 43,9
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12 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Starke Kapitalbasis Die Gesamtkapitalquote steigt von 19,8 Pro - zent im Vorjahr auf 23,3 Prozent und über - trifftdieaktuellenEigenmittelanforderungen von13,6Prozentsignifikant. DieErtragskraft der Bank führt neben tieferen Belehnungen im Hypothekarportfolio und angepassten Eigenmittelvorschriften zu einer höheren Ka - pitalquote. Die Tabelle Eigenmittel informiert über die einzelnen Bestandteile und zeigt im Ergebnis die vorerwähnte Gesamtkapitalquote auf. In derdarauffolgenden GrafikkanndieEntwick- lung der letzten Jahre nachvollzogen werden. Bestätigtes AA+-Rating Die Zuger Kantonalbank wird von der Rating - agentur Standard & Poor’s mit der Note AA+ erneut ausgezeichnet bewertet. Sie gehört da- mit global zu den bestkapitalisierten Banken. Zu den im Ratingbericht ausgewiesenen Stär - ken der Bank zählen ihre ausgezeichnete Wettbewerbsposition in der Wirtschaftsregion Zug, ihre Ertragskraft, die grundsolide Kapita- lisierungundderfinanzstarkeKantonZugals Mehrheitsaktionär und Garant. Der Rating - ausblick bleibt stabil. Die Zuger Kantonalbank lässt das Rating jährlich überprüfen. Eigenmittel in 1’000 CHF (gerundet) 31.12.2025 31.12.2024 Hartes Kernkapital 1’532’467 1’456’109 Ergänzungskapital 202’207 209’270 Regulatorisches Kapital 1’734’674 1’665’379 Total regulatorisch erforderliche Eigenmittel 1’010’221 1’129’023 Summe der risikogewichteten Positionen 7’445’431 8’402’275 Gesamtkapitalquote 23,3 % 19,8 % Kernkapitalquote 20,6 % 17,3 % Quote erforderliches regulatorisches Kapital (gemäss FINMA) 12,0 % 12,0 % Quote erforderliches regulatorisches Kapital inklusive des antizyklischen Kapitalpuffers (gemäss FINMA) 13,6 % 13,4 % 2021 2025202420232022 inMio. CHF LAGEBERICHT Jahresergebnis 2025 «Die Zuger Kantonalbank wird von der Ratingagentur Standard & Poor’s mit der Note AA+ erneut ausgezeichnet bewertet. Sie gehört damit global zu den bestkapitalisierten Banken.» Hanspeter Rhyner, Präsident der Geschäftsleitung Verfügbares regulatorisches Kapital 1’735 Anrechenbare Eigenmittel (in Mio. CHF) QuoteverfügbaresregulatorischesKapital(in%) Quote erforderliches regulatorisches Kapital inklusivedesantizyklischenKapitalpuffers(in%) Kernkapitalquotein% 18,0 12,0 13,4 13,4 13,4 13,6 17,118,0 17,4 17,3 20,6 17,8 18,2 19,8 23,3 2’000 1’600 1’200 800 400
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13 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Leverage Ratio 7,7 % inMio. CHF LAGEBERICHT Jahresergebnis 2025 Hohe Leverage Ratio Die Leverage Ratio als ungewichtete Eigenmit- telquote beträgt 7,7 Prozent (Vorjahr 7,6 Pro - zent) und übersteigt die Anforderung von 3,0 Prozent sehr deutlich. Die langfristige Ent - wicklung dieser wichtigen Kennzahl zeigt nachfolgende Tabelle auf. Personalbestand Der durchschnittliche Personalbestand 2025 auf Ebene Konzern steigt um 4,7 Prozent auf 514 Vollzeitstellen. 31 Mitarbeitende absol - vieren eine Lehre oder ein Praktikum. Die Fluktuationsrate bleibt tief und beträgt 7,7 Prozent. Zuger Kantonalbank Aktie – Dividenden- erhöhung um 10 Franken pro Aktie Die Aktie der Zuger Kantonalbank notiert per Ende 2025 bei 8’840 Franken. Im Jahresver- gleich entspricht dies einem Anstieg von 7,3 Prozent. Die erfreuliche Ertragsentwicklung und die hohe Eigenmittelbasis unserer Bank ermöglichen dem Bankrat, der Generalver- sammlung vom 9. Mai 2026 eine Erhöhung der Dividende auf 230 Franken pro Aktie zu beantragen. Mit dieser Ausschüttung ergibt sich bezogen auf den Jahresendkurs 2025 eine Dividendenrendite von 2,6 Prozent. Per 31. Dezember 2025 notiert die Aktie der Zuger Kantonalbank bei 8’840 Franken. Unter Berücksichtigung der Dividende entspricht dies einer Rendite von 10,1 Prozent. Die Bör - senkapitalisierung der Bank beträgt damit 2,5 Mrd. (+0,2 Mrd.) Die Zuger Kantonalbank verfügt über eine sta- bile Eigentümerstruktur. 50 Prozent der Ak - tien befinden sich gemäss den gesetzlichen Anforderungen im Besitz des Kantons Zug. Die übrigen Aktien sind bei rund 11’000 Privat- aktionärinnen und Privataktionären breit ge - streut. Über den gesetzlichen Anteil hinaus hält der Kanton Zug derzeit zusätzlich 0,1 Pro- zent der Aktien im freien Kantonsvermögen. Rund 44,2 Mio. für den Kanton Zug und die Zuger Gemeinden Der Kanton Zug erhält für das Geschäftsjahr 2025 von der Zuger Kantonalbank insgesamt 33,2 Mio. aus der beantragten Dividendenaus- schüttung sowie 3,2 Mio. als Abgeltung für die Staatsgarantie. Zusätzlich entrichtet die Bank Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Zug in der Höhe von 7,8 Mio. Insgesamt be - laufen sich die Ertragssteuern auf 20,9 Mio. LeverageRatio(in%) Kernkapital Gesamtengagement «Per 31. Dezember 2025 notiert die Aktie der Zuger Kantonalbank bei 8’840 Franken. Unter Berücksichtigung der Dividende entspricht dies einer Rendite von 10,1 Prozent.» Hanspeter Rhyner, Präsident der Geschäftsleitung 2021 2025202420232022 7,2 6,9 7,2 7,6 7,7 20 15 10 5
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14 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Die Zuger Kantonalbank vereint wirtschaftliches Handeln mit ethischen Werten sowie sozialem und ökologischem Verantwortungsbewusstsein. Als führende Bank im Kanton Zug setzen wir uns langfristig für die Region, die Menschen und die Umwelt ein. Deshalb orientieren wir uns in unserer Geschäftstätigkeit konsequent an ESG-Kriterien. Im Berichts- jahr 2025 erfüllt unser Nachhaltigkeitsbericht erstmals vollumfänglich die inhaltlichen Vorgaben gemäss Art. 964 OR, und der Klimabericht wurde in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures erstellt. Nachhaltigkeit LAGEBERICHT Nachhaltigkeit Unseren bewährten ESG-Ansatz im Kern- geschäft haben wir im Berichtsjahr weiter ausgebaut. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte am 1. Juli 2025 das Absenk - ziel für unsere Aktienfonds. Gegenüber den Referenzwerten per Ende 2022 wollen wir ihre CO₂e-Intensität (Scope 1 und Scope 2) bis 2030 um 35 Prozent senken. Derzeit sind wir auf Kurs: Alle drei Fonds unterschritten per 31. Dezember 2025 den Zielwert für das Jahr 2025. Für unser Hypothekarportfolio haben wir im Berichtsjahr einenAbsenkpfad definiert:Die- ser sieht im Vergleich zu 2023 bis zum Jahr 2035 eine Reduktion von 55 Prozent der CO₂e-Intensität bei Immobilienfinanzierun - gen vor. In der Umsetzung der Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) haben wir auch bei bestehenden Kunden- beziehungen systematisch die ESG-Präferen - zen erhoben. Unsere Kundinnen und Kunden im Anlage- geschäft erhalten neu im Vermögensausweis Angaben zum MSCI-ESG-Rating für jede Wert - schrift oder Kapitalanlage. Dieses misst die Abhängigkeit und die Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens gegenüber langfris- tigen, branchenrelevanten ESG-Risiken. Als Teil unseres im Berichtsjahr überarbeite - ten ESG-Schulungskonzepts haben wir eine neue, umfassende ESG-Schulung für alle Mit - arbeitenden mit Kundenkontakt im Anlage- geschäft entwickelt und eingeführt. Im kommerziellen Kreditgeschäft haben wir die Berücksichtigung von ESG-Kriterien bei der Vergabepraxis verstärkt: Neu prüfen wir gezielt, ob ein Unternehmen in einer ESG- Risikobranche tätig ist oder eine relevante Exponierung zu einer solchen aufweist res - pektive ob unsere gesellschaftlichen Mindest- normen (beispielsweise das Verbot von Kin - derarbeit oder die Einhaltung der Menschen - rechte) verletzt werden. Um unsere Ansprüche an Sicherheit, Qualität, Integrität sowie Nachhaltigkeit noch systema- tischer in unserer Beschaffungspraxis zu ver- ankern, haben wir im Berichtsjahr ein umfas - sendes Third Party Risk Management (TPRM) etabliert. Im Rahmen dieser Tätigkeit haben wir alle 139 Lieferanten beziehungsweise Dienstleister auf definierte Kriterien wie IT-/ Sicherheitsrisiken, Vertragsrisiken sowie Nach- haltigkeitsrisiken geprüft und in Kategorien mit unterschiedlichenRisikoprofileneingeteilt.An- hand dieser definieren wir die Intensität von Zusammenarbeit und Berichterstattung. WasdieEinhaltungderSorgfaltspflichten an- geht, haben wir im Berichtsjahr gemäss Art. 7 der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metal - len aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) wiederum Risikoprüfungen vorge - nommen. Diese haben bestätigt, dass beim Einkauf von Produkten kein begründeter Ver - dacht auf Kinderarbeit besteht. Unverarbeite- te Mineralien und Metalle wurden im Be - richtsjahr von der Zuger Kantonalbank weder importiert noch bearbeitet. Unser Einsatz für eine nachhaltige Entwick - lung wurde im Berichtsjahr von unabhän- gigen Ratingagenturen anerkannt. Die Schweizer Ratingagentur Inrate hat das ESG-Impact-Rating der Zuger Kantonalbank überprüft und auf B+ hochgestuft. Der IMMOFONDS der IFAM erzielte im Global Real Estate Sustainability Benchmark (GRESB), dem weltweit führenden ESG-Benchmark im Immobilienbereich, wiederum eine sehr gute Bewertung und erhielt 4 von 5 Sternen. Der IMMOFONDS suburban nahm 2025 zum ers - ten Mal am Benchmark teil und erreichte auf Anhieb 3 Sterne. Inrate ESG Impact Rating der ZugerKB 2021 2025202420232022 C C+ C+ B B+ Das Inrate ESG Impact Rating reicht von D- (niedrigste Bewertung) bis A+ (höchste Bewertung).
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15 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 «Die aktualisierte Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesent - lichkeit bestätigt unseren Kurs und zeigt zugleich, wo wir uns weiterentwickeln und künftig Schwerpunkte setzen.» Jan Damrau, Mitglied der Geschäftsleitung LAGEBERICHT Nachhaltigkeit Neue Wesentlichkeitsanalyse Im Jahr 2025 haben wir unsere Wesentlich - keitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit aktualisiert und dabei bereits den Entwurf des GRI-Sektorstandards für Banken berücksichtigt. Als wesentlich identi - fizierten wirfürdieZuger Kantonalbank und die IFAM insgesamt sechs Themen. Nachfol - gend berichten wir zusammenfassend über diese Themen, geordnet nach ihrer Wesent - lichkeit. Die umfassende und transparente Offenlegung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards 2021 findet sich im separat publizierten Nachhaltigkeitsbericht 2025. 1. Klimabelange Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bewilligte am 1. Juli 2025 das Absenkziel für unsere drei Aktienfonds. Gegenüber den ReferenzwertenperEnde2022sollihreCO₂e- Intensität (Scope 1 und Scope 2) bis 2030 um 35 Prozent gesenkt werden. Bisher sind wir auf Kurs: Alle drei Fonds unterschritten per 31. De- zember 2025 den angestrebten Zielwert. Bei unseren Hypothekarkrediten betrugen die finanzierten Emissionen 30,9 kg CO₂e und für die Kategorie Gewerbeimmobilien 25,8kgCO₂eprofinanziertem Quadratmeter Energiebezugsfläche imJahr2025. Fürbeide Kategorien haben wir im Berichtsjahr einen Absenkpfad definiert. Dieser sieht bis 2035 eine Reduktion der CO₂e-Intensität um 55 Prozent gegenüber 2023 vor. Um die Sensi - bilisierung unserer Kundinnen und Kunden zu unterstützen, haben wir im vierten Quar - tal 2025 das Tool Wüest Refurb eingeführt. Damit helfen wir unseren Kundinnen und Kunden bei der Planung der energetischen Sanierung ihrer Immobilien und bei der Ein - schätzung der damit verbundenen Kosten. Unsere Tochtergesellschaft IFAM investiert be - reits heute durch ihre beiden Immobilienfonds IMMOFONDS und IMMOFONDS suburban sig - nifikant in energetische Sanierungen, in den Austausch fossiler Heizungen sowie in den Aus- bau der Photovoltaik und der automatisierten Messinfrastruktur. Im Jahr 2024 ist die Emissi - onsintensität bei beiden Fonds erneut um ei - nen Viertel gegenüber dem Vorjahr gesunken und beträgt 13,4 kg (IMMOFONDS) beziehungs- weise 12,0 kg CO₂e pro Quadratmeter Energie- bezugsfläche(IMMOFONDSsuburban). Bis 2030 wollenwir unsere betrieblichenCO₂- Emissionen des Scope 1 (direkte Emissionen, zum Beispiel aus fossilen Heizungen oder Ge - schäftsfahrzeugen) und des Scope 2 (indirekte Emissionen durch den Einkauf von Strom oder Wärme) im Vergleich zum Basisjahr 2022 min - destens um 80 Prozent reduzieren. Auch wollen wir spätestens 2030 im Betrieb keine fossilen Brenn-undTreibstoffemehrverwenden.Unser Gesamtenergieverbrauch stieg 2025 im Ver- gleich zum Vorjahr um 3,2 Prozent an. Dies ist hauptsächlich auf den erhöhten Wärme- und Kältebedarf zurückzuführen. Die Scope-1- und Scope-2-Emissionen beliefen sich auf total 143 t CO₂eundstiegensomitum3,9Prozentgegen- über dem Vorjahr an. Die im Rahmen von Ge - schäftsreisen gefahrenen Kilometer haben wir im Berichtsjahr neu erhoben. Der diesjährige Wert von 397’664 km kann deshalb nicht direkt mit dem Vorjahr verglichen werden. Insgesamt konnten wir im Berichtsjahr den Absenkpfad der betrieblichen Emissionen nicht einhalten. Wir ge- hen jedoch davon aus, dass die geplanten Mass- nahmen, insbesondere bei den Gebäuden, in den kommenden Jahren eine Rückkehr auf den Absenkpfad ermöglichen werden. Im Weiteren ging der gesamte Papierverbrauch um 14,6 Pro- zent auf 40’867 Tonnen zurück. 2. Datenschutz und Datensicherheit Im Jahr 2025 haben wir intern wiederum eine umfassende Betrugs- und Cybersecuri - ty-Kampagne lanciert. Um das Bewusstsein unserer Mitarbeitenden zu stärken, haben wir unter anderem rollenbasierte Cyber- Awareness-Schulungen, Phishing-Simulatio - nen, Lunch-/E-Learnings, Intranet-Meldun - gen sowie Lockscreens mit Tipps zu diversen Themen der Cybersicherheit durchgeführt. Auch alle Mitarbeitenden der IFAM absol - vierten im Berichtsjahr entsprechende Schu - lungen. Insgesamt erhielten wir im Berichtsjahr vier Beschwerden von Kundinnen und Kunden bezüglich Verletzung des Schutzes ihrer Da - ten. Die Beschwerden wurden sofort adres - siertund konnten mitden betroffenen Kun- dinnen und Kunden schnell zu deren Zufriedenheit geregelt werden. Datendieb - stahl oder -verlust haben wir im Berichtsjahr (wie auch im Vorjahr 2024) keinen festge - stellt. 3. Finanzielle Gesundheit und Inklusion DasThemafinanzielle Gesundheit undInklu- sion haben wir neu als wesentlich identifi - ziert. Grundsätzlich sind wir überzeugt, dass wir mit unserer breiten Präsenz im Kanton und unseren digitalen Angeboten allen Per - sonen und Unternehmen im Kanton Zug einen unkomplizierten und persönlichen Zugang zu Finanzdienstleistungen und -pro - dukten bieten. Um diefinanzielle Gesundheit unserer Kun- dinnen und Kunden beziehungsweise die fi- nanzielle Inklusion weiter zu stärken, haben wir im Berichtsjahr diverse Massnahmen umgesetzt. Beispielsweise engagieren wir unsimThemenfeld «OpenBanking» undha- ben die Bankschnittstellen für Drittdienst - leister überdieSIX-bLink-Plattform geöffnet. Seither können Kundinnen und Kunden für ihre Budgetplanung auch Instrumente von Drittanbietern und Fintechs nutzen. Zur Er - höhung der digitalen Sicherheit wurden un - sere Kundinnen und Kunden in den Ge -
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16 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 «Durch unseren konsequenten Ansatz zur Prävention von Korruption und Finanzkriminalität schaffen wir Vertrauen und gewährleisten den nachhaltigen Schutz der Vermögen unserer Kundschaft.» Andreas Janett, Mitglied der Geschäftsleitung LAGEBERICHT Nachhaltigkeit schäftsstellen beim Wechsel auf die neue ZugerKB Access App unterstützt. Und nicht zuletzt haben wir mit Partnern den beste - henden 24-Stunden-Service bei Kartenver - lust oder -betrug auf TWINT-Betrugsfälle ausgeweitet. Im Jahr 2026 planen wir eine vertiefte Ana - lysedesThemas finanzielle Gesundheit und Inklusion, umeinespezifische, fundierte Da- tengrundlage aufzubauen, zielführende Massnahmen zu definieren und künftig ge- zielt über Fortschritte berichten zu können. 4. Korruptionsbekämpfung und Finanzkriminalität Analog zum Vorjahr wurden im Berichtsjahr keine Korruptionsfälle festgestellt oder ge - meldet. Auch sind keine Verdachtsfälle oder Whistleblowing-Meldungen bekannt. Insge - samt wurde das Korruptionsrisiko im jähr- lichen Inventar der Compliance-Risiken wei - terhin mit tief bewertet. Zur Bekämpfung der Geldwäscherei schränk - te die Bank den Zahlungsverkehr in Risiko - länder ein und stärkte den Prozess für die periodische Aktualisierung des Kundenpro - fils(KYC,KnowYourCustomer). Darüberhin- aus wurde das Sanktionsthema im Wei - sungswesen der Bank verankert. Alle Mitarbeitenden der Zuger Kantonalbank ab - solvierten im Berichtsjahr je eine obligato- rische Schulung zu Ethik, zu Korruption und zu Marktverhalten sowie zu Insiderhandel. Alle Frontmitarbeitenden sowie die Mitarbei - tenden, die im Backoffice für das Kernge - schäft tätig sind – insgesamt rund die Hälfte der Mitarbeitenden –, absolvierten eine obli - gatorische Schulung zur Geldwäschereibe - kämpfung. Des Weiteren haben wir im Jahr 2025 76 Verdachtsmeldungen an die natio - nale Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) abgesetzt. Im Bereich Marktmanipulation und Insider - handel wurden keine Meldungen an die zu - ständigen Behörden erstattet. Die Bank hat 165 Editionen von Strafverfolgungsbehörden beantwortet, die im Zusammenhang mit Fi - nanzkriminalität wie zum Beispiel Geldwä - scherei, Betrug oder anderen Vermögens- delikten stehen. Hierbei war die Bank nur zurAuskunft verpflichtet, selbstjedochnicht in die Verfahren involviert. Im Berichtsjahr waren mehrere Kundinnen und Kunden von E-Banking-Betrug und Be - trug über neue Zahlungsformen betroffen. Die Zuger Kantonalbank hat sie insbesonde - re bei der Rückforderung ihrer Gelder unter - stützt und dazu animiert, Strafanzeige einzu - reichen. Zwei Kundenbeschwerden sind in diesem Zusammenhang eingegangen und sorgfältig geprüft worden. 5. Marketing und Produktkennzeichnung Für Produktinformationen und Marketing- aktivitäten zu Finanzprodukten und -dienst - leistungen gelten in der Schweiz umfassende gesetzliche, aufsichtsrechtliche und bran - chenspezifische Anforderungen. ImBerichts- jahr gab es bei der Zuger Kantonalbank wie auch bei der IFAM keine bestätigten Verstös - se bei den Produkt- und Dienstleistungs- informationen respektive der entsprechen - den Kennzeichnung. Ebenso gab es keine Verstösse gegen Vorschriften im Marketing und in der Kommunikation. Auch haben wir keine Reklamationen erhalten, die in Zusam - menhang mit dem Marketing und Verkauf oder der Kommunikation und Produktinfor - mation stehen. In den letzten Jahren wurde der regulato- rische Rahmen bei Angeboten mit Nachhal - tigkeitsbezug verschärft, um Greenwashing zu reduzieren. Als Greenwashing bei Produk - ten und Dienstleistungen gilt jede irrefüh - rende oder täuschende Darstellung ihrer Nachhaltigkeitsmerkmale oder ihrer Zusam - mensetzung. Im Jahr 2025 hat die Zuger Kantonalbank in diesem Zusammenhang ihr ESG-Schulungs - konzept überarbeitet und eine neue, umfas - sende ESG-Schulung für das Anlagegeschäft erarbeitet. Sie wurde bereits von allen Mit - arbeitenden mit Kundenkontakt im Anlage - geschäft absolviert. Ausserdem führte die interne Revision der Zuger Kantonalbank 2025 eine Prüfung mit dem Schwerpunkt «ESG in der Anlagebera - tung» durch, um die Einhaltung der ESG-be - zogenen Anforderungen im Beratungspro - zess sowie die korrekte Kommunikation von ESG-Informationen gegenüber der Kund - schaft kritisch zu prüfen. Die daraus resultie - renden Feststellungen wurden grösstenteils bereits erfolgreich umgesetzt. Eine verblei - bende Massnahme, die Information aller An - lagekundinnen und -kunden über das Ange - bot von ESG-Anlagelösungen sicherzustellen, wurde mit der Abgabe eines Informations - blatts im Jahresendversand 2025 abge - schlossen.
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17 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 LAGEBERICHT Nachhaltigkeit 6. Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit sind als Grundsätze im Verhaltens- und Ethikkodex der Zuger Kantonalbank wie auch bei der IFAM verankert. Alle Mitarbei - tenden der Zuger Kantonalbank werden jährlich im Rahmen der Ethikschulung ent - sprechend sensibilisiert. Lohngleichheit betrachten wir als zentralen Bestandteil der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Im April 2025 beschei - nigte uns das Fair-ON-Pay-Zertifikat als Er- gebnis einer unabhängigen Prüfung, dass diegeschlechtsspezifische Lohndifferenz bei der Zuger Kantonalbank innerhalb der tole - rierten statistischen Grenze liegt. Gleiches gilt auch für die IFAM: Hier hat die jährliche Auswertung gezeigt, dass die durchschnitt- lichen Löhne von Mitarbeiterinnen und Mit - arbeitern praktisch deckungsgleich sind. Der Frauenanteil liegt insgesamt stabil bei 46 Prozent. In der Geschäftsleitung liegt der Frauenanteil bei 20 Prozent, in den Bereichs - leitungen bei 19 Prozent und auf Stufe Teamleitungen bei 23 Prozent. Im Berichtsjahr wurden der Bank wie auch in den Vorjahren keine Diskriminierungs- fälle gemeldet, weder intern noch über die externe, anonyme Beratungsstelle Integrity - Plus AG. Auch im Kerngeschäft berücksichtigen wir das Thema Diskriminierung und Chancen - gleichheit. Im Anlagegeschäft können Unter - nehmen vom Anlageuniversum ausgeschlos - sen werden, die gegen entsprechende Prinzipien verstossen. Im Basis- und Finan - zierungsgeschäft fokussieren wir beim Ab - schluss eines Geschäfts auf sachliche Krite - rien, um einen diskriminierungsfreien Zu- gang zu unseren Produkten und Dienstleis - tungen zu gewährleisten. Weitere Themen: Entwicklung der Mit- arbeitenden und Engagement in der Region Die beiden Themen Entwicklung der Mit- arbeitenden und Engagement in der Region sind gemäss unserer aktualisierten Analyse nicht wesentlich, für uns aber gleichwohl zur Erfüllung unseres Auftrags als Kantonalbank relevant. Die Zuger Kantonalbank will als Arbeitgebe - rin für bestehende und künftige Mitarbeiten - de attraktiv sein. Sie setzt auf eine Kultur der Wertschätzung, des Vertrauens, der Offen- heit und des Unternehmertums. Sie bietet attraktive Arbeitsbedingungen, bildet junge Fachkräfte gezielt aus und entwickelt die fachlichen Kompetenzen aller ihrer Mitarbei - tenden weiter. Im Jahr 2025 lag der Schwerpunkt der Wei - terentwicklung auf digitalen Lernformaten: So wurden E-Learnings zur Evakuierung, zur Nutzung von KI-Anwendungen, zum Verhal - tens- und Ethikkodex sowie zur Prävention von Telefonbetrug umgesetzt. Neu lanciert wurde mit Lead 360° ein Konzept zur Ent - wicklung der Führungskräfte. Ziel ist es, ein einheitliches Führungsverständnis zu för - dern, das langfristig Wirkung entfaltet. Durch Lead 360° werden unsere Führungskräfte befähigt, Veränderungen aktiv zu gestalten, Mitarbeitende gezielt zu fördern und eine wertschätzende Kultur zu verankern. Indem wir uns für die Entwicklung der Wohn- und Arbeitsregion Zug engagieren, geben wir einen Teil der Wertschöpfung zu - rück. Zu den Organisationen, die wir unter - stützen, gehört etwa die Pro Senectute des Kantons Zug. Die Bank ist Hauptsponsorin, stellt aber auch Schulungsräumlichkeiten oder Expertise in finanziellen Themen zur Verfügung. Im vergangenen Jahr haben wir verschiede - ne Initiativen unterstützt, die speziell Kin - dern und Jugendlichen zugutekommen. Zu - dem hat die Bank die Umstellung eines Schiffs der Ägerisee Schifffahrt auf Elektro - antrieb mitfinanziert, die 2025 abgeschlos - sen wurdeund jährlich rund 375’000 kgCO₂ einspart. Darüber hinaus förderten wir fi- nanziell das Women & Girls Programm des EVZ. Insgesamt wurden im Jahr 2025 Vergabun - gen in Höhe von 0,9 Mio. getätigt und mehr als 550 Vereine sowie Institutionen aus Zug unterstützt. Für Sponsoringmassnahmen in den Bereichen Sport, Kultur und Gesellschaft wurden insgesamt 2,6 Mio. investiert. DerNachhaltigkeitsbericht 2025istzufinden unter www.zugerkb.ch/nachhaltigkeit. «Der 7. Rang als ‹Top Arbeitgeber› und die bestätigte Lohngleichheit zeigen, dass wir unser Arbeitsumfeld modern und gerecht weiterentwickeln.» Jan Damrau, Mitglied der Geschäftsleitung
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18 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Strategie #gemeinsamvorwärts 2025 Mit der per Ende des Berichtsjahrs abgeschlossenen Strategie #gemeinsamvorwärts 2025 hat die Zuger Kantonalbank ein neues Ertrags- und Gewinnniveau erreicht und ihre führende Marktposition in der Wirtschaftsregion Zug gestärkt. In den vergangenen vier Jahren wurden die zentralen Kernthemen der Strategie – der Ausbau des Vermögensverwaltungs- geschäfts,die SchaffungzusätzlichenMehrwerts fürunsere KundinnenundKunden sowie die Neukundengewinnung – konsequent vorangetrieben. Die Bank ist gut aufgestellt, umauchineinemherausforderndenUmfeldnachhaltigWertzuschaffen. Im Rahmen der Strategie #gemeinsamvor - wärts 2025 hat die Zuger Kantonalbank ein umfassendes Massnahmenpaket geschnürt, umdasGeschäftderBankeffektiverzugestal- ten und neue Ertragsquellen zu erschliessen. Damit konnten die finanziellen Wachstums- ziele mehrheitlich deutlich übertroffen wer- den – auch dank einer starken Entwicklung des Zinsengeschäfts. Das operative Ergebnis der Bank, der Geschäftserfolg, stieg zwischen 2021und2025von111,1 Mio. auf151,7 Mio. (+37 Prozent). Die Aktionärinnen und Aktionä - re der Zuger Kantonalbank erhielten in den vergangenen vier Jahren total 256,6 Mio. an Dividenden. Im gleichen Zeitraum nahm das regulatorischeKapitalum401,2Mio.(+30 Pro- zent)auf1,7 Mrd.zu,undderAktienkursstieg umrund31 Prozentauf8’840 Franken.Damit liegt die Entwicklung des Aktienkurses deut - lich über dem Schweizer Markt. Die Massnahmen der Strategie #gemeinsam - vorwärts 2025 lassen sich drei Stossrichtun - gen zuordnen: Schaffung von Mehrwert für die Kundschaft, Gewinnung neuer Kundin - nen und Kunden sowie Ausbau des Vermö - gensverwaltungsgeschäfts bzw. Steigerung der Kommissions- und Dienstleistungserträ - ge. Zudem investieren wir in die Themen Kul - tur & Personal sowie in die Nachhaltigkeit. Die wichtigsten Meilensteine der vierjährigen Strategieumsetzung sind in diesem Kapitel zusammengefasst. Ausbau des Vermögensverwaltungs- geschäfts Mit zusätzlichen Beraterinnen und Beratern sowie gezielten Investitionen in deren um - fassende Ausbildung sowie in die Produkt- und Dienstleistungspalette im Anlage- bereich hat die Bank in der Strategieperiode 2022–2025 ihr Vermögensverwaltungs- geschäft ausgebaut. Seit 2024 investiert die Zuger Kantonalbank bei ihren Anlagelösun - gen verantwortungsvoll und fokussiert auf ESG-Kriterien (Environmental, Social, Gover - nance). Unser Investment Officeberücksich - tigt dabei sowohl ESG-Ausschlusskriterien als auch das Prinzip der ESG-Integration. Diese Methode verbindet traditionelle Fi - nanzanalysen mit Erkenntnissen aus der ESG-Bewertung. Nebst Mandatslösungen für die Aktienmärk - te USA, Europa und die Schweiz steht den Kundinnen und Kunden ein neuer, hauseige - ner Anlagefonds für Obligationen in Schwei - zer Franken zur Verfügung. Mit der Erweite - rung des Produkt- und Beratungsangebots erfüllen wir die Bedürfnisse der Anlegerin - nen und Anleger nach verantwortungsvollen und nachhaltigen Anlagelösungen. Ein neu gebildetes Beratungsteam kümmert sich zu - demexklusiv umdieBedürfnisse von«Entre- preneurs & Executives». Die neuen Angebo - te finden eine hohe Resonanz, was sich in einem erfreulichen Kundenzuwachs über alle Private Banking Segmente hinweg zeigt. «Mit der Strategie #gemeinsamvorwärts 2025 haben wir ein neues Ertrags- und Erfolgs- niveau erreicht und unsere führende Markt- position in der Wirtschaftsregion Zug weiter gestärkt.» Hanspeter Rhyner, CEO LAGEBERICHT Rückblick auf die Strategie
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19 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 LAGEBERICHT Rückblick auf die Strategie Ein aufgefrischter Private Banking Auftritt sorgt ausserdem für bessere Sichtbarkeit des Private Bankings und der Vermögens - verwaltungsdienstleistungen. Die kontinu - ierliche Ausweitung des Beratungs- und Dienstleistungsangebots, unterstützt durch vielfältige Aktivitäten mit zahlreichen Kun - denveranstaltungen und Kampagnen, führte über die vier Jahre der Strategieumsetzung hinweg zu einem deutlichen Anstieg des Er - folgs aus dem Kommissions- und Dienstleis - tungsgeschäft um 40 Prozent auf 91,6 Mio. Die Kundenvermögen stiegen im gleichen Zeitraum von 22,1 Mrd. (2021) auf29,4 Mrd. (2025). Die Akquisition der Immofonds Asset Ma - nagement AG im Sommer 2022 war ein wich - tiger Schritt in der Umsetzung unserer lang - fristigen Wachstumsstrategie, da sie mit ihrem Beitrag zum Kommissionsgeschäft die Ertragsdiversifikation wesentlich unterstützt und die Abhängigkeit vom Zinsengeschäft reduziert. Mehrwert für Kundinnen und Kunden Als lokal verankerte Bank ist die Zuger Kanto - nalbank in allen Zuger Gemeinden physisch präsent. Die 14 Geschäftsstellen bieten ideale Rahmenbedingungen für persönliche Begeg - nungen und individuelle Beratungsgespräche. Das in der Strategieperiode abgeschlossene mehrjährige Investitionsprogramm zur Mo - dernisierung der Standorte unterstreicht das Bekenntnis zur lokalen Verbundenheit. Ergänzend zu den Geschäftsstellen steht den Kundinnen und Kunden ein wachsendes An - gebot an digitalen Kanälen und Dienstleistun - gen zur Verfügung. Dieses ermöglicht es ih - nen, rund um die Uhr und über den jeweils bevorzugten Kanal mit der Bank zu kommuni - zieren und Geschäfte abzuwickeln. Das digita - le Kundenportal wurde im Laufe der Strate - gieperiode stark erweitert und bietet umfassende Self-Service-Möglichkeiten. Auch in die Sicherheit haben wir investiert. Das neue Login-Verfahren via «ZugerKB Ac- cess» erfüllt höchste Ansprüche an die Daten - sicherheit. Im Zuge der Strategieumsetzung wurde zudem ein digitaler Onboarding-Pro - zess für Privat- und Firmenkunden eingeführt und laufend verbessert. Im Firmenkundengeschäft ist die Zuger Kan - tonalbank in ihrem Heimkanton mit einem ge- schätzten Marktanteil von über 40 Prozent bereits sehr stark positioniert. Bestehende Firmenkunden können seit 2022 neue Konten digital und rund um die Uhr eröffnen. Neue Firmenkunden begrüssen wir am virtuellen WelcomeDesk.Diesermöglicht eineeffizien- te, schnelle und kundenfreundliche Anspra - che und Beratung. Mit der Einführung von Open Banking können Geschäftskunden ihr Firmenkonto via SIX bLink-Plattform bei der Zuger Kantonalbank online verbinden, um ihre Buchhaltung direkt abzugleichen. Zahlungsaufträge aus der Buch- haltung können direkt an das E-Banking über - mittelt und darin freigegeben werden. Zah - lungseingänge auf dem Konto werden zudem automatisch mit offenen Rechnungen im Buchhaltungssystem abgeglichen. Der Ver- arbeitungsaufwand sinkt erheblich, sodass dieFirmenkundenvonmehrKomfortundEffi- zienz und darüber hinaus von einer hohen Prozesssicherheitprofitieren. Neukundengewinnung Im Rahmen der Strategie #gemeinsamvor - wärts 2025 hat die Zuger Kantonalbank die Aktivitäten zur Neukundengewinnung in al - len Geschäftsbereichen systematisch ver - stärkt. Mit dem kostenlosen digitalen Konto «fix.» und gezielten Kampagnen werden im Privatkundengeschäft neue Kundengruppen angesprochen. Bereits im ersten Jahr seit der Lancierung wurden rund 1’300 fix.-Kon - teneröffnet. fix. kombiniert die Vorteile eines kostenlo - sen, rein digitalen Bankprodukts mit der Si - cherheit und dem Mehrwert einer klassi - schen Bank, die eine hohe Servicequalität und individuelle Beratung über digitale Ka - näle bietet und zudem in 14 Geschäftsstel - len präsent ist. Mit attraktiven Konditionen für Sparerinnen und Sparer hat die Zuger Kantonalbank in einem sich verändernden Zinsumfeld eben - falls neue Kundschaft angezogen. Auf reges Interesse stösst auch unser Krypto-Angebot. Digitale Vermögenswerte können via E-Ban - king und Mobile Banking gekauft und ver - kauft und im Wertschriftendepot verwahrt werden. Unser Angebot umfasst die Krypto - währungen Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), Ripple (XRP), Litecoin (LTC), Polygon (POL), Uniswap (UNI), Avalanche (AVAX), Cardano (ADA) und Solana (SOL). Seit der Lancierung im Oktober 2023 entwickelt sich die Nachfra - ge erfreulich. Unter dem strategischen Fokus der Neukun - dengewinnung bieten wir Unternehmerin - nen und Unternehmern über den gesamten Unternehmenslebenszyklus hinweg neue Dienstleistungen und Produkte an. Ob Fir - mengründung oder Nachfolgeregelung, Ge - schäfts-, Vorsorge- oder Privatvermögen: Wir beraten Unternehmerinnen und Unterneh - mer ganzheitlich und auf Augenhöhe. Durch die Partnerschaften mit *zünder, FUNDA - MENT und Swiss Innovation Park Central untermauern wir unser Interesse an neuen Partnerschaften im Start-up-Ökosystem Zen - tralschweiz. «Wer Unternehmen führt, denkt nicht in Schub - laden. Deshalb beraten wir auch nicht in solchen – wir verbinden Fachwissen, Erfahrung und Perspektiven, um gemeinsam die unter - nehmerischen und privaten Ziele zu erreichen. » Martina Bonati, Mitglied der Geschäftsleitung
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20 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 LAGEBERICHT Rückblick auf die Strategie Kultur & Personal Wir sind überzeugt, dass das beherzte Enga - gement unserer Mitarbeitenden und unsere einzigartige Unternehmenskultur der Schlüs - sel zum langfristigen Erfolg der Bank sind. Als fortschrittliche Arbeitgeberin sehen wir es alsunserePflicht an, eineArbeitsumgebung zuschaffen,dienichtnurproduktiv,sondern auch inspirierend und sinnstiftend ist. In der auslaufenden Strategieperiode haben wir ein neues Laufbahnmodell eingeführt und die Rangbezeichnungen abgeschafft, eine neue Ausbildungsplattform lanciert und vier Talentprogramme initiiert. Individuelle Leistungsziele wurden aufgehoben, stattdes - sen arbeiten alle Mitarbeitenden auf die glei - chen Unternehmensziele hin. Damit bauen wir Silodenken innerhalb der Organisation ab und steigern den Unternehmenserfolg. Wir investieren kontinuierlich in die Weiter - bildung und die Entwicklung unserer Teams. In den vier Jahren der Strategieumsetzung wurden insgesamt 4,6 Mio. in die Aus- und Weiterbildungen der Mitarbeitenden inves - tiert. Alle Massnahmen verfolgen das Ziel, eine Kultur des Vertrauens und der gegen - seitigen Wertschätzung zu fördern. Unsere WerteVertrauen, Feedback-Kultur, Offenheit und Unternehmertum prägen unser Denken und Handeln und bilden den «ZugerKB Spi- rit». Die Zuger Kantonalbank wurde beim Swiss Arbeitgeber Awardschonmehrfach als«Top Arbeitgeber» ausgezeichnet. Flexible Ar - beitsmodelle, Homeoffice und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten sind fest etab - liert. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist hoch, die Fluktuationsrate bleibt niedrig (2025: 7,7 Prozent). Die Massnahmen in den Berei- chen Employer Branding, Recruiting und di - gitales Onboarding für neue Mitarbeitende werden systematisch ausgebaut. Nachhaltigkeit Die Zuger Kantonalbank bekennt sich in ihrer Strategie #gemeinsamvorwärts 2025 zu einer langfristigen und nachhaltigen Wertschöp - fung, die im Einklang mit den wirtschaft- lichen Zielen, den Erwartungen der Gesell - schaft und den Bedürfnissen der Umwelt steht. Im ersten Jahr der Strategieumsetzung hat die Bank ein Nachhaltigkeitskonzept entwi - ckelt und auf dieser Basis verschiedene Initi - ativen im Bereich Nachhaltigkeit umgesetzt. Die Zielsetzungen, Verbesserungspotenziale und Fortschritte werden im jährlich erschei - nenden Nachhaltigkeitsbericht festgehalten, der seit 2023 in Übereinstimmung mit den anerkannten Standards der Global Reporting Initiative (GRI) und im Berichtsjahr erstmals in Übereinstimmung mit den Anforderungen ausORArt. 964zurnichtfinanziellen Bericht- erstattung erstellt wird. Die ESG-Kriterien haben wir konsequent in all unseren Anlagefonds und Vermögensver - waltungsmandaten integriert. Gestützt auf den neuen Anlageberatungsprozess eruieren wir in den Beratungsgesprächen mit unseren Kundinnen und Kunden ihre ESG-Präferen - zen. In der Hypothekarberatung stellen wir den Kundinnen und Kunden Informationen zum klimaverträglichen Bauen und Sanieren zurVerfügung. NebstdemGesamt-CO₂-Fuss- abdruck der Zuger Kantonalbank ermitteln wir auch den CO ₂-Ausstossunseresfinanzier- ten Immobilienportfolios. Zudem haben wir einen Absenkpfad für die finanzierten Emis- sionen aus unseren Aktienfonds und Hypo - theken definiert. Für den eigenen Betrieb richten wir uns bis 2030 am Netto-Null-Ziel aus. Ganz im Sinne eines verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens haben wir Richtlinien für einen nachhaltigen Einkauf erlassen und Vorschriften für eigene Anlässe sowie für ge - sponserte Veranstaltungen und Vergabun - gen eingeführt. Als Mitglied im Beirat der Klimastiftung Schweiz trägt die Zuger Kanto - nalbank zudem zum Wissensaustausch zwi - «Unsere Werte Vertrauen, Feedback- Kultur, Offenheit und Unternehmertum prägen unser Denken und Handeln und bilden den ‹ZugerKB Spirit›.» Jan Damrau, Mitglied der Geschäftsleitung schen der Stiftung, den Partnerfirmen und den geförderten Projekten der KMU bei. Als Teil ihres Nachhaltigkeitsengagements setzt sich die Zuger Kantonalbank für die Ent - wicklung der Wohn- und Arbeitsregion Zug ein und gibt der Bevölkerung durch die Un - terstützung gemeinnütziger und kultureller Organisationen einen Teil der Wertschöp - fung zurück. Während der Strategieperiode wurden von der Generalversammlung insge - samt 3,6 Mio. für diesen Zweck bereitgestellt. Es freut uns, dass unser zielgerichtetes Enga - gement für mehr Nachhaltigkeit auch von der Schweizer ESG-Rating-Agentur Inrate an - erkannt wird. Sie hat das Rating der Zuger Kantonalbank im Laufe der Strategieperiode von C+ auf B+ angehoben. Die Zuger Kanto - nalbank wird sich in den kommenden Jahren darauf fokussieren, das Thema Nachhaltig - keit im Beratungsprozess noch stärker zu verankern und die Datengrundlage zur Mes - sung des CO ₂-Ausstosses auf dem Kredit - portfolio zu erweitern sowie qualitativ zu ver - bessern.
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21 DAS JAHR 2025 FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 LAGEBERICHT Ausblick 2026 Ausblick 2026 Das wirtschaftliche Umfeld im Kanton Zug bleibt positiv, auch wenn weltweit Unsicher- heiten bestehen. Die Zuger Kantonalbank legt in ihrer neuen Strategie den Fokus auf ihre RollealsPremiumPartnerimWealthManagementundstrebteine höhereEffizienzan. AufgrundderSondereffekteimJahr2025unddes geändertenZinsumfeldserwartetdie Zuger Kantonalbank allerdings für 2026 tiefere Zinserträge sowie ein niedrigeres Ergebnis als im Vorjahr. Die Ertragsbasis der Zuger Kantonalbank ist breit abgestützt und die Kapitalisierung soli - de. Dank der starken Marktposition im Wirt - schaftsraum Zug, der hohen Kundennähe und der konsequenten Umsetzung der stra - tegischen Initiativen ist die Bank überzeugt, auch im kommenden Jahr nachhaltig Wert zu schaffen. Sie setzt weiterhin auf eine solide Entwicklung des Kreditgeschäfts, selektive In - vestitionen in digitale Lösungen und die Stär - kung zentraler Geschäftsfelder wie Anlage- und Vermögensverwaltung. Die Bank ist dank ihrer robusten Bilanzstruktur und der stabilen Refinanzierung gut positioniert, um auch in einem weiterhin anspruchsvollen Umfeld erfolgreich zu bestehen. Wirtschaftsraum Zug Der Kanton Zug bietet seiner Bevölkerung eine hohe Lebensqualität und belegt in nati - onalen und internationalen Rankings als Wohn- und Wirtschaftsraum regelmässig Spitzenplätze. Dank solider Finanzen, geziel - ter Investitionen und einer aktiven Standort - strategie bleibt die Wirtschaftsregion Zug attraktiv. Die Bevölkerung wächst, ihre Kauf - kraft ist hoch und das Interesse an Wohneigen- tum ausgeprägt. Der Zuger Immobilienmarkt hat sich weit- gehend vom Schweizer Durchschnittsgesche - hen entkoppelt. Die steigende Einwohner - zahl absorbiert jedes Wohnflächenangebot in der Stadt und im Kanton umgehend. Die Neubautätigkeit hält damit nicht Schritt. Auf - grund dieser hohen Standortattraktivität und des voraussichtlich tiefen Zinsumfelds ist von weiteren Preisanstiegen bei Miet- und Eigentumswohnungen auszugehen. Als etabliertes Dienstleistungs- und Finanz - zentrum profitiert Zug auch von einer soli- den Nachfrage nach hochwertigen Büroflä- chen, was die Mieten auf hohem Niveau stützt. Weil das Angebot knapp bleiben wird, entwickelt sich der Immobilienmarkt auch auf mittlere Sicht in allen Bereichen stabil und befindet sich weiterhin in einem guten Zustand. Strategie gemeinsamzumziel2029 Geleitet von der Vision «Die erste Wahl in Zug – in allen Vermögensfragen» will die Bank ihre Stellung als führende Finanz - dienstleisterin im Wirtschaftsraum Zug aus - bauen. Um die Profitabilität weiter zu stei- gern, legt die Zuger Kantonalbank in der kommenden Strategieperiode den Schwer - punkt auf den Ausbau des Vermögensver - waltungsgeschäfts und die Verbesserung der Effizienz. Regionale Verankerung, persön- liche Beratung, ein dichtes Geschäftsstellen - netz und eine umfassende Dienstleistungs - palette bleiben die bewährten Elemente unseres Leistungsversprechens. Mit ihrer noch klareren Positionierung als Premium Partner für Wealth Management will die Zuger Kantonalbank ihre Markt - durchdringung im Segment vermögender Kundinnen und Kunden erhöhen. Mit einem geschärften Markenauftritt, einem erweiter - ten Produkt- und Dienstleistungsangebot sowie einer auf die Bedürfnisse der wohl- habenden Kundschaft ausgerichteten Bera - tung stärken wir das Profil der Zuger Kanto- nalbank als Anlage- und Vermögensverwal - tungsbank. Ein weiterer Fokus liegt auf der Entwicklung massgeschneiderter Lösungen für ausländische Einwohnerinnen und Ein - wohner. In einem Markt mit hohem Konkurrenz- und Margendruck sowie einer anhaltenden Regu - lierungsdichte betrachten wir Effizienz als entscheidenden Erfolgsfaktor. Folgerichtig liegt der zweite Schwerpunkt der neuen Stra - tegie auf der Vereinfachung und Beschleuni - gung von Prozessen – von der Kundenbera - tung bis zur Auftragsabwicklung. Wir wollen damit entlang der gesamten Wertschöp - fungskette Effizienzgewinne erzielen. Unsere Kundinnen und Kunden sollen künftig noch einfacher mit der Zuger Kantonalbank kom - munizieren und ihre Bankgeschäfte schneller und komfortabler erledigen können. Für die Umsetzung der Strategie passt die Zuger Kantonalbank ihre Organisation punk - tuell an und reduziert Schnittstellen. Damit schaffen wir gute Voraussetzungen für die geplanten Effizienzsteigerungen und richten die Bank noch stärker auf den Markt und auf die Kundenbedürfnisse aus. Umfeld und Ertragsentwicklung Die Weltwirtschaft entwickelt sich angesichts geopolitischer Unsicherheiten verhalten. Niedrige Leitzinsen und grosse europäische Ausgabenprogramme bringen jedoch Impul - se. Wir bleiben vorsichtig optimistisch und setzen verstärkt auf den Heimmarkt. Das Zinsniveau beeinflusst massgeblich die Ertragsentwicklung. UnserdiversifiziertesGe- schäftsmodell gibt uns die Zuversicht, auch 2026 ein gutes Ergebnis zu erzielen. Aufgrund des hohen Sondereffekts von 16,4 Mio. im Jahr 2025 dürfte es 2026 allerdings niedriger ausfallen als im Vorjahr.
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 23 Konzernrechnung 23 Konsolidierte Bilanz 24 Konsolidierte Erfolgsrechnung 25 Konsolidierte Geldflussrechnung 26 Konsolidierter Eigenkapitalnachweis 27 Anhang zur Konzernrechnung 43 Informationen zur konsolidierten Bilanz 57 Informationen zum konsolidierten Ausserbilanzgeschäft 57 Informationen zur konsolidierten Erfolgsrechnung 59 Bericht der Revisionsstelle Finanzbericht Konzern Die Konzernrechnung umfasst die Abschlüsse der Zuger Kantonalbank und der Immofonds Asset Manage- ment AG. Beide Unternehmen tragen zum guten Jahresergebnis 2025 bei.
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23 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Konzernrechnung KonsolidierteBilanzper31. Dezember2025(vorGewinnverwendung) in 1’000 Franken (gerundet) Tabelle 2025 2024 Veränderung Aktiven Flüssige Mittel 3’040’371 2’315’994 31,3 % Forderungen gegenüber Banken 40’110 31’505 27,3 % Forderungen gegenüber Kunden 2 888’299 1’022’672 –13,1 % Hypothekarforderungen 2 14’434’585 14’620’694 –1,3 % Handelsgeschäft 3 598 329 81,7 % Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 4 5’533 12’789 –56,7 % Finanzanlagen 5 673’028 666’363 1,0 % Aktive Rechnungsabgrenzungen 7’574 14’914 –49,2 % Nicht konsolidierte Beteiligungen 6, 7 22’027 21’752 1,3 % Sachanlagen 8 114’305 117’179 –2,5 % Immaterielle Werte 9 18’319 30’904 –40,7 % Sonstige Aktiven 10 21’823 33’065 –34,0 % Total Aktiven 19’266’573 18’888’160 2,0 % Total nachrangige Forderungen 5’332 4’904 8,7 % in 1’000 Franken (gerundet) Tabelle 2025 2024 Veränderung Passiven Verpflichtungen gegenüber Banken 5’759 144’431 –96,0 % Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 13’058’860 12’925’477 1,0 % Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 4 4’137 3’580 15,5 % Kassenobligationen 6’582 11’063 –40,5 % Anleihen und Pfandbriefdarlehen 15 4’473’000 4’136’000 8,1 % Passive Rechnungsabgrenzungen 76’360 78’676 –2,9 % Sonstige Passiven 10 22’904 36’211 –36,7 % Rückstellungen 16 878 1’387 –36,7 % Reserven für allgemeine Bankrisiken 16 790’682 790’682 Aktienkapital 144’144 144’144 Kapitalreserve 91’193 90’848 0,4 % Gewinnreserve 466’466 408’421 14,2 % Eigene Aktien 21 –5’500 –5’127 7,3 % Konzerngewinn 131’108 122’368 7,1 % Total Passiven 19’266’573 18’888’160 2,0 % Total nachrangige Verpflichtungen 15 150’000 150’000 davonmitWandlungspflichtund/oder Forderungsverzicht 150’000 150’000 Ausserbilanzgeschäfte Eventualverpflichtungen 2, 28 99’363 108’377 –8,3 % Unwiderrufliche Zusagen 2 639’209 745’453 –14,3 % Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen 2 24’268 24’268 Konzernrechnung
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24 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Konsolidierte Erfolgsrechnung in 1’000 Franken (gerundet) Tabelle 2025 2024 Veränderung Erfolg aus dem Zinsengeschäft Zins- und Diskontertrag 33 276’476 342’000 –19,2 % Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen 3’641 3’345 8,9 % Zinsaufwand 33 –67’595 –132’679 –49,1 % Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 212’522 212’665 –0,1 % Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft –2’781 –8’698 –68,0 % Netto-Erfolg Zinsengeschäft 209’741 203’967 2,8 % Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft Kommissionsertrag Wertschriften und Anlagegeschäft 65’748 58’555 12,3 % Kommissionsertrag Kreditgeschäft 2’578 3’367 –23,4 % Kommissionsertrag übriges Dienstleistungsgeschäft 36’488 37’733 –3,3 % Kommissionsaufwand –13’168 –12’677 3,9 % Erfolg Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft 91’645 86’978 5,4 % Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option 20’675 18’588 11,2 % in 1’000 Franken (gerundet) Tabelle 2025 2024 Veränderung Übriger ordentlicher Erfolg Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen 1’099 140 687,1 % Beteiligungsertrag aus übrigen nicht konsolidierten Beteiligungen 1’464 1’412 3,6 % Liegenschaftenerfolg 3’375 3’439 –1,9 % Anderer ordentlicher Ertrag 520 587 –11,4 % Anderer ordentlicher Aufwand –2 Übriger ordentlicher Erfolg 6’458 5’576 15,8 % Geschäftsertrag 328’519 315’109 4,3 % Geschäftsaufwand Personalaufwand 34 –93’724 –91’620 2,3 % Sachaufwand 35 –48’453 –46’146 5,0 % Abgeltung Staatsgarantie –3’178 –3’178 Geschäftsaufwand –145’356 –140’944 3,1 % Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten –31’466 –31’681 –0,7 % Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste –45 –349 –87,1 % Geschäftserfolg 151’653 142’135 6,7 % Ausserordentlicher Ertrag 36 380 449 –15,3 % Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken 16 Steuern 39 –20’924 –20’216 3,5 % Konzerngewinn 131’108 122’368 7,1 % FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Konzernrechnung FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Konzernrechnung
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25 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 KonsolidierteGeldflussrechnung in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Geldzufluss Geldabfluss Geldzufluss Geldabfluss Geldfluss aus operativem Ergebnis (Innenfinanzierung) Konzerngewinn 131’108 122’368 Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten 31’466 31’681 Veränderungen der ausfallrisiko- bedingten Wertberichtigungen sowie Verluste 49’769 47’141 49’248 40’563 Aktive Rechnungsabgrenzungen 7’338 1’732 Passive Rechnungsabgrenzungen 2’316 1’628 Sonstige Positionen 272 416 Gewinnverwendung Vorjahr 64’323 64’323 105’629 97’891 Geldfluss aus Eigenkapitaltransaktionen Verbuchungen über die Reserven 344 320 Veränderung eigener Beteiligungstitel 1’984 2’357 1’684 2’049 29 45 Geldfluss aus Vorgängen in Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten Beteiligungen 275 275 Liegenschaften 1’206 2’928 Übrige Sachanlagen 14’529 11’686 16’010 14’889 in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Geldzufluss Geldabfluss Geldzufluss Geldabfluss Geldfluss aus dem Bankgeschäft Mittel- und langfristiges Geschäft (> 1 Jahr) Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 20’556 18’585 Kassenobligationen 4’481 3’136 Anleihen 220’000 150’000 Pfandbriefdarlehen 117’000 4’000 Sonstige Verpflichtungen 13’401 17’014 Forderungen gegenüber Kunden 8’469 3’237 Hypothekarforderungen 182’931 505’702 Finanzanlagen 72’143 28’663 Sonstige Forderungen 11’242 13’118 429’061 371’655 Kurzfristiges Geschäft Verpflichtungen gegenüber Banken 138’672 63’394 Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 153’940 153’697 Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 557 12’597 Forderungen gegenüber Banken 8’605 15’107 Forderungen gegenüber Kunden 126’042 238’068 Handelsgeschäft 269 175 Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 7’256 9’211 Finanzanlagen 65’478 29’443 205’726 364’690 Liquidität Flüssige Mittel 724’377 653’388 Total 740’416 740’416 751’279 751’279 FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Konzernrechnung
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26 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Konsolidierter Eigenkapitalnachweis in 1’000 Franken (gerundet) Aktienkapital Kapitalreserve Gewinnreserve Eigene Aktien Reserven für allgemeine Bankrisiken Konzerngewinn Total Eigenkapital am 31.12.2024¹ 144’144 90’848 408’421 –5’127 790’682 122’368 1’551’337 Erwerb eigener Kapitalanteile –2’357 –2’357 Veräusserung eigener Kapitalanteile 1’984 1’984 Gewinn (Verlust) aus Veräusserung eigener Kapitalanteile 214 214 Dividenden aus eigenen Beteiligungstiteln 130 130 Dividenden und andere Ausschüttungen –64’323 –64’323 Andere Zuweisungen (Entnahmen) der anderen Reserven 58’045 –58’045 Gewinn 131’108 131’108 Eigenkapital am 31.12.2025¹ 144’144 91’193 466’466 –5’500 790’682 131’108 1’618’093 1 Vor Gewinnverwendung FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Konzernrechnung
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27 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Anhang zur Konzernrechnung 1. Firma, Rechtsform und Sitz der Bank Das Stammhaus des Konzerns, die Zuger Kantonalbank, ist eine spezialgesetzliche Aktien - gesellschaft. Sie ist vorwiegend in der Wirtschaftsregion Zug tätig. An ihren Sitzen Zug- Bahnhof und Zug-Postplatz und in zwölf Geschäftsstellen bietet sie das gesamte Geschäfts - spektrum einer Universalbank an. Per Ende 2025 umfasste der Personalbestand auf Stufe Konzern teilzeitbereinigt 521 Personen (Vorjahr 504). Der durchschnittliche Personal- bestand betrug 2025 514 Vollzeitstellen (Vorjahr 491). Die nachstehenden Sparten prägen das Geschäft der Zuger Kantonalbank. Es bestehen keine weiteren Geschäftstätigkeiten, die einen Einfluss aufdieRisiko- undErtragslage haben. Bilanzgeschäft Haupteinnahmequelle mit einem Anteil von 63,8 Prozent am ordentlichen Ertrag ist das Zinsdifferenzgeschäft. DieAusleihungen erfolgenvorwiegend aufhypothekarisch gedeckter Basis. Dabei werden hauptsächlich Wohnbauten finanziert. Die kommerziellen Kredite werden in der Regel gegen Deckung beansprucht. Die Kundengelder einschliesslich der Kassenobligationen belaufen sich auf 67,8 Prozent der Bilanzsumme. Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft Die Zuger Kantonalbank bietet sämtliche Dienstleistungen einer Universalbank an. Das Kom - missions- und Dienstleistungsgeschäft umfasst Anlageberatung, Vermögensverwaltung, Wert- schriftendepot, Wertschriftenhandel, einfachen Handel und sichere Verwahrung ausgewählter Kryptowährungen, Devisenhandel, Zahlungsverkehr, Güter- und Erbrechtsberatung, Finanz - planung und Immobilienbewertungen. Diese Dienstleistungen werden sowohl von Privat- kunden als auch von institutionellen und kommerziellen Kunden beansprucht. Die Immofonds Asset Management AG ist eine unabhängige Fondsleiterin von kollektiven Anlageprodukten und spezialisierter Asset Manager von Schweizer Immobiliendirektanlagen im Wohnsegment. Handelsgeschäft Der Wertschriftenhandel, das Changegeschäft und der Handel mit Devisen und Edelmetal - lenwerden ohnebedeutende offeneRisikopositionen betrieben. Derivative Finanzinstrumente Diese Instrumente werden auf Rechnung der Kunden gehandelt. Auf eigene Rechnung wer - den derivative Finanzinstrumente ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Kurs- risiken eingesetzt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Allgemeine Grundsätze Die Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach dem Obli - gationenrecht, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverord - nung-FINMA, dem Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken» der Eidgenössi - schen Finanzmarktaufsicht FINMA, dem Kotierungsreglement der Schweizer Börse sowie dem Gesetz und den Statuten über die Zuger Kantonalbank. Die vorliegende Konzernrech - nung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- undErtragslage nachdem«TrueandFairView»-Prinzip. In den Anhängen werden die einzelnen Zahlen für die Publikation gerundet. Die Berech - nungen werden jedoch anhand der nicht gerundeten Zahlen vorgenommen, weshalb kleine Rundungsdifferenzen entstehen können. Konsolidierungskreis Die Konzernrechnung umfasst die Abschlüsse des Stammhauses sowie der direkt oder in - direkt gehaltenen wesentlichen Konzerngesellschaften, an denen die Zuger Kantonalbank die Stimmen- oder Kapitalmehrheit besitzt. Eine Ausnahme bilden im Sinne der Rechnungs - legungunwesentliche Mehrheitsbeteiligungen. Wirverweisen aufdenAbschnitt «Nichtkon- solidierte Beteiligungen» für weitere Informationen. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften fliessen basierend auf einheitlichen, konzernweit gültigen Bilan zierungs- und Bewertungsgrundsätzen in die Konzernrechnung ein. Der Konsolidierungskreis besteht aus dem Stammhaus Zuger Kantonalbank und der 100-Prozent-Tochtergesellschaft Immo - fonds Asset Management AG in Zürich. Konsolidierungsmethode Die Gesellschaften im Konsolidierungskreis werden nach der Methode der Vollkonsolidie - rung in die Konzernrechnung einbezogen. Wesentliche Minderheitsbeteiligungen mit einer Beteiligungsquote von 20 bis 50 Prozent werden nach der Equity-Methode zum anteiligen Eigenkapital per Bilanzstichtag erfasst. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbs - methode (Purchase-Methode). Dabei wird der Anschaffungswert der Beteiligung mit dem Eigenkapital der Tochtergesellschaften zum Erwerbszeitpunkt beziehungsweise zum Zeit - punkt der Gründung verrechnet. Betreffend die Handhabung eines allfälligen Goodwills verweisen wiraufdenAbschnitt «Immaterielle Werte». DieAktiven undPassiven sowiedie Erträge und Aufwendungen der konsolidierten Tochtergesellschaften fliessen vollumfäng- FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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28 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 lich in die Konzernrechnung ein; dabei werden konzerninterne Geschäfte sowie Zwischen - gewinne bzw. -verluste eliminiert. Minderheitsanteile von Drittaktionären am Eigenkapital und am Konzerngewinn bestehen nicht. Konsolidierungszeitraum Der Konsolidierungszeitraum entspricht dem jeweiligen Kalenderjahr. Bei allen Konzern - gesellschaften entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr. Allgemeine Bewertungsgrundsätze Die Konzernrechnung wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Die Bilanzierung erfolgt zu Fortführungswerten. Als Aktiven werden Vermögenswerte bilanziert, wenn aufgrund vergangener Ereignisse über sieverfügt werden kann, einMittelzufluss wahrscheinlich istundihrWert verlässlich geschätzt werden kann. Falls keine verlässliche Schätzung möglich ist, handelt es sich um eine Eventualforderung, die in Tabelle 28 aufgeführt wird. Verbindlichkeiten werden in den Passiven bilanziert, wenn sie durch vergangene Ereignisse bewirkt wurden, ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und ihre Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Falls keine verlässliche Schätzung möglich ist, handelt es sich um eine Even - tualverpflichtung, dieinTabelle 28aufgeführt wird. Die in einer Bilanzposition ausgewiesenen Detailpositionen werden einzeln bewertet. Die Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag wird grundsätz - lich nicht vorgenommen. Die Verrechnung von Forderungen und Verpflichtungen erfolgt nur in den folgenden Fällen: − Bestände an eigenen Anleihen und Kassenobligationen werden mit der entsprechenden Passivposition verrechnet. − Abzug der Wertberichtigungen von der entsprechenden Aktivposition. − Verrechnung von in der Berichtsperiode nicht erfolgswirksamen positiven und negativen Wertanpassungen im Ausgleichskonto. − Positive undnegative Wiederbeschaffungswerte vonderivativen Finanzinstrumenten inklusive der damit zusammenhängenden Barbestände, die zur Sicherheit (z. B. Margin Accounts) gegenüber dergleichen Gegenpartei hinterlegt werden, werden verrechnet (Netting), falls anerkannte und rechtlich durchsetzbare Nettingvereinbarungen bestehen. − Unterbeteiligungen an als federführende Bank vergebenen Krediten werden mit der Hauptforderung verrechnet. Die Verrechnung von Aufwänden und Erträgen erfolgt nur in folgenden Fällen: − Neu gebildete ausfallrisikobedingte Wertberichtigungen und Verluste aus dem Zinsen - geschäft sowie neu gebildete Rückstellungen und übrige Wertberichtigungen und Verluste werden mit den entsprechenden Wiedereingängen und frei gewordenen Wertberichtigungen und Rückstellungen verrechnet. − Kursgewinne aus Handelsgeschäften und von mit der Fair-Value-Option bewerteten Transaktionen werden mit Kursverlusten aus diesen Geschäften bzw. diesen Transaktionen verrechnet. − Positive Wertanpassungen von zum Niederstwertprinzip bewerteten Finanzanlagen werden mit entsprechenden negativen Wertanpassungen verrechnet. − Die Aufwände und Erträge aus Liegenschaften werden verrechnet und in der Position «Liegenschaftenerfolg» ausgewiesen. − Erfolge aus Absicherungsgeschäften werden mit dem Erfolg aus den entsprechenden abzusichernden Geschäften verrechnet. Flüssige Mittel Dieflüssigen Mittel werden zumNominalwert erfasst. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte umfassen Pensionsgeschäfte (Repurchase- undReverse- Repurchase-Geschäfte) sowie Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Securities Lending und Borrowing). Repurchase-Geschäfte werden als Bareinlage mit Verpfändung von Wertschriften in der Bilanz erfasst. Reverse-Repurchase-Geschäfte werden als Forderung gegen Deckung durch Wertschriften behandelt. Die ausgetauschten Barbeträge werden bilanzwirksam zum No - minalwert erfasst. Darlehensgeschäfte mit Wertschriften werden wie Pensionsgeschäfte behandelt, sofern sie einem täglichen Margenausgleich unterliegen und bar gedeckt sind. Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst respektive ausgebucht, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte ab - getreten wird, die diese Wertschriften beinhalten. Forderungen gegenüber Banken und Kundenausleihungen Forderungen gegenüber Banken und Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kun - den und Hypothekarforderungen) werden zum Nominalwert ab züglich notwendiger Wert - berichtigungen erfasst. Edelmetallguthaben auf Metallkonten werden zum Fair Value bewertet, wenn die entspre - chenden Metalle aneinem preiseffizienten undliquiden Markt gehandelt werden. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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29 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Für erkennbare Ausfallrisiken werden Wertberichtigungen für gefährdete Forderungen ge - bildet. Für nicht gefährdete Kundenausleihungen erfolgt die Bildung von Wertberichtigun - genfürinhärente Ausfallrisiken. DieMethoden zurIdentifikation vonAusfallrisiken undzur Festlegung desWertberichtigungsbedarfs werden imAnhang unterZiffer 4«Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zurFestlegung desWertberichtigungsbedarfs» detail- liert erläutert: Gefährdete Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner den zu - künftigenVerpflichtungen nachkommenkann,werdenaufEinzelbasiszumLiquidationswert bewertet. Für allfällige Wertminderungen werden, unter Berück sichtigung der Bonität des Schuldners, Einzelwertberichtigungen gebildet. Für Kredite mit entsprechenden Kreditlimiten, bei denen die Bank eine Finanzierungszu- sage im Rahmen der bewilligten Kreditlimite abgegeben hat und deren Benützung typischer - weisehäufigenundhohenSchwankungen unterliegt, wiezumBeispielKontokorrentkredite, wendet die Bank eine vereinfachte Methode zur Verbuchung der erforderlichen Wert- berichtigungen und Rückstellungen an. Die Bildung der Wertkorrektur erfolgt für den Forde - rungs-unddenLimitenteil gesamthaft überdiePosition «Veränderungen vonausfallrisiko - bedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft». Bei Veränderun - gen der Ausschöpfung des Kredits wird eine erfolgsneutrale Umbuchung zwischen der Wertberichtigung für die entsprechende Bilanzposition und der Rückstellung für den un - benutzten TeilderLimitevorgenommen. Dieerfolgsneutrale Umbuchung wirdinTabelle 16 «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken» in der Spalte«Umbuchungen» dargestellt. Verpflichtungen gegenüber Banken und Verpflichtungen aus Kundeneinlagen Diese Positionen werden zu Nominalwerten erfasst. Edelmetallverpflichtungen aufMetallkonten werdenzumFairValuebewertet, wenndieent- sprechenden Metalle aneinem preiseffizienten undliquiden Markt gehandelt werden. Handelsgeschäft Als Handelsgeschäft werden eigene Positionen in Wertpapieren und Edelmetallen klassiert, dieaktivbewirtschaftet werden, umvonMarktpreisschwankungen zuprofitieren oderArbi- tragegewinne zu erzielen. Die Handelsbestände werden grundsätzlich zum Fair Value bewertet und bilanziert. Als Fair Value wird der aufeinem preiseffizienten und liquiden Marktgestellte Preis oder einauf- grund eines Bewertungsmodells ermittelter Preis eingesetzt. Ist kein Fair Value verfügbar, erfolgen die Bewertung und die Bilanzierung zum Niederst - wertprinzip. Dieausder Bewertung resultierenden Kursgewinne und -verluste werden im «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht. Zins- und Dividendenerträge ausdemHandelsgeschäft werden derPosition «Zins- und Dividendenertrag ausHandels - geschäft» in der Erfolgsrechnung gutgeschrieben. Dem «Zins- und Diskontertrag» werden keine Refinanzierungskosten fürdasHandelsgeschäft gutgeschrieben. Positive und negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden zu Handels- und zu Absicherungszwecken eingesetzt. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten auf eigene und auf Kundenrechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen/Edel - metalle und Beteiligungstitel/Indices. Kundengeschäfte Kundengeschäfte (Kommissionsgeschäfte) in börslich gehandelten Kontrakten werden bei ausreichender Margendeckung nicht bilanziert. Bei ausserbörslichem Handel (OTC) werden sämtliche Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente bilanziert. Handelsgeschäfte Die Bewertung aller derivativen Finanzinstrumente des Handelsgeschäfts erfolgt zum Fair Value,undderenpositive respektive negative Wiederbeschaffungswerte werdenunterden entsprechenden Positionen bilanziert. Der Fair Value basiert auf Marktkursen, Preisnotie - rungen vonHändlern, Discounted-Cashflow- undOptionspreis-Modellen. Der realisierte Handelserfolg und der unrealisierte Bewertungserfolg von Handelsgeschäf - ten werden in der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» erfasst. Absicherungsgeschäfte Die Bank setzt ausserdem derivative Finanzinstrumente im Rahmen des Asset and Liability Management zur Absicherung von Zinsänderungs- und Währungsrisiken ein. Die Absiche - rungsgeschäfte werden analog zum abgesicherten Grundgeschäft bewertet. Der Erfolg aus der Absicherung wird der gleichen Erfolgsposition zugewiesen wie der entsprechende Erfolg aus dem abgesicherten Geschäft. Der Bewertungserfolg von Absicherungsinstrumenten wird im Ausgleichskonto verbucht, sofern für das Grundgeschäft keine Wertanpassung verbucht wird. Der Nettosaldo des Ausgleichskontos wird in der Position «Sonstige Aktiven» respektive «Sonstige Passiven» ausgewiesen. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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30 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Netting Die Bank verrechnet positive und negative Wiederbeschaffungswerte gegenüber der gleichen Gegenpartei im Rahmen anerkannter und rechtlich durchsetzbarer Nettingverein- barungen. Finanzanlagen Finanzanlagen umfassen Schuldtitel, Beteiligungstitel, physische Edelmetallbestände sowie aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften und Waren, die weder mit einer Handelsabsicht noch mit der Absicht der dauernden An- lage erworben wurden. Schuldtitel mit Absicht zur Haltung bis Endfälligkeit Die Bewertung erfolgt nach dem Anschaffungswertprinzip mitAbgrenzung von Agio bzw. Disagio über die Restlaufzeit (Kostenamortisationsmethode). Dabei werden das Agio bzw. das Disagio sowie der Diskont auf Geldmarktpapieren über die Laufzeit bis zum Endverfall abgegrenzt. Ausfallrisikobedingte Wertveränderungen werden sofort zulasten der Position «Verände - rungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsen- geschäft» verbucht. Werden Finanzanlagen mit der Absicht des Haltens bis zur Endfälligkeit vorzeitig veräussert oder zurückbezahlt, werden die realisierten Gewinne und Verluste, die der Zinskomponen - te entsprechen, über die Restlaufzeit bis zur Endfälligkeit des Geschäfts über die «Sons- tigen Aktiven» bzw.«Sonstigen Passiven» abgegrenzt. Schuldtitel ohne Absicht des Haltens bis Endfälligkeit Die Bewertung erfolgt nach dem Niederstwertprinzip. Zur Bestimmung des Niederstwerts werdendiefortgeführten Anschaffungskosten verwendet, beidenendieAgiosundDisagios über die Laufzeit verteilt angerechnet werden. Dabei können die fortgeführten Anschaf - fungskosten zueinem höheren Betrag alsdiehistorischen Anschaffungskosten führen. Sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Fair Value anschliessend wieder steigt, erfolgt eine Zuschreibung bis höchstens zuden fortgeführten Anschaffungskosten. Markt- bedingte Wertanpassungen aus der Folgebewertung werden pro Saldo über die Positionen «Anderer ordentlicher Aufwand» bzw.«Anderer ordentlicher Ertrag» vorgenommen. Ausfallrisikobedingte Wertveränderungen werden überdiePosition «Veränderung vonaus- fallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» verbucht. Beteiligungstitel, eigene physische Edelmetallbestände sowie aus dem Kreditgeschäft übernommene und zur Veräusserung bestimmte Liegenschaften und Waren DieBewertung erfolgt nach demNiederstwertprinzip. Sofern derunterden Anschaffungs - wert gefallene Fair Value anschliessend wieder steigt, erfolgt eine Zuschreibung bis höchs - tenszudenhistorischen Anschaffungskosten. BeiausdemKreditgeschäft übernommenen und zur Veräusserung bestimmten Liegenschaften wird der Niederstwert als der tiefere des Anschaffungswerts oderLiquidationswerts bestimmt. Eigenephysische Edelmetallbestände, diezurDeckung vonVerpflichtungen ausEdelmetall - konten dienen, werden entsprechend den Edelmetallkonten ebenfalls zum Fair Value be - wertet, sofern das Edelmetall an einem effizienten und liquiden Markt gehandelt wird. Wertanpassungen werden pro Saldo über die Positionen «Anderer ordentlicher Aufwand» bzw.«Anderer ordentlicher Ertrag» verbucht. Nicht konsolidierte Beteiligungen AlsBeteiligungen gelten imEigentum derBank befindliche Beteiligungstitel von Unterneh- men, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimm - berechtigten Anteil. Ebenfalls unter dieser Position verbucht werden Forderungen gegen - über Unternehmen, an denen die Bank dauernd beteiligt ist, sofern die Forderungen steuerrechtlich Eigenkapital darstellen. Wesentliche Minderheitsbeteiligungen mit einer Be - teiligungsquote von 20 bis 50 Prozent werden nach der Equity-Methode in die Konzernrech - nung einbezogen. Diese Gesellschaften sind mit dem der Beteiligungsquote entsprechen - den anteiligen Geschäftsergebnis im Konzernabschluss erfasst. Erträge der nach der Equity-Methode erfassten Beteiligungen werden in der Erfolgsrechnung in der Position «Beteiligungsertrag ausnach Equity-Methode erfassten Beteiligungen» verbucht, während negativeWertanpassungen den«Wertberichtigungen aufBeteiligungen sowieAbschreibun- gen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet werden. Der bei der Akquisition einer Equity-Beteiligung entstandene Goodwill wird ausgeschieden und in der Position «Immaterielle Werte» erfasst. Erwirdlinear überdiegeschätzteNutzungsdauer abgeschrie- ben. Die Abschreibungsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre ab Übernahmezeitpunkt, in begründeten Fällen maximal zehn Jahre. Gesellschaften, an denen der Konzern Zuger Kan - tonalbank mit einem Anteil von weniger als 20 Prozent beteiligt ist oder deren Grösse keinen wesentlichen Einfluss aufdie finanzielle Berichterstattung und die Risikolage hat, werden gemässArt. 35derBankenverordnung einzeln zumAnschaffungswert bewertet, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen. Darunter fallen insbesondere Be - teiligungen an Gemeinschaftseinrichtungen der Bank mit Infrastrukturcharakter sowie an lokalen Institutionen. Auf jeden Bilanzstichtag hin wird geprüft, ob die einzelnen Beteiligun - gen in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Diese Prüfung erfolgt aufgrund von Anzeichen, die darauf hindeuten, dasseinzelneAktiven voneinersolchen Wertbeeinträchtigung betroffen sein könnten. Falls solche Anzeichen vorliegen, wird der erzielbare Wert für jedes Aktivum einzeln bestimmt. Als erzielbarer Wert gilt der höhere von Netto-Marktwert und Nutzwert. 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31 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Ein Aktivum ist in seinem Wert beeinträchtigt, wenn sein Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wertreduziert und die Wertbeeinträchtigung der Position «Wertberichtigungen aufBeteili- gungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet. Erträ - geausdenBeteiligungen werdenüberdiePosition «Beteiligungsertrag» verbucht. Realisier- teGewinneausderVeräusserung vonBeteiligungen werdenüberden«Ausserordentlichen Ertrag»verbucht, realisierte VerlusteüberdiePosition «Ausserordentlicher Aufwand». Sachanlagen Investitionen in neue Sachanlagen sind zu aktivieren, wenn sie einen Netto-Marktwert oder Nutzwert haben, während mehr als einer Rechnungsperiode genutzt werden und die Aktivierungsuntergrenze von 1’000 Franken übersteigen. Interne Aufwendungen werden nicht aktiviert. Investitionen in bestehende Sachanlagen sind zu aktivieren, wenn dadurch der Markt- oder Nutzwert nachhaltig erhöht oder die Lebensdauer wesentlich verlängert wird und sie die Aktivierungsuntergrenze übersteigen. Aktiviert wird der Anschaffungswert, das heisst inklusive Auslagen, dieunmittelbar mit der Investition verbunden sind (z. B. Installations- und Lieferkosten). Interne Aufwendungen werden nicht aktiviert. Selbst entwickelte Software wird unter Sachanlagen bilanziert, sofern die Bedingungen ge - mässArt. 22 Absatz 2«Rechnungslegungsverordnung-FINMA» erfüllt sind. InÜbereinstimmung mitdemFINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung –Banken» werden erworbene IT-Programme unter derBilanzposition «Sachanlagen» bilanziert. Sachanlagen werden zuAnschaffungskosten bilanziert, abzüglich derplanmässigen, kumu- lierten Abschreibungen über die geschätzte Nutzungsdauer. Die Sachanlagen werden über eine vorsichtig geschätzte Nutzungsdauer der Anlagen linear über die Position «Wert - berichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriel - len Werten» abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer für einzelne Kategorien von Sachanlagen beträgt: Anlagekategorie Nutzungsdauer Liegenschaften(exkl. Landanteil) 50 Jahre Einrichtungen und Umbauten in eigenen Objekten max. 5Jahre Einrichtungen und Umbauten in fremden Objekten max. 5JahrerespektiveRestdauerdesMietvertrags, sofern dieser kürzer als 5 Jahre ist Informatik- und Kommunikationsanlagen max. 3Jahre Übrige Sachanlagen max. 3Jahre IT-Plattform max. 7Jahre Auf jeden Bilanzstichtag wird jede Sachanlage einzeln geprüft, ob sie in ihrem Wert beein - trächtigt ist. Diese Prüfung erfolgt aufgrund von Anzeichen, die darauf hindeuten, dass einzelne Aktiven von einer solchen Wertbeeinträchtigung betroffen sein könnten. Falls solche Anzeichen vorliegen, wird der erzielbare Wert bestimmt. Der erzielbare Wert wird für jedes Aktivum einzeln bestimmt. Ein Aktivum ist in seinem Wert beeinträchtigt, wenn sein Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert redu - ziert und die Wertbeeinträchtigung der Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet. Ergibt sich bei der Überprüfung der Werthaltigkeit einer Sachanlage eine veränderte Nut - zungsdauer, wird der Restbuchwert planmässig über die neu festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben. Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden über den«Ausserordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausser - ordentlicher Aufwand». Immaterielle Werte Falls bei der Akquisition einer Gesellschaft oder von Gesellschaftsteilen einer konsolidier - tenBeteiligung odereiner Beteiligung mitbedeutendem Einfluss dieErwerbskosten höher sind als die übernommenen Netto-Aktiven, wird die verbleibende Grösse als Goodwill in den immateriellen Werten aktiviert. Dieser wird über die geschätzte Nutzungsdauer er - folgswirksam über diePosition «Wertberichtigungen aufBeteiligungen sowieAbschreibun - gen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Die Abschreibungsperiode beläuft sich in der Regel auf fünf Jahre ab Übernahmezeitpunkt und kann in begründeten Fällen maximal auf zehn Jahre ver - längert werden. Auf jeden Bilanzstichtag hin wird geprüft, ob die einzelnen immateriellen Werte in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Diese Prüfung erfolgt aufgrund von Anzeichen, die darauf hindeu - ten,dasseinzelne Aktiven voneinersolchen Wertbeeinträchtigung betroffen seinkönnten. Falls solche Anzeichen vorliegen, wird der erzielbare Wert für jedes Aktivum einzeln be - stimmt. Als erzielbarer Wert gilt der höhere von Netto-Marktwert und Nutzwert. Ein Akti - vum ist in seinem Wert beeinträchtigt, wenn sein Buchwert den erzielbaren Wert übersteigt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert redu - ziert und die Wertbeeinträchtigung der Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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32 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Sonstige Aktiven und Passiven IndenBilanzpositionen «Sonstige Aktiven» und«Sonstige Passiven» werdenunteranderem dieverschiedenen Abwicklungskonten, dieSteuerforderungen und-verpflichtungen ausin- direkten Steuern gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder gegenüber aus - ländischen Steuerbehörden sowie der Saldo des Ausgleichskontos ausgewiesen. Zu den «Sonstigen Aktiven» oder «Sonstigen Passiven» gehören auch vereinnahmte Erträge oder bezahlte Aufwendungen, die über die Restlaufzeit des Ursprungsgeschäfts in die Erfolgs - rechnung fliessen. DieBewertung erfolgt zumNominalwert. Kassenobligationen, Anleihen und Pfandbriefdarlehen Die selbst ausgegebenen Kassenobligationen und Anleihen wie auch die über die Pfand - briefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken aufgenommenen Pfandbriefdarlehen werden zum Nominalwert bilanziert. Eigenbestände an eigenen Kassenobligationen und Anleihen, die in der Absicht eines baldigen Wiederverkaufs erworben werden, sind zum Nominalwert bilanziert und in dieser Bilanzposition in Abzug gebracht. Mehr- oder Minder - preise werden als Rechnungsabgrenzung erfasst. Falls Kassenobligationen oder Anleihen zueinem anderen Preis alsdemMarktwert erworben werden, wirddieDifferenz zwischen Erwerbs- und Marktpreis sofort über die Erfolgsrechnung verbucht. Rückstellungen Rechtliche und faktische Verpflichtungen werden regelmässig bewertet. Wenn ein Mittel- abfluss wahrscheinlich undverlässlich schätzbar ist,wirdeineentsprechende Rückstellung gebildet. Lässt sicheinMittelabfluss nicht verlässlich schätzen, wirddiesimAnhang «Even- tualforderungen und-verpflichtungen» offengelegt. Zudem beinhaltet die Position Rückstellungen für Ausfallrisiken auf Ausserbilanzpositionen und für nicht beanspruchte Kreditlimiten bei gefährdeten Positionen. Bestehende Rückstellungen werden an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt. Aufgrund der Neubeurteilung werden sie erhöht, beibehalten oder aufgelöst. Rückstellungen werden wie folgt über die einzelnen Positionen der Erfolgsrechnung erfasst: − Rückstellungen fürlatente Steuern: Position «Steuern» − Vorsorgerückstellungen: Position «Personalaufwand» − Andere Rückstellungen: Position «Veränderungen vonRückstellungen undübrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» mit Ausnahme allfälliger Restrukturierungs - rückstellungen. Bei Veränderungen der Ausschöpfung des Kredits wird eine erfolgs- neutrale Umbuchung zwischen der Wertberichtigung für die entsprechende Bilanz- position und der Rückstellung für den unbenutzten Teil der Limite vorgenommen. Dieerfolgsneutrale Umbuchung wirdinTabelle 16«Wertberichtigungen, Rück- stellungen undReserven fürallgemeine Bankrisiken» inderSpalte«Umbuchung» dargestellt. Rückstellungen werden erfolgswirksam aufgelöst, falls sie neu betriebswirtschaftlich nicht mehr erforderlich sind und nicht gleichzeitig für andere gleichartige Bedürfnisse verwendet werden können. Reserven für allgemeine Bankrisiken Bei den Reserven für allgemeine Bankrisiken handelt es sich um vorsorglich gebildete Reserven zur Absicherung gegen Risiken im Geschäftsgang der Bank. Die Bildung und die Auflösung derReserven werden über die Position «Veränderungen vonReserven für allge- meine Bankrisiken» in der Erfolgsrechnung verbucht. Die Reserven für allgemeine Bank- risiken sind versteuert. Kapitalreserve Veräusserungserfolge aus dem Handel mit eigenen Beteiligungstiteln wie auch die aus- gesonderten Reserven aus Kapitalerhöhungen werden in dieser Bilanzposition ausgewiesen. Gewinnreserve In den Gewinnreserven sind die selbst erarbeiteten eigenen Mittel, namentlich die thesau - rierten Gewinne der Konzerngesellschaften, ausgewiesen. Steuern Laufende Steuern Laufende Steuern sind wiederkehrende, in der Regel jährliche Gewinn- und Kapitalsteuern. Transaktionsbezogene Steuern sind nicht Bestandteil der laufenden Steuern. Verpflichtungen aus laufenden Ertrags- und Kapitalsteuern werden unter der Position «Passive Rechnungsabgrenzungen» ausgewiesen. Der laufende Ertrags- und Kapitalsteueraufwand ist in der Erfolgsrechnung in der Position «Steuern» ausgewiesen. Latente Steuern Die Bewertungsdifferenzen zwischen den steuerlich massgebenden Werten der Einzel- abschlüsse und den Werten der Konzernrechnung werden systematisch ermittelt. Darauf werden latente Steuereffekte berücksichtigt. Für latente Steuerverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Forderungen für latente Steuern werden nur verbucht, falls ihre Realisierbarkeit durch steuerliche Gewinne in der gesetzlichen Frist wahrscheinlich ist. Die Zuweisung an die Rückstellungen für latente Steuern oder die Aktivierung von latenten Steuern wirdinderErfolgsrechnung überdiePosition «Steuern» verbucht. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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33 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Ausserbilanzgeschäfte Der Ausweis in der Ausserbilanz erfolgt zum Nominalwert. Für absehbare Risiken werden in den Passiven der Bilanz Rückstellungen gebildet. Eigene Schuld- und Beteiligungstitel Der Bestand an eigenen Anleihen und Kassenobligationen wird mit der entsprechenden Passivposition verrechnet. Erworbene eigene Kapitalanteile werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungswerten erfasst und in der Position «Eigene Aktien» vom Eigenkapital ab- gezogen. Es wird keine Folgebewertung vorgenommen. Der realisierte Erfolg aus der Veräusserung eigener Kapitalanteile und Dividendenzahlungen wird über diePosition «Ka- pitalreserve» verbucht. DiePosition «Eigene Aktien» wirdimUmfangdesderVeräusserung entsprechenden Anschaffungswerts vermindert. Vorsorgeverpflichtungen Die Jahresrechnung der rechtlich selbstständigen Personalvorsorgeeinrichtung des Stamm - hauses der Zuger Kantonalbank wird nach Swiss GAAP FER 26 dargestellt. Organisation, Geschäftsführung und Finanzierung der Vorsorgepläne richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, den Stiftungsurkunden sowie den geltenden Vorsorgereglementen. Sämtliche Vorsorgepläne der Bank sind beitragsorientiert. Die Immofonds Asset Management AG ist bei derAXAStiftungBeruflicheVorsorgeinWinterthurangeschlossen.Unter-oderÜberdeckun- gen in der Pensionskasse können für die Zuger Kantonalbank einen wirtschaftlichen Nutzen odereinewirtschaftlicheVerpflichtungauslösen.EinallfälligerwirtschaftlicherNutzenbezie- hungsweise eineallfällige wirtschaftliche Verpflichtung wirdindenPositionen«Sonstige Ak- tiven»beziehungsweise«Rückstellungen»bilanziert.DieDifferenzzumentsprechendenWert der Vorperiode wird in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Die Arbeitgeber- beiträge aus diesem Vorsorgeplan sind periodengerecht im Personalaufwand enthalten. Mitarbeiterbeteiligungspläne Für die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie für einen Teil der Mitarbeitenden bestehen Mitarbeiterbeteiligungspläne. Mitarbeitende erhalten in Abhängigkeit von Hierarchiestufe und der Höhe der variablen Vergütung vergünstigte Namenaktien zugeteilt. Für die Veräus - serung dieser Aktien besteht eine Sperrfrist von fünf Jahren. Da es sich um eine Entschädigung mit echten Eigenkapitalinstrumenten handelt, erfolgt keine Folgebewertung. Ein allfälliger Abschlag wird bei der Erfüllung über die Position «Personalaufwand» verbucht. Die Differenz bei der Erfüllung der Mitarbeiterbeteiligungs - pläne wird über die Kapital reserve verbucht. Weiterführende Angaben zur Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligungspläne können dem Vergütungsbericht entnommen werden. Erfassung der Geschäftsvorfälle Alle bis zum Bilanzstichtag abgeschlossenen Geschäfte werden am Abschlusstag (Trade Date Accounting) in den Büchern der Bank erfasst und gemäss den vorstehend aufgeführ - ten Grundsätzen bewertet. Behandlung überfälliger Zinsen Überfällige Zinsen und entsprechende Kommissionen werden nicht als Zinsertrag verein - nahmt. Als solche gelten Zinsen und Kommissionen, die seit über 90 Tagen fällig, aber nicht bezahlt sind. Im Fall von Kontokorrentlimiten gelten Zinsen und Kommissionen als über - fällig, wenn die erteilte Kreditlimite seit über 90 Tagen überschritten ist. Ab diesem Zeit - punktwerden diekünftig auflaufenden Zinsen undKommissionen solangenichtmehrder Erfolgsposition «Zins- undDiskontertrag» gutgeschrieben, biskeine verfallenen Zinsen län- ger als 90 Tage ausstehend sind. Überfällige Zinsen werden nicht rückwirkend storniert. Die Forderungen aus den bis zum Ablauf der 90-Tage-Frist aufgelaufenen Zinsen (fällige, nicht bezahlte Zinsen und aufgelau - fene Marchzinsen) werden über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» abgeschrieben. Fremdwährungsumrechnungen Transaktionen in Fremdwährungen werden zu den jeweiligen Tageskursen verbucht. Am Bilanzstichtag werden Aktiven und Passiven zu Stichtagskursen (Mittelkurs des Bilanzstich - tags) umgerechnet. Für Beteiligungen, Sachanlagen und immaterielle Werte werden histo - rische Umrechnungskurse verwendet. Der aus der Fremdwährungsumrechnung resultie - rende Kurserfolg wird unter der Position «Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option» verbucht. Für die Währungsumrechnung wurden die folgenden Kurse verwendet: Währung 2025 2024 USD 0,7926 0,9050 EUR 0,9307 0,9404 Behandlung der Refinanzierung der im Handelsgeschäft eingegangenen Positionen Refinanzierungskosten fürdasHandelsgeschäft werden demHandelserfolg nicht belastet. Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Es wurden keine wesentlichen Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrund - sätzen vorgenommen. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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34 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 3. Risikomanagement Das Eingehen von Risiken ist integraler Bestandteil der Banktätigkeit. Während systemische Risiken, alsoRisiken, diedasganzeBanksystem oderwichtige Teiledavon betreffen, von derZugerKantonalbank nichtdirekt beeinflusst werden können, beobachtet siederenEnt- wicklung jedoch aufmerksam. Das konzernweite Risikomanagement stellt sicher, dass Ver - änderungen frühzeitig erkannt und eigene Risiken umsichtig gesteuert werden. SY ST EMRISIKE N Kreditrisike n – Kreditrisiko Kunden – Kreditrisiko Banken – Kreditrisiko Finanzanlagen – Länderrisiko Operationelle Risike n – Interner und externer Betrug – Arbeitsplatz – Kunden, Produkte und Geschäftspraktiken – Sachschade n – Geschäftsunterbrüche und Systemausfälle – Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagemen t Marktrisiken Banken- und Handelsbuc h – Zinsänderungsrisiko – Währungsrisiko – Aktienkursrisiko – Edelmetallrisiko Liquiditäts- und Refinanzierungsrisike n – Refinanzierungsrisiko – Terminrisiko – Abrufrisik o – Marktliquiditätsrisiko REPUTATIONSRISIKEN STRATEGISCHE RISIKEN Die vom Bankrat verabschiedete Gesamtrisikopolitik bildet die Grundlage sämtlicher Regel - werke und Weisungen, die sich mit den verschiedenen Risiken der Zuger Kantonalbank befassen. Zusammen mit dem Reglement über die konsolidierte Aufsicht stellt sie das zen - trale Element des konzernweiten Risikomanagements dar. Die Gesamtrisikopolitik und die weiterführenden Risikopolitiken definieren, in welchem Umfang Risiken eingegangen wer- dendürfenundwieihreIdentifikation, Messung, Beurteilung, Steuerung undÜberwachung erfolgt. Die Risiken werden dabei in Risikokategorien unterteilt: Kreditrisiken, Marktrisiken, Liquiditäts- undRefinanzierungsrisiken, operationelle RisikensowieReputationsrisiken und strategische Risiken. Die Risiken aus dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) liegen hauptsächlich im Bereich der operationellen Risiken und werden in dieser Risikokategorie abgebildet. Auch ESG-Risiken bilden keine eigene Risikokategorie, sondern wirken als Risi - kotreiber innerhalb bestehender Risikokategorien. Klimabezogene Finanzrisiken, die ein wesentliches ESG-Risiko für die Bank darstellen, sind vollständig in das Risikomanagement der Bank integriert. Die Offenlegung zum Risikomanagement über klimabezogene Finanz- risiken erfolgt entlang der Empfehlungen der Taskforce on Climate-related Financial Dis- closures im Nachhaltigkeitsbericht der Zuger Kantonalbank. Der Umgang mit Risiken gehört zu den Kernaufgaben der Zuger Kantonalbank. Oberstes Ziel der Risikopolitik des Konzerns ist die Sicherstellung einer erstklassigen Bonität und einer star - ken Reputation. Die Zuger Kantonalbank geht nur kalkulierbare, angemessen entschädigte Risiken ein und wahrt dabei sowohl die langfristige Entwicklung als auch die nachhaltige Si - cherstellung der erforderlichen Eigenmittel. Dazu legt der Bankrat jährlich die Risikokapazität und die Risikotoleranz fest und genehmigt pro Risikokategorie Risikolimiten. Die Risikotole - ranz berücksichtigt quantitative und qualitative Überlegungen hinsichtlich der wesentlichen Risiken, die die Bank zur Erreichung der strategischen Geschäftsziele sowie unter Berücksich - tigung der Kapital- und Liquiditätsplanung einzugehen bereit ist. Quartalsweise wird der Bank- ratüberdieEntwicklung derkonzernweiten Risiken sowieübergetroffeneEntscheideinfor- miert. Im Falle bedeutender Risikoentwicklungen wird der Bankrat zeitnah in Kenntnis gesetzt. Risikoorganisation Der Bankrat der Zuger Kantonalbank trägt die oberste Verantwortung für die Gesamtrisiko - politik, die konsolidierte Überwachung und das konzernweite Risikomanagement. Der Prü - fungs- und Risikoausschuss des Bankrats überprüft und beurteilt zuhanden des Bankrats die Gesamtrisikopolitik, das Reglement über die konsolidierte Aufsicht, die Risikokapazität und -toleranz sowie die Angemessenheit der Prozesse und Aktivitäten der Bank. Die Geschäftslei - tung trägt die Verantwortung für die Ausgestaltung und Umsetzung des konzernweiten Risiko- managements. Das operative Risikomanagement und die Risikokontrolle stellen für den Kon - zern zentrale Führungsaufgaben dar. Die Überwachung und die Steuerung der Risiken erfolgen auf Ebene Stammhaus und Konzern nach dem Konzept des Three Lines Model: Die erste Kontrolllinie bilden die ertragsorientierten Geschäftseinheiten, die die jeweiligen Risiken im Rahmen des Tagesgeschäfts überwachen und steuern. Aufgaben und Verantwortung der zweiten Kontrolllinie werden durch die organisatorisch von der Risikobewirtschaftung ge - trennten, unabhängigen Kontrollinstanzen Risikosteuerung/-überwachung sowie Recht und Compliance wahrgenommen, die das operative Risikomanagement überwachen und die er - tragsorientierten Geschäftseinheiten unterstützen. Die Organisationseinheiten Risikosteue - rung/-überwachung und Recht und Compliance nehmen ihre Funktion im Stammhaus wie auch auf konsolidierter Ebene wahr. Die dritte Kontrolllinie bildet die Interne Revision, die dem Bankrat unterstellt ist. Diese Funktion nimmt sie sowohl im Stammhaus als auch auf konsoli - dierter Ebene wahr. Zur Wahrung ihrer Aufgaben stehen der zweiten und dritten Kontrolllinie ein uneingeschränktes Auskunfts-, Zugangs- und Einsichtsrecht zu. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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35 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Übersicht über die Kernelemente des Risikomanagements des Konzerns Die Kernelemente des Risikomanagements sind: − Formulierung und konsequente Umsetzung einer umfassenden Risikopolitik − Verwendung standardisierter und marktüblicher Methoden und Ansätze zur Risikomessung und -steuerung − Laufende Überwachung der Risikosituation und Dokumentation in einem stufengerechten Berichtssystem − Allokation ausreichender finanzieller undpersoneller Ressourcen fürdenProzess des konzernweiten Risikomanagements − Implementierung wirksamer organisatorischer Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten undzurSicherstellung derUnabhängigkeit derKontrollorgane − Förderung des Risikobewusstseins auf allen Führungsstufen des Stammhauses und der Tochtergesellschaft Unabhängigkeitskriterien Bezüglich der Unabhängigkeitskriterien der Bankräte gemäss FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance –Banken» wird auf die Angaben unter Ziffer 3.«Corporate Gover- nance» verwiesen. Kreditrisiken Kreditrisiko Kunden DieÜberwachungderKreditrisikenerfolgtanhandeinesmehrstufigen,etabliertenProzesses: − Vertiefte Kreditprüfung zur Sicherstellung qualitativ hochstehender Kredit- entscheidungen − Begrenzung des Kreditrisikos durch Risikolimiten und laufende Überwachung der Risikopositionen durch Fachspezialisten − Portfolioüberwachung mittels Modellen, Szenarien und Stresstests und periodische Beurteilung der Entwicklung des gesamten Kreditportfolios Der Bankrat hat seine Kreditkompetenzen an die Geschäftsleitung delegiert. Der Kreditaus - schuss,dasCreditOfficeundfürStandardgeschäftedieFronteinheiten verfügenüberabge- stufte Kreditkompetenzen. Die Festlegung der Kompetenzstufe hängt dabei vom einzelnen Kreditgeschäft, vonderKreditbeziehung zurbetroffenenGruppe,vomungedecktenEngage- mentundvomRatingab.ImRahmendesTagesgeschäftsnimmtdasCreditOfficealsBestand- teil des Kreditprozesses eine wesentliche Funktion im Kreditrisikomanagement auf Stufe Ein - zelpositionen wahr und fungiert als Kreditentscheidungsinstanz. Stichprobenweise beurteilt dasCreditOfficezudemdiedurchdieFronteinheitenbewilligtenKreditengagements.DerBe- reich Risikosteuerung/-überwachung überwacht als unabhängige Kontrollinstanz das Kredit - portfolio mittels Kreditportfoliomodellierung, der Durchführung von Kredit-Stresstests, mit denen die Einflüsse vordefinierter makroökonomischer Szenarien auf das Kreditbuch ge- schätzt werden, sowie mit periodischen Ad-hoc-Analysen. Die Kreditverarbeitung sowie die Kreditkontrolle, wie zum Beispiel die Schlusskontrolle, und die Qualitätssicherung werden durch eine zentrale Kreditadministration durchgeführt. Die übergeordnete Gesamtrisikopolitik und die spezifische Kreditrisikopolitik der Zuger Kantonalbank bilden die Grundlage der Kreditrisikobewirtschaftung und -kontrolle. Sie de - finieren insbesondere die Anforderungen an die Kreditvergabe und -überwachung. Zent- rale Elemente sind dabei die klare Kenntnis des Kreditzwecks, die Integrität des Kunden sowie Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Verhältnismässigkeit des Geschäfts. Die Poli - tiken werden jährlich überprüft und durch Weisungen und Ausführungsbestimmungen sowie detaillierte Prozessbeschriebe ergänzt. 96 Prozent der Ausleihungen sind direkt oder indirekt durch Grundpfandrechte gesichert. Bei der Bonitätsbeurteilung, mit der die Kreditwürdigkeit und die Kreditfähigkeit beurteilt werden, steht das Rating im Mittelpunkt. Das Rating stellt die Risikoeinschätzung dar und prognostiziert die Ausfallwahrscheinlichkeit der einzelnen Kundenpositionen. Angewendet wird das Rating grundsätzlich auf alle Kreditkunden. Das Rating dient auch zur Festsetzung risikogerechter Konditionen. Die Zuger Kantonalbank verwendet zehn Rating-Klassen, wobei jede Klasse einer festen Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird. Die Rating-Systematik basiert auf mathema - tisch-statistischen Modellen, die den Kreditentscheid unterstützen. Bei der Beurteilung der finanziellen Faktoren stehen dieErtragskraft, dieAngemessenheit der Verschuldung und die Liquidität im Vordergrund. Bei kommerziellen Kunden bildet die Verschuldungskapazität die Grundlage der maxima - len Kredithöhe. Grundlage dafürist der nachhaltig erzielbare betriebliche freieCashflow. Auch bei der Beurteilung von Kreditengagements gegenüber Privatkunden wird die Trag - barkeit stärker gewichtet als die Sicherheiten. Jeder neuen Finanzierung im Grundpfand - kreditgeschäft liegt eine aktuelle Bewertung zugrunde. Bewertungen erfolgen in Abhängig - keit von der jeweiligen Objektnutzung. Die maximal mögliche Finanzierung wird durch die bankintern gültigen Belehnungssätze sowie durch die nachhaltige Tragbarkeit bestimmt. Amortisationen werden ent sprechend den Reglementen und unter Berücksichtigung der individuellen Risiko beurteilung festgelegt. Die Kreditpositionen und die Sicherheiten wer - den in einem bankintern festgelegten Rhythmus neu beurteilt und gegebenenfalls wert - berichtigt. Ergänzend kommtbeiderFinanzierung vonzurBilanzeinreichung verpflichteten Gegenparteien ein ereignisbasiertes Monitoring-System zum Einsatz, das relevante Ereig - nisse und Entwicklungen frühzeitig erkennt und in die laufende Überwachung einbindet. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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36 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Kreditrisiko Banken und Finanzanlagen Für Ausleihungen im Interbankengeschäft wird zur Bewirtschaftung der Gegenpartei- bzw. derAusfallrisikeneinmehrstufigesLimitensystemverwendet.DieZugerKantonalbankarbei- tet grundsätzlich nur mit Gegenparteien erstklassiger Bonität zusammen. Der Bereich Risiko - steuerung/-überwachung prüft die Limiteneinhaltung zeitnah. Die maximale Gegenpartei- limite ist dabei abhängig von der jeweiligen bankinternen Beurteilung der Gegenpartei. Marktrisiken Aufgrund des Geschäftsmodells der Zuger Kantonalbank stehen neben dem Kreditrisiko auch die Marktrisiken, insbesondere das Zinsänderungsrisiko, im Fokus. Marktrisiken um - fassen die Möglichkeit von Wertverlusten auf Positionen im Banken- und Handelsbuch, die durch nachteilige Veränderungen der preisbestimmenden Faktoren wie Aktien- oder Roh - stoffpreise, Zinssätze, Wechselkurse sowiederen jeweilige Volatilitäten entstehen können. Solche Wertschwankungen können sowohl Bilanzpositionen als auch Ausserbilanzgeschäf - tebetreffen. Zinsrisiken im Bankenbuch Die Zuger Kantonalbank ist hauptsächlich im klassischen Bilanzgeschäft tätig. Entsprechend könnenZinsänderungeneinenbeträchtlichenEinflussaufdieZinsmargehaben.DasZinsän- derungsrisiko resultiert dabei hauptsächlich aus den unterschiedlichen Laufzeiten und Fällig - keiten der Aktiv- und Passivpositionen. Die Messung und Steuerung der damit verbundenen Risiken erfolgen im Rahmen des Asset and Liability Management (ALM) durch das ALM-Komi - tee (ALCO). Dabei wird innerhalb der Vorgaben der Gesamtrisiko- und der Marktrisikopolitik gehandelt.DiesePolitikendefinierendieGovernance-Strukturen,regelndasManagementder Zinsrisiken und legen die Risikotoleranz der Bank fest. Das ALCO setzt sich aus den Mitgliedern der Geschäftsleitung zusammen und hat die Möglichkeit, zusätzliche Mitglieder zu benennen oder bei Bedarf Fachspezialisten hinzuzuziehen. Mindestens monatlich wird das Zinsände - rungsrisikoaufgrundvonEinkommens-undWerteffektensowiemitdynamischdurchgeführ- ten Simulationen für verschiedene Stress-Szenarien beurteilt. Je nach Einschätzung nimmt das ALCOentsprechendeAbsicherungsmassnahmeninnerhalbdervomBankratdefiniertenRisi- kolimiten und der Absicherungsstrategie vor. Zu diesem Zweck werden unter anderem deriva- tive Finanzinstrumente eingesetzt. Die Kernkapitalsensitivität mit dem grössten Marktwertver- lust der sechs standardisierten Zinsschockszenarien der FINMA betrug per 31. Dezember 2025 –2,03 Prozent. Diese Zahl besagt, dass der Marktwert der Aktiven und Passiven bei einem par - allelen Zinsanstieg von 150 Basispunkten im Verhältnis zum Kernkapital um 2,03 Prozent sinkt. Die Abbildung der variablen Positionen erfolgt mittels Replikationsmodell, wobei die Duration der variablen Passiven je nach Produkt zwischen 1,7 und 2,9 Jahren liegt. Das Replikationsmo - dell wird jährlich durch den Bereich Risikosteuerung/-überwachung überprüft und im Rhyth - mus von drei Jahren umfassend validiert. Die Resultate der Überprüfung und der Validierung sowiedieÄnderungenderwesentlichenModellparameterwerdendurchdenPrüfungs-und Risikoausschuss des Bankrats abgenommen. Marktrisiken im Handelsbuch Der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten erfolgt hauptsächlich für Kunden; die Aktivi - täten für eigene Rechnung sind bescheiden und beschränken sich auf Absicherungs geschäfte im Zusammenhang mit Nostro-Positionen sowie auf Transaktionen im Zusammenhang mit dem Bilanzstrukturmanagement. Die Bank übt keine Market-Maker-Aktivitäten aus. Für das eigene Wertschriftenportfolio bestehen detaillierte Limiten. Das Einhalten der Limi - ten und die Entwicklung der Marktrisiken im Devisen-, Sorten- und Edelmetallgeschäft werden ebenfalls laufend überwacht. Währungsrisiken sind bei der Zuger Kantonalbank nur in sehr geringem Ausmass vorhanden. Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko In der Ausgestaltung des Liquiditätsmanagements orientiert sich die Zuger Kantonalbank an den regulatorischen Bestimmungen der FINMA, den Vorgaben des Bankrats in der Gesamt - risikopolitik sowiederspezifischen Liquiditätsrisikopolitik. Diekurz-,mittel-undlangfristige Liquiditätssteuerung ist im bankweiten Risikomanagementprozess integriert. Für den Fall akuter Liquiditätsengpässe besteht ein Notfallkonzept, das regelmässig aktualisiert wird. Die Überwachung der Liquidität erfolgt in der Verantwortung des ALCO. Bestandteil der Rappor - tierung sind unter anderem die kurzfristige Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR). Zur Optimierung des Liquiditätsmanagements werden LCR-Prognosen für die kommenden Monate erstellt, die bei Bedarf täglich berechnet werden können und verschiedene Szenarien berücksichtigen. Ausführungen zudenLiquiditätsrisiken sindimOffenlegungsbericht (Publikation erfolgtbis spätestens Ende April 2026) zu finden. Monatlich werden zudem Liquiditätsstresstests durchgeführt, wobeibank-undmarktspezifische Szenarien gerechnet werden. Operationelle Risiken und Resilienz MitoperationellenRisikenwirddieGefahrvonfinanziellenVerlustenbezeichnet,diealsFolge von Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen oder Systemen, des un - angemessenen Handelns von Mitarbeitenden oder von durch sie begangenen Fehlern sowie aufgrund externer Ereignisse eintreten können. Eingeschlossen sind Rechts- und Compliance- Risiken,soweitsiezudirektenfinanziellenVerlustenführen.DieReputationsrisikenwerdenim Rahmen der Erhebung und der Beurteilung der operationellen Risiken mitberücksichtigt. Die Zuger Kantonalbank steuert operationelle Risiken, die Wirksamkeit des internen Kont - rollsystems sowie die betriebliche Resilienz auf Basis eines übergreifenden, integrierten Governance- und Sicherheitsrahmens. Dieser stützt sich auf regulatorische Anforderungen wiedasFINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken undResilienz –Banken». Die drei zentralen Elemente, Operationelles Risikomanagement (ORM), Internes Kontrollsystem (IKS) sowie Business Continuity Management und Resilienz (BCM), gewährleisten gemein - sam ein hohes Mass an Betriebssicherheit, Robustheit und Wiederherstellungsfähigkeit. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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37 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Damit stellt die Zuger Kantonalbank sicher, dass: − ein umfassendes Rahmenkonzept in Form der vom Bankrat jährlich genehmigten Gesamtrisikopolitik sowie einer darauf abgestützten operationellen Risikopolitik besteht; − die operationellen Risiken aus Produkten, Prozessen, Systemen, Modellen und Drittparteien systematisch identifiziert, gemessen, beurteilt, gesteuert undüberwacht werden; − diekritischen Funktionen derBanksowiederen Unterbrechungstoleranzen definiert, dokumentiert und regelmässig überprüft werden; − klare Verantwortlichkeiten, Eskalationswege und Berichterstattungsmechanismen für operationelle Risiken und Resilienz festgelegt sind; − eine angemessene und sichere IT-Infrastruktur betrieben wird, die die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der kritischen Daten und Systeme sicherstellt; − ein unternehmensweiter Ansatz zur Sicherstellung der operationellen Resilienz sowie der Business Continuity und des Krisenmanagements bei Geschäftsunterbrüchen implementiert ist. Die operationelle Risikopolitik bildet die Grundlage für eine angemessene Organisation des Managements der operationellen Risiken. Sie wird durch eine Weisung sowie die dazu- gehörenden methodischen Grundlagen zum operationellen Risikomanagement konkreti - siert. Diese Vorgaben regeln insbesondere die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems (IKS), die anzuwendenden Methoden zur Risikoidentifikation und -beurteilung sowie die Umsetzung risikomindernder Massnahmen. Risikotoleranz und Risikomessung Die Risikotoleranz der Zuger Kantonalbank richtet sich nach ihrer strategischen Ausrich - tung und dem Geschäftsmodell. Sie berücksichtigt Risiken aus verschiedenen Tätigkeiten, Kundensegmenten und Ländern, aus dem Produktangebot, aus der IT- und der Prozess - landschaft sowie aus dem Einsatz von Technologien und Outsourcing. Die Bank misst ihre operationellen Risiken mittels eines modellbasierten Verfahrens zur periodischen Ermittlung des operationellen Risikokapitals auf der Basis quantitativer Exper - tenschätzungen. DasModell bestimmt quartalsweise dasoperationelle Risikoprofil alsma- ximalzuerwartenden Verlust innerhalb einesdefinierten Zeithorizonts beieinembestimm- tenKonfidenzniveau. Das ermittelte Risikoprofil dientder Überwachung der festgelegten Risikotoleranz sowie der Abschätzung der Mindesteigenmittel für operationelle Risiken. Die Modellannahmen und -parameter werden regelmässig überprüft, validiert und gemäss den Vorgaben der Gesamtrisikopolitik rapportiert. Die quantitative Risikotoleranz ist der vomBankrat festgelegte Höchstbetrag, dendasRisikoprofil nicht überschreiten darf. Wesentliche inhärente Risiken Die Bank ist wesentlichen inhärenten Risiken aus den Bereichen IT- und Cyberrisiken, Ab- wicklungs- und Prozessrisiken, externer und interner Betrug sowie Geschäftsunterbrüche ausgesetzt. Dazuzähleninsbesondere unberechtigte externe Zugriffe aufIT-Systeme, Risi- ken im Zusammenhang mit IT-Providern, IT-Outsourcing sowie IT-Infrastrukturen. Weitere wesentliche Risiken bestehen inDatenabfluss, Datenvernichtung oder unberechtigtem Zu- griff. DieseRisiken können zudirekten finanziellen Verlusten, Ertragsausfällen infolge von Geschäftsunterbrüchen sowie zu Reputationsschäden führen. Verfahren, Prozesse und Funktionen Die operationellen Risiken werden im Rahmen einer strukturierten jährlichen Selbstanalyse systematisch identifiziert, analysiert und bewertet, die der Bereich Risikosteuerung/-über- wachung gemeinsam mit den Risikoverantwortlichen auf der Basis der Geschäfts- und Un - terstützungsprozesse durchführt. Die Risiken werden einheitlich kategorisiert und in einer Softwarelösung fürGovernance, Risk undCompliance (GRC)erfasst. Bei derRisikoidentifi - kation und -einschätzung werden sowohl interne wie auch externe Ereignisse (Vorfälle, Ver - luste und Beinaheverluste) mitberücksichtigt. Die Ereignisse werden im Rahmen des Ereig - nismanagements erfasst und kategorisiert. Die Bank verzeichnete keine wesentlichen Verlustereignisse. Zudem beobachtet die Bank aufmerksam die Vorgehensweise und Häu - figkeit vonBetrugsfällen aufdem Markt, insbesondere im Zusammenhang mitE-Banking- Transaktionen und transaktionsbasierten Diensten wie TWINT. Basierend auf den Risikoeinschätzungen müssen durch die Risikoverantwortlichen Mass - nahmen definiert werden. DieDefinition derMassnahmen erfolgt anhand derBewirtschaf - tungsstrategien Vermeiden, Reduzieren, Akzeptieren und Transferieren. Die Massnahmen richten sich nach der Höhe der Eintrittswahrscheinlichkeit und nach dem Schadenausmass und erfolgen in Abstimmung mit der Risikotoleranz und den Limiten. Steuerungsmassnah - menfliessen alsKontrollen insIKSmitein. Die Zuger Kantonalbank verwendet für das Management der operationellen Risiken eine zentrale und integrierte Softwarelösung (GRC) zur Steuerung von Governance, Risk und Compliance. Damit werden unter anderem dieidentifizierten Risiken, diefestgelegten Kon- trollen, das Third Party Risk Management (TPRM), das Business Continuity Management (BCM) sowie Vorfälle und Verluste zentral verwaltet. DieIdentifikation neuerRisikenfindetvorderEinführung unddenÄnderungen vonProduk- ten, Prozessen und Systemen sowie im Rahmen des ordentlichen ORM-Prozesses mindes - tens jährlich statt. Jedes Risiko wird dabei mindestens einer verantwortlichen Person zu - geordnet, die die Rolle als Risikoverantwortlicher wahrnimmt. 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38 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Auf allen Hierarchiestufen wird ein hohes Risikobewusstsein gefördert. Klare Verantwort - lichkeiten stellen sicher, dass risikomindernde Massnahmen im Prozessmanagement und im konzernweiten internen Kontrollsystem umgesetzt werden. Business Continuity Management (BCM) Ziel des BCM-Prozesses ist es, die Fortführung und Wiederherstellung von kritischen Ge - schäftsprozessen und Dienstleistungen nach einem unerwarteten Ereignis oder einer Stö - rung sicherzustellen. Hierzu werden Abhängigkeiten zwischen kritischen Funktionen, Pro - zessen undRessourcen systematisch identifiziert unddokumentiert. Die Kritikalität der Geschäftsprozesse sowie die diesen zugrunde liegenden kritischen Res - sourcen (Personal, Einrichtungen, IT-Systeme/-Infrastruktur, Informationen und Abhängig - keiten) werden im Rahmen einer jährlich durchgeführten Business-Impact-Analyse ermit - telt. Auf dieser Grundlage werden für die als kritisch eingestuften Prozesse spezifische Business-Continuity-Pläne ausgearbeitet. Diese legen die erforderlichen Vorgehensweisen, Wiederherstellungsoptionen sowie Ersatzressourcen fest, um die Kontinuität sicherzustel - len und eine rasche Wiederaufnahme der kritischen Prozesse zu ermöglichen. In einem Krisenfall genügen die üblichen Entscheidungs- und Organisationsstrukturen nicht mehr. ImKonzept «Krisenstab» sinddienotwendigen Strukturen undVerantwortlich - keiten geregelt. Das Krisenhandbuch regelt Abläufe und Massnahmen, mit denen die Zuger Kantonalbank auf Krisen und Notfälle vorbereitet ist und diese systematisch bewältigt. Operationelle Resilienz Operationelle Resilienz beschreibt die Fähigkeit der Bank, die kritischen Funktionen auch bei Unterbrechungen innerhalb definierter Toleranzen aufrechtzuerhalten oder rasch wiederherzustellen. Die Zuger Kantonalbank identifiziert und überwacht ihre kritischen Funktionen sowie deren Abhängigkeiten systematisch und überprüft die Einhaltung der Unterbrechungstoleranzen. Der Bankrat genehmigt die kritischen Funktionen und Unter- brechungstoleranzen jährlich und überwacht die operationelle Resilienz auf Basis der jähr - lichen Berichterstattung. Berichterstattung zu operationellen Risiken Die Geschäftsleitung und der Bankrat werden vierteljährlich über die operationellen Risi - ken und das Business Continuity Management (BCM) informiert. Die Berichterstattung um - fasst insbesondere dieErgebnisse derdurchgeführten Workshops zurRisikoidentifikation und zum Internen Kontrollsystem (IKS), Risiken mitsignifikantem Risikopotenzial, die Ent- wicklungvonDifferenzen undVerlusten, eingetretene Vorfälle,relevanteexterneEreignisse sowie wesentliche Aspekte zu IT-Security und Outsourcing. Ergänzend wird jährlich ein de - taillierter Bericht zu den operationellen Risiken erstellt. Strategische Risiken DieDefinition derstrategischen Ausrichtung, derstrategischen Zieleund damit auch der Risikosteuerung obliegt dem Bankrat. Er bestimmt die Strategie und legt das konzernweite Risikomanagement fest. Den strategischen Risiken trägt die Bank mit einem jährlichen Strategieprozess und der rollenden Aktualisierung der Mittelfristplanung Rechnung. Reputationsrisiken DurchdieVerschlechterung desAnsehens derBankinderÖffentlichkeit undinsbesondere bei den Kunden, den Mitarbeitenden oder beim Eigentümer können sich die Erträge der Bank verringern oder Verluste entstehen. Von den Auswirkungen eines Reputationsscha - dens sind sowohl die Strategie und deren Umsetzung wie auch die gesamte operative Tätig - keit betroffen. Deshalb schenkt die Zuger Kantonalbank der Identifikation potenzieller Re- putationsrisiken im Strategieprozess und im Rahmen der Erhebung der operationellen Risiken grosse Beachtung. Auslagerung von Geschäftsprozessen (Outsourcing / Third Party Risk Management) Die Zuger Kantonalbank überträgt Dritten die selbstständige und dauerhafte Erbringung be - stimmter Leistungen. Durch entsprechende Vorgaben stellt die Bank sicher, dass Auslagerun - gen sowie die Bewirtschaftung und Überwachung dieser Leistungen nach klar definierten Regeln erfolgen und eine geeignete Organisation mit klaren Verantwortlichkeiten besteht. Durch das Third Party Risk Management (TPRM) werden bei der Zuger Kantonalbank poten - zielle Risiken, die aus Geschäftsbeziehungen mit externen Parteien entstehen, systematisch identifiziert, bewertetundgesteuert.ZudiesenDrittparteien zählenbeispielsweise Lieferan- ten, Dienstleister, Partner, Berater oder andere externe Organisationen, mit denen die Bank zusammenarbeitet. Ziel des TPRM ist es, Risiken im Zusammenhang mit diesen Partnern frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Die Zuger Kantonalbank hat die Informatikdienstleistungen ihrer Bankenplattform an die Swisscom (Schweiz) AG ausgelagert. Das Unternehmen Finastra Switzerland GmbH betreibt für die Zuger Kantonalbank die Applikationen für die Anbindung an nationale und interna - tionale Zahlungsverkehrssysteme. Zudem wurden die Verarbeitungsprozesse im Zahlungs - verkehr und im Wertschriftengeschäft sowie der Druck und der Versand (Massen-Output) an die Swisscom (Schweiz) AG ausgelagert. Ein Outsourcing an die Sygnum Bank AG besteht ausserdem für die Abwicklung und Verwahrung der Kryptowährungen. Per 31. Dezember 2025 betrug das entsprechende Volumen 41,7 Mio. (Vorjahr: 43,4 Mio.). Zusätzlich wird die Microsoft Cloud als Kommunikationslösung und für Auswertungen verwendet. Die gegen - seitigen Leistungspflichten und weitere vertragliche Aspekte wurden im Sinne der Vor- schriften der Finanzmarktaufsicht FINMA in Betriebsverträgen detailliert geregelt. Sämt- liche in der Leistungserbringung involvierten Mitarbeitenden der Dienstleister sind dem Bankkundengeheimnis unterstellt, womit die Vertraulichkeit gewahrt wird. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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39 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 4. MethodenzurIdentifikationvonAusfallrisikenund zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs Kredite werdendurchdieKundenberater laufend unddurchdieBereiche CreditOfficeund Risikosteuerung/-überwachung periodisch sowie risikoorientiert überwacht. Diese Über- wachung erstreckt sich auf die Bonität des Kreditnehmers, die Werthaltigkeit der Sicher - heiten, die pünktliche Zahlung von Zinsen und Amortisationen sowie auf die Einhaltung der Kreditlimiten und der vertraglichen Vereinbarungen. Absehbar gefährdete Positionen mit einem konkreten Verlustpotenzial werden speziell mittels einer Watchlist überwacht, und eswerden risikomindernde Massnahmen getroffen. Einzelwertberichtigungen Gefährdete Forderungen, das heisst Kundenengagements, bei denen es unwahrscheinlich ist,dassderSchuldner seinenzukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann,werdenauf Einzelbasis bewertet, und die Wertminderung wird durch Einzelwertberichtigungen abge - deckt. Die Wertminderung bei gefährdeten Forderungen bemisst sich nach der Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem voraussichtlich einbringbaren Betrag. Als voraussichtlich einbringbarer Betrag der Deckung gilt der Liquidationswert (geschätzter realisierbarer Veräusserungswert abzüglich Halte- und Liquidationskosten). Dabei wird im - mer das gesamte Engagement des Kunden bzw. der wirtschaftlichen Einheit auf vor- handene Gegenparteirisiken geprüft. Bei Einleitung von Rechtshandlungen werden die Positionen zinslos gestellt. Für überfällige Zinsen, deren Zinseingang gefährdet ist, werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Wenn eine Forderung als ganz oder teilweise unein - bringlich eingestuft oder ein Forderungsverzicht gewährt wird, erfolgt die Ausbuchung der Forderung zulasten der entsprechenden Wertberichtigung. Sofern Wiedereingänge aus be - reits in früheren Perioden abgeschriebenen Forderungen nicht gleichzeitig für andere gleichartige Wertkorrekturen verwendet werden können, werden sie über die Position «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» der Erfolgsrechnung gutgeschrieben. Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken Bildung von Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken Jedes Kreditgeschäft enthält ein inhärentes Ausfallrisiko. Wertberichtigungen auf inhären - ten Ausfallrisiken werden für nicht gefährdete Positionen unter Berücksichtigung der er - warteten längerfristigen Entwicklung der Kreditportfolioqualität gebildet respektive aufge - löst. Die angewandte Methode basiert auf dem Expected-Loss-Ansatz (Aus fall wahr- scheinlichkeit auf Basis historischer Daten pro Rating-Klasse) und berücksichtigt zusätzlich bankinterne Szenarioberechnungen auf dem Kreditportfolio, makroökonomische Entwick - lungen, allfällige Marktverwerfungen sowie Eventrisiken. Ermittlung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken und Multiplikator Die Ermittlung der Wertberichtigungen erfolgt auf Stufe Einzelkreditengagement (Bean - spruchung per Stichtag). Ausserbilanzpositionen werden nicht berücksichtigt. Die Verbu - chung erfolgt als Abzug auf Einzelkreditebene in der jeweiligen Bilanzposition. Grundlage bildet der erwartete Verlust. Der erwartete Verlust basiert auf einer ratingabhängigen, ein - jährigen Ausfallrate (Probability of Default), multipliziert mit einer von der Besicherung ab - geleiteten Ausfallquote im Verlustfall (Loss Given Default). Die Zuger Kantonalbank orien - tiert sich zur Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken an einem Verlust, der innerhalb eines Jahres zu erwarten ist. Zur Berücksichtigung prospektiver Entwicklungen wird der erwartete Verlust mit einem bank - intern definierten Multiplikator gewichtet. Der derzeit angewendete Multiplikator beträgt 4,5 (Vorjahr 3,5). Dieser Wert wird regelmäs - sig überprüft und bei Bedarf angepasst, sofern sich die Risikolage oder die Erwartungshal - tung wesentlich verändert. Der Multiplikator setzt sich aus einem Basisfaktor sowie einem Zuschlag zusammen: − Der Basisfaktor berücksichtigt die zeitverzögerte Wirkung makroökonomischer Veränderungen auf das Kreditportfolio und basiert auf einer Betrachtungsperiode von rund zwei Jahren. − DerZuschlag dient zurAbdeckung erhöhter Unsicherheiten, diesichausspezifischen wirtschaftlichen, geopolitischen oder regulatorischen Rahmenbedingungen ergeben können. Die Festlegung des Multiplikators erfolgt auf Basis interner Einschätzungen und Analysen, insbesondere: − Ergebnisse regelmässig durchgeführter Kredit-Stresstests, in denen unterschiedliche makroökonomische Szenarien modelliert werden (z. B. Zinsentwicklungen, BIP-Wachs - tum, Arbeitsmarktindikatoren, Immobilienpreise); − qualitative Beurteilung durch Experten, insbesondere zu Eventrisiken und Markt- verwerfungen; − Einschätzung der mittelfristigen Entwicklung der Kreditportfolioqualität. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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40 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Verwendung und Wiederaufbau der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken können insbesondere in einer Krisensituation für die Bildung von Einzelwertberichtigungen auf gefährdeten For - derungen und für Rückstellungen für Ausfallrisiken von Ausserbilanzgeschäften verwendet werden, ohne dass die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sofort wieder aufgebaut werden. Die Bank evaluiert bei einem ausserordentlich hohen Be - darf an Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, ob sie die gebildeten Wert - berichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken zur Deckung der notwen- digen Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen verwenden will. Als ausserordentlich hoch wird der Bedarf an Einzelwertberichtigungen und -rückstellungen angesehen, wenn dieser 3 Prozent der Position «Brutto-Erfolg Zinsengeschäft» übersteigt. Im Berichtsjahr wurden die gebildeten Wertberichtigungen und Rückstellungen nicht zur Deckung von Ein - zelwertberichtigungen und -rückstellungen verwendet. Unterdeckung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken Führt die Verwendung von Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfall - risiken ohne sofortigen Wiederaufbau zu einer Unterdeckung, wird diese Unterdeckung innerhalb von maximal fünf Geschäftsjahren durch einen Wiederaufbau beseitigt. Aus der Verwendung zur Abdeckung von erforderlichen Einzelwertberichtigungen und -rückstellun - gen besteht derzeit keine Unterdeckung der Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken. Bilanzierung und Verbuchung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken Die Einzelwertberichtigungen und die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken wer - den von den entsprechenden Aktivpositionen der Bilanz in Abzug gebracht. Gefährdete Forderungen werden wiederum als vollwertig eingestuft, wenn die ausstehenden Kapital - beträge und Zinsen wieder fristgerecht gemäss den vertraglichen Vereinbarungen und wei - teren Bonitätskriterien erfüllt werden. Auflösungen oder Bildungen von Wertberichtigun - gen werden erfolgswirksam über diePosition «Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft» vorgenommen. 5. Bewertung der Deckungen Hypothekarisch gedeckte Kredite Die Bewertung der Sicherheiten erfolgt nach einheitlichen, objektbezogenen Kriterien und einschlägig anerkannten Bewertungsstandards unter Berücksichtigung regulatorischer Vor - gaben. IndieBewertung derImmobilien fliessen neben Objekteigenschaften auch dieNut- zungsart und relevante Grundbucheintragungen mit ein. Die Bank bewertet ihre Grundpfandsicherheiten periodisch nach einem risikoorientierten Ansatz. Bei Renditeobjekten und kommerziellen Finanzierungen ist der Ertragswert mass - gebend. Wohnliegenschaften werden mehrheitlich mit einem anerkannten hedonischen Bewertungsmodell geschätzt. Die übrigen Immobilienbewertungen werden durch Schät - zungsexperten der Bank durchgeführt. Diese verfügen über einen Fachausweis als Immo- bilienbewerter oder über eine gleichwertige Ausbildung. Kredite mit Wertschriftendeckung Für Lombardkredite und andere Kredite mit Wertschriftendeckung werden vor allem über - tragbare Finanzinstrumente (wie Anleihen und Aktien) entgegengenommen, die liquide sind und aktiv gehandelt werden. Ebenfalls akzeptiert werden übertragbare strukturierte Produkte, für die regelmässig Kursinformationen zur Verfügung stehen. Die Bank wendet Abschläge auf die Marktwerte an, um den Belehnungswert zu ermitteln. Kriterien für Abschläge sind unter anderem Marktgängigkeit, Liquidität, Domizil, Währung und dieDiversifikation der Wertschriften. Aufgrund dieser Abschläge soll dasverbundene Marktrisiko abgedeckt werden. Je risikoreicher die Deckung, desto höher ist der Abschlag und desto niedriger der Beleh - nungswert. Im Rahmen der Risikoüberwachung werden die Deckungen laufend überwacht. Eigenkapitalvorschriften Die Informationen gemäss den Offenlegungsvorschriften der Eigenmittelverordnung fin- den Sie auf www.zugerkb.ch/finanzberichte. Auf Anfrage stehen diese Informationen auch in gedruckter Form zur Verfügung. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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41 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung 6. Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zu Absicherungszwecken und in ge - ringem Umfang im Auftrag von Kunden eingesetzt. Der Abschluss in derivativen Finanzins - trumenten erfolgt ausschliesslich durch speziell bezeichnete Händler. Die Bank übt keine wesentliche Handelstätigkeit und somit auch keine Market-Maker-Tätigkeit aus. Es wird sowohl mit standardisierten als auch mit OTC-Instrumenten für eigene und für Kunden - rechnung gehandelt, dies vor allem in Instrumenten für Zinsen, Währungen, Beteiligungs - titel/Indices. Es werden keine Kreditderivate-Transaktionen ausgeführt oder gehalten. De - rivative Finanzinstrumente werden von der Bank im Rahmen des Risikomanagements zur Absicherung von Zins- und Fremdwährungsrisiken, inklusive Risiken aus vertraglich auf die Zukunft abgeschlossenen Transaktionen, eingesetzt. Absicherungsgeschäfte werden aus - schliesslich mit externen Gegenparteien getätigt. Kundengeschäfte in Derivaten werden mit externen Gegenparteien back-to-back abge - schlossen, sodass der Bank keine Marktrisiken entstehen. Die Fremdwährungsbestände, im Wesentlichen Kundeneinlagen in den Hauptwährungen EUR und USD, werden rollend mittels Devisenterminkontrakten in Schweizer Franken ge - swappt. Anwendung von Hedge Accounting Arten von Grund- und Absicherungsgeschäften Die Bank setzt Hedge Accounting vor allem im Zusammenhang mit folgender Geschäftsart ein: Grundgeschäft Absicherung mittels Zinsänderungsrisiken aus zinssensitiven Forderungen und Verpflichtungen im Bankenbuch Zinssatzswaps Zusammensetzung von Gruppen von Finanzinstrumenten Die zinssensitiven Positionen im Bankenbuch werden in verschiedenen Zinsbindungsbän - dern gruppiert und entsprechend mittels Makro-Hedges abgesichert. Grosse zinssensitive Abschlüsse im Bankenbuch (v. a. Forderungen gegenüber Kunden, Hypothekarforderungen auf derAktivseite undlangfristige Refinanzierungstransaktionen) können auf Beschluss des ALCO mittels Mikro-Hedges abgesichert werden. Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Absicherungsgeschäften Zum Zeitpunkt, zu dem ein Finanzinstrument als Absicherungsbeziehung eingestuft wird, dokumentiert die Bank die Beziehung zwischen Absicherungsinstrument und gesichertem Grundgeschäft. Sie dokumentiert unter anderem die Risikomanagementziele, die Risiko - strategie für die Absicherungstransaktionen und die Methoden zur Beurteilung der Wirk - samkeit (Effektivität) der Sicherungsbeziehung. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwi- schen Grund- und Absicherungsgeschäft wird im Rahmen desEffektivitätsnachweises bei Geschäftsabschluss beurteilt. MessungderEffektivität Eine Absicherung gilt als wirksam, wenn im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllt sind: − Die Absicherung wird beim erstmaligen Ansatz sowie mindestens an jedem Bilanzstich - tag als wirksam eingeschätzt. − Zwischen Grund- und Absicherungsgeschäft besteht ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang. − Die Wertänderungen von Grundgeschäft und Absicherungstransaktion sind im Hinblick aufdasabgesicherte Risiko gegenläufig. Die Effektivität der abgesicherten, festverzinslichen Positionen wird monatlich überprüft. Die Effektivität vonHedges wird dadurch sichergestellt, dass zudenAbsicherungspositio - nen jeweils im entsprechenden Zinsbindungsband immer mindestens der gleiche Nominal - betrag und ein entgegengesetztes Zinsänderungsprofil vorliegen. Bei Anpassungen oder Auflösung vonGrundgeschäften, diemitHedgesabgesichert sind,wirddasDerivatgeschäft ebenfalls beurteilt und gegebenenfalls angepasst. Sobald eine Absicherungstransaktion die Kriterien derEffektivität nicht mehrerfüllt, wirdsieeinemHandelsgeschäft gleichgestellt und der Effekt aus dem unwirksamen Teil über die Position «Erfolg aus dem Handels- geschäft und der Fair-Value-Option» verbucht. In der Erfolgsrechnung 2025 wurde keine Ineffektivität vonAbsicherungstransaktionen verbucht.
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42 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung 7. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen mass - geblichen Einfluss aufdieVermögens-, Finanz- undErtragslage derBankper31.Dezember 2025 haben. 8. Informationen zu Bilanz, Ausserbilanzgeschäft und Erfolgsrechnung Entsprechend dem Erläuterungsbericht zum FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungs - legung – Banken» (Seite 34) können Positionen und Tabellen der Jahresrechnung ohne Saldo weggelassen werden. Die Zuger Kantonalbank macht davon Gebrauch und verzichtet auf das Publizieren von Positionen und Tabellen ohne Salden. Die Nummerierung der Ta - bellen im vorliegenden Geschäftsbericht erfolgt deshalb nicht immer fortlaufend, sondern richtet sich im Sinne einer klaren Vergleichbarkeit an den Vorgaben des erwähnten FINMA- Rundschreibens aus.
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43 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 2. Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften in 1’000 CHF (gerundet) Deckungsart Hypothekarische Deckung Andere Deckung Ohne Deckung Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) Forderungen gegenüber Kunden 286’166 109’931 538’683 934’780 Hypothekarforderungen Wohnliegenschaften 12’475’100 2’605 12’477’705 Büro- und Geschäftshäuser 700’072 700 700’772 Gewerbe und Industrie 1’036’046 5’600 1’041’646 Übrige 264’173 700 264’873 Total Ausleihungen (vor Verrechnung mit den Wertberichtigungen) 14’761’557 109’931 548’288 15’419’776 Vorjahr 14’957’041 174’921 607’307 15’739’269 Total Ausleihungen (nach Verrechnung mit den Wertberichtigungen) 14’717’130 109’697 496’056 15’322’884 Vorjahr 14’915’115 173’726 554’525 15’643’366 Ausserbilanz Eventualverpflichtungen 2’549 71’595 25’220 99’363 Unwiderrufliche Zusagen 261’212 163’462 214’535 639’209 Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen 24’268 24’268 Total Ausserbilanz 263’761 235’057 264’022 762’841 Vorjahr 362’738 243’588 271’772 878’098 2.1 Gefährdete Forderungen in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Bruttoschuldbetrag 68’196 58’710 Geschätzte Verwertungserlöse der Sicherheiten –23’508 –22’077 Nettoschuldbetrag 44’688 36’633 Einzelwertberichtigungen 44’688 36’633 Informationen zur konsolidierten Bilanz FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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44 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 3. Handelsgeschäft und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Handelsgeschäfte Edelmetalle und Rohstoffe 598 329 Total Handelsgeschäfte 598 329 Total Aktiven 598 329 davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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45 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 4. Derivative Finanzinstrumente in 1’000 CHF (gerundet) Handelsinstrumente Absicherungsinstrumente Wiederbeschaffungswerte Kontrakt- volumen Wiederbeschaffungswerte Kontrakt- volumen Positiv Negativ Positiv Negativ Zinsinstrumente Swaps 11’731 22’084 1’323’250 Devisen/Edelmetalle Terminkontrakte 4’442 3’177 1’353’028 Beteiligungstitel/Indices Optionen (exchange-traded) 3’405 3’405 158’188 Total vor Berücksichtigung der Nettingverträge im Berichtsjahr 7’847 6’582 1’511’215 11’731 22’084 1’323’250 davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt 4’442 3’177 11’731 22’084 Vorjahr 30’183 12’402 1’610’246 15’148 27’213 1’587’250 davon mit einem Bewertungsmodell ermittelt 27’552 9’772 15’148 27’213 4.1 Total nach Berücksichtigung der Nettingverträge in 1’000 CHF (gerundet) Positive Wieder beschaffungswerte (kumuliert) Negative Wiederbeschaffungswerte (kumuliert) Berichtsjahr 5’533 4’137 Vorjahr 12’789 3’580 4.2 Aufgliederung nach Gegenparteien in 1’000 CHF (gerundet) Zentrale Clearingstellen Banken und Wertpapierhäuser Übrige Kunden Positive Wiederbeschaffungswerte nach Berücksichtigung der Nettingverträge 1’375 4’158 FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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46 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 5. Finanzanlagen in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Buchwert Fair Value Buchwert Fair Value Schuldtitel 669’827 669’542 647’006 644’465 davon mit Halteabsicht bis Endfälligkeit 669’827 669’542 647’006 644’465 davon ohne Halteabsicht bis Endfälligkeit (zur Veräusserung bestimmt) Beteiligungstitel 2’326 2’465 18’481 19’736 davon qualifizierte Beteiligungen (mind. 10 %desKapitalsoderderStimmen) Liegenschaften 875 1’160 875 1’120 Total 673’028 673’167 666’363 665’322 davon repofähige Wertschriften gemäss Liquiditätsvorschriften 669’827 647’006 5.1 Finanzanlagen: Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating in 1’000 CHF (gerundet) Ratingklassen Bewertung nach Standard & Poor’s AAA bis AA– A+ bis A– BBB+ bis BBB– BB+ bis B– Niedriger als B– Ohne Rating Buchwerte Schuldtitel 85’649 584’178 Die Bank stützt sich auf die Rating-Klassen der Agentur Standard & Poor’s. Positionen ohne Rating von Standard & Poor’s beinhalten im Wesentlichen Titel der Pfandbriefbank schwei - zerischer Hypothekarinstitute AG und der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kanto - nalbanken AG. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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47 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 6. Nicht konsolidierte Beteiligungen in 1’000 CHF (gerundet) Berichtsjahr Anschaffungs- wert Bisher aufgelaufene Wert- be richtigungen bzw. Wert- anpassungen (Equity- Bewertung) Buchwert Ende Vorjahr Investitionen Desinves titionen Wert- be rich tigungen Zuschreibung Buchwert Ende Berichtsjahr Marktwert Nach Equity-Methode bewertete Beteiligungen Ohne Kurswert 800 800 110 910 Übrige Beteiligungen Mit Kurswert 8’039 –1’540 6’499 –106 272 6’665 7’156 Ohne Kurswert 17’400 –2’948 14’453 165 –165 14’453 Total Beteiligungen 26’239 –4’487 21’752 275 –271 272 22’027 7’156 2025 2024 Bilanzwert Einzelabschluss Wert «True and Fair» Bilanzwert Einzelabschluss Wert «True and Fair» Offenlegung der Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode Bestand Beteiligungen 2’880 2’630 Beteiligungsertrag 251 235 FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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48 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 7. Unternehmen, an denen die Bank eine dauernde direkte oder indirekte wesentliche Beteiligung hält in 1’000 CHF (gerundet) Firmenname und Sitz Geschäftstätigkeit Gesellschaftskapital Anteil am Kapital Anteil an Stimmen Besitz Unter Finanzanlagen bilanziert Keine Vollkonsolidierte Beteiligungen Immofonds Asset Management AG, Zürich Fondsleitung 4’000 100,0 % 100,0 % direkt Nach Equity-Methode konsolidierte Beteiligung buildify.earth AG, Rotkreuz Halten von Beteiligungen 3’030 30,0 % 31,6 % direkt Übrige nicht konsolidierte Beteiligungen Parkhaus Vorstadt AG, Zug¹ Betrieb eines Parkhauses 150 100,0 % 100,0 % direkt Liberale Baugenossenschaft, Baar Preisgünstige Wohnungen 3’976 15,1 % 0,5 % direkt Theseus BAZG SA, Fribourg Immobiliengesellschaft 100 17,0 % 17,0 % direkt Schifffahrtsgesellschaft für den Zugersee AG, Zug Schifffahrtsgesellschaft 1’450 14,2 % 14,2 % direkt Junge Wohnbaugenossenschaft, Baar Preisgünstige Wohnungen 851 11,8 % 0,7 % direkt Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich² Pfandbriefzentrale 2’225’000 1,4 % 1,4 % direkt Ausgewiesen werden dauernde direkte oderindirekte wesentliche Beteiligungen mitBeteiligungsquote ≥10Prozent oderKapitalanteil derZuger Kantonalbank ≥0,5Mio. 1 AufdieKonsolidierungderParkhausVorstadtAG,Zug(Anteil100Prozent),wirdverzichtet,dadiesefürdiefinanzielleBerichterstattungunddieRisikolageunwesentlichist. 2 davoneinbezahlt20 Prozentbzw.445Mio. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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49 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 8. Sachanlagen in 1’000 CHF (gerundet) Anschaffungswert Aufgelaufene Abschrei bungen Buchwert Ende Vorjahr Investitionen Berichtsjahr Abschrei bungen Buchwert Ende 2025 Bankgebäude 206’676 –107’445 99’231 1’206 –2’942 97’495 Andere Liegenschaften Selbst entwickelte oder separat erworbene Software 63’305 –58’979 4’326 5’577 –4’815 5’088 Übrige Sachanlagen 49’734 –36’112 13’622 8’952 –10’852 11’722 Objekte im Finanzierungsleasing Total Sachanlagen 319’715 –202’536 117’179 15’735 –18’609 114’305 Operatives Leasing 9. Immaterielle Werte in 1’000 CHF (gerundet) Anschaffungswert Aufgelaufene Abschrei bungen Buchwert Ende Vorjahr Investitionen Berichtsjahr Abschrei bungen Buchwert Ende 2025 Goodwill¹ 62’926 –32’022 30’904 –12’585 18’319 Total immaterielle Werte 62’926 –32’022 30’904 –12’585 18’319 1 DerGoodwillausdemKaufderImmofondsAssetManagementAGausdemJahr2022wurdeaktiviertundwirdüberfünfJahreabgeschrieben. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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50 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 10. Sonstige Aktiven und sonstige Passiven in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Sonstige Aktiven Sonstige Passiven Sonstige Aktiven Sonstige Passiven Ausgleichskonto 10’736 13’443 Indirekte Steuern 1’141 5’404 999 16’148 Glattgestellte Zinsswaps 8’168 11’491 12’739 17’832 Übrige sonstige Aktiven und Passiven 1’778 6’009 5’885 2’230 Total sonstige Aktiven und Passiven 21’823 22’904 33’065 36’211 11. ZurSicherungeigenerVerpflichtungen verpfändete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Buchwerte Effektive Verpflich- tungen Buchwerte Effektive Verpflich- tungen Verpfändete/abgetretene Aktiven ohne Wertpapierfinanzierungsgeschäfte Flüssige Mittel 32’481 31’875 Forderungen gegenüber Kunden Eigene Wertschriften 61’194 4’889 65’173 4’844 Hypothekarforderungen für Pfandbriefdarlehen 2’292’946 1’870’000 2’143’367 1’753’000 Total verpfändete/abgetretene Aktiven 2’386’621 1’874’889 2’240’415 1’757’844 Aktiven unter Eigentumsvorbehalt FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung 12. VerpflichtungengegenübereigenenVorsorge- einrichtungen sowie Eigenkapitalinstrumente der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 15’597 13’003 Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 119 Total Verpflichtungen gegenüber eigenen Vorsorgeeinrichtungen 15’716 13’003 Eigenkapitalinstrumente der Bank Die Pensionskasse der Zuger Kantonalbank und die Pensionskasse der Immofonds Asset Management AG hielten weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr Beteiligungspapiere der Zuger Kantonalbank.
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51 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 13. Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen 13.1 Vorsorgeeinrichtung der Zuger Kantonalbank Die Mitarbeitenden der Zuger Kantonalbank, die mehr als den gesetzlichen BVG-Mindest - lohn erzielen, sind bei der Pensionskasse der Zuger Kantonalbank versichert. Die Vorsorge - einrichtung ist als Beitragsprimat klassifiziert. Das Rentenalter wird grundsätzlich mit 65 Jahren erreicht. Den Versicherten wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, ab dem 58. Altersjahr vorzeitigindenRuhestandzutretenunterInkaufnahme einerRentenkürzung. Esbestehen keine Verpflichtungen ausderAuflösung vonArbeitsverhältnissen. Die Rechnungslegung der Pensionskasse der Zuger Kantonalbank erfolgt gemäss den Vor - gaben der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER 26. Der Deckungsgrad per 31. Dezember 2025 beträgt 123,2 Prozent (ungeprüft). Die Überdeckung wird aus - schliesslich zugunsten der Versicherten eingesetzt, weshalb für die Bank kein wirtschaft- licher Nutzen besteht, der in der Bilanz und in der Erfolgsrechnung zu berücksichtigen wäre. Per 31. Dezember 2025 bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven. Die Über- deckung per 31. Dezember 2025 beträgt 89,9 Mio. (ungeprüft). An die Pensionskasse der Zuger Kantonalbank werden im Berichtsjahr Beiträge über 8,8 Mio. (Vorjahr 8,7Mio.) geleistet. DerVorsorgeaufwand imPersonalaufwand beträgt im Berichtsjahr 8,8 Mio. (Vorjahr 8,7 Mio.). 13.2 Vorsorgeeinrichtung der Immofonds Asset Management AG Die Mitarbeitenden der Immofonds Asset Management AG, die mehr als den gesetzlichen BVG-Mindestlohn erzielen, sind bei der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge beziehungsweise die Geschäftsleitungsmitglieder bei der AXA Stiftung Zusatzvorsorge versichert. Bei beiden Vorsorgeeinrichtungen handelt es sich um Pool-Lösungen, die als Beitragsprimat klassi - fiziert sind. Das Rentenalter wird grundsätzlich mit 65 Jahren erreicht. Den Versicherten wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, unter Inkaufnahme einer Rentenkürzung ab dem 58. Altersjahr vorzeitig indenRuhestand zutreten. Esbestehen keine Verpflichtungen aus derAuflösung vonArbeitsverhältnissen. DieRechnungslegung derPensionskasseAXAStiftung BeruflicheVorsorgeundderAXAStif- tung Zusatzvorsorge erfolgt gemäss den Vorgaben der Fachempfehlungen zur Rechnungs- legung Swiss GAAP FER 26. Per 31. Dezember 2025 beträgt der Deckungsgrad der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge 112,5 Prozent (ungeprüft), derjenige der AXA Stiftung Zusatzvorsorge 112,1 Prozent (ungeprüft). Per 31. Dezember 2025 bestehen bei beiden Versicherungslösun - gen keine Arbeitgeberbeitragsreserven. Im Berichtsjahr 2025 beträgt der Vorsorgeaufwand im Personalaufwand für die Immofonds Asset Management AG 325’990 Franken (Vorjahr: 319’350 Franken) und entspricht den bezahlten Beiträgen an die Vorsorgestiftungen. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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52 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 15. Ausstehende Obligationenanleihen, PflichtwandelanleihenundPfandbriefdarlehen in Mio. Franken (gerundet) Ausgabejahr Zinssatz % 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2034 2037 2038 Total Obligationenanleihen¹ 2012 1,500 100 100 2012 1,500 250 250 2013 1,650 188 188 2015 0,500 180 180 2016 0,375 200 200 2018 0,550 125 125 2019 0,125 200 200 2019 0,125 200 200 2020 0,100 200 200 2021 0,050 150 150 2022 1,200 150 150 2022 0,300 140 140 2023 1,950 150 150 2024 2,100 150 150 2025 0,850 220 220 Durchschnittszinssatz: 0,8309 % 380 275 200 340 350 370 150 350 188 2’603 davon nicht nachrangig 380 275 200 340 350 370 350 188 2’453 davon nachrangig mit PONV-Klausel 150 150 Darlehen der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken 1’870 Total 4’473 ¹ Für die nachrangige Obligationenanleihe mit Verfall 2034 besteht fünf Jahre vor Verfall eine Kündigungsmöglichkeit. Für die übrigen Obligationenanleihen besteht keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Alle Obligationenanleihen und Pfandbriefdarlehen wurden durch die Zuger Kantonalbank emittiert respektive aufgenommen. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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53 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 16. Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken in 1’000 CHF (gerundet) Stand Ende Vorjahr Zweckkonforme Verwendung Umbuchungen Überfällige Zinsen, Wiedereingänge Neubildung z.L. Erfolgs- rechnung Auflösung z.G. Erfolgs- rechnung Stand Ende 2025 Rückstellungen für latente Steuern Vorsorgeverpflichtungen Ausfallrisiken 430 –414 16 davon für wahrscheinliche Verpflichtungen (gem. Art. 28 Abs. 1 RelV-FINMA) 430 –414 16 andere Geschäftsrisiken 957 –95 862 Restrukturierungen Übrige Total Rückstellungen 1’387 –95 –414 878 Wertberichtigungen für Ausfall- und Länderrisiken davon Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf gefährdeten Forderungen 36’633 –2’050 414 41 21’250 –11’600 44’688 davon Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken 59’270 28’519 –35’582 52’207 Total Wertberichtigungen für Ausfall- und Länderrisiken 95’903 –2’050 414 41 49’769 –47’182 96’895 Reserven für allg. Bankrisiken 790’682 790’682 FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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54 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 18. Bezug von Beteiligungsrechten der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Mitarbeitenden in 1’000 CHF (gerundet) Anzahl Betei ligungsrechte Wert Beteiligungsrechte 2025 2024 2025 2024 Mitglieder des Bankrats Mitglieder der Geschäftsleitung 75 96 455 561 Mitarbeitende 76 73 461 427 Nicht ausgeübte Beteiligungsrechte Total 151 169 917 988 Angaben zu Mitarbeiterbeteiligungsplänen Grundlage für die Berechnung des Kaufpreises der Aktien bildet der massgebliche Börsen - kurs (Durchschnittskurs der ersten fünfHandelstage im Dezember des betreffenden Jah- res). Der so ermittelte Kaufpreis der Aktien wird um einen vom Entschädigungsausschuss jährlich festgelegten Prozentsatz diskontiert. Aufgrund der derzeit fünfjährigen Sperrfrist beträgt der Diskontsatz 25 Prozent des massgeblichen Börsenkurses. Weiterführende An - gaben zur Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligungspläne können dem Vergütungsbericht entnommen werden. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung 19. ForderungenundVerpflichtungengegenüber nahestehenden Personen in 1’000 CHF (gerundet) Forderungen Verpflichtungen 2025 2024 2025 2024 Qualifiziert Beteiligte (Kanton Zug) 0 0 65’431 112’220 Gruppengesellschaften 600 600 1’690 1’297 Verbundene Gesellschaften¹ 3 21’832 28’522 Organgeschäfte 7’723 7’408 2’164 3’713 1 Öffentlich-rechtlicheAnstaltendesKantonsodergemischtwirtschaftlicheUnternehmen, an denen der Kanton qualifiziert beteiligt ist Transaktionen mit nahestehenden Personen Zu den nahestehenden Personen zählen massgebliche Aktionäre, Geschäftsleitung, Bank - rat und Revisionsstelle sowie von diesem Kreis beherrschte Gesellschaften oder Perso - nen. Es sind keine wesentlichen Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen vor - handen. Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonformen Konditionen gewährt, mit folgender Ausnahme: Die Zuger Kantonal - bank gewährt den Mitgliedern der Geschäftsleitung die gleichen Vorzugsbedingungen auf Bankprodukten wie allen Mitarbeitenden. Weiterführende Angaben können dem Vergü - tungsbericht im Abschnitt Vorzugsbedingungen entnommen werden.
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55 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 21. Eigene Kapitalanteile und die Zusammensetzung des Eigenkapitals Total Anzahl Ø Transaktions- wert (CHF) Eigene Aktien Bestand am 01.01.2025 688 + Käufe 273 8’635 −Verkäufe¹ –113 8’027 −VerkäufefürMitarbeiterbeteiligungsprogramm¹ –151 8’096 Bestand am 31.12.2025 697 Reservierte Aktien für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme am 01.01.2025 151 Reservierte Aktien für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme am 31.12.2025 125 1 2025wurdeeinGewinnausVeräusserungausdemHandelsbestandvon198’044 Franken erzielt. Aus dem übrigen Bestand resultierte ein Gewinn von 16’206 Franken. 2024 wurde ein Gewinn aus Veräusserung aus dem Handelsbestand von 243’284 Franken erzielt. Aus dem übrigen Bestand resultierte ein Verlust von 37’983 Franken. Mit den veräusserten und erworbenen eigenen Beteiligungstiteln sind weder Rückkaufs- nochVerkaufsverpflichtungen oderandereEventualverpflichtungen verbunden. Tochtergesellschaften, Joint Ventures, verbundene Gesellschaften und der Bank naheste - hende Stiftungen halten keine Eigenkapitalinstrumente der Bank. Die Zusammensetzung des Eigenkapitals sowie die mit den Anteilen verbundenen Rechte undRestriktionen werdeninTabelle17«Gesellschaftskapital» imFinanzbericht Stammhaus erläutert. Nicht ausschüttbare Reserven Die gesetzliche Gewinnreserve und die gesetzliche Kapitalreserve dürfen, soweit sie zusam - men50 Prozent desnominellen Aktienkapitals nicht übersteigen, nurzurDeckung vonVer- lusten oder für Massnahmen verwendet werden, die geeignet sind, in Zeiten schlechten Geschäftsgangs das Unternehmen durchzuhalten, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken oder ihre Folgen zu mildern. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Verordnung über die Eigenmittel und die Risikoverteilung für Banken und Wertpapierhäuser. in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Nicht ausschüttbare gesetzliche Kapitalreserve 72’072 72’072 Nicht ausschüttbare gesetzliche Gewinnreserve Total nicht ausschüttbare Reserven 72’072 72’072 Alle Transaktionen mitBeteiligten inihrer Eigenschaft als Beteiligte wurden mitflüssigen Mitteln abgewickelt und nicht mit anderen Transaktionen verrechnet. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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56 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 23. Fälligkeitsstruktur der Finanzinstrumente in 1’000 CHF (gerundet) Kapitalfälligkeiten Auf Sicht Kündbar – 3 Mte. > 3 Mte. – 12 Mte. > 12 Mte. – 5 Jahre > 5 Jahre Immobilisiert Total Aktivum/Finanzinstrumente Flüssige Mittel 3’007’890 32’481 3’040’371 Forderungen gegenüber Banken 40’110 40’110 gegenüber Kunden 16’220 337’581 374’635 65’099 66’342 28’422 888’299 Hypothekarforderungen 108’407 1’035’197 947’217 1’481’318 7’400’746 3’461’700 14’434’585 Handelsgeschäft 598 598 Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 5’533 5’533 Finanzanlagen 2’326 35’997 329’486 304’344 875 673’028 Total 3’181’084 1’405’259 1’321’852 1’582’414 7’796’574 3’794’466 875 19’082’524 Vorjahr 2’521’784 1’768’856 1’510’693 1’649’244 7’386’179 3’832’715 875 18’670’346 Fremdkapital/Finanzinstrumente Verpflichtungen gegenüber Banken 5’759 5’759 aus Kundeneinlagen 9’522’756 2’792’976 373’619 224’986 112’795 31’729 13’058’860 Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 4’137 4’137 Kassenobligationen 944 2’155 3’132 351 6’582 Anleihen und Pfandbriefdarlehen 14’000 137’000 1’952’000 2’370’000 4’473’000 Total 9’532’651 2’792’976 388’563 364’141 2’067’927 2’402’080 17’548’338 Vorjahr 8’311’474 2’917’770 1’308’786 535’859 1’668’681 2’477’981 17’220’551 FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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57 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 28. Eventualforderungenund-verpflichtungen in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Veränderung Eventualverpflichtungen KreditsicherungsgarantienundÄhnliches GewährleistungsgarantienundÄhnliches 99’363 108’377 –8,3 % Unwiderrufliche Verpflichtungen aus Dokumentarakkreditiven Übrige Eventualverpflichtungen Total Eventualverpflichtungen 99’363 108’377 –8,3 % 30. Treuhandgeschäfte in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Veränderung Treuhandgeschäfte Treuhandanlagen bei Drittgesellschaften 14’860 10’429 42,5 % Total Treuhandgeschäfte 14’860 10’429 42,5 % Informationen zum konsolidierten Ausserbilanzgeschäft Informationen zur konsolidierten Erfolgsrechnung 33. RefinanzierungsertraginderPosition «Zins-undDiskontertrag»sowie Negativzinsen Refinanzierungsertrag im Zins- und Diskontertrag DemZins-undDiskontertrag werdenkeineRefinanzierungskosten fürdasHandelsgeschäft gutgeschrieben. Negativzinsen Negativzinsen auf Aktivgeschäften werden als Reduktion des Zins- und Diskontertrags aus - gewiesen. Negativzinsen auf Passivgeschäften werden als Reduktion des Zinsaufwands er - fasst. in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Negativzinsen auf Aktivgeschäften (Reduktion des Zins- und Diskontertrags) 33 Negativzinsen auf Passivgeschäften (Reduktion des Zinsaufwands) 259 34. Personalaufwand in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Veränderung Personalaufwand Gehälter 75’775 74’276 2,0 % davon Aufwände in Zusammenhang mit aktien- basierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung 1’222 1’317 –7,2 % AHV, IV, ALV und andere gesetzliche Zulagen 4’987 5’308 –6,0 % Beitrag an die Pensionskasse 9’137 9’010 1,4 % Übriger Personalaufwand 3’825 3’027 26,4 % Total Personalaufwand 93’724 91’620 2,3 % FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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58 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 35. Sachaufwand in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Veränderung Sachaufwand Raumaufwand 4’466 4’235 5,5 % Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik 26’923 25’678 4,8 % Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie operatives Leasing 1’165 1’194 –2,4 % Kommunikations- und Gesellschaftskosten 8’173 7’210 13,4 % Honorare der Prüfgesellschaft PricewaterhouseCoopersAG(Art. 961aZiff. 2OR) 554 597 –7,2 % davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung 525 569 –7,7 % davon für andere Dienstleistungen 29 28 4,6 % Übriger Geschäftsaufwand 7’172 7’232 –0,8 % Total Sachaufwand 48’453 46’146 5,0 % 36. Wesentliche Verluste, ausserordentliche Erträge und Aufwände,wesentlicheAuflösungvonstillenReserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und frei werdende Wertberichtigungen und Rückstellungen in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Veränderung Ausserordentlicher Ertrag Realisationsgewinne aus Veräusserungen von Beteiligungen, Sachanlagen und immateriellen Werten 108 33 225,1 % Aufwertungen von Beteiligungen und Sachanlagen 272 416 –34,5 % Total Ausserordentlicher Ertrag 380 449 –15,3 % Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste Verluste ausserhalb des Zinsengeschäfts 45 349 –87,1 % Total Veränderungen von Rückstellungen und übri- gen Wertberichtigungen sowie Verluste 45 349 –87,1 % 37. Aufwertung von Beteiligungen und Sachanlagen bishöchstenszumAnschaffungswert Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Aufwertungen vorgenommen. 39. Laufende und latente Steuern in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Veränderung Steueraufwand Aufwand für laufende Ertrags- und Kapitalsteuern 20’924 20’216 3,5 % Total Steueraufwand 20’924 20’216 3,5 % GewichteterdurchschnittlicherSteuersatz(in %) 13,8 % 14,2 % EsbestehenkeinesteuerlichenVerlustvorträge,dieeinenEinflussaufdieErtragssteuernhaben. 40. Ergebnis je Beteiligungsrecht bei kotierten Banken 2025 2024 Veränderung Konzerngewinn des Geschäftsjahrs (CHF) 131’108’431 122’368’268 7,1 % Ausstehende Namenaktien (Anzahl) 287’697 287’707 Ergebnis je Beteiligungstitel Unverwässert 456 425 7,1 % Verwässert 456 425 7,1 % Das unverwässerte Ergebnis je Beteiligungstitel errechnet sich aus dem Jahresgewinn des Geschäftsjahrs dividiert durch die durchschnittliche zeitgewichtete Anzahl ausstehender Aktien. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr bestanden weder ausstehende Beteiligungs - rechte noch ausübbare Aktienoptionen oder Wandelanleihen, die Einfluss aufdie Verwäs- serung haben. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Anhang zur Konzernrechnung
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59 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Bericht der Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG, Dammstrasse 21, 6300 Zug +41 58 792 68 00 www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied des globalen PwC-Netzwerks, einem Netzwerk von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Bericht zur Prüfung der Konzernrechnung Prüfungsurteil Wir haben die Konzernrechnung der Zuger Kantonalbank und ihrer Tochtergesellschaften («der Konzern») bestehend aus der konsolidierten Bilanz per 31. Dezember 2025, der konsolidierten Erfolgsrechnung, der konsolidierten Geldflussrechnung und dem konsolidierten E igenkapitalnachweis für das dann endende Jahr sowie dem Anhang zur Konzernrechnung, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden geprüft. Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung (Seiten 23 bis 58 ) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der konsolidierten Vermögens - und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2025 sowie dessen konsolidierter Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den für Banken anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den für Abschlussprüfungen von Gesellschaften des öffentlichen Interesses relevanten Anforderungen des Berufsstands. Wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. 2 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Unser Prüfungsansatz Überblick Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung: CHF 7 600 Wir haben sowohl bei der Zuger Kantonalbank wie auch bei ihrer Tochtergesellschaft, der Immofonds Asset Management AG, eine Prüfung durchgeführt. Als besonders wichtige Prüfungssachverhalte haben wir folgende Themen identifiziert: Bewertung von Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen) Werthaltigkeit von immateriellen Werten (Goodwill) Wesentlichkeit Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Konzernrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können. Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Konzernrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Konzernrechnung als Ganzes zu beurteilen. Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung CHF 7 600 Bezugsgrösse Konzerngewinn vor Steuern Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir den Konzerngewinn vor Steuern, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, an welcher die Erfolge des Konzerns üblicherweise gemessen wird. Zudem stellt der Konzerngewinn vor Steuern eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen dar. Wir haben mit dem Bankrat vereinbart, diesem im Rahmen unserer Prüfung festgestellte, falsche Darstellungen über CHF 760 mitzuteilen; ebenso alle falschen Darstellungen unterhalb dieses Betrags, die aus unserer Sicht jedoch aus qualitativen Überlegungen eine Berichterstattung nahelegen. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Bericht der Revisionsstelle
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60 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 3 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Umfang der Prüfung Unsere Prüfungsplanung basiert auf der Bestimmung der Wesentlichkeit und der Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der Konzernrechnung. Wir haben hierbei insbesondere jene Bereiche berücksichtigt, in denen Ermessensentscheide getroffe n wurden. Dies trifft zum Beispiel auf wesentliche Schätzungen in der Rechnungslegung zu, bei denen Annahmen gemacht werden und die von zukünftigen Ereignissen abhängen, die von Natur aus unsicher sind. Wie in allen Prüfungen haben wir das Risiko der Umgehung von internen Kontrollen durch die Geschäftsleitung und, neben anderen Aspekten, mögliche Hinweise auf ein Risiko für beabsichtigte falsche Darstellungen berücksichtigt. Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Konzernrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Konzernorganisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher der Konzern tätig ist. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des Berichtszeitraumes waren. Diese Sachverhalte wurden im Kontext unserer Prüfung der Konze rnrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu adressiert, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung von Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen) Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Unser Prüfungsvorgehen Der Zuger Kantonalbank Konzern betreibt sowohl das klassische Hypothekargeschäft als auch das kommerzielle Kreditgeschäft. Angesichts der Höhe des Aktivums im Verhältnis zur Bilanzsumme und aufgrund der Ermessensspielräume der Geschäftsleitung bei der Beurteilung des Umfangs und der Höhe der Wertberichtigungen für Ausfallrisiken erachten wir die Bewertung der Kundenausleihungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Als Kundenausleihungen wurden Ende 202 5 Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen in der Höhe von total CHF 15 323 Mio. konsolidierten Bilanz ausgewiesen. Dies entspricht 79.5 % (Vorjahr 82.8 %) der Bilanzsumme von CHF 19 267 Mio. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu den Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen, die angewandten Methoden In erster Linie haben wir Funktionsprüfungen der internen Kontrollen im Bereich der Kundenausleihungen durchgeführt, die Schlüsselkontrollen beurteilt und stichprobenweise deren Einhaltung geprüft. Damit schafften wir eine Grundlage, um zu beurteilen, ob die Vorgaben des Bankrats eingehalten wurden. Im Weiteren prüften wir, ob die Weisungen und Ausführungsbestimmungen des Konzerns systematisch angewandt wurden. Wir haben die Angemessenheit und auf Stichprobenbasis die Wirksamkeit folgender Kontrollen im Zusammenhang mit der Bewertung von Kundenausleihungen überprüft: Kreditanalyse und -bewilligung: Einhaltung Kompetenzreglement, Überprüfung der Tragbarkeitsberechnungen sowie Bewertung von Sicherheiten; Kreditabwicklung: Überprüfung der Kreditauszahlung und der Schlusskontrolle; 4 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs sowie zur Bewertung der Deckungen gehen aus dem Geschäftsbericht hervor (Seiten 28, 29, 39, 40). Bei den Kundenausleihungen wird anhand verschiedener Einflussfaktoren durch den Konzern individuell beurteilt, ob eine negative Veränderung zu einer Wertminderung der Kundenausleihungen führt. Diese Faktoren umfassen u.a. lokale wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kreditnehmer sowie die Bewertung der Sicherheiten. Es wurden Einzelwertberichtigungen in der Höhe von CHF 45 Mio. (Vorjahr CHF 37 Mio.) von den Kundenausleihungen in Abzug gebracht. Auf Basis der erwarteten längerfristigen Entwicklung der Kreditportfolioqualität bildet der Konzern Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Für die Festlegung der Höhe der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken wendet der Konzern eine Berechnungsmethode an, welche auf einem Expected- loss-Ansatz basiert und zukünftige Marktentwicklungen berücksichtigt. Der Konzern hat per 31. Dezember 2025 Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken von CHF 52 Mio. (Vorjahr CHF 59 Mio.) verbucht. Kreditüberwachung: Prüfung des Umgangs mit Kreditüberwachungslisten und den entsprechenden Reportings. Weiter haben wir auf Stichprobenbasis folgende aussagebezogenen Detailprüfungen vorgenommen: Wir haben eine Beurteilung der Werthaltigkeit von Kundenausleihungen durchgeführt und dabei die verwendeten Prozesse zur Identifikation der Kundenausleihungen mit möglichem Wertberichtigungsbedarf geprüft. Unsere Stichprobe beinhaltete eine zufällige Auswahl von Positionen aus dem gesamten Kreditportfolio sowie eine risikoorientierte Auswahl. Bei unseren Beurteilungen haben wir unter anderem die vom Konzern eingeholten Gutachten von Sicherheiten ohne beobachtbare Marktpreise sowie andere verfügbare Marktpreis- und Preisvergleichsinformationen verwendet. Wir haben zudem eine Beurteilung der Methodik zur Schätzung von Wertberichtigungen durchgeführt. Wir haben dabei geprüft, ob die Wertberichtigungen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften und den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzerns gebildet wurden. Wir haben eine Beurteilung des Ansatzes für die Ermittlung und Bildung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken vorgenommen. Dabei haben wir die der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen beurteilt und geprüft, ob diese stetig angewendet werden. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Bericht der Revisionsstelle
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61 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 5 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Werthaltigkeit von immateriellen Werten (Goodwill) Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Unser Prüfungsvorgehen Der Zuger Kantonalbank Konzern bilanziert einen Goodwill von CHF 18 Mio. (Vorjahr CHF 31 Mio.), welcher aus der Übernahme der Immofonds Asset Management AG im Geschäftsjahr 2022 resultiert. Wie in den Bilanzierungs- und (Seite 31) erläutert, stellt der Goodwill den Überschuss der Netto-Aktiven der übertragenen Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt dar. Der Goodwill wird ab Übernahmezeitpunkt linear über die Abschreibungsperiode abgeschrieben. Auf jeden Bilanzstichtag hin wird die Werthaltigkeit des Goodwills sowie die festgelegte Abschreibungsdauer auf deren Angemessenheit geprüft. Im Rahmen der Bewertung stützt sich der Konzern auf die Mittelfristplanung der Immofonds Asset Management AG. Die prognostizierten Geldflüsse umfassen Perioden von vier Jahren sowie einen Endwert für die darauffolgenden Jahre, welcher auf Basis des Free-Cash-Flows ermittelt wird. Die wesentlichen Parameter bei der Bestimmung des Beteiligungswerts werden dabei jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Aufgrund der beträchtlichen Ermessensspielräume bei der Festlegung von Annahmen im Zusammenhang mit künftigen prognostizierten Geldflüssen des akquirierten Unternehmens erachten wir diesen Bereich als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Unsere Arbeiten im Bereich des Goodwills umfassten schwergewichtig die Prüfung des durch den Konzern durchgeführten Werthaltigkeitstests sowie der Beurteilung der verwendeten Annahmen. Wir haben mit Unterstützung unserer eigenen Bewertungsexperten die verwendete Mittelfristplanung eingesehen und kritisch hinterfragt. Des Weiteren haben wir die wesentlichen Parameter, welche in der Bewertung verwendet werden, geprüft. Wir haben die verwendeten Marktdaten identifiziert und mit unabhängigen Daten verglichen. Die langfristigen Wachstumsraten, welche für die Jahre nach der Mittelfristplanung verwendet wurden, haben wir mit dem Marktumfeld sowie Branchentrends verglichen. Wir erachten das Bewertungsverfahren und die darin verwendeten Annahmen und Parameter als eine angemessene und ausreichende Grundlage für die Überprüfung der Werthaltigkeit des in der konsolidierten Bilanz erfassten Goodwills. Sonstige Informationen Der Bankrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung, die Konzernrechnung, die Kapitel 3, 4 sowie 6 bis 10 im Vergütungsbericht und unsere dazugehörigen Berichte. Unser Prüfungsurteil zur Konzernrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck. Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten 6 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug zur Konzernrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten des Bankrats für die Konzernrechnung Der Bankrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften für Banken und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, sowie für die intern en Kontrollen, die der Bankrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Bankrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit sofern zutreffend anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Bankrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu. Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhal tet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA -CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorli egt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA -CH üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Konzernrechnung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachwe ise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Ausserkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Bericht der Revisionsstelle
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62 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 7 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Bankrat angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bericht auf die dazugehörigen Angaben in der Konzernrechnung aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Berichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Folge haben. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt der Konzernrechnung insgesamt einschliesslich der Angaben sowie, ob die Konzernrechnung die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass eine sachgerechte Gesamtdarstellung erreicht wird. planen wir die Prüfung der Konzernrechnung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurte ils zur Konzernrechnung. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Prüfung der Konzernrechnung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir kommunizieren mit dem Bankrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschliesslich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung identifizieren. Wir geben dem Bankrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und kommunizieren mit ihnen über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftige rweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern zutreffend über Massnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen oder getroffene Schutzmassnahmen. Von den Sachverhalten, über die wir mit dem Bankrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss kommuniziert haben, bestimmen wir diejenigen Sachverhalte, die bei der Prüfung der Konzernrechnung des Berichtszeitraumes am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bericht, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schliessen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äusserst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bericht mitgeteilt werden soll, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. 8 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Bankrats ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert. Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen. PricewaterhouseCoopers AG Stefan Keller Wyss Marcel Meier Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor Zug, 10. März 2026 FINANZBERICHT Finanzbericht Konzern Bericht der Revisionsstelle
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Finanzbericht Stammhaus 64 Jahresrechnung 64 Bilanz 65 Erfolgsrechnung 66 Gewinnverwendung 67 Eigenkapitalnachweis 68 Anhang zur Jahresrechnung 69 Informationen zur Bilanz 73 Informationen zum Ausserbilanzgeschäft 73 Informationen zur Erfolgsrechnung 75 Bericht der Revisionsstelle Die Jahresrechnung umfasst den Abschluss der Zuger Kantonalbank. Dank des guten Jahresergebnisses 2025 wird der Generalversammlung eine Dividendenerhöhung von 10 Franken auf 230 Franken beantragt.
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64 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Jahresrechnung Bilanzper31. Dezember2025(vorGewinnverwendung) in 1’000 Franken (gerundet) Tabelle 2025 2024 Veränderung Aktiven Flüssige Mittel 3’040’371 2’315’994 31,3 % Forderungen gegenüber Banken 40’110 31’505 27,3 % Forderungen gegenüber Kunden 2 888’299 1’022’672 –13,1 % Hypothekarforderungen 2 14’434’585 14’620’694 –1,3 % Handelsgeschäft 3 598 329 81,7 % Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 4 5’533 12’789 –56,7 % Finanzanlagen 5 673’028 666’363 1,0 % Aktive Rechnungsabgrenzungen 6’305 15’385 –59,0 % Beteiligungen 99’083 98’807 0,3 % Sachanlagen 114’071 116’932 –2,4 % Sonstige Aktiven 10 21’823 33’065 –34,0 % Total Aktiven 19’323’805 18’934’534 2,1 % Total nachrangige Forderungen 5’332 4’904 8,7 % in 1’000 Franken (gerundet) Tabelle 2025 2024 Veränderung Passiven Verpflichtungen gegenüber Banken 5’759 144’431 –96,0 % Verpflichtungen aus Kundeneinlagen 13’076’535 12’946’106 1,0 % Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente 4 4’137 3’580 15,5 % Kassenobligationen 6’582 11’063 –40,5 % Anleihen und Pfandbriefdarlehen 4’473’000 4’136’000 8,1 % Passive Rechnungsabgrenzungen 74’727 76’387 –2,2 % Sonstige Passiven 10 22’886 36’166 –36,7 % Rückstellungen 16 878 1’387 –36,7 % Reserven für allgemeine Bankrisiken 16 790’682 790’682 Aktienkapital 17 144’144 144’144 Gesetzliche Kapitalreserve 78’945 78’945 davon Reserve aus steuerbefreiten Kapitaleinlagen Gesetzliche Gewinnreserve 302’415 287’071 5,3 % Freiwillige Gewinnreserven 204’065 150’565 35,5 % Eigene Aktien 21 –5’500 –5’127 7,3 % Gewinnvortrag 310 385 –19,4 % Gewinn 144’239 132’749 8,7 % Total Passiven 19’323’805 18’934’534 2,1 % Total nachrangige Verpflichtungen 150’000 150’000 davon mit Wandlungspflicht und/oder Forderungsverzicht 150’000 150’000 Ausserbilanzgeschäfte Eventualverpflichtungen 2 99’363 108’377 –8,3 % Unwiderrufliche Zusagen 2 639’209 745’453 –14,3 % Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen 2 24’268 24’268 FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Jahresrechnung
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65 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Erfolgsrechnung FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Jahresrechnung in 1’000 Franken (gerundet) Tabelle 2025 2024 Veränderung Erfolg aus dem Zinsengeschäft Zins- und Diskontertrag 33 276’476 342’000 –19,2 % Zins- und Dividendenertrag aus Finanzanlagen 3’641 3’345 8,9 % Zinsaufwand 33 –67’595 –132’679 –49,1 % Brutto-Erfolg Zinsengeschäft 212’522 212’665 –0,1 % Veränderungen von ausfallrisikobedingten Wertberichtigungen sowie Verluste aus dem Zinsengeschäft –2’781 –8’698 –68,0 % Netto-Erfolg Zinsengeschäft 209’741 203’967 2,8 % Erfolg aus dem Kommissions- und Dienst- leistungsgeschäft Kommissionsertrag Wertschriften und Anlagegeschäft 66’560 59’370 12,1 % Kommissionsertrag Kreditgeschäft 2’578 3’367 –23,4 % Kommissionsertrag übriges Dienstleistungs- geschäft 18’071 18’067 0,0 % Kommissionsaufwand –9’534 –8’573 11,2 % Erfolg Kommissions- und Dienstleistungs- geschäft 77’675 72’231 7,5 % Erfolg aus dem Handelsgeschäft und der Fair-Value-Option 20’675 18’588 11,2 % Übriger ordentlicher Erfolg Erfolg aus Veräusserungen von Finanzanlagen 1’099 140 687,1 % Beteiligungsertrag 9’464 7’412 27,7 % Liegenschaftenerfolg 3’375 3’439 –1,9 % Anderer ordentlicher Ertrag 624 691 –9,7 % Anderer ordentlicher Aufwand –2 Übriger ordentlicher Erfolg 14’562 11’680 24,7 % Geschäftsertrag 322’653 306’466 5,3 % in 1’000 Franken (gerundet) Tabelle 2025 2024 Veränderung Geschäftsaufwand Personalaufwand 34 –90’381 –88’398 2,2 % Sachaufwand 35 –47’313 –45’040 5,0 % Abgeltung Staatsgarantie –3’178 –3’178 Geschäftsaufwand –140’872 –136’616 3,1 % Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten –18’790 –19’005 –1,1 % Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste –45 –349 –87,1 % Geschäftserfolg 162’946 150’496 8,3 % Ausserordentlicher Ertrag 36 380 449 –15,3 % Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken 16 Steuern 39 –19’086 –18’196 4,9 % Gewinn 144’239 132’749 8,7 %
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66 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Gewinnverwendung FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Jahresrechnung in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Rechnungsergebnis Gewinn 144’239 132’749 Gewinnvortrag 310 385 Bilanzgewinn 144’549 133’134 Total zur Verfügung der Generalversammlung 144’549 133’134 Gewinnverwendung Gemäss Art. 36 der Statuten der Zuger Kantonalbank beantragen wir der GV: die Zuweisung an die gesetzliche Gewinnreserve 15’000 15’000 dieAusrichtungeinerDividendevon46 %(Vorjahr:44 %)aufdasAktienkapitalvonCHF144’144’000 66’306 63’423 die Verwendung für gemeinnützige und kulturelle Vergabungen 1’000 900 Zuweisung an freiwillige Gewinnreserven 62’000 53’500 Gewinnvortrag neu 243 310 Total 144’549 133’134
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67 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Eigenkapitalnachweis FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Jahresrechnung in 1’000 Franken (gerundet) Aktienkapital Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserven inkl. Gewinn- vortrag Eigene Aktien Reserven für allgemeine Bankrisiken Jahresgewinn Total Eigenkapital am 31.12.2024¹ 144’144 78’945 287’071 150’950 –5’127 790’682 132’749 1’579’414 Erwerb eigener Kapitalanteile –2’357 –2’357 Veräusserung eigener Kapitalanteile 1’984 1’984 Gewinn (Verlust) aus Veräusserung eigener Kapitalanteile 214 214 Dividenden aus eigenen Beteiligungstiteln 130 130 Dividenden und andere Ausschüttungen –64’323 –64’323 Andere Zuweisungen (Entnahmen) der anderen Reserven 15’000 53’425 –68’425 Gewinn 144’239 144’239 Eigenkapital am 31.12.2025¹ 144’144 78’945 302’415 204’376 –5’500 790’682 144’239 1’659’301 1 Vor Gewinnverwendung
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68 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Nachstehend sind diejenigen Grundsätze aufgeführt, die sich von denjenigen des Konzern - abschlusses unterscheiden. Allgemeine Grundsätze Die Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze richten sich nach dem Obli - gationenrecht, dem Bankengesetz, der Bankenverordnung, der Rechnungslegungsverord - nung-FINMA, dem Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung – Banken» der Eidgenös- sischen Finanzmarktaufsicht FINMA, dem Kotierungsreglement der Schweizer Börse sowie dem Gesetz und den Statuten über die Zuger Kantonalbank. Der vorliegende Einzel- abschluss wird nach dem «Trueand Fair View»-Prinzip erstellt und vermittelt ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die wichtigsten Fremdwährungskurse sind im Anhang zur Konzernrechnung in den Bilan - zierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Beteiligungen Als Beteiligungen gelten imEigentum der Bank befindliche Beteiligungstitel von Unterneh- men, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimm - berechtigten Anteil. Ebenfalls unter dieser Position verbucht werden Forderungen gegen - über Unternehmen, an denen die Bank dauernd beteiligt ist, sofern die Forderungen steuerrechtlich Eigenkapital darstellen. Beteiligungen werden einzeln zum Anschaffungs - wert bewertet, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen. Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob die einzelnen Beteiligungen in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Diese Prüfung erfolgt aufgrund von Anzeichen, die darauf hindeuten, dass einzelne Aktiven von einer solchen Wertbeeinträchtigung betroffen sein könnten. Falls solche An- zeichen vorliegen, wird der erzielbare Wert bestimmt. Dieser wird für jedes Aktivum einzeln bestimmt. Als erzielbarer Wert gilt der höhere von Netto-Marktwert und Nutzwert. Ein Aktivum ist in seinem Wert beeinträchtigt, wenn sein Buchwert den erzielbaren Wert über - steigt. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert und die Wertbeeinträchtigung der Position «Wertberichtigungen aufBeteiligun - gen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» belastet. Erträge aus den Beteiligungen, wie Dividenden oder Zinserträge auf Darlehen, die als Eigen - kapital gelten, werden überdiePosition «Beteiligungsertrag» verbucht. Realisierte Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen werden über den «Ausser- ordentlichen Ertrag» verbucht, realisierte Verluste über die Position «Ausserordentlicher Aufwand». DieOffenlegung der Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity- Methode ist in Tabelle 6 im Anhang zur Konzernrechnung ersichtlich. Gesetzliche Kapitalreserve Unter der«Gesetzlichen Kapitalreserve» sind Agios ausKapitalerhöhungen unddiesteuer- befreiten Kapitaleinlagen ausgewiesen. Gesetzliche Gewinnreserve Die «Gesetzliche Gewinnreserve» wird gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts und nach den Statuten der Zuger Kantonalbank geäufnet. Damit werden die gesetzlich und statutarisch notwendigen Zuweisungen hier bilanziert. Der Veräusserungserfolg aus dem Handel mit eigenen Aktien sowie deren Dividendenerträge werden der «Gesetzlichen Gewinnreserve» zugewiesen. Freiwillige Gewinnreserve In der «Freiwilligen Gewinnreserve» werden dievom Stammhaus selbst erarbeiteten eige- nen Mittel ausgewiesen, namentlich die aus der jährlichen Gewinnverwendung thesaurier - ten Gewinne, sofern die Voraussetzungen des Obligationenrechts (OR) erfüllt sind. Eigene Aktien Es wird zwischen den für den Handel gehaltenen eigenen Aktien und den übrigen eigenen Aktien unterschieden. 2. ÄnderungenderBilanzierungs-und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Stammhauses haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Anhang zur Jahresrechnung FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Anhang zur Jahresrechnung
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69 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 3. Weitere Bereiche der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die weiteren Teilbereiche des Anhangs wird auf den Anhang zur Konzernrechnung verwiesen. Diesbetrifft namentlich: − Erläuterungen zum Risikomanagement − Erläuterungen zurangewandten Methode zurIdentifikation vonAusfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs − Erläuterungen zur Bewertung der Deckungen − Erläuterungen zur Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting − Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 4. Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse gemäss Gleichstellungsgesetz (GlG) Die Zuger Kantonalbank hat die Einhaltung der betrieblichen Lohngleichheit zwischen Frau - en und Männern mit Lohndaten aus dem Monat Februar 2025 nach der internationalen Fair-ON-Pay Norm durch Lohngleichheitsexpertinnen der Comp-On AG prüfen lassen. Auf dieser Grundlage hat dieQualitätsprüferin SGS das Zertifikat Fair-ON-Pay ausgestellt, wo- mit sich die Zuger Kantonalbank als faire Arbeitgeberin auszeichnet und ihr nachhaltiges Engagement für die Lohngleichheit unterstreicht. Informationen zur Bilanz 2. Deckung von Forderungen und Ausserbilanzgeschäften Wir verweisen auf Tabelle 2 des Anhangs zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzelabschluss). 2.1 Gefährdete Forderungen Wir verweisen auf Tabelle 2.1 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzelabschluss). 3. Handelsgeschäft und übrige Finanzinstrumente mit Fair-Value-Bewertung Wir verweisen auf Tabelle 3 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzel abschluss). 4. Derivative Finanzinstrumente Wir verweisen auf Tabelle 4 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzel abschluss). FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Anhang zur Jahresrechnung
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70 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 5. Finanzanlagen Wir verweisen auf Tabelle 5 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzelabschluss). 5.1 Finanzanlagen: Aufgliederung der Gegenparteien nach Rating Wir verweisen auf Tabelle 5.1 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzelabschluss). 10. Sonstige Aktiven und sonstige Passiven in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Sonstige Aktiven Sonstige Passiven Sonstige Aktiven Sonstige Passiven Ausgleichskonto 10’736 13’443 Indirekte Steuern 1’141 5’404 998 16’148 Glattgestellte Zinsswaps 8’168 11’491 12’739 17’832 Übrige sonstige Aktiven und Passiven 1’778 5’991 5’885 2’186 Total sonstige Aktiven und Passiven 21’823 22’886 33’065 36’166 11. ZurSicherungeigenerVerpflichtungen verpfän dete oder abgetretene Aktiven und Aktiven unter Eigentumsvorbehalt Wir verweisen auf Tabelle 11 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzelabschluss). 12. VerpflichtungengegenübereigenenVorsorge- einrichtungen sowie Eigenkapitalinstrumente der Bank, die von eigenen Vorsorgeeinrichtungen gehalten werden Wir verweisen auf Tabelle 12 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzelabschluss). 13. Wirtschaftliche Lage der eigenen Vorsorgeeinrichtungen Wir verweisen auf Tabelle 13 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzelabschluss). 16. Wertberichtigungen, Rückstellungen und Reserven für allgemeine Bankrisiken Wir verweisen auf Tabelle 16 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzelabschluss). FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Anhang zur Jahresrechnung
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71 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 17. Gesellschaftskapital in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Nominalwert Total Stückzahl davon dividen- denberechtigt Nominalwert Total Stückzahl davon dividenden- berechtigt Aktienkapital Namenaktien zu nominell 500 Franken 144’144 288’288 144’144 144’144 288’288 144’144 davon liberiert 144’144 288’288 144’144 144’144 288’288 144’144 Es besteht weder ein genehmigtes noch ein bedingtes Aktienkapital. 18. Bezug Beteiligungsrechte der Mitglieder der Geschäftsleitung und der Mitarbeitenden in 1’000 Franken (gerundet) Anzahl Beteiligungsrechte Wert Beteiligungsrechte 2025 2024 2025 2024 Mitglieder des Bankrats Mitglieder der Geschäftsleitung 75 96 455 561 Mitarbeitende 71 73 431 427 Nicht ausgeübte Beteiligungsrechte Total 146 169 887 988 Angaben zu Mitarbeiterbeteiligungsplänen Grundlage für die Berechnung des Kaufpreises der Aktien bildet der massgebliche Börsen - kurs (Durchschnittskurs der ersten fünfHandelstage im Dezember des betreffenden Jah- res). Der so ermittelte Kaufpreis der Aktien wird um einen vom Entschädigungsausschuss jährlich festgelegten Prozentsatz diskontiert. Aufgrund der aktuell fünfjährigen Sperrfrist beträgt der Diskontsatz 25 Prozent des massgeblichen Börsenkurses. Weiterführende Angaben zur Ausgestaltung der Mitarbeiterbeteiligungspläne können dem Vergütungsbericht entnommen werden. 19. ForderungenundVerpflichtungengegenüber nahestehenden Personen in 1’000 Franken (gerundet) Forderungen Verpflichtungen 2025 2024 2025 2024 Qualifiziert Beteiligte (Kanton Zug) 0 0 65’431 112’220 Gruppengesellschaften 600 1’307 19’424 21’988 Verbundene Gesellschaften¹ 3 21’832 28’522 Organgeschäfte 7’723 7’408 2’164 3’713 1 Öffentlich-rechtliche Anstalten des Kantons oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen, an denen der Kanton qualifiziert beteiligt ist Transaktionen mit nahestehenden Personen Zu den nahestehenden Personen zählen massgebliche Aktionäre, Geschäftsleitung, Bankrat und Revisionsstelle sowie von diesem Kreis beherrschte Gesellschaften oder Personen. Es sind keine wesentlichen Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen vorhanden. Bilanz- und Ausserbilanzgeschäfte mit nahestehenden Personen werden zu marktkonfor - men Konditionen gewährt mit folgender Ausnahme: Die Zuger Kantonalbank gewährt den Mitgliedern der Geschäftsleitung die gleichen Vorzugsbedingungen auf Bankprodukten wie allen Mitarbeitenden. Weiterführende Angaben können dem Vergütungsbericht im Abschnitt «Vorzugsbedingungen» entnommen werden. FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Anhang zur Jahresrechnung
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72 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 20. Wesentliche Beteiligte in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Nominal Anteil Nominal Anteil Wesentliche Beteiligte und stimm- rechtsgebundene Gruppen von Beteiligten mit Stimmrecht: Kanton Zug¹ 72’230 50,1 % 72’230 50,1 % 1 Mindestens die Hälfte des Aktienkapitals ist im Eigentum des Kantons; dieses darf gemäss Gesetz über die Zuger Kantonal- bank nicht veräussert werden. Das Stimmrecht des Kantons an der Generalversammlung ist auf einen Drittel des Aktien- kapitals plus eine Aktie beschränkt. 21. Eigene Kapitalanteile und die Zusammensetzung des Eigenkapitals Total Anzahl Ø Transaktions- wert (CHF) Eigene Aktien Bestand am 1.1.2025 688 + Käufe 273 8’635 – Verkäufe¹ –118 8’030 – Verkäufe für Mitarbeiterbeteiligungsprogramm¹ –146 8’096 Bestand am 31.12.2025 697 Reservierte Aktien für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme am 01.01.2025 146 Reservierte Aktien für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme am 31.12.2025 120 1 2025 wurde ein Gewinn aus Veräusserung aus dem Handelsbestand von 198’692 Franken erzielt. Aus dem übrigen Bestand resultierte ein Gewinn von 15’558 Franken. 2024 wurde ein Gewinn aus Veräusserung aus dem Handelsbestand von 243’284 Franken erzielt. Aus dem übrigen Bestand resultierte ein Verlust von 37’983 Franken. Mit den veräusserten und erworbenen eigenen Beteiligungstiteln sind weder Rückkaufs- nochVerkaufsverpflichtungen oderandereEventualverpflichtungen verbunden. Tochtergesellschaften, Joint Ventures, verbundene Gesellschaften und der Bank naheste - hende Stiftungen halten keine Eigenkapitalinstrumente der Bank. Die Zusammensetzung des Eigenkapitals sowie die mit den Anteilen verbundenen Rechte undRestriktionen werden inderTabelle 17«Gesellschaftskapital» erläutert. Nicht ausschüttbare Reserven Die gesetzliche Gewinnreserve und die gesetzliche Kapitalreserve dürfen, soweit sie zusam - men50 Prozent desnominellen Aktienkapitals nicht übersteigen, nurzurDeckung vonVer- lusten oder für Massnahmen verwendet werden, die geeignet sind, in Zeiten schlechten Geschäftsgangs das Unternehmen durchzuhalten, der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken oder ihre Folgen zu mildern. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Verordnung über die Eigenmittel und die Risikoverteilung für Banken und Wertpapierhäuser. in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Nicht ausschüttbare gesetzliche Kapitalreserve 72’072 72’072 Nicht ausschüttbare gesetzliche Gewinnreserve Total nicht ausschüttbare Reserven 72’072 72’072 Alle Transaktionen mitBeteiligten inihrer Eigenschaft als Beteiligte wurden mitflüssigen Mitteln abgewickelt und nicht mit anderen Transaktionen verrechnet. FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Anhang zur Jahresrechnung
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73 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 22. Angaben zur Vergütung bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind (gemässArt. 732–735OR) in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Nicht marktübliche Vergütungen an die Organe und deren nahestehende Personen¹ Nicht marktübliche Kredite an die Organe und deren nahestehende Personen¹ 2’900 3’900 Höchster Kreditbetrag an ein Geschäftsleitungsmitglied 2’823 2’829 Nicht marktübliche Kredite an pensionierte Geschäftsleitungsmitglieder¹ 3’800 2’575 Anzahl Namenaktien Aktienbesitz der Geschäftsleitung mit Einschluss der Beteiligungen der ihnen nahestehenden Personen 352 436 davon Hanspeter Rhyner 162 135 davon Daniela Hausheer n/a2 135 davon Andreas Janett 103 109 davon Jan Damrau 44 33 davon Dominik Fehlmann n/a2 24 davon Martina Bonati 35 n/a2 davon Marcus Slöör 8 n/a2 1 Die Zuger Kantonalbank gewährt den Mitgliedern der Geschäftsleitung wie auch den in der Pensionskasse der Zuger Kantonalbank versicherten früheren Mitgliedern der Geschäftsleitung die gleichen Vorzugsbedingungen auf Bankprodukten wie allen Mitarbeitenden. Weiterführende Angaben können dem Vergütungsbericht entnommen werden. 2 Nicht anwendbar infolge Eintritt in/Austritt aus der Geschäftsleitung während des Geschäftsjahrs Informationen zum Ausserbilanzgeschäft 30. Treuhandgeschäfte Wir verweisen auf Tabelle 30 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzel- abschluss). Informationen zur Erfolgsrechnung 33. RefinanzierungsertraginderPosition «Zins-undDiskontertrag»sowie Negativzinsen Wir verweisen auf Tabelle 33 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzel - abschluss). 34. Personalaufwand in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Veränderung Personalaufwand Gehälter 73’085 71’733 1,9 % davon Aufwände in Zusammenhang mit aktien- basierten Vergütungen und alternativen Formen der variablen Vergütung 1’182 1’317 –10,2 % AHV, IV, ALV und andere gesetzliche Zulagen 4’750 5’091 –6,7 % Beitrag an die Pensionskasse 8’811 8’691 1,4 % Übriger Personalaufwand 3’735 2’883 29,6 % Total Personalaufwand 90’381 88’398 2,2 % FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Anhang zur Jahresrechnung
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74 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 39. Laufende und latente Steuern in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Veränderung Steueraufwand Aufwand für laufende Ertrags- und Kapitalsteuern 19’086 18’196 4,9 % Total Steueraufwand 19’086 18’196 4,9 % GewichteterdurchschnittlicherSteuersatz(in %) 11,7 % 12,1 % Es bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge, die einenEinfluss aufdie Ertragssteuern haben. 35. Sachaufwand in 1’000 Franken (gerundet) 2025 2024 Veränderung Sachaufwand Raumaufwand 4’284 4’069 5,3 % Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik 26’577 25’274 5,2 % Aufwand für Fahrzeuge, Maschinen, Mobiliar und übrige Einrichtungen sowie operatives Leasing 1’165 1’194 –2,4 % Kommunikations- und Gesellschaftskosten 7’844 7’004 12,0 % Honorare der Prüfgesellschaft PricewaterhouseCoopersAG(Art. 961aZiff. 2OR) 517 576 –10,4 % davon für Rechnungs- und Aufsichtsprüfung 487 548 –11,1 % davon für andere Dienstleistungen 29 28 4,6 % Übriger Geschäftsaufwand 6’925 6’922 0,0 % Total Sachaufwand 47’313 45’040 5,0 % 36. Wesentliche Verluste, ausserordentliche Erträge und Aufwände,wesentliche Auflösungvonstillen Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und frei werdende Wertberichtigungen und Rückstellungen Wir verweisen auf Tabelle 36 im Anhang zur Konzernrechnung (keine Abweichung zum Einzel- abschluss). 37. Aufwertung von Beteiligungen und Sachanlagen bishöchstenszumAnschaffungswert Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Aufwertungen vorgenommen. FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Anhang zur Jahresrechnung
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75 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 PricewaterhouseCoopers AG, Dammstrasse 21, 6300 Zug +41 58 792 68 00 www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied des globalen PwC-Netzwerks, einem Netzwerk von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Bericht zur Prüfung der Jahresrechnung Prüfungsurteil Wir haben die Jahresrechnung der Zuger Kantonalbank («die Gesellschaft») bestehend aus der Bilanz per 31. Dezember 2025, der Erfolgsrechnung und dem Eigenkapitalnachweis für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden geprüft. Nach unserer Beurteilung vermittelt die Jahresrechnung (Seiten 64 bis 74 ) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 sowie deren Ertragslage für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den für Banken anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und entspricht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den für Abschlussprüfungen von Gesellschaften des öffentlichen Interesses relevanten Anforderungen des Berufsstands. Wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. 2 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Unser Prüfungsansatz Überblick Gesamtwesentlichkeit: CHF 7 320 Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Jahresrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Organisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher die Gesellschaft tätig ist. Als besonders wichtige Prüfungssachverhalte haben wir folgende Themen identifiziert: Bewertung von Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen) Werthaltigkeit Beteiligung an der Immofonds Asset Management AG Wesentlichkeit Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Jahresrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können. Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Jahresrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Jahresrechnung als Ganzes zu beurteilen. Gesamtwesentlichkeit CHF 7 320 Bezugsgrösse Gewinn vor Steuern Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir den Gewinn vor Steuern, da dies aus unserer Sicht diejenige Grösse ist, an welcher die Erfolge der Gesellschaft üblicherweise gemessen wird. Zudem stellt der Gewinn vor Steuern eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen dar. Bericht der Revisionsstelle FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Bericht der Revisionsstelle
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76 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 3 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Wir haben mit dem Bankrat vereinbart, diesem im Rahmen unserer Prüfung festgestellte, falsche Darstellungen über CHF 732 mitzuteilen; ebenso alle falschen Darstellungen unterhalb dieses Betrags, die aus unserer Sicht jedoch aus qualitativen Überlegungen eine Berichterstattung nahelegen. Umfang der Prüfung Unsere Prüfungsplanung basiert auf der Bestimmung der Wesentlichkeit und der Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen der Jahresrechnung. Wir haben hierbei insbesondere jene Bereiche berücksichtigt, in denen Ermessensentscheide getroffen wurden. Dies trifft zum Beispiel auf wesentliche Schätzungen in der Rechnungslegung zu, bei denen Annahmen gemacht werden und die von zukünftigen Ereignissen abhängen, die von Natur aus unsicher sind. Wie in allen Prüfungen haben wir das Risiko der Umgehung von internen Kontrollen durch die Geschäftsleitung und, neben anderen Aspekten, mögliche Hinweise auf ein Risiko für beabsichtigte falsche Darstellungen berücksichtigt. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des Berichtszeitraumes waren. Diese Sachverhalte wurden im Kontext unserer Prüfung der Jahres rechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu adressiert, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung von Kundenausleihungen (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen) Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Unser Prüfungsvorgehen Die Zuger Kantonalbank betreibt sowohl das klassische Hypothekargeschäft als auch das kommerzielle Kreditgeschäft. Angesichts der Höhe des Aktivums im Verhältnis zur Bilanzsumme und aufgrund der Ermessensspielräume der Geschäftsleitung bei der Beurteilung des Umfangs und der Höhe der Wertberichtigungen für Ausfallrisiken erachten wir die Bewertung der Kundenausleihungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Als Kundenausleihungen wurden Ende 202 5 Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen in der Höhe von total CHF 15 323 Mio. (Vorjahr CHF ) in der Bilanz ausgewiesen. Dies entspricht 79.3 % (Vorjahr 82.6 %) der Bilanzsumme von CHF 19 324 Mio. (Vorjahr CHF Mio.). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu den Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen, die angewandten Methoden In erster Linie haben wir Funktionsprüfungen der internen Kontrollen im Bereich der Kundenausleihungen durchgeführt, die Schlüsselkontrollen beurteilt und stichprobenweise deren Einhaltung geprüft. Damit schafften wir eine Grundlage, um zu beurteilen, ob die Vorgaben des Bankrats eingehalten wurden. Im Weiteren prüften wir, ob die Weisungen und Ausführungsbestimmungen der Bank systematisch angewandt wurden. Wir haben die Angemessenheit und auf Stichprobenbasis die Wirksamkeit folgender Kontrollen im Zusammenhang mit der Bewertung von Kundenausleihungen überprüft: Kreditanalyse und -bewilligung: Einhaltung Kompetenzreglement, Überprüfung der Tragbarkeitsberechnungen sowie Bewertung von Sicherheiten; Kreditabwicklung: Überprüfung der Kreditauszahlung und der Schlusskontrolle; 4 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs sowie zur Bewertung der Deckungen gehen aus dem Geschäftsbericht hervor (Seiten 28, 29, 39, 40). Bei den Kundenausleihungen wird anhand verschiedener Einflussfaktoren durch die Bank individuell beurteilt, ob eine negative Veränderung zu einer Wertminderung der Kundenausleihungen führt. Diese Faktoren umfassen u.a. lokale wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kreditnehmer sowie die Bewertung der Sicherheiten. Es wurden Einzelwertberichtigungen in der Höhe von CHF 45 Mio. (Vorjahr CHF 37 Mio.) von den Kundenausleihungen in Abzug gebracht. Auf Basis der erwarteten längerfristigen Entwicklung der Kreditportfolioqualität bildet die Bank Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken. Für die Festlegung der Höhe der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken wendet die Bank eine Berechnungsmethode an, welche auf einem Expected- loss-Ansatz basiert und zukünftige Marktentwicklungen berücksichtigt. Die Bank hat per 31. Dezember 2025 Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken von CHF 52 Mio. (Vorjahr CHF 59 Mio.) verbucht. Kreditüberwachung: Prüfung des Umgangs mit Kreditüberwachungslisten und den entsprechenden Reportings. Weiter haben wir auf Stichprobenbasis folgende aussagebezogenen Detailprüfungen vorgenommen: Wir haben eine Beurteilung der Werthaltigkeit von Kundenausleihungen durchgeführt und dabei die verwendeten Prozesse zur Identifikation der Kundenausleihungen mit möglichem Wertberichtigungsbedarf geprüft. Unsere Stichprobe beinhaltete eine zufällige Auswahl von Positionen aus dem gesamten Kreditportfolio sowie eine risikoorientierte Auswahl. Bei unseren Beurteilungen haben wir unter anderem die von der Bank eingeholten Gutachten von Sicherheiten ohne beobachtbare Marktpreise sowie andere verfügbare Marktpreis- und Preisvergleichsinformationen verwendet. Wir haben zudem eine Beurteilung der Methodik zur Schätzung von Wertberichtigungen durchgeführt. Wir haben dabei geprüft, ob die Wertberichtigungen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften und den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der Bank gebildet wurden. Wir haben eine Beurteilung des Ansatzes für die Ermittlung und Bildung der Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken vorgenommen. Dabei haben wir die der Berechnung zugrundeliegenden Annahmen beurteilt und geprüft, ob diese stetig angewendet werden. FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Bericht der Revisionsstelle
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77 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 5 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Werthaltigkeit Beteiligung an der Immofonds Asset Management AG Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Unser Prüfungsvorgehen Die Beteiligung an der Immofonds Asset Management AG stellt mit CHF 77.1 Mio. (Vorjahr CHF 77.1 Mio.) in der Bilanz per 31. Dezember 2025 einen wesentlichen Betrag dar. Die Geschäftsleitung überprüft jährlich die Beteiligungen auf deren Werthaltigkeit. Bei dieser Beurteilung kommen beträchtliche Ermessensspielräume bei der Festlegung von Annahmen zur Bestimmung des Free-Cash-Flows basierend auf der Mittelfristplanung sowi e weiterer wesentlicher Annahmen zur Anwendung. Aufgrund der wesentlichen Ermessenspielräumen bei der Festlegung von Annahmen erachten wir diesen Bereich als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Bei Beteiligungen müssen nach schweizerischem Obligationenrecht sowie der Rechnungslegungsverordnung-FINMA bei konkreten Anzeichen auf eine Überbewertung die Werte überprüft und eine notwendige Wertberichtigung für allfällige Wertverluste vorgenommen werde n. Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der Immofonds Asset Management AG wird auf jeden Bilanzstichtag geprüft, indem der Buchwert der Beteiligung dem höheren von Netto-Marktwert und Nutzwert (erzielbarer Wert) gegenübergestellt wird. Sofern der erzielbare Wert den Beteiligungsbuchwert übersteigt, wird davon ausgegangen, dass die Werthaltigkeit der betreffenden Beteiligung gegeben ist. Sollte der erzielbare Wert unter dem Beteiligungsbuchwert liegen, wird der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert und die Wertbeeinträchtigung der Position Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen We Unsere Arbeiten im Bereich der Beteiligungen umfassten schwergewichtig die Prüfung des durch die Bank durchgeführten Werthaltigkeitstests sowie der Beurteilung der Annahmen, welche bei der Ermittlung des Beteiligungswertes verwendet wurden. Wir haben dabei mit Unterstützung unserer eigenen Bewertungsexperten die verwendete Mittelfristplanung eingesehen und kritisch hinterfragt. Des Weiteren haben wir die wesentlichen Parameter, welche in der Bewertung verwendet wurden, geprüft. Wir haben die verwendeten Marktdaten identifiziert und mit unabhängigen Daten verglichen. Die langfristigen Wachstumsraten, welche für die Jahre nach der Mittelfristplanung verwendet wurden, haben wir mit dem Marktumfeld sowie Branchentrends verglichen. Wir erachten das Bewertungsverfahren und die darin verwendeten Annahmen und Parameter als eine angemessene und ausreichende Grundlage für die Überprüfung der Werthaltigkeit der in der Bilanz erfassten Beteiligung an der Immofonds Asset Management AG. 6 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Sonstige Informationen Der Bankrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung, die Konzernrechnung, die Kapitel 3, 4 sowie 6 bis 10 im Vergütungsbericht und unsere dazugehörigen Berichte. Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck. Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung e rlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten des Bankrats für die Jahresrechnung Der Bankrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung, die in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsvorschriften für Banken, den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, sowie für die internen Kontrollen, die der Bankrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Bankrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit sofern zutreffend anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz d er Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Bankrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alte rnative dazu. Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhalt et. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA -CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorlie gt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA -CH üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Jahresrechnung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Bericht der Revisionsstelle
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78 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 7 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, i st höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Ausserkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Bankrat angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bericht auf die dazugehörigen Angaben in der Jahresrechnung aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Berichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Folge haben. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt der Jahresrechnung insgesamt einschliesslich der Angaben sowie, ob die Jahresrechnung die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass eine sachgerechte Gesamtdarstellung erreicht wird. Wir kommunizieren mit dem Bankrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschliesslich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung identifizieren. Wir geben dem Bankrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und kommunizieren mit ihnen über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftige rweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern zutreffend über Massnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen oder getroffene Schutzmassnahmen. Von den Sachverhalten, über die wir mit dem Bankrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss kommuniziert haben, bestimmen wir diejenigen Sachverhalte, die bei der Prüfung der Jahresrechnung des Berichtszeitraumes am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bericht, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schliessen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äusserst seltenen Fällen, dass ein Sa chverhalt nicht in unserem Bericht mitgeteilt werden soll, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. 8 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Bankrats ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Aufgrund unserer Prüfung gemäss Art. 728a Abs. 1 Ziff. 2 OR bestätigen wir, dass der Antrag des Bankrats dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. PricewaterhouseCoopers AG Stefan Keller Wyss Marcel Meier Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor Zug, 10. März 2026 FINANZBERICHT Finanzbericht Stammhaus Bericht der Revisionsstelle
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 80 Vergütungsbericht 80 Vergütungsgrundsätze 88 Bericht der Revisionsstelle Vergütungsbericht Die Vergütungen richten sich nach den FINMA-Vorgaben: Bankratsmit- glieder erhalten eine fixe Pauschal- entschädigung. Die Geschäftsleitung wird entsprechend dem Markt, der Kompetenz, dem Risiko und der individuellen Leistung durch eine feste und eine variable Vergütung entlohnt.
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80 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 VERGÜTUNGSBERICHT Vergütungsgrundsätze Vergütungsgrundsätze Die im Rundschreiben der FINMA über die Vergütungssysteme (FINMA- Rundschreiben 2010/01) vorgegebenen Empfehlungen sind die Leitlinien für die Vergütungspraxis. Die Mitglieder des Bankrats erhalten grund- sätzlichfixePauschalentschädigungen.Die GesamtvergütungderGeschäfts - leitung richtet sich nach dem Markt, der Kompetenz, den zu verant- wortenden Risiken und der individuellen Leistung und besteht aus einer festen und einer variablen Vergütung. 1. Vergütungsbericht DieZuger Kantonalbank isteinespezialgesetzliche Aktiengesellschaft gemäss Art. 763 Obli- gationenrecht (OR). Gemäss § 1 Abs. 2 desGesetzes über dieZuger Kantonalbank ist das Obligationenrecht nur anwendbar, falls das Gesetz über die Zuger Kantonalbank und die Statuten keine abweichende Bestimmung enthalten. Dies gilt auch für die Bestimmungen des Aktienrechts zur Vergütung bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind (Art. 732 ff. OR). Entsprechend setzt die Zuger Kantonalbank diese Bestimmungen und insbesondere die Bestimmungen zum Vergütungsbericht (Art. 734 OR) um, soweit das Gesetz über die Zuger Kantonalbank und die Statuten keine abweichende Bestimmung enthalten. Die gesetzlich erforderlichen Angaben desVergütungsberichts werden inArt. 734a–f ORdefiniert. Zudem sinddierelevanten Bestimmungen derRichtlinie betreffend Informationen zurCor- porate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange (SIX) sowie die einschlägigen Vorgaben zur nicht finanziellen Berichterstattung gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht nach Massgabe des GRI-Standards zu beachten. 2. Grundsätze der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme 2.1 Bankrat Die Generalversammlung genehmigt den maximalen Gesamtbetrag der Entschädigung des Bankrats für die Dauer von der ordentlichen bis zur nächsten ordentlichen Generalver - sammlung. Zudem stimmt die Generalversammlung im Rahmen einer Konsultativabstim - mung über den Vergütungsbericht als Teil des Geschäftsberichts ab. Die Generalversamm - lung hat in der Vergangenheit jeweils den Gesamtbetrag der Entschädigung und den Vergütungsbericht genehmigt. Gegenanträge wurden keine gestellt. Im Rahmen des genehmigten Gesamtbetrags bereitet der Entschädigungs- und Nachhaltig - keitsausschuss desBankrats (vgl.Corporate Governance, Ziffer3.5)dieGrundsätze derEnt- schädigungen des Bankrats vor. Der Bankrat ist zuständig für die Festlegung der Entschädi - gung. Andie Mitglieder des Bankrats werden grundsätzlich fixePauschalentschädigungen ausgerichtet. Lediglich Spezialaufgaben ausserhalb der ständigen Ausschüsse des Bankrats (Sonderentschädigung) werden zusätzlich abgegolten. Es gibt keine variablen Kompensationen, Options- oder andere Beteiligungsprogramme. Die Entschädigung des Bankrats ist entsprechend nicht abhängig von der Erreichung vor - gängig festgelegter Ziele. 2011 hat der Bankrat ein Reglement über die Entschädigung der Bankbehörden erlassen und dabei die im Rundschreiben der FINMA über die Vergütungs - systeme (FINMA-Rundschreiben 2010/01) vorgegebenen Empfehlungen als Leitlinien heran - gezogen. Die Grundsätze der Entschädigung des Bankrats sind letztmals per 1. Januar 2020 neu festgelegt worden. Dabei wurde ein Vergleich mit anderen Kantonalbanken ähnlicher Grösse vorgenommen. Die Vergleichsstudie wurde von einem renommierten, fachkundigen und unabhängigen Be - rater erstellt, der über keine zusätzlichen Mandate bei der Zuger Kantonalbank verfügt. Es gibt keine Entschädigungsprogramme für ehemalige Bankratsmitglieder. Auch wurden kei - ne Entschädigungen im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten geleistet. Vergütungsbericht
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81 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Das aktuell gültige, vom Bankrat erlassene Entschädigungsreglement wurde am 23. Februar 2023 vom Bankrat genehmigt und ist am 1. Juni 2023 in Kraft getreten. Das Reglement musste angepasst werden, weil der Aufgabenbereich des damaligen Entschädigungsaus - schusses um das Thema Nachhaltigkeit erweitert wurde. Der Ausschuss heisst Entschädi - gungs- und Nachhaltigkeitsausschuss. Gehören dem Bankrat Vertreter des Regierungsrats oder Mitarbeitende des Kantons Zug an, fallen die Pauschalvergütungen und sämtliche weiteren Entschädigungen gemäss gesetzlicher Regelung und Regierungsratsbeschluss in die Staatskasse. Ferner werden dem Bankrat keine Personalkonditionen gewährt. 2.2 Geschäftsleitung Vorsorgeleistungen Monatliche Zuweisung Beiträge an Altersvorsorge und Sozialversicherungen Variable Vergütung in Aktien Jährliche Aktienzuteilung mit fünfjähriger Sperrfrist Langfristige, aufgeschobene Vergütung mit Blick auf die strategische Entwicklung der Bank auf Basis langfristig nach- vollziehbarer Zielgrössen Variable Vergütung in Bar-/Buchgeld Jährliche Entschädigung Ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung auf Basis langfristig nach- vollziehbarer Zielgrössen Feste Vergütung Monatliche Entschädigung Marktübliches Entgelt für die Ausübung der Funktion und die erforderlichen Qualifikationen Gesamtvergütung Der Bankrat hat 2011 ein Reglement über die Grundsätze der Entschädigung der Geschäfts - leitung und der übrigen Mitarbeitenden der Zuger Kantonalbank erlassen und dabei die im (FINMA-Rundschreiben 2010/01) vorgegebenen Empfehlungen als Leitlinien herangezogen. Das aktuelle Reglement datiert vom 9. Juli 2020. Gemäss Reglement legt der Entschädi - gungs- und Nachhaltigkeitsausschuss die Vergütungen des Präsidenten der Geschäftslei - tung und der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung fest und unterbreitet dem Bankrat diese Entschädigungen zur Genehmigung, vorbehältlich der Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der Vergütungen durch die Generalversammlung. Zudem stimmt die Gene - ralversammlung im Rahmen einer Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht als Teil des Geschäftsberichts ab. Die Generalversammlung hat in der Vergangenheit jeweils die Gesamtbeträge der Entschä - digungen und den Vergütungsbericht genehmigt. Gegenanträge wurden keine gestellt. Die Struktur und die Höhe der Gesamtvergütung der Geschäftsleitung berücksichtigen im Be - sonderen die Risikopolitik der Zuger Kantonalbank. Sie sollen das Risikobewusstsein der verantwortlichen Personen fördern. Die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung richtet sich weiter nach dem Markt, der Kompetenz, den zu verantwortenden Risiken und der individu - ellen Leistung. Sie besteht aus einer festen und einer variablen Komponente. Die feste wie auch die variable Vergütung basieren auf einem Vergleich mit den Vergütun - gen bei anderen Kantonalbanken und weiteren Banken vergleichbarer Grösse und mit ähn - licher Geschäftstätigkeit. Der Vergleich wurde im Auftrag der Bank letztmals im Jahr 2024 von einem renommierten, fachkundigen und unabhängigen Berater erstellt, der über keine zusätzlichen Mandate bei der Zuger Kantonalbank verfügt. Variable Vergütung Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt ergebnis- und leistungsabhängig auf Basis langfristig nachvollziehbarer Zielgrössen sowie unter Berücksichtigung des von der Gene - ralversammlung genehmigten maximalen Gesamtbetrags der variablen Vergütung. Die Mit - glieder der Geschäftsleitung werden am langfristigen Erfolg der Zuger Kantonalbank je nach Geschäftsgang sowohl positiv wie auch negativ beteiligt. Die variable Vergütung besteht aus einer kurzfristigen Barkomponente bzw. aus Buchgeld und zu einem wesentlichen Teil aus einer aufgeschobenen Vergütung (Langfristkomponen - te). Die variable Vergütung ist abhängig von der Erreichung vorab festgelegter Zielgrössen (Key Performance Indicators, KPI). Diese Zielgrössen orientieren sich am Geschäftsverlauf (z. B. Geschäftsertrag, Geschäftserfolg, Wachstum des Depotvermögens), an der strategi - schen Entwicklung der Bank (Grad der Umsetzung der Strategie) und an der persönlichen Entwicklung jedes einzelnen Geschäftsleitungsmitglieds (Erreichen der persönlichen Ziele). VERGÜTUNGSBERICHT Vergütungsgrundsätze
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82 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Die im Geschäftsjahr zu erreichenden Zielgrössen werden zu Beginn des jeweiligen Ge - schäftsjahrs vereinbart. Die massgebenden Ziele der Geschäftsleitung legt der Bankrat auf Antrag des Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschusses zusammen mit dem Präsiden - ten der Geschäftsleitung fest. Für das Geschäftsjahr 2025 hat der Bankrat für die Geschäftsleitung unter anderem zwei Nachhaltigkeitsziele verabschiedet. Das erste Zielbetrifft die Mitarbeitenden (Teilnahme - quote an der Mitarbeitendenbefragung) und das zweite das ESG-Rating der Bank. Die zu erreichenden persönlichen Ziele der Geschäftsleitungsmitglieder können grundsätzlich durch eine kurzfristige und/oder eine langfristige variable Vergütung abgegolten werden. Im Jahr 2025 betrug die variable Vergütung bei den Geschäftsleitungsmitgliedern, die für die ganzen zwölf Monate im Amt waren, zwischen 41 und 43 Prozent der Gesamtvergütung. Bei schlechtem Geschäftsverlauf, namentlich bei einem in der Jahresrechnung ausgewiese - nen Verlust, wird die variable Vergütung reduziert oder entfällt gänzlich. Variable Vergütung in Bar-/Buchgeld Die kurzfristige variable Vergütung in der Form der Barauszahlung bzw. von Buchgeld wird nur ausgerichtet, sofern es der Geschäftsverlauf erlaubt. Der Geschäftsverlauf wird anhand von Key Performance Indicators (KPI) gemessen. Es können insbesondere die folgenden Indikato - ren relevant sein: Geschäftsertrag und -erfolg, Erfolg aus Kommissions- und Dienstleistungs - geschäft, Nachhaltigkeitsziele, Wachstum des Depotvermögens (performancebereinigt) und Kredite. Hinzu kommen qualitative Ziele, die individuell festgelegt werden. Die Gewichtung und der Grad der Zielerreichung werden vom Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschuss vorgeschlagen und vom Bankrat verabschiedet. Variable Vergütung in Aktien Die aufgeschobene variable Vergütung orientiert sich an der strategischen Entwicklung der Zuger Kantonalbank. Diese hängt vor allem davon ab, ob oder bis zu welchem Grad die vorab in den Zielvereinbarungen festgelegten Ziele im Zusammenhang mit der Umsetzung der Stra - tegie in der vorgegebenen Zeit erreicht werden. Über die aufgeschobene Vergütung kann der Empfänger ungeachtet jeglicher Wertveränderungen erst nach Ablauf einer Frist von mindes - tens drei Jahren verfügen. Zurzeit beträgt diese Frist fünf Jahre. In welcher Form die langfristige variable Vergütung ausgerichtet wird, wird vom Bankrat fest - gelegt. Zu diesem Zweck hat der Bankrat 2011 ein Reglement über den Aktienbeteiligungsplan für die Geschäftsleitung und weitere Mitarbeitende der Zuger Kantonalbank erlassen. Danach legt der Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschuss jährlich fest, welcher Anteil der varia - blen Entschädigung der Geschäftsleitung mindestens in Aktien bezogen werden muss und welcher darüber hinaus maximal in Aktien bezogen werden kann. Grundlage für die Berechnung des Kaufpreises der Aktien bildet der massgebliche Börsenkurs (DurchschnittskursdererstenfünfHandelstageimDezemberdesbetreffendenJahres).Der so ermittelte Kaufpreis der Aktien wird um einen vom Entschädigungs- und Nachhaltigkeits - ausschuss jährlich festgelegten Prozentsatz diskontiert. Aufgrund der aktuell fünfjährigen Sperrfrist beträgt der Diskontsatz mindestens 25 Prozent des massgeblichen Börsenkurses. Die Sperrfrist der Aktien entfällt grundsätzlich beim Austritt oder bei der Pensionierung eines Geschäftsleitungsmitglieds. Im Zusammenhang mit der Vergütung sind folgende Punkte zu erwähnen: − Alle Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten eine Spesenpauschale, die sich nach deneffektiven Ausgaben richtet. − Es gibt keine Entschädigungsprogramme für ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder. − Antrittsentschädigungen an Mitglieder der Geschäftsleitung werden nur ausnahms- weise und in begründeten Fällen ausgerichtet. Der Bankrat entscheidet auf Antrag des Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschusses abschliessend über deren Höhe. Im Berichtsjahr wurden keine Antrittsentschädigungen entrichtet. − Abgangsentschädigungen und Entschädigungen im Zusammenhang mit Konkurrenz - verboten an die Mitglieder der Geschäftsleitung werden keine geleistet. 3. Vergütungen, Darlehen und Beteiligungen der Mitglieder des Bankrats AndieMitglieder desBankratswerden grundsätzlich fixePauschalentschädigungen ausge- richtet. Lediglich Spezialaufgaben ausserhalb der ständigen Ausschüsse des Bankrats (Son - derentschädigung) werden zusätzlich abgegolten. Per 31. Dezember 2025 sind Darlehen und Kredite gegenüber Mitgliedern des Bankrats im Betrag von 3 Mio. ausstehend. Es wurden auch keine Vergütungen ausgerichtet und keine ausstehenden Darlehen sowie Kredite zu nicht marktüblichen Konditionen an Personen gewährt, die den Mitgliedern des Bankrats nahestehen. VERGÜTUNGSBERICHT Vergütungsgrundsätze
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83 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 in 1’000 CHF (gerundet) Vergütungen Vergütung inkl. Sitzungs- gelder und Spesen in bar¹ Arbeitgeberbeiträge an die 1. Säule (AHV/IV usw.) Bankrat Funktion 2025 2024 2025 2024 Urs Rüegsegger Präsident des Bankrats Mitglied und Präsident seit 02.05.2020 Leiter des Entschädigungs- ausschusses vom 02.05.2020 bis 13.05.2023 Mitglied des Entschädigungs- und Nachhaltigkeits- ausschusses seit 13.05.2023 226 226 16 16 Jacques Bossart Vizepräsident Mitglied seit 02.05.2015 und Vizepräsident seit 05.05.2019 Mitglied des Entschädigungs- und Nachhaltigkeits- ausschusses seit 05.05.2019 90 90 7 7 Erwin Bucher Mitglied seit 13.05.2023 Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses seit 13.05.2023 66 64 5 5 Martin Kühn2 Mitglied seit 10.05.2025 Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses seit 10.05.2025 35 n/a 3 n/a Annette Luther Mitglied seit 05.05.2019 Leiterin des Entschädigungs- und Nachhaltigkeits- ausschusses seit 13.05.2023 65 65 5 5 Silvan Schriber Mitglied seit 05.05.2019 Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses seit 01.01.2020 und Vorsitzender des Prüfungs- und Risiko- ausschusses seit 13.05.2023 88 86 7 7 Roger Wermuth2,3 Mitglied seit 10.05.2025 27 n/a 2 n/a in 1’000 CHF (gerundet) Vergütungen Vergütung inkl. Sitzungs- gelder und Spesen in bar¹ Arbeitgeberbeiträge an die 1. Säule (AHV/IV usw.) Bankrat Funktion 2025 2024 2025 2024 Sabina Ann Balmer4 Mitglied vom 02.05.2015 bis 10.05.2025 Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses vom 02.05.2015 bis 31.12.2019 20 43 1 3 Patrik Wettstein4 Mitglied vom 01.05.2010 bis 10.05.2025 Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses vom 02.05.2015 bis 10.05.2025 29 64 2 5 Bankrat Total 646 638 48 48 1 Brutto 2 Martin Kühn und Roger Wermuth wurden per 10. Mai 2025 in den Bankrat gewählt. 3 Aufgrund eines Regierungsratsbeschlusses wird der gesamte Betrag an den Kanton Zug vergütet. 4 Sabina Ann Balmer und Patrik Wettstein traten auf die ordentliche Generalversammlung vom 10. Mai 2025 zurück bzw. stellten sich nicht zur Wiederwahl. in 1’000 CHF (gerundet) Darlehen/Kredite Beteiligungen ZugerKB Aktienbesitz¹,² Bankrat 2025 2024 2025 2024 Urs Rüegsegger keine keine 75 75 Jacques Bossart keine keine 2 2 Roger Wermuth keine n/a 2 n/a Erwin Bucher keine keine 5 5 Annette Luther keine keine 5 5 Silvan Schriber keine keine 2 2 Martin Kühn 3’000 n/a 6 n/a Bankrat Total 3’000 0 97 89 1 Anzahl Namenaktien à nominal 500 Franken inklusive Aktien, die nahestehenden Personen gehören 2 Es gibt keine Optionen auf Beteiligungsrechten. VERGÜTUNGSBERICHT Vergütungsgrundsätze
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84 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 4. Vergütungen,DarlehenundBeteiligungen der Mitglieder der Geschäftsleitung Die Vergütungen an die Geschäftsleitung setzen sich aus der festen Vergütung, der variablen Vergütung sowie den Aufwendungen für die Vorsorge zusammen. Die variable Vergütung be - steht aus einem Baranteil sowie einem für fünf Jahre gesperrten Aktienanteil. An Personen, die Mitgliedern der Geschäftsleitung nahestehen, wurden keine nicht marktüblichen Vergü - tungen ausgerichtet und keine Darlehen sowie Kredite gewährt, die noch ausstehen. in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Hanspeter Rhyner Präsident GL (total)¹ 5 Mitglieder Hanspeter Rhyner Präsident GL (total)² 5 Mitglieder Vergütungen Vergütung fest (netto) 383 1’419 383 1’439 Vergütung variabel bar und Aktien (netto) 341³ 1’238³ 331⁴ 1’2274 Arbeitnehmeraufwendungen für Vorsorge 126 466 126 467 Total (brutto) 850 3’123 840 3’133 Arbeitgeberaufwendungen für Vorsorge 214 758 214 781 Abgangsentschädigung keine keine keine keine Antrittsentschädigung keine keine keine keine Entgelt für zusätzliche Arbeiten keine keine keine keine Entschädigung i.Z.m. Konkurrenz- verboten keine keine keine keine Vergütungen an nahestehende Personen keine keine keine keine Vergütungen aus Mandaten5 12 36 12 36 1 Hanspeter Rhyner, Präsident der Geschäftsleitung; Andreas Janett, Mitglied der Geschäftsleitung; Martina Bonati, Mitglied der Geschäftsleitung, Eintritt in die Geschäftsleitung 01.05.2025; Jan Damrau, Mitglied der Geschäftsleitung; Marcus Slöör, Mitglied der Geschäftsleitung, Eintritt in die Geschäftsleitung 01.06.2025; Daniela Hausheer; Mitglied der Geschäftsleitung, Austritt aus der Geschäftsleitung 30.04.2025; Dominik Fehlmann, Mitglied der Geschäftsleitung ad interim, Austritt aus der Geschäftsleitung 31.05.2025 2 Hanspeter Rhyner, Präsident der Geschäftsleitung; Daniela Hausheer, Mitglied der Geschäftsleitung; Andreas Janett, Mitglied der Geschäftsleitung; Jan Damrau, Mitglied der Geschäftsleitung; Dominik Fehlmann, Mitglied der Geschäftsleitung ad interim, Eintritt in die Geschäftsleitung 01.11.2024; Petra Kalt, Mitglied der Geschäftsleitung, Austritt aus der Geschäfts- leitung 30.10.2024 3 Die Bewertung des in Aktien ausbezahlten Teils der variablen Entschädigung basiert auf dem Durchschnittsschlusskurs der ZugerKB Aktie der ersten fünf Handelstage im Dezember 2025 von 8’811.15 Franken, der aufgrund der fünfjährigen Sperr- fristanalogderBerechnungfürSteuerzweckeum25 Prozentdiskontiertwurde.HanspeterRhyner,PräsidentderGeschäfts- leitung: 175’000 Franken in ZugerKB Aktien; GL (total): 443’785 Franken in ZugerKB Aktien. 4 Die Bewertung des in Aktien ausbezahlten Teils der variablen Entschädigung basiert auf dem Durchschnittsschlusskurs der ZugerKB Aktie der ersten fünf Handelstage im Dezember 2024 von 8’096.00 Franken, der aufgrund der fünfjährigen Sperr- fristanalogderBerechnungfürSteuerzweckeum25 Prozentdiskontiertwurde.HanspeterRhyner,PräsidentderGeschäfts- leitung: 170’000 Franken in ZugerKB Aktien; GL (total): 446’650 Franken in ZugerKB Aktien. 5 Im Berichtsjahr wurden zusätzlich Entschädigungen von gesamthaft 36’000 Franken für Mandate von drei Mitgliedern der Geschäftsleitung entrichtet. Zwei Mitglieder sind Verwaltungsräte in der Tochtergesellschaft Immofonds Asset Management AG, deren Alleinaktionärin die Zuger Kantonalbank ist. Das dritte Mitglied ist im Verwaltungsrat der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbank AG, an der die Zuger Kantonalbank eine Beteiligung von weniger als 50 Prozent hält. Das Personalreglement, das für alle Mitarbeitenden der Zuger Kantonalbank gilt, bestimmt und limitiert den Betrag, der beim Mitarbeitenden bzw. beim Mitglied der Geschäftsleitung verbleibt. Überschiessende Beträge fallen der Zuger Kantonalbank zu. VERGÜTUNGSBERICHT Vergütungsgrundsätze
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85 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Sicherheit Darlehen/Kredite¹ Hanspeter Rhyner Präsident GL (total)2 5 Mitglieder Hanspeter Rhyner Präsident GL (total)3 5 Mitglieder Darlehen/Kredite 2’823 8’293 2’829 8’409 Grundpfand Total 2’823 8’293 2’829 8’409 in 1’000 CHF (gerundet) 2025 2024 Beteiligungen6 Hanspeter Rhyner Präsident GL (total)4 5 Mitglieder Hanspeter Rhyner Präsident GL (total)5 5 Mitglieder ZugerKB Aktienbesitz7,8,9,10 162 35211 135 43612 1 Das Geschäftsleitungsmitglied mit dem höchsten Kreditengagement ist namentlich auszuweisen. 2 Hanspeter Rhyner, Präsident der Geschäftsleitung; Andreas Janett, Mitglied der Geschäftsleitung; Martina Bonati, Mitglied der Geschäftsleitung, Eintritt in die Geschäftsleitung 01.05.2025; Jan Damrau, Mitglied der Geschäftsleitung; Marcus Slöör, Mitglied der Geschäftsleitung, Eintritt in die Geschäftsleitung 01.06.2025; Daniela Hausheer; Mitglied der Geschäftsleitung, Austritt aus der Geschäftsleitung 30.04.2025; Dominik Fehlmann, Mitglied der Geschäftsleitung ad interim, Austritt aus der Geschäftsleitung 31.05.2025 3 Hanspeter Rhyner, Präsident der Geschäftsleitung; Daniela Hausheer, Mitglied der Geschäftsleitung; Andreas Janett, Mitglied der Geschäftsleitung; Jan Damrau, Mitglied der Geschäftsleitung; Dominik Fehlmann, Mitglied der Geschäftsleitung ad interim, Eintritt in die Geschäftsleitung 01.11.2024; Petra Kalt, Mitglied der Geschäftsleitung, Austritt aus der Geschäfts- leitung 30.10.2024 4 Per Stichtag 31.12.2025: Hanspeter Rhyner, Präsident der Geschäftsleitung; Andreas Janett, Mitglied der Geschäftsleitung; Martina Bonati, Mitglied der Geschäftsleitung; Jan Damrau, Mitglied der Geschäftsleitung; Marcus Slöör, Mitglied der Geschäftsleitung 5 Per Stichtag 31.12.2024: Hanspeter Rhyner, Präsident der Geschäftsleitung; Daniela Hausheer, Mitglied der Geschäftsleitung; Andreas Janett, Mitglied der Geschäftsleitung; Jan Damrau, Mitglied der Geschäftsleitung; Dominik Fehlmann, Mitglied der Geschäftsleitung ad interim 6 Das Geschäftsleitungsmitglied mit dem höchsten Aktienanteil ist namentlich auszuweisen. Bei gleich hohem Aktienanteil wird jenes Mitglied ausgewiesen, das über den höchsten Anteil ohne Nahestehende verfügt. 7 Anzahl Namenaktien à nominal 500 Franken 8 Es gibt keine Optionen auf Beteiligungsrechten. 9 Per 31.12.2025 sind darin auch die den Mitgliedern der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025 im Rahmen der variablen Entschädigung ausgerichteten Aktien enthalten. 10 Per 31.12.2024 sind darin auch die den Mitgliedern der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2024 im Rahmen der variablen Entschädigung ausgerichteten Aktien enthalten. 11 Davon 103 im Besitz von Andreas Janett, 35 von Martina Bonati, 44 von Jan Damrau und 8 von Marcus Slöör 12 Davon 135 im Besitz von Daniela Hausheer, 109 von Andreas Janett, 33 von Jan Damrau und 24 von Dominik Fehlmann 5. Vorzugsbedingungen Die Zuger Kantonalbank gewährt den Mitgliedern der Geschäftsleitung die gleichen Vor - zugsbedingungen auf Bankprodukten wie allen Mitarbeitenden mit einem Vollzeit- oder grösseren Teilzeitpensum. Dem Bankrat werden keine Vorzugsbedingungen gewährt. 5.1 Vergünstigungen auf Kreditzinssätzen Hypothekarkredite zu Vorzugskonditionen bis maximal 1 Mio., wobei im Rahmen dieser Limite folgende Vergünstigungen gewährt werden: − Variable Hypotheken, Kundensatz –1,25 Prozent (mindestens 0 Prozent) − Festhypotheken, Basisbilden dieRefinanzierungssätze derZuger Kantonalbank (mindestens 0 Prozent) zuzüglich 0,20 Prozent Marge − SARON-Hypothek, Basisbildet deraufgezinste 3-Monats-SARON (mindestens 0 Prozent) zuzüglich 0,30 Prozent Marge Übrige Kredite mit erstklassiger Deckung bis 300’000 Franken: Kundensatz der variablen Hypothek –1,25 Prozent, rollierender Vorschuss Flex+0,75 Prozent Marge 5.2 Vorzugszinsen auf Guthaben gegenüber der Bank − Personalkonto: bis300’000 Franken zumKundensatz Sparkonto +1,00 Prozent − Konto-Set: kostenlos 5.3 Vorzugskonditionen auf Anlageprodukte − Depot: kostenlos − Fondsparplan: kostenlos (Ausgabekommission bei Drittfonds) − Anlageberatung «Basis»: kostenlos − Vermögensverwaltung: 50 Prozent Rabatt aufKundensatz 5.4 Übrige Vorzugskonditionen − Changegeschäfte: Auszahlungen in Fremdwährungen (ohne Umrechnung) ohne Agio, Change (Verkauf) zum Mittelkurs Noten (sofern über eigene Geschäftsstelle verkauft) − Übrige Dienstleistungen: verschiedene Vergünstigungen, wobei externe Kosten verrechnet werden VERGÜTUNGSBERICHT Vergütungsgrundsätze
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86 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 6. Ehemalige Mitglieder des Bankrats Gemäss der Tabelle in Ziffer 3 vorstehend erhielten dieehemalige Bankrätin Sabina Ann Balmer und der ehemalige Bankrat Patrik Wettstein nach ihrem Ausscheiden aus dem Bankrat ihr ordentliches Bankratshonorar pro rata temporis, das heisst bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Bankrat. Im Übrigen wurden keine Vergütungen im Sinne von Art.734aAbs.1Ziff.4ORanehemalige Mitglieder desBankrats ausgerichtet. Fernergibtes auch keine Darlehen und Kredite zu Vorzugskonditionen an ehemalige Mitglieder des Bank - rats. Es wurden auch keine Vergütungen ausgerichtet und keine ausstehenden Darlehen sowie Kredite zu nicht marktüblichen Konditionen an Personen gewährt, die den ehema- ligen Mitgliedern des Bankrats nahestehen. 7. Ehemalige, nicht pensionierte Mitglieder der Geschäftsleitung Im Berichtsjahr wurde aus dem Arbeitsverhältnis eine Vergütung von brutto 133’750 Fran - ken an das ehemalige Mitglied der Geschäftsleitung Petra Kalt ausgerichtet. Im Übrigen wurden keine Vergütungen im Sinne von Art. 734a Abs. 1 Ziff. 4 OR an ehemalige, nicht pensionierte Mitglieder der Geschäftsleitung ausgerichtet. Ferner gibt es auch keine Darle - hen und Kredite zu Vorzugskonditionen, die noch ausstehen. Es wurden auch keine Ver - gütungen ausgerichtet und keine ausstehenden Darlehen sowie Kredite zu nicht markt- üblichen Konditionen an Personen gewährt, die den ehemaligen, nicht pensionierten Mit - gliedern der Geschäftsleitung nahestehen. 8. Ehemalige, pensionierte Mitglieder der Geschäftsleitung Die pensionierten Mitglieder der Geschäftsleitung und, sofern diese vorverstorben sind, die diesen nahestehenden Personen (Ehegattin/Ehegatte) erhalten dieselben Vergünsti - gungen auf den Bankprodukten wie sämtliche pensionierten Mitarbeitenden. Bezüglich dieser Vorzugsbedingungen gelten die Angaben unter der vorstehenden Ziffer 5. Die Summe aller zu Vorzugsbedingungen an diese Anspruchsberechtigten gewährten Darle - hen und Kredite beträgt 2,8 Mio. Weitere Leistungen erfolgten keine. Vergütungen im SinnevonArt.734aAbs.1Ziff.4ORanehemalige,pensionierteMitgliederderGeschäfts - leitung erfolgten keine. Es wurden auch keine Vergütungen ausgerichtet und keine aus - stehenden Darlehen sowie Kredite zu nicht marktüblichen Konditionen an Personen ge - währt, die den ehemaligen, pensionierten Mitgliedern der Geschäftsleitung nahestehen. 9. Tätigkeiten bei anderen Unternehmen Gemäss Art. 27 der Statuten dürfen die Mitglieder des Bankrats maximal drei Mandate in börsenkotierten Gesellschaften und sieben Mandate in nicht börsenkotierten Gesellschaften oder in anderen Rechtseinheiten haben: − Urs Rüegsegger ist unabhängiger Berater der Finanzindustrie und Mitglied des Verwaltungsrats der Convexis AG. − Jacques Bossart ist Mitglied der Geschäftsleitung der MiAdelita GmbH, Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident der Imex Delikatessen AG und Verwaltungsratspräsident der Gsebo Holding AG und der Gsebo Immobilien AG. − Roger Wermuth ist Leiter Finanzen der kantonalen Verwaltung Zug. − Erwin Bucher ist Head Corporate Internal Audit der Swiss Life AG/Swiss Life Holding AG und Vorstandsmitglied im Verein The Institute of Internal Auditors Switzerland (IIA Switzerland). − Annette Luther istHeadExternal AffairsSwitzerland beiderF.Hoffmann-La Roche AG, Stiftungsratspräsidentin der HSLU Foundation, Vizepräsidentin des Universitätsrats der Universität Basel, Stiftungsrätin bei der Senglet Stiftung, Präsidentin bei scienceindus - tries und Vizepräsidentin des Vorstands von economiesuisse. − Silvan Schriber ist Managing Director bei der Alvarez & Marsal Switzerland GmbH. − Martin Kühn ist CFO und Mitglied der Geschäftsleitung der KIBAG Gruppe, Mitglied des Verwaltungsrats der Bossard Holding AG und der Kannewischer lngenieurbüro AG, Verwaltungsratspräsident der Windlin AG, Stiftungsrat der Pensionskasse der KIBAG und der KIBAG Personalstiftung sowie Mitglied der Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde Zug. Gemäss Art. 33 der Statuten dürfen die Mitglieder der Geschäftsleitung nur ausnahmsweise und im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Vorgaben Mandate haben. Zudem müssen sie vom Bankrat genehmigt werden: − Hanspeter Rhyner ist Verwaltungsratsmitglied der Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Verwaltungsratsmitglied des Verbands Schweizerischer Kantonal - banken, Vorstandsmitglied der Zuger Wirtschaftskammer, Präsident des Stiftungsrats der Pensionskasse der Zuger Kantonalbank, Verwaltungsratsmitglied der Parkhaus Vorstadt AG, Vorstandsmitglied des Vereins IFZ Institut für Finanzdienstleistungen Zug und Stiftungsrat der Stiftung Greater Zurich Area. − Jan Damrau ist Verwaltungsratsmitglied der Immofonds Asset Management AG. − Andreas Janett ist Verwaltungsratspräsident der Immofonds Asset Management AG, Verwaltungsratspräsident der IMMOFONDS Immobilien AG, Verwaltungsratspräsident der Immosol AG und der Parkhaus Vorstadt AG, Präsident des Stiftungsrats der Freizügigkeitsstiftung der Zuger Kantonalbank, Präsident des Stiftungsrats der Vorsor - gestiftung Sparen 3 derZuger Kantonalbank undMitglied desStiftungsrats derPen- sionskasse der Zuger Kantonalbank. VERGÜTUNGSBERICHT Vergütungsgrundsätze
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87 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 10. Vertretung der Geschlechter im Bankrat und in der Geschäftsleitung Gemäss den Geschlechterrichtwerten sollen im Bankrat mindestens 30 Prozent und in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent jedes Geschlechts vertreten sein. Im Bankrat sind per 31. Dezember 2025 eine Dame und sechs Herren und in der Geschäftsleitung eine Dame und vier Herren vertreten. Der Anteil der Damen im Bankrat beträgt somit 14,3 und in der Geschäftsleitung 20 Prozent. Die Zuger Kantonalbank setzt sich für Gleichberechti - gung und Chancengleichheit ein. Entsprechend strebt der Bankrat eine ausgewogene Ver - tretung der Geschlechter im Bankrat und in der Geschäftsleitung an. Die Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind vielfältig: zum Beispiel Förderung von weiblichen Mitarbeitenden und Führungskräften durch bankinterne Programme, durch die Möglichkeit, im Topsharing und Teilzeitpensum zu arbeiten sowie durch flexible Arbeits - zeiten; ferner erfolgen gezielte Ansprachen von externen Kandidatinnen über das Netzwerk von Bankrat und Geschäftsleitung, und im Rahmen des Suchprozesses werden im Sinne einer Anforderung gezielt weibliche Kandidaturen gesucht. Zusammenfassend prüft der Bankrat weibliche Kandidaturen bei Vakanzen sorgfältig. Gleichzeitig gilt die aufsichtsrechtliche Vorgabe, dass die nötigen Kompetenzen gesamthaft imBankrat vertreten sein müssen (vgl. Corporate-Governance-Bericht, Ziffer 3.4), weshalb eine passende Kandidatur unabhängig vom Geschlecht Vorrang hat. 11. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung Die Jahresgesamtvergütung des höchstbezahlten Mitarbeitenden (inklusive Geschäfts- leitung) ist 6,8-mal höher als der Median der Jahresgesamtvergütung aller Mitarbeiten - den. Zudem ist die Jahresgesamtvergütung des höchstbezahlten Mitarbeitenden um 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und der Median der Jahresgesamtver- gütung aller Mitarbeitenden um 0,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Massgebend für die Berechnungen sind die Stammhauszahlen. Zudem erfolgte die Be - rechnung pensenbereinigt (auf 100-Prozent-Basis). Vergütungen an Lernende sowie an Praktikantinnen und Praktikanten wurden nicht berücksichtigt. VERGÜTUNGSBERICHT Vergütungsgrundsätze
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88 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 PricewaterhouseCoopers AG, Dammstrasse 21, 6300 Zug +41 58 792 68 00 www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied des globalen PwC-Netzwerks, einem Netzwerk von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Bericht zur Prüfung des Vergütungsberichts Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der Zuger Kantonalbank (die Gesellschaft) für das am 31. Dezember 2025 endende Jahr geprüft. Die Prüfung beschränkte sich auf die Angaben nach Art. 734a -734f OR in den Kapitel 3, 4 sowie 6 bis 10 auf den Seiten 82 bis 87 des Vergütungsberichts. Nach unserer Beurteilung entsprechen die Angaben nach Art. 734a- 734f OR im beigefügten Vergütungsbericht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung des Vergütungsberichts» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Sonstige Informationen Der Bankrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Kapitel 3, 4 sowie 6 bis 10 im Vergütungsbericht, die Konzernrechnung, die Jahresrechnung und unsere dazugehörigen Berichte. Unser Prüfungsurteil zum Vergütungsbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zu den geprüften Finanzinformationen im Vergütungsbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. 2 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten des Bankrats für den Vergütungsbericht Der Bankrat ist verantwortlich für die Aufstellung eines Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Bankrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Zudem obliegt ihm die Verantwortung über die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen. Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung des Vergütungsberichts Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben gemäss Art. 734a-734f OR frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern sind, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA -CH durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Vergütungsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA -CH üben wir während der gesamten Prüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus: identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Vergütungsbericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweis e, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da d olose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Ausserkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung relevanten Internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des Internen Kontroll systems der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Angaben. Bericht der Revisionsstelle VERGÜTUNGSBERICHT Bericht der Revisionsstelle
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89 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 PricewaterhouseCoopers AG, Dammstrasse 21, 6300 Zug +41 58 792 68 00 www.pwc.ch PricewaterhouseCoopers AG ist Mitglied des globalen PwC-Netzwerks, einem Netzwerk von rechtlich selbständigen und voneinander unabhängigen Gesellschaften. Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Zuger Kantonalbank, Zug Bericht zur Prüfung des Vergütungsberichts Prüfungsurteil Wir haben den Vergütungsbericht der Zuger Kantonalbank (die Gesellschaft) für das am 31. Dezember 2025 endende Jahr geprüft. Die Prüfung beschränkte sich auf die Angaben nach Art. 734a -734f OR in den Kapitel 3, 4 sowie 6 bis 10 auf den Seiten 82 bis 87 des Vergütungsberichts. Nach unserer Beurteilung entsprechen die Angaben nach Art. 734a- 734f OR im beigefügten Vergütungsbericht dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung des Vergütungsberichts» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Sonstige Informationen Der Bankrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Kapitel 3, 4 sowie 6 bis 10 im Vergütungsbericht, die Konzernrechnung, die Jahresrechnung und unsere dazugehörigen Berichte. Unser Prüfungsurteil zum Vergütungsbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zu den geprüften Finanzinformationen im Vergütungsbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. VERGÜTUNGSBERICHT Bericht der Revisionsstelle
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 91 Corporate Governance 107 Führungsstruktur 108 Geschäftsstellen Corporate Governance Corporate Governance beinhaltet die Grundsätze für eine transparente, effiziente und ausgewogene Führung und Kontrolle im Sinne der Aktionäre. Die Zuger Kantonalbank steht ausdrücklich zu diesen Prinzipien.
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91 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE Corporate Governance GemässderRichtlinie betreffendInformationenzurCorporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange (SIX) sind alle Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz,derenBeteiligungspapiere anderSIXkotiertsind,verpflichtet,den Investoren bestimmte Schlüsselinformationen zur Corporate Governance in geeigneter Form zugänglich zu machen. Diese Informationen sind im jährlichen Geschäftsbericht in einem eigenen Kapitelzuveröffentlichen.Massgebendfürdie zupublizierendenInfor- mationen sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag (31. Dezember 2025). Da die Aktie der Zuger Kantonalbank an der SIX kotiert ist, ist diese Richtlinie auch für die Zuger Kantonalbank verbindlich. Die nachfolgenden Angaben sind deshalb entsprechend der RLCG gegliedert und beinhalten auchInformationendernichtfinanziellenBerichterstattunggemässdem Schweizerischen Obligationenrecht nach Massgabe der GRI-Standards. 1. Konzernstruktur und Aktionariat 1.1 Konzernstruktur Der Konzern Zuger Kantonalbank besteht per 31. Dezember 2025 aus den Gesellschaften Zuger Kantonalbank (Stammhaus) und Immofonds Asset Management AG. Der Konsolidie - rungskreis umfasst diese beiden Gesellschaften. Die Zuger Kantonalbank (Stammhaus) ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Zug. Die Immofonds Asset Manage - ment AG ist eine Aktiengesellschaft gemäss dem Schweizerischen Obligationenrecht mit Sitz in Zürich und verfügt über ein voll liberiertes Aktienkapital von nominal 4’000’000 Fran - ken. Wesentliche Beteiligungen der Zuger Kantonalbank werden im Anhang zur Konzern - rechnung unter Tabelle 7 ausgewiesen. Die Aktie der Zuger Kantonalbank (Stammhaus) ist an der SIX kotiert: − Börsenkapitalisierung per 31.12.2025: 2’548’465’920 Franken − Valorennummer: 49389124 − ISIN-Nummer: CH493891243 1.2 Bedeutende Aktionärinnen und Aktionäre Bedeutender Aktionär ist der Kanton Zug mit einem Anteil von 50,1 Prozent am Kapital (vgl. Tabelle 20 im Finanzbericht Stammhaus, Anhang zur Jahresrechnung). Den gesetz- lichen Anteil von 50 Prozent am Kapital darf der Kanton Zug gemäss Gesetz über die Zuger Kantonalbank vom 29. November 2018 (www.zugerkb.ch/rechtsform-reglemente) nicht ver- äussern. Neben diesem gesetzlichen Aktienanteil kann der Kanton Zug weitere Aktien der Zuger Kantonalbank erwerben, bezüglich derer er den Privataktionärinnen und Privataktio - närengleichgestellt ist.ImBerichtsjahr istkeineOffenlegungsmeldung gemässArt.120des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) eingegangen. Per 31. Dezember 2025 verfügte der Kanton Zug über 144’460 Namenaktien der Zuger Kantonalbank à 500 Franken nominal. 1.3 Kreuzbeteiligungen DieZuger Kantonalbank hatkeine Kreuzbeteiligungen imSinnevonZiffer 1.3RLCG. 2. Kapitalstruktur 2.1 Kapital Das ordentliche Aktienkapital wird in Tabelle 17 im Finanzbericht Stammhaus, Anhang zur Jahresrechnung, ausgewiesen. Die Zuger Kantonalbank hat kein bedingtes Aktienkapital und kein statutarisch festgelegtes Kapitalband. 2.2 Kapitalband und bedingtes Kapital Die Zuger Kantonalbank verfügt weder über ein Kapitalband noch über ein bedingtes Aktienkapital. 2.3 Kapitalveränderungen Das ordentliche Aktienkapital der letzten drei Berichtsjahre ist unverändert.
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92 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE 2.4 Aktien und Partizipationsscheine − Aktienstruktur: 288’288 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert à 500 Franken. − Esbestehen keine weiteren Zahlungs- oderNachschusspflichten undauchkeine Vorzugsrechte. − Alle ausgegebenen Namenaktien sind dividendenberechtigt, und alle im Aktienregister eingetragenen Aktien sind im Grundsatz stimmberechtigt (vgl. Ausnahme nach- stehend). − Keine Aktionärin und kein Aktionär (inklusive Kanton Zug) darf an der Generalver - sammlung das Stimmrecht für mehr als einen Drittel des Aktienkapitals plus eine Aktie ausüben. Ansonsten giltderGrundsatz «eineAktie–eineStimme». − Die Zuger Kantonalbank hat keine Partizipationsscheine ausgegeben. − Der Kanton Zug wählt vier von sieben Bankräten und die aktienrechtliche Revisionsstel - le. Bei der Wahl der übrigen Mitglieder des Bankrats durch die Generalversammlung stimmt der Kanton Zug mit seinem Aktienanteil nicht mit. Entsprechend reduziert sich an der Generalversammlung die absolute Mehrheit der vertretenen Stimmen. 2.5 Genussscheine Die Zuger Kantonalbank hat keine Genussscheine ausgegeben. 2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen − Im Verhältnis zur Zuger Kantonalbank wird als Aktionärin, Aktionär oder als Nutznies- serin, Nutzniesser nur anerkannt, wer im Aktienregister eingetragen ist. Erwerbende von Namenaktien werden auf Gesuch hin als Aktionärin, Aktionär mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen, wenn sie ausdrücklich erklären, diese Aktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben, dass keine Vereinbarung über die Rücknahme oder die Rückgabe entsprechender Aktien besteht und dass sie das mit den Aktien verbundene wirtschaftliche Risiko tragen. Ist der Erwerbende nicht bereit, eine solche Erklärung abzugeben, kann der Bankrat die Eintragung als Aktionä - rin, Aktionär mit Stimmrecht verweigern. Bis auf Weiteres werden auch Aktionäre im Aktienregister eingetragen, diekeine solchen Erklärungen abgeben. DieÄnderung dieser Bestimmung bedarf einer Statutenänderung mit einem Quorum von mindestens zwei Dritteln der an der Generalversammlung vertretenen stimmberechtigten Aktien. − Der Kanton Zug darf seinen gesetzlichen Anteil von 50 Prozent am Aktienkapital nicht veräussern. Die Aufhebung des Veräusserungsverbots bezüglich der 50-Prozent-Beteili - gungdesKantons Zugbedarf einer Änderung desGesetzes überdieZuger Kantonal- bank. 2.7 Wandelanleihen und Optionen Die Zuger Kantonalbank hat keine ausstehenden Optionen, Wandel- und Optionsanleihen. 3. Bankrat 3.1 Mitglieder des Bankrats 3.1.1 Name, Jahrgang, Nationalität, Funktion im Bankrat Name Jahrgang Natio- nalität Geschlecht Funktion im Bankrat im Bankrat seit Gewählt als Mitglied bis¹ Urs Rüegsegger 1962 CH m Präsident 2020 2027 Jacques Bossart 1965 CH m Vize- präsident 2015 2027 Roger Wermuth 1969 CH m Mitglied 2025 2027 Erwin Bucher 1969 CH m Mitglied 2023 2027 Annette Luther 1970 CH w Mitglied 2019 2027 Silvan Schriber 1972 CH m Mitglied 2019 2027 Martin Kühn 1976 CH m Mitglied 2025 2027 1 Die Amtsdauer beträgt gemäss Gesetz und Statuten der Zuger Kantonalbank zwei Jahre.
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93 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE 3.1.2 AusbildungundberuflicherHintergrund Urs Rüegsegger Ausbildung UniversitätSt.Gallen,Dr. oec.HSG Beruflicher Hintergrund Seit 2018 Unabhängiger Berater der Finanzindustrie 2008–2018 SIX Group AG, GroupChiefExecutive Officer 1993–2008 St. GallerKantonalbank, verschiedene Führungsfunktionen, davon 1997–2001: Mitglied der Geschäftsleitung, ab 2001: Präsident der Geschäftsleitung 1989–1993 Swiss Re Kompetenzen Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit und des Innehabens von Führungsfunktionen in der Finanzindustrie und insbesondere seiner Funktion als CEO bei der St. Galler Kantonalbank verfügt Urs Rüegsegger über ein ausgeprägtes, breites und fundiertes Fachwissen in allen Aspekten des Bankgeschäfts. Jacques Bossart Ausbildung Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH), dipl. phys.ETH,Dr. sc. techn.ETH Beruflicher Hintergrund Seit 2016 Mitglied der Geschäftsleitung der MiAdelita GmbH Seit 2012 Geschäftsführer und Verwaltungsrats - präsident der Imex Delikatessen AG 2004–2012 Verschiedene Führungsfunktionen bei der Bank Vontobel, davon 2004–2007: Mitglied der Geschäftsleitung der Vontobel Asset Management AG 1997–2004 Strategieberater bei der Boston Consulting Group Kompetenzen Jacques Bossart ist ein profunder Kenner des Anlage- und Vermögensverwaltungsgeschäfts. Er verfügt auch über grosse Erfahrung in Strategie - themensowieinderfinanziellenPlanungund Berichterstattung. Ferner hat er stets das Unter- nehmertum im Fokus. Martin Kühn Ausbildung Fachhochschule St. Gallen, Betriebsökonom FH, Akademie der Wirtschaftsprüfung, Zürich, dipl. Wirtschaftsprüfer Beruflicher Hintergrund Seit 2014 CFO und Mitglied der Geschäftsleitung der KIBAG Gruppe 2010–2014 verschiedene Führungspositionen in der KIBAG Gruppe, davon 2011–2014 Leiter Finanzen und Controlling 2002–2010 verschiedene Funktionen bei PricewaterhouseCoopers (PwC) Kompetenzen Martin Kühn hat grosse Erfahrung in Führungs- gremien. Er agiert strategisch und vertritt die Wirtschaft sowie das Unternehmertum. Auch ist er regional bestens vernetzt. Gleichzeitig verfügt Martin Kühn über breite Erfahrung und fundiertes Wissen in Finanz-, Controlling-, Führungs- und Betriebswirtschaftsthemen. Erwin Bucher Ausbildung UniversitätSt. Gallen,lic.oec.HSG dipl. Wirtschaftsprüfer Beruflicher Hintergrund Seit 2015 Corporate Internal Audit bei der SwissLifeAG / SwissLifeHoldingAG, ab 2016 Head Corporate Internal Audit 2000–2015 Verschiedene Führungsfunktionen im Audit bei der UBS AG 1995–2000 Internal Audit bei der Credit Suisse Kompetenzen Der Werdegang von Erwin Bucher zeigt auf, dass die Erfassung von Risiken, die Sicherstellung einer konformen Geschäftstätigkeit und die Stärkung der Reputation von Banken und Versicherungen stets im Zentrum seiner Tätigkeiten standen.
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94 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE Annette Luther Ausbildung Universitäten Fribourg und Basel, dipl.pharm.,Dr. phil . II Beruflicher Hintergrund Seit2022 HeadExternalAffairsSwitzerland beiderF.Hoffmann-LaRocheAG Seit 2019 Mitglied des Corporate Sustainability AdvisoryBoardderHoffmann-La Roche AG 2020–2022 Sekretär des Verwaltungsrats der Roche Holding AG 2014–2020 Geschäftsführerin der Roche Diagnostics International AG 2018–2023 Verwaltungsratspräsidentin der Roche Diagnostics International AG 1993–2014 Apothekerin und verschiedene Führungsfunktionen in der Pharma - industrie Kompetenzen Annette Luther verfügt über breite Expertise in grossen, internationalen Unternehmen, insbesonde - re in der Geschäfts- und Personalführung, in Nachhaltigkeitsstrategien und in der Corporate Governance. Sie hat ein umfangreiches Netzwerk im Kanton Zug. Silvan Schriber Ausbildung UniversitätSt. Gallen,Dr. oec.HSG Beruflicher Hintergrund Seit 2024 Managing Director, Financial Service Industry Group bei der Alvarez & Marsal Switzerland GmbH 2017–2024 additiv AG, 2017–2023: Mitglied der Geschäftsleitung, 2022–2023: Head Corporate Development, 2020–2022: Head Corporate Development and Client Services 2013–2016 verschiedene Führungsfunktionen bei der Notenstein La Roche Privatbank AG 2003–2013 verschiedene Führungsfunktionen im Wealth Management bei der UBS AG 2001–2003 BeraterbeiMcKinsey & Co.,Inc. Kompetenzen Silvan Schriber kennt die Finanzindustrie bestens. Einerseits hat er viel Know-how in der Betreuung von Anlagekundinnen und -kunden und andererseits in der Führung eines Fintechs sowie in der Ent- wicklung innovativer, digitaler Lösungen für die Vermögensverwaltung. Roger Wermuth Ausbildung Kaufmännisches Lehrinstitut Zürich, Höheres Wirtschaftsdiplom (HWD) Beruflicher Hintergrund Seit 2003 Kantonale Verwaltung Zug, seit 2005 Leiter Finanzen, 2003–2005 Stv. Leiter Finanzen 1996–2003 Linkgroup AG, 2002–2003 CFO und Mitglied der Geschäftsleitung, 1999–2002 Bereichsleiter Backoffice, 1996–1999 Teamleiter Finanzen 1992–1996 Druckerei Wetzikon AG, Alleinbuchhalter Kompetenzen Roger Wermuth verfügt über langjährige Erfahrung im strategischen Finanz- und Risikomanagement sowie über viele Jahre Führungserfahrung im Finanzwesen mit fundierter Kompetenz in der Optimierung von Finanzprozessen und der Digitalisierung sowie einem breiten kantonalen und nationalen Netzwerk.
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95 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE 3.1.3 Exekutive/nicht exekutive Mitglieder Alle Mitglieder des Bankrats der Zuger Kantonalbank sind nicht exekutive Mitglieder. 3.1.4 Unabhängigkeit Sämtliche Mitglieder des Bankrats der Zuger Kantonalbank erfüllen die Unabhängigkeits - kriterien gemäss demFINMA-Rundschreiben 2017/01 «Corporate Governance – Banken». Alle Mitglieder des Bankrats gehörten in den drei der Berichtsperiode vorangegangenen Geschäftsjahren (aber auch zuvor) weder der Geschäftsleitung der Zuger Kantonalbank noch der Geschäftsleitung einer Konzerngesellschaft an. Kein Mitglied steht in wesent- lichen geschäftlichen Beziehungen mit der Zuger Kantonalbank, hält mehr als 3 Prozent oder ist Vertreter von Aktionären, die insgesamt mehr als 3 Prozent des Kapitals oder der Stim - men halten, und vertritt auch nicht die Interessen von individuellen Aktionären oder Aktio - närsgruppen der Bank. Auch ist und war kein Mitglied des Bankrats Partner bei der gewähl - ten Revisionsstelle. Ferner besteht auch keine Verwandtschaft zwischen Mitgliedern des Bankrats und der Geschäftsleitung. Letztlich gehört auch kein Mitglied des Bankrats der Geschäftsleitung eines anderen Unternehmens an, dessen Verwaltungsratsmitglieder der Geschäftsleitung derZuger Kantonalbank angehören (Überkreuzverflechtung). 3.2 Weitere wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen − Urs Rüegsegger ist Mitglied des Verwaltungsrats der Convexis AG. − Jacques Bossart ist Verwaltungsratspräsident der Gsebo Holding AG und der Gsebo Immobilien AG. − Martin Kühn ist Mitglied des Verwaltungsrats der Bossard Holding AG und der Kanne - wischer lngenieurbüro AG, Verwaltungsratspräsident der Windlin AG, Stiftungsrat der Pensionskasse der KIBAG und der KIBAG Personalstiftung sowie Mitglied der Rech - nungsprüfungskommission der Bürgergemeinde Zug. − Annette Luther ist Stiftungsratspräsidentin der HSLU Foundation, Vizepräsidentin des Universitätsrats der Universität Basel, Stiftungsrätin bei der Senglet Stiftung, Präsiden - tin bei scienceindustries und Vizepräsidentin des Vorstands von economiesuisse. − Erwin Bucher ist Vorstandsmitglied im Verein The Institute of Internal Auditors Switzer - land (IIA Switzerland). 3.3 Anzahl der zulässigen Tätigkeiten Die maximale Anzahl der weiteren Mandate der Mitglieder des Bankrats ist in Artikel 27 der Statuten festgelegt. Zudem dürfen die Mandate gemäss dem Organisationsreglement keine Interessenkonflikte begründen, und falls nachträglich einer auftritt, ist er offenzulegen. Die Statuten und das Organisationsreglement sind abrufbar unter www.zugerkb.ch/rechts - form-reglemente. 3.4 Nomination, Wahl und Amtszeit Bei Vakanzen setzt der Bankrat einen temporären Nominationsausschuss ein. Der Aus - schuss besteht in der Regel aus zwei bis vier Mitgliedern des Bankrats. Der Ausschuss er - stellteinSuchprofil undstartet meistinZusammenarbeit miteinerspezialisierten Rekrutie- rungsfirma dieSuchenacheinergeeigneten Kandidatin odereinemgeeigneten Kandidaten. Geeignet ist, werdieKriterien desSuchprofils ambesten erfüllt undinpersönlicher sowie fachlicher Hinsicht überzeugt. Die Kriterien richten sich unter anderem nach den Kompe - tenzen, die gemäss dem FINMA-Rundschreiben 2017/1 «Corporate Governance –Banken» im Bankrat vertreten sein müssen. Als Kompetenzen nennt das Rundschreiben Unabhän - gigkeit, Führungskompetenz, Fachkenntnisse und Erfahrung im Bank- und Finanzbereich, im Finanz- und Rechnungswesen sowie im Risikomanagement. Hinzu können weitere Kom - petenzen wie Erfahrung in Verkauf und Marketing, Nachhaltigkeit, Digitalisierung oder die lokale Vernetzung und Diversität kommen. Im Rahmen des Selektionsprozesses werden Interviews geführt und Referenzen eingeholt. Am Ende der Suche schlägt der Nominationsausschuss in der Regel ein bis drei Kandidatin - nen und Kandidaten vor. Der Bankrat entscheidet sich für eine Kandidatin oder einen Kan - didaten und nominiert sie oder ihn für die Wahl in den Bankrat. Im Hinblick auf Mitglieder des Bankrats, die vom Regierungsrat gewählt und vom Kantonsrat bestätigt werden, erfolgt der Selektionsprozess in Abstimmung mit dem Kanton. Im Übrigen werden Ansichten von Aktionärinnen und Aktionären und anderen Anspruchsgruppen im Rahmen des Selektions - prozesses nicht berücksichtigt. Die Generalversammlung wählt drei Bankräte und den Präsidenten des Bankrats. Der Re - gierungsrat wählt vier Bankräte, deren Wahl durch den Kantonsrat bestätigt werden muss. Die Amtsdauer für die Mitglieder und den Präsidenten des Bankrats beträgt zwei Jahre. Im Übrigen konstituiert sich der Bankrat selbst und wählt den Vizepräsidenten des Bankrats. Alle Amtsinhaber sind wiederwählbar. Das Mandat endet aber in jedem Fall nach 16 Amts - jahren. Alle zwei Jahre erfolgen die Gesamterneuerungswahlen für den Bankrat. Die Mit - glieder des Bankrats werden einzeln gewählt. Die Mitglieder des Bankrats repräsentieren keine konkreten sozialen Gruppen, Aktionäre oder Aktionärsgruppen und auch keine Inte - ressengruppierungen. BetreffenddieErnennungdesPräsidentendesBankrats,derMitgliederdesEntschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschusses und der unabhängigen Stimmrechtsvertretung enthalten die Statuten keine vom OR abweichende Regelung.
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96 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE 3.5 Interne Organisation Die interne Organisation und die Arbeitsweise des Bankrats sind im Gesetz über die Zuger Kantonalbank vom 29. November 2018, in den Statuten der Zuger Kantonalbank vom 18. Mai 2024, im Organisationsreglement vom 11. November 2024 und in der Kompetenz - ordnung vom 11. November 2024 geregelt, die von der Finanzmarktaufsicht FINMA geneh - migt worden sind und bei der Zuger Kantonalbank bezogen werden können. Das Gesetz und die Statuten sind abrufbar unter www.zugerkb.ch/rechtsform-reglemente. Aufgabenteilung im Bankrat − Urs Rüegsegger, Präsident des Bankrats − Jacques Bossart, Vizepräsident des Bankrats Der Präsident des Bankrats, bei dessen Abwesenheit der Vizepräsident, leitet die Sitzungen des Bankrats sowie die Generalversammlung und vertritt die Zuger Kantonalbank im Rah - men der Kompetenzen des Bankrats nach aussen. Bankratsausschüsse Derzeit bestehen die folgenden zwei ständigen Bankratsausschüsse: Prüfungs- und Risiko - ausschuss (Audit and Risk Committee) und Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschuss (Compensation and ESG Committee). Der Bankrat nominiert und bestimmt die Mitglieder, die in einem Ausschuss Einsitz neh - men. Bei der Nominierung berücksichtigt der Bankrat die fachlichen Qualifikationen der einzelnen Mitglieder und die regulatorischen Vorgaben. Zum Beispiel nehmen in der Regel Mitglieder mit Erfahrung im Risiko- und Finanzbereich Einsitz im Prüfungs- und Risikoaus - schuss. Gemäss den regulatorischen Vorgaben soll der Präsident des Bankrats weder Mit - glied des Prüfungsausschusses noch Vorsitzender des Risikoausschusses sein. Da die Zuger Kantonalbank den Prüfungs- und den Risikoausschuss in einem Ausschuss führt, darf der Präsident des Bankrats nicht Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses sein. Prüfungs- und Risikoausschuss (Audit and Risk Committee) Der Prüfungs- und Risikoausschuss besteht aus: − Silvan Schriber, Mitglied des Bankrats, Vorsitz − Erwin Bucher, Mitglied des Bankrats − Martin Kühn, Mitglied des Bankrats Der Prüfungs- und Risikoausschuss überwacht und beurteilt die Integrität der Finanzab - schlüsse, diefinanzielle PlanungundBerichterstattung desKonzerns undgibtdemBankrat im Zusammenhang mit von ihm zu genehmigenden Abschlüssen Empfehlungen ab. Über - dies überwacht und beurteilt er die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems und vergewissert sich,obvon den Prüfinstitutionen festgestellte Mängel behoben werden. Er überwacht und überprüft die Wirksamkeit, Unabhängigkeit, Objektivität und Leistung der externen und Internen Revision, deren Budgets sowie deren Zusammenarbeit. Er setzt sich sodann mitderRisikobeurteilung, demPrüfziel undderPrüfplanung derPrüfinstitutionen auseinander und beurteilt deren Berichte kritisch. Er unterstützt den Bankrat bei der Über - wachung und Beurteilung des konzernweiten Risikomanagements (inklusive Festlegung der Risikotoleranz und -limite). Zur Erfüllung seiner Aufgaben bespricht sich der Prüfungs- und Risikoausschuss regelmässig mit dem Leiter der Internen Revision, dem leitenden Revisor der aktienrechtlichen Revisionsstelle und der aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft sowie mit Vertretern der Geschäftsleitung. Der Leiter des Prüfungs- und Risikoausschusses ist direkter Vorgesetzter des Leiters der Internen Revision. Der Prüfungs- und Risikoausschuss ist ermächtigt, die von ihm im Rahmen seiner Zweck- bestimmung als notwendig erachteten Abklärungen vorzunehmen und bei Bedarf auch externe Berater beizuziehen. Er nimmt jedoch mehrheitlich vorbereitende bzw. beratende Aufgaben wahr. Die Gesamtverantwortung für die dem Prüfungs- und Risikoausschuss übertragenen Aufgaben bleibt beim Bankrat. Die Zusammensetzung, die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Arbeitsweise des Prü - fungs- und Risikoausschusses sind im Reglement des Prüfungs- und Risikoausschusses um - schrieben, das vom Bankrat erlassen und von der Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt worden ist. Der Prüfungs- und Risikoausschuss tagt in der Regel sechs- bis achtmal pro Jahr und orientiert den Bankrat laufend über seine Tätigkeit. Im Jahr 2025 traf er sich zu sieben halbtägigen, ordentlichen Sitzungen. Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschuss (Compensation and ESG Committee) Dem Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschuss gehören an: − Annette Luther, Mitglied des Bankrats, Vorsitz − Urs Rüegsegger, Präsident des Bankrats − Jacques Bossart, Vizepräsident des Bankrats Die Mitglieder des Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschusses werden von der Gene - ralversammlung gewählt. Der Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschuss hat zwei Aufgabenbereiche. Hinsichtlich Entschädigungsthemen überwacht er die Ausgestaltung und Umsetzung der Vergütungspoli - tik der Bank gemäss den Grundsätzen der Bankbehörde und bereitet entsprechende Entschei- de zuhanden des Bankrats vor. Zudem schlägt er die Vergütungen des Präsidenten der Ge - schäftsleitung, der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder, der Leiter der Kontrollfunktionen und desLeiters derInternen Revision zurGenehmigung vor.ErprüftÄnderungen desVorsorge- reglements der Pensionskasse und unterbreitet diese dem Bankrat zur Genehmigung.
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97 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE Hinsichtlich der Nachhaltigkeit unterbreitet der Ausschuss die Nachhaltigkeitsziele und die Nachhaltigkeitsstrategie dem Bankrat zur Genehmigung und überwacht deren Umsetzung. Er schlägt dem Bankrat die strategischen Nachhaltigkeitsziele vor. Im Jahr 2025 traf sich der Ent - schädigungs- und Nachhaltigkeitsausschuss zu fünf Sitzungen. Der Entschädigungs- und Nach- haltigkeitsausschuss orientiert den Bankrat regelmässig über seine Tätigkeit und unterbreitet ihm jährlich einen Vergütungs- und Nachhaltigkeitsbericht zur Genehmigung. Die Zusammen- setzung, die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Arbeitsweise des Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschusses sind im Reglement des Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsaus - schusses umschrieben, das vom Bankrat erlassen worden ist. Das aktuelle Reglement des Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschusses datiert vom 27. Februar 2025. Arbeitsweise des Bankrats und seiner Ausschüsse Der Bankrat versammelt sich, sooftes die Geschäfte erfordern. Üblicherweise finden ver- teilt über das ganze Jahr sieben bis acht Sitzungen statt. Im Bankrat sind es ganztägige, in den Ausschüssen sind es halbtägige Sitzungen. Ausserordentliche Sitzungen können auch kürzer sein. Im Jahr 2025 ist der Bankrat zu sechs ordentlichen und zwei ausserordent- lichen Sitzungen zusammengetreten. Zusätzlich hat er sich im Rahmen von zwei ganztägigen Sitzungen mit der Strategie der Zuger Kantonalbank beschäftigt. Alle Mitglieder des Bank - rats haben an allen Sitzungen teilgenommen, wobei ein Mitglied an einer Sitzung ganz ver - hindert war. Die Geschäftsleitung ist an den ordentlichen Sitzungen des Bankrats mit be - ratender Stimme vertreten, wobei jeweils ein Teil der Beratungen unter Ausschluss der Geschäftsleitung stattfindet. BeidiesemTeilderBeratungen werdenauchdieBeschlüsse in Abwesenheit der Geschäftsleitung gefasst. Dabei handelt es sich um Verhandlungen und Beschlüsse aus dem Verantwortungsbereich des Bankrats wie zum Beispiel Beschlüsse im Zusammenhang mit der Nomination und/oder Wahl von Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des Bankrats. Zusätzlich finden zwischen dem Präsidenten des Bankrats und dem Präsidenten der Geschäftsleitung regelmässig Sitzungen statt. Der Bankrat beurteilt einmal jährlich kritisch seine eigene Leistung (Zielerreichung und Arbeitsweise) und hält die Ergeb - nisse schriftlich fest. Die Beurteilung umfasst in einem allgemeinen Ansatz auch die The - men Zusammenarbeit sowie Beaufsichtigung der Geschäftsleitung hinsichtlich der Nach - haltigkeit. Die Beurteilung erfolgt anhand eines detaillierten Fragebogens, den jedes Mitglied des Bankrats ausfüllt. Im Anschluss erfolgen die Besprechung der Ergebnisse im Rahmen einer Bankratssitzung und allenfalls das Festlegen konkreter Massnahmen. Ebenfalls findet ein Austausch statt zwischen dem Bankrat und verschiedenen Anspruchs - gruppen zum Beispiel anhand von Mitarbeitendenbefragungen, Besuchstagen in der Bank oder eines Treffens mit Vertretern der Politik. Zur Stärkung des Know-hows zum Thema Nachhaltigkeit ergreift der Bankrat verschiedene Massnahmen. Insbesondere können die Mitglieder des Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsausschusses Weiterbildungen besu - chen und bei Bedarf für gezielte Themen externe Fachpersonen beiziehen. Zudem erfolgt regelmässig ein Vergleich mit anderen Banken, um die bei der Zuger Kantonalbank einzu - leitenden oderbereits eingeleiteten Massnahmen zuverifizieren. Sämtliche Unterlagen zur Nachhaltigkeit, die dem Bankrat zur Verfügung gestellt wurden, stehen den einzelnen Mit - gliedern des Bankrats jederzeit digital zur Verfügung, um den Wissenstransfer sicherzustel - len. Der Prüfungs- und Risikoausschuss sowie der Entschädigungs- und Nachhaltigkeitsaus - schuss tagen, sooft es die Geschäfte verlangen, erstatten dem Bankrat schriftlich und mündlich Bericht und unterbreiten ihm allfällige Anträge. 3.6 Kompetenzregelung Dem Bankrat obliegen die Oberleitung des Konzerns, die Festlegung der Strategie, die Er - teilung der nötigen Weisungen, die Festlegung der Organisation, der Erlass des Organisa - tionsreglements sowie der Kompetenzordnung der Zuger Kantonalbank und der weiteren Reglemente sowie die Festlegung der Geschäftspolitik und der Gesamtrisikopolitik des Kon - zerns. Ferner verantwortet der Bankrat die in die Unternehmensstrategie eingebettete Nachhal - tigkeitsstrategie und legt die für die Zuger Kantonalbank wesentlichen ESG-Belange inklu- sivederZielefest.Indiesem Zusammenhang definiert derBankrat auchdieSorgfaltspflich - ten für einzelne Geschäftsfelder, ermittelt und steuert die wesentlichen Auswirkungen der Zuger Kantonalbank auf die Wirtschaft, die Umwelt sowie die Gesellschaft und sorgt für eine stufengerechte Überwachung der identifizierten wesentlichen ESG-Risiken. Zudem nimmt der Bankrat die ESG-Berichterstattung zur Kenntnis und ergreift, falls angezeigt, wei - tere Massnahmen zur Steuerung der Risiken. Er entscheidet über die Anwendung nationa - ler oder internationaler Regelwerke für die ESG-Berichterstattung und genehmigt auf An - trag der Geschäftsleitung die externen Berichte. Gleichzeitig prüft er regelmässig (z. B. jährlich) dieWirksamkeit dereingeleiteten Massnahmen, zumBeispiel anhandderdefinier- ten Ziele. Zudem ernennt der Bankrat die Mitglieder der Geschäftsleitung und den Leiter der Internen Revision und erteilt den zur Vertretung der Zuger Kantonalbank befugten Mit - arbeitenden die Zeichnungsberechtigung. Er hat die Oberaufsicht über die mit der Ge - schäftsleitung betrauten Personen und nimmt weitere unübertragbare Aufgaben und Kom - petenzen gemäss dem Gesetz über die Zuger Kantonalbank und den Statuten wahr (beide abrufbar unter www.zugerkb.ch/rechtsform-reglemente ).
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98 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE UnterderLeitungdesPräsidenten derGeschäftsleitung alsChiefExecutive Officerobliegen der Geschäftsleitung dagegen die unmittelbare Geschäftsführung und die Aufsicht über den gesamten Betrieb. Sie vollzieht die Beschlüsse des Bankrats und entsprechend auch dieUmsetzung derNachhaltigkeitsstrategie. Sietrifft dazu geeignete Massnahmen aufUn- ternehmensstufe. Dabei wird sie durch die Fachstelle Nachhaltigkeit unterstützt. Die Füh - rungsverantwortlichen sind für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und die Berück - sichtigung von ESG-Kriterien in ihrem Führungsbereich verantwortlich. Sie stellen sicher, dass die nötigen Ressourcen und Kompetenzen vorhanden sind. Zudem stellt die Ge - schäftsleitung sicher, dass wesentliche ESG-Risiken Teil des Risikomanagements sind. Die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit erfolgt im ordentlichen Quartalsreporting an die Ge - schäftsleitung und den Bankrat. Die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsleitung sind im Organisationsreglement sowie in der Kompetenzordnung umschrieben, die vom Bank - rat erlassen und von der Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt worden sind. Der Bankrat hat unter anderem folgende Kompetenzen an die Geschäftsleitung delegiert: − Strategieumsetzung inklusive der Nachhaltigkeitsstrategie − Organisation der Departemente − Erwerb und Veräusserung von kleineren Beteiligungen von nicht strategischer Bedeutung − Funktionsauslagerung von nicht strategischer Bedeutung − Auftragsvergaben im Zusammenhang mit Investitionsprojekten − Umsetzung der Risikopolitik − Kreditbewilligung (ausser Organkredite) − Festlegung der Konditionen der Bankprodukte 3.7 Informations- und Kontrollinstrumente Die Interne Revision ist direkt dem Bankrat bzw. dem Prüfungs- und Risikoausschuss unter - stellt und nimmt die ihr übertragenen Prüf- und Überwachungsfunktionen als selbststän- dige und vom Geschäftsbetrieb unabhängige Organisationseinheit für den Konzern wahr. Sie hält sich dabei an die regulatorischen Vorgaben und Branchenstandards der Internen Revision. Die Interne Revision führt mindestens jährlich eine umfassende Risikoanalyse durch und unterbreitet die daraus abgeleitete Prüfungsplanung dem Prüfungs- und Risiko - ausschuss zur Genehmigung. Die Prüfungsplanung erfolgt in Koordination mit der auf - sichtsrechtlichen Prüfgesellschaft und der aktienrechtlichen Revisionsstelle. Die Interne Revision unterbreitet der Geschäftsleitung und dem Prüfungs- und Risikoausschuss lau - fend die Revisionsberichte und erstattet zudem halbjährlich Bericht über die wesentlichen Prüfungsergebnisse und die wichtigsten Tätigkeiten. Im Jahr 2025 hat sie an allen sieben ordentlichen Sitzungen des Prüfungs- und Risikoaus - schusses vollumfänglich teilgenommen. Die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Organi - sation der Internen Revision sind im Reglement der Internen Revision umschrieben, das vom Bankrat genehmigt worden ist. Die Revision nach dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) erfolgt durch eine externe, vom Bankrat beauftragte und von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde für die Prüfung von Banken anerkann - te aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft. Deren Tätigkeit richtet sich nach dem Bankengesetz und den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Die Zuger Kantonalbank verfügt überdies über eine externe Revisionsstelle gemäss Aktien - recht(vgl.Ziffer8).DieRevisionsberichte deraufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft undjene der aktienrechtlichen Revisionsstelle werden dem Prüfungs- und Risikoausschuss zur Be - handlung übergeben und anschliessend an den Bankrat rapportiert. Im Rahmen des Risikomanagements werden die Risiken identifiziert, gemessen, limitiert, überwacht und gesteuert, und es werden qualitative Grundsätze zur Risikokapazität und Risikotoleranz festgelegt. Die Gesamtrisikopolitik bildet die Grundlage für alle Regelungen und Weisungen, die sich mit den verschiedenen Risiken befassen, und ist das zentrale Ele - ment des konzernweiten Risikomanagements. Die Zuger Kantonalbank ist bereit, kalkulier - bare Risiken einzugehen, sofern die weitere Entwicklung des Konzerns nicht gefährdet ist und die Risiken jederzeit in einem angemessenen Verhältnis zur Ertragskraft und zur vor - handenen Kapital- und Liquiditätsbasis stehen. Als Teil der Gesamtrisikopolitik werden die qualitativen Aussagen zur Risikokapazität und Risikotoleranz auf jährlicher Basis überarbeitet und vom Bankrat abgenommen. Neben den qualitativen Grundsätzen werden in der Gesamtrisikopolitik Risikolimiten auf Stufe Konzern festgelegt. Operationelle Risiken werden systematisch erhoben, eingeschätzt und erfasst.
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99 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE Für operationelle Risiken existiert auf Stufe Konzern eine quantitative Risikolimite. Die Ein - haltung dieser Limite wird quartalsweise als Teil des Finanz- und Risikoberichts an die Ge - schäftsleitung und den Bankrat rapportiert. Weitere Ausführungen zum Risikomanagement werden im Anhang zur Jahresrechnung gemacht. Der Bankrat wird periodisch, mindestens einmal pro Kalenderquartal, von der Geschäfts - leitung schriftlich und mündlich über den Geschäftsgang im Allgemeinen, die Entwicklung des Budgets mit Vorjahresvergleich, die Wahrnehmung der vom Bankrat an die Geschäfts - leitung delegierten Kompetenzen, die Klumpenrisiken und den Stand der Gesamtrisikopoli - tik des Konzerns orientiert. Die Abteilung Recht und Compliance informiert die Geschäfts - leitung und den Bankrat zudem jährlich über die Einschätzung der Compliance-Risiken des Konzerns. Dem Präsidenten des Bankrats werden im Weiteren die Protokolle der Sitzungen der Geschäftsleitung zur Verfügung gestellt. Nebst der Internen Revision, der externen Revisionsstelle und der aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft gibt es weitere Prozesse und Verfahren, um Beschwerden gegen die Bank, nicht konformes Verhalten der Bank und andere Missstände zu adressieren. Kundinnen und Kunden können ihre Anliegen im Rahmen eines strukturierten Beschwerdeprozesses anbringen. Der Prozess ist im Nachhaltigkeitsbericht (vgl. Kapitel 1.4.3, Beschwerdeverfah - ren und Verstösse, Seite 14) beschrieben. Zudem können Aufsichts- und andere Behörden im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit Abklärungen in diesem Zusammenhang durchführen. Wesentliche Vorkommnisse werden der Geschäftsleitung und dem Bankrat im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung oder bei Dringlichkeit ad hoc mitgeteilt. Im Berichtsjahr wurden dem Bankrat die Ergebnisse von Prüfungen der internen Revisionen, der externen Revisionundderaufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft rapportiert. DieErgebnissebetreffen unterschiedlichste BereichederZuger Kantonalbank (z. B. Adhoc-Kommunikation, externe Vermögensverwalter, Kreditprüfung). Zudem wurde der Bankrat oder der Bankpräsident über alle wesentlichen Anfragen der FINMA sowie von Gerichten und Strafverfolgungs- behörden informiert. Diese Anfragen betreffen unterschiedliche Bankthemen wie etwa Fragen zur Governance, Risikokultur und Vergütung, Sanierung von Kantonalbanken sowie zu Finanzierungen. Insgesamt wurde der Bankrat oder der Bankratspräsident mindestens über vier wesentliche Vorkommnisse informiert, die die vorstehend erwähnten Themen betreffen. 3.8 Geschlechterrichtwerte Die Informationen zu den Geschlechterrichtwerten befinden sich im Vergütungsbericht (Seite 87).
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100 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Die Geschäftsleitung der Zuger Kantonalbank am Sitz Postplatz. v. l.: Marcus Slöör, Andreas Janett, Hanspeter Rhyner (Präsident der Geschäftsleitung), Martina Bonati, Jan Damrau Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025
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101 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 4. Geschäftsleitung 4.1 Mitglieder der Geschäftsleitung CORPORATE GOVERNANCE Hanspeter Rhyner (CEO) Ausbildung – Eidg.dipl.Bankfachmann – InstitutfürFinanzdienstleistungenZug, MAS in Corporate Finance – DiverseFach-undFührungsausbildungenim In- und Ausland Beruflicher Hintergrund Umfassende Bankführungserfahrung Zuger Kantonalbank 01.02.2021 Eintritt Seit 01.03.2021 Präsident der Geschäftsleitung und CEO Weitere Funktionen – VR-MitgliedPfandbriefzentraleder schweizerischen Kantonalbanken AG – VR-MitgliedVerband Schweizerischer Kantonalbanken – VorstandsmitgliedZugerWirtschaftskammer – PräsidentdesStiftungsratsderPensionskasse der Zuger Kantonalbank – VR-MitgliedParkhausVorstadtAG – VorstandsmitgliedVereinIFZInstitut für Finanzdienstleistungen – MitglieddesStiftungsratsderStiftungGreater Zurich Area Standortmarketing Am Ende des Geschäftsberichts sind die Mitglieder der Geschäftsleitung, deren Departemente sowie die Führungsstruktur der Bank aufgeführt. Name Jahrgang Nationalität Funktion/Zuständigkeitsbereich Eintritt in die Geschäftsleitung Hanspeter Rhyner 1968 CH Präsident der Geschäftsleitung (CEO) 01.03.2021 Andreas Janett 1971 CH Mitglied der Geschäftsleitung (Stellvertreter des CEO) Seit 01.03.2018: Leiter Departe- ment Finanzen und Risiko 01.07.2015 Jan Damrau 1974 CH, D Mitglied der Geschäftsleitung Seit 01.06.2022: Leiter Departe- ment Unternehmenssteuerung 01.06.2022 Martina Bonati 1978 CH Mitglied der Geschäftsleitung Seit 01.05.2025: Leiterin Departe- ment Privat- und Firmenkunden 01.05.2025 Marcus Slöör 1974 FIN Mitglied der Geschäftsleitung Seit 01.06.2025: Leiter Departe- ment Wealth Management 01.06.2025 Andreas Janett Ausbildung – UniversitätZürich,lic.oec.publ. – DiverseFach-undFührungsausbildungen im In- und Ausland Beruflicher Hintergrund Umfassende Bankerfahrung im In- und Ausland Zuger Kantonalbank Seit 01.03.2018 Leiter Departement Finanzen und Risiko 2015–2018 Leiter Departement Firmenkunden 2013–2015 Leiter Risiko Weitere Funktionen – VR-PräsidentImmofonds AssetManagementAG – VR-PräsidentIMMOFONDSImmobilienAG – VR-PräsidentImmosolAG – VR-PräsidentParkhaus VorstadtAG – PräsidentdesStiftungsratsderFreizügigkeits- stiftung der Zuger Kantonalbank – PräsidentdesStiftungsratsderVorsorgestiftung Sparen 3derZugerKantonalbank – MitglieddesStiftungsratsderPensionskasse der Zuger Kantonalbank
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102 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 Marcus Slöör Ausbildung – UniversitätFribourg,lic.iur. – DiverseFach-undFührungsausbildungen im In- und Ausland Beruflicher Hintergrund Umfassende Bankerfahrung im In- und Ausland Zuger Kantonalbank Seit 01.06.2025 Leiter Departement Wealth Management Weitere Funktionen Mitglied des Stiftungsrats der Pensionskasse der Zuger Kantonalbank CORPORATE GOVERNANCE Jan Damrau Ausbildung – UniversitätHeidelberg,juristischesStaatsexamen – UniversitätGöttingen,Dr.iur. – UniversitätBonn,Diplom-Volkswirt – CFACharterholder – DiverseFach-undFührungsausbildungen Beruflicher Hintergrund Umfassende Bank erfahrung im In- und Ausland Zuger Kantonalbank Seit 01.06.2022 Leiter Departement Unternehmenssteuerung Weitere Funktionen VR-Mitglied Immofonds Asset Management AG Martina Bonati Ausbildung – UniversitätSt.Gallen,lic.oec.HSG – DiverseFach-undFührungsausbildungen Beruflicher Hintergrund Umfassende Bankerfahrung Zuger Kantonalbank Seit 01.05.2025 Leiterin Departement Privat- und Firmenkunden 2021–2025 Leiterin Unternehmens- entwicklung & Projekte 2019–2021 Leiterin KB direkt (Callcenter) 2016–2019 Kundenberaterin Private Banking
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103 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE 4.2 Weitere wesentliche Tätigkeiten und Interessenbindungen Ausser denunterZiffer4.1aufgeführten Mandaten bestehen keineweiteren bedeutenden und wichtigen Interessenbindungen. 4.3 Anzahl der zulässigen Tätigkeiten Gemäss und nach Massgabe von Art. 33 der Statuten (www.zugerkb.ch/rechtsform-regle - mente) genehmigt der Bankrat die Mandate der Mitglieder der Geschäftsleitung. Bei sei - nem Entscheid berücksichtigt der Bankrat den zeitlichen Aufwand, allfällige Interessenkon - flikteundReputationsrisiken fürdieZugerKantonalbank. Grundsätzlich sindauchkleinere Mandate und Mandate von geringer Bedeutung genehmigungspflichtig. Zudem müssen Interessenkonflikte, die nachträglich auftreten, gemäss dem Organisationsreglement (vgl.Ziffer4.2,www.zugerkb.ch/rechtsform-reglemente offengelegt werden. 4.4 Managementverträge Es wurden keine Managementverträge zwischen Konzerngesellschaften und Dritten abge - schlossen. 4.5 Geschlechterrichtwerte Die Informationen zu den Geschlechterrichtwerten befinden sich im Vergütungsbericht (Seite 87). 5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen Die Angaben zudenEntschädigungen, Beteiligungen und Darlehen befinden sich im Ver- gütungsbericht (Seite 80–86). 6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre 6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung, Dispoaktien Grundsätzlich beinhaltet jede Aktie eine Stimme an der Generalversammlung. Das Stimm - recht kann aber nur für Aktien, die im Aktienregister eingetragen sind, ausgeübt werden. Bis auf Weiteres werden auch fiduziarische Aktionäre und solche, die eine Vereinbarung über die Rücknahme oder die Rückgabe entsprechender Aktien abgeschlossen haben und das mit den Aktien verbundene wirtschaftliche Risiko nicht selbst tragen, im Aktienregister eingetragen. Dabei ist die Vertretung nur durch einen anderen Aktionär oder durch die unabhängige Stimmrechtsvertretung gestattet. Ein einzelner Aktionär kann jedoch an der Generalver - sammlung das Stimmrecht für nicht mehr als einen Drittel des Aktienkapitals plus eine Ak - tie ausüben. In Bezug auf die Stimmrechtsausübung gelten juristische Personen, Personen - gesellschaften oder andere Personenzusammenschlüsse oder Gesamthandverhältnisse, die untereinander kapital- oder stimmenmässig, durch einheitliche Leitung oder auf andere Weise verbunden sind, als ein Aktionär. Die Stimmrechtsbeschränkung gilt auch für den Kanton Zug. Einzig die unabhängige Stimm - rechtsvertretung ist von dieser Einschränkung ausgenommen. Das Entlehnen oder Auslei - hen von Aktien zur Ausübung des Stimmrechts an der Generalversammlung ist nicht ge - stattet, wenn damit eine Umgehung der Stimmrechtsbeschränkung beabsichtigt wird. Weitere Ausnahmen von der Stimmrechtsbeschränkung können nicht gewährt werden. Zur Änderung derBestimmungen betreffend dieStimmrechtsbeschränkung bedarfeseinerÄn- derung des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank und der Statuten. Einer solchen Gesetzesänderung müssen sowohl der kantonale Gesetzgeber als auch die Generalversammlung zustimmen, Letztere miteinem qualifizierten MehrvonzweiDritteln der vertretenen stimmberechtigten Aktien. Die Statutenänderung bedarf der Zustimmung durch die Generalversammlung. Der Bankrat sorgt dafür, dass die Aktionäre der unabhän - gigen Stimmrechtsvertretung auch elektronische Vollmachten und Weisungen erteilen kön - nen, wobei erermächtigt ist,vom Erfordernis einerqualifizierten elektronischen Signatur ganz oder teilweise abzusehen. Per 31. Dezember 2025 sind 15’487 Aktien nicht im Aktien - register eingetragen. Dies entspricht 5,4 Prozent des Aktienkapitals.
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104 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE 6.2 Statutarische Quoren Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn Aktionäre anwesend oder vertreten sind, die mehr als die Hälfte des Aktienkapitals halten. Ist dies nicht der Fall, muss innerhalb ei - nes Monats eine zweite Generalversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Aktionäre und der vertretenen Aktien entscheidet. Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit der absoluten Mehrheit der vertretenen Stimmen, soweit das Gesetz über die Zuger Kantonalbank, die Statuten (Gesetz und Statuten abrufbar unter www.zugerkb.ch/rechtsform-reglemente ) oder das OR nicht etwas anderes bestimmen. Die Statuten der Zuger Kantonalbank sehen folgende, vom OR abweichende Regelungen vor: − Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid. Bei Wahlen entscheidet im zweiten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen nicht als abgegebene Stimmen zählen. Bei der Wahl der Bankräte, soweit sie in die Kompetenz der Generalversammlung fällt, stimmt der Kanton mit seinem gesetzlichen Aktienanteil nicht mit. Entsprechend reduziert sich die absolute Mehrheit der vertrete - nen Stimmen. − DieÄnderung desGesetzes überdieZuger Kantonalbank bedarf derZustimmung der Generalversammlung miteinem qualifizierten MehrvonzweiDritteln dervertretenen stimmberechtigten Aktien. Dabei darf der Kanton mit seinem gesetzlichen Anteil nicht mitstimmen. Zusätzlich muss auch der Kantonsrat der Gesetzesänderung zustimmen. 6.3 Einberufung der Generalversammlung Es bestehen keine Regeln, die vom OR abweichen. 6.4 Traktandierung Ein oder mehrere Aktionäre, die allein oder zusammen Aktien im Nennwert von mindestens 1 Mio. vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Ein solches Begehren muss dem Bankrat mindestens 60 Tage vor der Versammlung schriftlich und unter Angabe des Verhandlungsgegenstands und der Anträge mitgeteilt werden. 6.5 Eintragungen im Aktienbuch Erwerber von Namenaktien der Zuger Kantonalbank werden auf Gesuch hin als Aktionär mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragen, wenn sie ausdrücklich erklären, diese Aktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben, dass keine Vereinbarung über die Rücknahme oder die Rückgabe entsprechender Aktien besteht und dass sie das mit den Aktien verbundene wirtschaftliche Risiko tragen. Als Aktionär anerkannt ist, wer am Stichtag im Aktienbuch eingetragen ist. Der Stichtag zur Eintragung im Aktienbuch wird jährlich festgelegt. Er liegt jeweils möglichst nahe am Datum der Generalversammlung, muss aber eine korrekte Bestimmung des Aktionariats im Hinblick auf die Generalver - sammlung gewährleisten. 7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen Es bestehen weder statutarische noch andere Regelungen betreffend Opting-out bzw. Opting-up im Sinne des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG). Ferner bestehen auch keineKontrollwechselklauseln («goldene Fallschirme») zugunsten derGeschäftsleitung, des Bankrats oder weiterer Kadermitglieder. 7a. TransparenzübernichtfinanzielleBelange Vgl. GRI-Index ab Seite 87 und OR-Index ab Seite 95 im Nachhaltigkeitsbericht.
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105 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE 8. Revisionsstelle Die Zuger Kantonalbank verfügt über eine aktienrechtliche Revisionsstelle, die vom Kanton für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt wird. Sie muss die Voraussetzungen gemäss OR und dem Revisionsaufsichtsgesetz erfüllen. Weitere Angaben über die Revisionsstelle sind auch dem Organigramm im Geschäftsbericht zu entnehmen. PricewaterhouseCoopers AG führt das Mandat als aktienrechtliche Revisionsstelle aus. Sie amtet auch als aufsichts - rechtliche Prüfgesellschaft. Zudem prüft sie auch die Konzerngesellschaft Immofonds Asset Management AG. 8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors Aktienrechtliche Revisionsstelle Aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG (PwC) PricewaterhouseCoopers AG (PwC) Übernahme des Revisionsmandats 1994 Rechtsvorgängerinnen von PwC vor über 20 Jahren Amtsantritt des leitenden Revisors von PwC 2024 2024 8.2 Revisionshonorar DieSummederkonzernweiten Revisionshonorare gemässZiffer8.2RLCG(aktienrechtliche und aufsichtsrechtliche Revision) beläuft sich im Berichtsjahr auf 525 ’150 Franken. 8.3 Zusätzliche Honorare Im Berichtsjahr wurde durch die aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft ein zusätzliches Hono - rar von 29 ’187 Franken in Rechnung gestellt. Das zusätzliche Honorar bezieht sich in erster Linie auf zusätzliche, revisionsnahe Aufträge. 8.4 Informationsinstrumente der externen Revision Der Prüfungs- und Risikoausschuss beurteilt jährlich und systematisch Qualifikation, Un- abhängigkeit und Leistungen der aktienrechtlichen Revisionsstelle und der aufsichtsrecht - lichen Prüfgesellschaft auf der Basis verschiedener Kriterien. Dabei schätzt er insbesonde - re den Umfang und die Qualität der Berichte, die der Geschäftsleitung, dem Prüfungs- und Risikoausschuss und dem Bankrat vorgelegt werden, sowie die Zusammenarbeit mit der Internen Revision, der Geschäftsleitung und dem Prüfungs- und Risikoausschuss ein. Das Gremium genehmigt die Honorare für die übertragenen Mandate und Leistungen. Ins - besondere überwacht der Prüfungs- und Risikoausschuss auch die Erbringung allfälliger wesentlicher, nicht im Zusammenhang mit der ordentlichen Revisionstätigkeit stehender Dienstleistungen der Prüfgesellschaft. Bei einem Wechsel der Prüfgesellschaft evaluiert der Prüfungs- und Risikoausschuss die neue Prüfgesellschaft und stellt dem Bankrat einen An - trag. Bei der Auswahl der Prüfgesellschaft ist wesentlich, dass sie von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde als aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft für Banken anerkannt ist. Die Amtsdauer des leitenden Revisors ist beschränkt. Der Rotationsrhythmus für den lei - tenden Revisor ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften des OR (Art. 730a Abs. 2), wonach er das Mandat längstens während sieben Jahren ausführen darf. Danach darf er das gleiche Mandat erst nach einem Unterbruch von drei Jahren wiederaufnehmen. Im Weiteren bespricht der Prüfungs- und Risikoausschuss mit dem leitenden Revisor der ex - ternen Revision regelmässig die Zweckmässigkeit der internen Kontrollsysteme unter Be - rücksichtigung des Risikoprofils des Konzerns sowie des umfassenden Berichts der Revi- sionsstelle über die Rechnungsprüfung und des Berichts über die aufsichtsrechtliche Basisprüfung. Die Berichte der Prüfgesellschaft werden dem Bankrat zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Der Umfang und der Rhythmus der von der Prüfgesellschaft vorzunehmenden Prü - fungen werden massgeblich durch die Vorgaben der Finanzmarktaufsicht FINMA bestimmt. Im Jahr 2025 haben Vertreter der Prüfgesellschaft an allen sieben ordentlichen Sitzungen des Prüfungs- und Risikoausschusses teilgenommen. Der direkte Zugang der Prüfgesell - schaft zum Prüfungs- und Risikoausschuss ist jederzeit gewährleistet. 9. Informationspolitik Die Zuger Kantonalbank orientiert ihre Anspruchsgruppen umfassend und regelmässig. Die Aktionärskommunikation erfolgt durch die Generalversammlung, den Geschäftsbericht sowie die Medienmitteilungen zum Jahres- und zum Halbjahresabschluss. Die vorgängig erwähnten Publikationen sind über die Website der Bank mit der Adresse www.zugerkb.ch abrufbar. Die Einladung zur Generalversammlung wird den Aktionären fristgerecht per Post zugestellt. Wei - tere aktuelle Informationen, Auskünfte oder Kontaktadressen bieten zusätzlich die zentrale Investor-Relations-Stelle und die Website der Bank mit der Adresse www.zugerkb.ch. Jede publizierte Ad hoc-Mitteilung ist zeitgleich mit der Verbreitung auch auf der Website auf - geschaltet und dort während dreier Jahre abrufbar. Pull-System: www.zugerkb.ch/medien. Als börsenkotiertes Unternehmen ist die Zuger Kantonalbank zur Bekanntgabe kursrelevanter Informationen(Adhoc-Publizität,KotierungsreglementSIXExchangeRegulation)verpflichtet. Auf ihrer Website stellt die Zuger Kantonalbank einen Dienst zur Verfügung, der es jedem In - teressierten ermöglicht, über einen E-Mail-Verteiler kostenlos und zeitnah potenziell kursre - levante Tatsachen zugesandt zu erhalten. Push-System: Anmeldung unter www.zugerkb.ch/ service-kontakt/broschueren-und-newsletter/newsletter . Gemäss Artikel 39 der Statuten
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106 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 CORPORATE GOVERNANCE (www.zugerkb.ch/rechtsform-reglemente) erfolgen die Bekanntmachungen der Bank im «Amtsblatt desKantonsZug»und,soweitvomBundesrecht vorgeschrieben,im«Schweizeri- schen Handelsamtsblatt». Der Bankrat kann weitere Publikationsorgane bezeichnen. Bekanntmachungen an die Aktio - näre können zusätzlich auch durch normalen Brief erfolgen. Bei ausserordentlichen Ereignis - sen oder speziellen Bekanntmachungen der Bank wird eine Medienkonferenz mit regionalen und nationalen Medien einberufen, und die Aktionäre werden fallweise direkt informiert. Hauptsitz und Kontaktadresse Zuger Kantonalbank, Bahnhofstrasse 1, Postfach, 6301 Zug medien@zugerkb.ch, Telefon 041 709 16 66 10. Handelssperrzeiten Die Zuger Kantonalbank verhängt hinsichtlich ihrer Aktie und daraus abgeleiteter Anlageproduk- te(z. B.Derivate)generelleundindividuelleHandelssperrzeiten.IndividuelleSperrzeitenwerden bei Vorliegen von kursrelevanten Tatsachen, die auf individuell konkreten Sachverhalten beru- hen,verhängt.SiebetreffenmeisteinekleinereAnzahlvonAdressaten. Generellen Handelssperrzeiten liegen in der Regel kursrelevante Tatsachen zugrunde, die wie- derkehrendsindundeinegrössereAnzahlvonAdressatenbetreffen.DieSperrfristenwerden so verhängt, dass sie mit Vorliegen der kursrelevanten Tatsachen beginnen und nach deren all- gemeiner Bekanntmachung enden. Die nebenstehende Tabelle gibt Auskunft über die generel- len Handelssperrfristen 2025. Ausnahmen von diesen Sperrfristen wurden im Berichtsjahr keine gewährt. Generelle Sperrfristen Titel Frist Adressaten Jahresabschluss 2024 49 389 124 / Namenaktie Zuger Kantonalbank und alle Derivate, denen der ent- sprechende Valor zugrunde liegt 02.12.2024– 03.02.2025 Mitglieder des Bankrats Alle Mitarbeitenden der Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2024 49 389 124 / Namenaktie Zuger Kantonalbank und alle Derivate, denen der ent- sprechende Valor zugrunde liegt 02.12.2024– 27.03.2025 Mitglieder des Bankrats Alle Mitarbeitenden der Zuger Kantonalbank, die mit der Erstellung des Geschäfts- berichts befasst sind Halbjahresabschluss 2025 49 389 124 / Namenaktie Zuger Kantonalbank und alle Derivate, denen der ent- sprechende Valor zugrunde liegt 06.06.2025– 15.07.2025 Mitglieder des Bankrats Alle Mitarbeitenden der Zuger Kantonalbank Jahresabschluss 2025 49 389 124 / Namenaktie Zuger Kantonalbank und alle Derivate, denen der ent- sprechende Valor zugrunde liegt 01.12.2025– 02.02.2026 Mitglieder des Bankrats Alle Mitarbeitenden der Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 49 389 124 / Namenaktie Zuger Kantonalbank und alle Derivate, denen der ent- sprechende Valor zugrunde liegt 01.12.2025– 13.03.2026 Mitglieder des Bankrats Alle Mitarbeitenden der Zuger Kantonalbank, die mit der Erstellung des Geschäfts- berichts befasst sind Agenda 2026/2027 Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2025 9. Mai 2026 Halbjahresabschluss 2026 14. Juli 2026 Jahresabschluss 2026 und Medienkonferenz 2. Februar 2027 Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2026 15. Mai 2027 Aufgeführt sind die bereits bekannten Termine. Diese können unter Umständen ändern. Die jeweils aktuellen Angaben sind abrufbar unter www.zugerkb.ch/ir.
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 107 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Führungsstruktur Führungsstruktur Stand 1. Januar 2026 Kontrollorgane Aktienrechtliche Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG Aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft KPMG Unternehmenssteuerung Kompetenzzentrum Basis und Anlegen Kompetenzzentrum Beratung und Verkauf Marketing und Kommunikation Providermanagement und Informatik Digital Banking und Transformation Projektmanagement Privat- und Firmenkunden Privatkunden ZugerKB direkt Firmenkunden Gewerbe- und Finanzierungskunden Immobilieninvestoren Wealth Management Private Banking Investment Office Immobilien-Dienstleistungscenter Wealth Services Finanzen und Risiko Finanzen Kompetenzzentrum Finanzieren Recht und Compliance Risk Management Immofonds Asset Management AG Bankrat Präsident der Geschäftsleitung Personal und Ausbildung Interne Revision Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025
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Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025 108 DAS JAHR 2025 LAGEBERICHT FINANZBERICHT VERGÜTUNGSBERICHT CORPORATE GOVERNANCE Geschäftsstellen Baar Cham Hünenberg Rotkreuz Steinhausen Menzingen Neuheim Oberägeri Unterägeri Walchwil Zug Geschäftsstellenleiterin/ Geschäftsstellenleiter Bancomat CHF/EUR Bancomat mit Ein-/ Auszahlung Baar Dorfstrasse 2 Patrick Gmür • • Cham Neudorf Center Pascal Niffeler • • Hünenberg Chamerstrasse 11 Luca Nietlispach • • Menzingen Höhenweg 1 André Merz • • Neuheim Dorfstrasse 1 André Merz • • Oberägeri Poststrasse 4 Janine Füchslin/ Pascal Engeler • • Rotkreuz Luzernerstrasse 3 Sabrina Giger • • Steinhausen Zugerstrasse 5 Roland Schilliger, a.i. • • Unterägeri Zugerstrasse 26 Patrik Rickenbacher • • Walchwil Dorfstrasse 2 Noel Onorati • • Zugerland Einkaufscenter Zugerland Roland Schilliger, a.i. • • Zug-Bahnhof Baarerstrasse 37 Katarina Kovacevic • • Zug-Herti Einkaufscenter Herti Roger Bossert • • Zug-Postplatz Bahnhofstrasse 1 Tiziano Carè • • Drittstandorte Baar Oberdorf • Baar Oberneuhofstrasse 12 • Cham S-Bahn-Haltestelle Alpenblick • Hünenberg See S-Bahn-Haltestelle Zythus • Rotkreuz Suurstoffi 2 • Zug General-Guisan-Strasse 17 • Zug Neustadt • • Geschäftsstellen Stand 1. Januar 2026 Herausgeberin und Realisation Zuger Kantonalbank Fotos Gerry Nitsch, Fotograf, Zürich Gestaltung Linkgroup AG, Zürich linkgroup.ch Zuger Kantonalbank Bahnhofstrasse 1 6301 Zug Telefon 041 709 11 11 service@zugerkb.ch www.zugerkb.ch ImpressumKontakt Zuger Kantonalbank Geschäftsbericht 2025
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Zuger Kantonalbank Bahnhofstrasse 1 6301 Zug Telefon 041 709 11 11 service@zugerkb.ch www.zugerkb.ch